Ja, da sehen Sie es einmal: Das sind ganz neue, revolutionäre Ideen. Vielleicht tun wir uns zusammen und entwickeln das weiter.
Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei allen Veränderungen im Reisekostenrecht die grundsätzliche Voraussetzung darin besteht, dass der Dienstherr keinen Arbeitnehmer und keine Beamten zwingt, sein eigenes Fahrzeug einzusetzen, sondern dass es nach wie vor die Verpflichtung gibt, entsprechende Dienstfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Nun kommen wir zu dem Hessischen Personalvertretungsgesetz. Herr Minister, das, was Sie dargestellt haben, ist nicht sehr revolutionär.
Sie haben hier nämlich darauf hingewiesen, dass es um eine pauschale Verlängerung um fünf Jahre geht. Wir haben ein Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz in die Debatte eingebracht. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Sie haben noch nicht einmal eine Anhörung durchgeführt. Sie wollten nicht mit den Vertretern der Gewerkschaften reden. Sie wollten nicht in einem Dialog mit ihnen eintreten. Dazu gab es keine Bereitschaft.
Herr Präsident, mit diesem Satz beende ich meinen Redebeitrag. – Wenn Sie Mitbestimmung und effiziente Verwaltung einander gegenüberstellen, ist das so, als ob Sie sagten: Wir schaffen das Parlament ab; denn die Regierung macht das viel effizienter. – Herr Bellino, denken Sie einmal über das nach, was Sie da gesagt haben.
Versöhnen statt spalten. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat mich schon ein bisschen verwundert, dass der Herr Innenminister am Anfang der Debatte erklärt hat, er habe einen revolutionären Gesetzentwurf gemacht. Der Vertreter der LINKEN, Herr Kollege Schaus, hat erklärt, es sei ein revolutionärer Gesetzentwurf gewesen. Ich habe jetzt darauf gewartet, dass Sie sich unterhaken und „Auf, auf zum Kampf“ tirilieren.
(Janine Wissler (DIE LINKE): „Brüder, zur Sonne, zur Freiheit“! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das kann er doch gar nicht!)
Ich würde das ein bisschen tiefer hängen. Ich glaube, der Gesetzentwurf, der vom Herrn Innenminister vorgelegt worden ist, ist im Großen und Ganzen ziemlich unstrittig. Die Eckpunkte sind genannt worden. Die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 35 Cent pro Kilometer ist
Es gibt etwas, was uns besonders freut. Deshalb wundert es mich ein bisschen, dass der Herr Innenminister es in seiner Einbringungsrede nicht vorgetragen hat. Er ist nicht nur für die Innenpolitik, sondern auch für den Sport zuständig. Daher sollte er erwähnen, dass die Wegstreckenentschädigung bei Fahrten, die mit Fahrrädern zurückgelegt worden sind, von 0,05 auf 0,06 c erhöht worden ist.
Er sollte auch erwähnen, dass der Grundsatz weggefallen ist, wonach man die Wegstreckenentschädigung beim Fahrradfahren erst bekommt, wenn man Gemeindegrenzen überwindet. Diese Bestimmung fällt demnächst auch weg.Wir freuen uns also, dass die vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in der hessischen Landesverwaltung endlich auch von einem solchen Gesetz profitieren.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, den Herr Kollege Schaus erwähnt hat. Sie haben den Frankfurter Flughafen und die Flugreisen angesprochen. Ich glaube, dass in einem Reisekostengesetz auch die Kosten für Flugreisen geregelt werden müssen.Ich habe vernommen,dass selbst der eine oder andere Kollege von der Linksfraktion ab und zu einen Flieger benutzt.
Ich glaube, Herr Kollege van Ooyen ist nicht mit dem Fahrrad nach Moskau gefahren, sondern er hat, zusammen mit Herrn Posch, den Flieger benutzt. Von daher denke ich, dass man in diesem Gesetz auch eine solche Regelung braucht.
Art. 1 dieses Gesetzentwurfs findet eine breite Zustimmung. Wir werden noch zur Kenntnis nehmen, was die Anzuhörenden dazu sagen. Aber ich glaube, im Großen und Ganzen ist das alles recht sinnvoll gelöst.
Im Hinblick auf die Debatte, die wir vorhin zu dem Setzpunkt der Fraktion der GRÜNEN geführt haben, sage ich: Sie sehen daran – das haben wir gestern auch bei dem Thema Brandschutz gemacht –, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dort, wo es geboten ist, konstruktiv mitarbeitet und sich konstruktiv in Prozesse einbringt.
