Damals war es eine absolute CDU-Mehrheit. Wir haben das mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen mit Würde und Anstand hinbekommen. Wenn Sie das nicht überzeugt, dann nehmen Sie doch die Zahlen zur Kenntnis.Wir hatten 204 Fälle. Ich mache es langsam, zum Mitschreiben. Davon waren noch 29 offen. Von den verbleibenden wurden 76 von den Antragstellern zurückgezogen, weil sie in der Diskussion gesehen haben, dass es keinen Wert hat, oder weil sie, die Betroffenen, selbst gesagt haben: „Das geht nicht.“ Bei 32 wurde nicht zugestimmt, und bei 67 wurde positiv entschieden.
Wenn im Petitionsausschuss Fälle zu diskutieren sind, die später in der Härtefallkommission auftauchen, ist das in der Regel ganz schnell mit dem Hinweis abzuhandeln:Wir gehen in die Härtefallkommission.
Herr Bellino, entschuldigen Sie, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.
Sofort. – Mit dem Hinweis, wir geben das in die Härtefallkommission, kann die Diskussion dort relativ schnell abgebrochen werden. Aber man hat schon wertvolle Vorarbeit geleistet, die dann die Arbeit in der Härtefallkommission erleichtert.
Ein letzter Satz.Wenn fünf Abgeordnete zusätzlich dazukommen, von denen wahrscheinlich zwei von der Opposition sein werden, dann erzählen Sie mir einmal, wie man bei einem 23-köpfigen Gremium mit diesen drei Abgeordneten eine Sperrminorität aufbauen kann.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Bouffier, rechnen Sie ihm das mit der Sperrminorität noch einmal vor! Mathematik-Grundkurs!)
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Das ist eine sehr erregte Debatte, in der manches Richtige und vieles Falsche gesagt wurde. Ich habe viel Verständnis dafür, wenn auch sehr emotional diskutiert wird. Es geht hier um das Schicksal von Menschen. Jeder hat doch Verständnis: Man müsste – ich habe das an anderer Stelle gesagt – aus Holz sein, wenn einen das nicht bewegt. Ich denke, das bewegt alle.
Die Grundentscheidung, wie mit diesen Sachverhalten umzugehen ist, hat das Volk getroffen, das Volk durch seine berufenen Vertreter, nämlich den Gesetzgeber. Die Damen und Herren Abgeordneten haben in Deutschland entschieden, wie in jedem anderen Land dieser Welt, dass jemand, der kein Aufenthaltsrecht in einem Land hat, dieses Land zu verlassen hat. Das ist die Grundentscheidung, die der demokratische Gesetzgeber gefällt hat. Ich lege Wert darauf, dass wir die Dinge ein bisschen richtig zuordnen, damit die Emotionalität vielleicht vergeht.
Ich kenne bisher niemanden, der das jedenfalls vom Grundsatz her bestreitet. