Herr Minister, gestatten Sie bitte den freundlichen Hinweis, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.
Frau Präsidentin,ich bin gleich fertig.– Bisher hat das niemand ernsthaft bestreiten können. Deshalb dient es kluger Interessenwahrnehmung aller Seiten, darauf zu bestehen, dass jemand möglichst seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn er denn schon nicht gehen muss. Ich darf Ihnen aus meiner Praxis sagen, es hat sich bewährt. Es gibt eine Fülle von Fällen, die zu Beginn des Verfahrens kein Einkommen hatten. Als der Druck aufkam, dass sie vielleicht das Land verlassen müssen, haben sie zumindest teilweise Einkommen erzielt, oder andere haben sich bereit erklärt, für ihren Unterhalt zu sorgen. Das halte ich für richtig.
Letzte Bemerkung. Ich glaube, nichts dient dem sozialen Frieden für alle Seiten,auch und gerade für die Akzeptanz der Menschen, die wir in einer Ausnahmeentscheidung hier lassen, weniger, als wenn wir diejenigen, die erhebliche Straftaten begangen haben, mit der besonderen Würdigung eines Härtefalles auch noch hierließen.
Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Möglichkeiten, auch in Zukunft zu einer guten, sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit der Härtefallkommission – –
Ich kann Sie überbrüllen, Frau Fuhrmann. Ich weiß nicht, ob Sie sich schon in der Debatte geäußert haben. Ich war den ganzen Nachmittag da.
Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat das Wort. Ich darf Sie bitten, Ruhe zu bewahren und ihm zuzuhören oder, wenn es sich nicht unterdrücken lässt, den Saal zu verlassen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, wenn es Ihnen wirklich um Humanität geht,wenn es Ihnen um den Einzelnen und die Einzelne geht, um Menschen, die in einer schwierigen Situation sind, weniger mit dem großen Schwert und vielleicht etwas klüger und mehr orientiert am Einzelfall und mit weniger Emotionen zu operieren.
Es dient allen, denen, die betroffen sind, und denen, die die Entscheidungen akzeptieren müssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Nun hat sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Frömmrich noch einmal zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass man hier ein paar Dinge auseinanderhalten sollte, die dazu dienen, in der Debatte vielleicht den einen oder anderen Nebel zu werfen, die aber mit der Realität nichts zu tun haben.
Verehrter Herr Innenminister, wenn Sie einen Blick auf Ihre eigene Internetseite werfen würden, dann würden Sie sehen, dass auf der Internetseite Ihres Ministeriums steht: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Darunter finden Sie das Stichwort „Härtefallkommission“.Die Härtefallkommission ist keine Parlamentskommission, sondern die Härtefallkommission ist eine Kommission Ihres Hauses. Von daher ist es überhaupt nicht zwingend, dass dort Abgeordnete des Hessischen Landtags vertreten sind.
Bleiben Sie doch ganz ruhig. Herr Kollege Lenders, ich sage Ihnen eines: In der 16. Wahlperiode war ich sowohl Mitglied des Petitionsausschusses als auch Mitglied der Härtefallkommission. Ich habe da meine eigenen Erfahrungen gemacht. Hören Sie einfach einmal zu, und bilden Sie sich Ihre Meinung vielleicht hinterher.
Herr Innenminister, ich könnte verstehen, wenn Sie sozusagen die Debatte rein auf die Frage der Teilnahme von Abgeordneten herunterbrechen würden. Da gibt es mit Sicherheit bei Ihnen eine andere Auffassung, als es sie bei uns gibt. Wir denken, dass diese Kommission, wie sie eingerichtet worden ist, eine gute Arbeit geleistet hat.
Das Hauptproblem ist, dass Sie nicht nur Abgeordnete des Landtags in die Kommission wählen, sondern Sie erweitern die Kommission und schaffen mit der Erweiterung noch eine weitere Hürde im Gesetz: die Zweidrittelmehrheit, mit der die Beschlüsse gefasst werden müssen. Sie machen sozusagen aus der Härtefallkommission auf der einen Seite ein Beratungsinstrument. Dieses Beratungsinstrument muss dann mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. Dann haben Sie eine weitere Hürde, dass dort nämlich nur eine Empfehlung an den Innenminister beschlossen wird. Letztlich entscheiden Sie selbst darüber, wie dieser Fall gehandhabt wird. So sehen die Tatsachen aus, und deswegen kann ich nicht verstehen, dass Sie hier eine Debatte über eine Kommission beginnen, die, wie ich meine, in den letzten sieben Monaten hervorragende Arbeit geleistet hat,
ohne dass Sie begründen, warum nun ausgerechnet diese Kommission, die gut arbeitet, mit Abgeordnete besetzt werden muss. Das ist der Generalkonflikt, den wir diskutieren, und dazu haben Sie in der Sache nichts ausgeführt, Herr Innenminister.