Herr Innenminister, da geht es um einen Sachverhalt, den Sie nicht einfach so en passant wegwischen können. So können Sie mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz nicht umgehen.
Ich erinnere mich an die Debatte über das Hessische Personalvertretungsgesetz, als die Fraktion DIE LINKE hier einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Da hat Herr Kollege Greilich von hier vorn versprochen, wir würden jetzt keine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der LINKEN machen, es stünden aber eine umfassende Dienstrechtsreform und auch eine Debatte und eine umfangreiche Anhörung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz an.
Jetzt legen Sie uns ein Artikelgesetz vor, wo Sie in Art. 2 die Zahl „2009“ durch „2014“ ersetzen. Herr Innenminister, das ist schlichtweg eine Unverschämtheit.
Entschuldigung, so kann man mit Gesetzen nicht umgehen. Ich möchte hier einmal den Kollegen Posch, der dankenswerterweise wieder den Raum betreten hat, als Zeitzeugen anführen. Ich kann mich mehrfach an Aussagen des Kollegen Posch erinnern, die er getroffen hat, als er noch nicht auf der Regierungsbank gesessen hat,als es darum ging: Warum haben wir die Befristung von Gesetzen eingeführt?
Seinerzeit haben Sie gesagt:Wir haben die Befristung von Gesetzen nicht deswegen eingeführt, damit wir einfach nach fünf Jahren Zahlen austauschen, sondern damit wir in einen Prozess der Evaluation eintreten und schauen: Wie haben sich Gesetze entwickelt, welchen Änderungsbedarf gibt es? – Es kann nicht im Sinne der Regelung sein, dass wir Gesetze befristen, dass Sie bei einem wichtigen Gesetz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung einfach „2009“ durch „2014“ ersetzen. Herr Innenminister, damit werden Sie den Problemlagen im Hessischen Personalvertretungsgesetz nicht gerecht.
Es würde sich auch wirklich anbieten, das einmal zu untersuchen. Sie müssen dem nicht zustimmen, was an Kritik von Verbänden und Gewerkschaften vorgetragen wird. Sie müssen dem nicht beitreten.Aber wenn Sie sich jetzt vor jeglicher Debatte zu dieser Frage drücken, wenn Sie schon eine Anhörung verweigern, müssen doch Ihre Argumente, die Sie damals für die Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vorgetragen haben, schlecht sein.
Herr Innenminister, wir werden den Punkt Hessisches Personalvertretungsgesetz auf der Tagesordnung behalten.
Ich komme sofort zum Ende. – Herr Innenminister, Sie sollten zu einem vernünftigen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung zurückkehren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden;dafür ist ein Hessisches Personalvertretungsgesetz da. Sie haben es 2003 und 1999 fast bis zur Unkenntlichkeit verändert. Deswegen ist Reformbedarf gegeben, und Sie können nicht einfach „2009“ durch „2014“ ersetzen.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist ein Anständiger! – Gegenruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU):Wir sind nur Anständige!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dem Minister dankbar, dass er einmal das Wort „Revolution“ in den Mund genommen hat und dass wir uns zu diesem heißen Tagesordnungspunkt, der ohne diese Kennzeichnung vielleicht gar nicht so heiß ausgefallen wäre, wortreich austauschen können. Die Diskussion zum Personalvertretungsgesetz ist nicht revolutionär, das ist ein alter Hut. Wir führen sie seit Anfang der Legislaturperiode, aufbauend auf den Diskussionen 1999 und 2003.
Allein der Hinweis des Innenministers, im Reisekostenrecht eine Revolution herbeizuführen – Herr Schaus ist darauf eingegangen –, bringt ein bisschen Pfeffer in die Angelegenheit. Ich bin dankbar dafür, muss gleichwohl feststellen, dass der heutige Tagesordnungspunkt ein ganz normales parlamentarisches Abarbeiten von Verwaltungserfordernissen ist. Auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes von 2009 auf 2014 sehe ich so, weil wir diese Diskussion im Innenausschuss mehr als erforderlich geführt haben.
Wir werden die Anhörung durchführen. Herr Rudolph, Ihr Gesetzentwurf dazu liegt vor. Da werden wir die Evaluation auch noch einmal als Parlamentarier selbst vornehmen können. Natürlich ist es zwingend erforderlich, dass die Landesregierung die Geltungsdauer eines Gesetzes, das bis 2009 befristet ist, auf 2014 verlängert.