Frau Kollegin Öztürk sitzt jetzt gerade neben der Präsidentin, sonst würde sie es hier selbst ausführen.Wenn Sie sich einmal anschauen, welche Mitglieder in dieser Kommission sind, dann frage ich mich: Wieso haben Sie eigentlich Angst vor den Entscheidungen, die dort gefällt werden? Dort sitzen zwei Mitglieder Ihres Ministeriums, Herr Hannappel und Herr Schmäing. Dann sitzen dort verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, von denen ich meine, dass sie sehr gute ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich machen.Wir haben hier gestern ein Gesetz beraten; in den Reden haben wir alle die ehrenamtliche Arbeit gelobt.Aber wenn diese ehrenamtlichen Menschen tätig werden, wenn sie ihre Arbeit machen, müssen sie offensichtlich von Abgeordneten kontrolliert werden. Da ist ein Konflikt.
Wir haben dort die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die evangelische Kirche, die katholische Kirche, den Flüchtlingsrat, Amnesty International, die AGAH, Frauenrecht ist Menschenrecht, die Landesärztekammer,
wir haben den Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städte- und Gemeindebund und den Hessischen Städtetag.
Hierfür sitzt im Übrigen Frau Kollegin Zeimetz-Lorz in diesem Gremium, die ehemalige innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wovor haben Sie eigentlich Angst? Warum wollen Sie diese Kommission in der jetzigen Form beenden?
Herr Innenminister, ein letzter Satz. Ich möchte bitten, wenn Sie die Arbeit der Kommission bewerten, zu schauen, wie die Kommission in den letzten sieben Monaten gearbeitet hat. Diese Kommission hat 52 Härtefälle beraten,davon hat sie 41 Verfahren abschließend beraten. In 26 dieser 41 Verfahren hat die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen.In 14 Fällen ist der Minister dem Ersuchen gefolgt. In nur drei Fällen hat der Minister entschieden, dass dem Ersuchen erst dann stattgegeben werden kann, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Neun Fälle sind noch in der Bearbeitung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich die Statistik dieser Kommission sehe, weiß ich nicht, wovor Sie Angst haben und warum Sie dieses Gesetz, das sich durchaus bewährt hat, ändern wollen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion.
(Axel Wintermeyer (CDU): Jetzt weiß ich, warum das Härtefallkommission heißt! – Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)
Herr Justizminister, ich denke auch an den Ausschuss, aber, meine Damen und Herren, eines ist erwähnenswert.
Herr Minister Bouffier, ich bin sehr enttäuscht, dass Sie in Ihrer Rede nicht in der Lage waren, überhaupt zu erklären, warum dieses Gesetz jetzt kommen muss. Sie haben keinen einzigen Grund dafür genannt, warum man die Härtefallkommissionsbesetzung ändern muss. Das hatte ich eigentlich erwartet.
Herr Minister, es gibt einen weiteren Punkt, und den müssen Sie zur Kenntnis nehmen.Es geht hier nicht darum,ob darin Abgeordnete vertreten sind, die demokratisch legitimiert sind. Hier geht es um eine knallharte Sperrminorität,die Sie in die Härtefallkommission einführen wollen.
Mit drei Abgeordneten der Regierungsfraktionen kriegen Sie gemeinsam mit den Vertretern der Ministerien eine Sperrminorität, sodass Sie jede der Entscheidungen schon in der Härtefallkommission aufhalten können.
Meine Damen und Herren, das ist eine politische Entscheidung. Herr Innenminister, wenn Sie eine solche politische Entscheidung hier vertreten – es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden –, dann sollten Sie sie auch begründen. Vielleicht haben Sie ja Gründe, diese Entscheidung so zu treffen.Aber dann seien Sie so ehrlich, sie hier am Rednerpult zu begründen, und erzählen Sie uns hier nicht, wie toll alles arbeitet und dass alles gut sei.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes.
Zur weiteren Beratung soll der Entwurf dem Innenausschuss, federführend, zugewiesen werden unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit. – So ist das beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2009/2010 (Hessisches Besoldungs- und Versorgungsan- passungsgesetz 2009/2010 – HBVAnpG 2009/2010) – Drucks. 18/710 zu Drucks. 18/401 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Berichterstatter ist Herr Kollege Frömmrich. Ich bitte um Berichterstattung, Herr Kollege Frömmrich.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es folgt der Bericht des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des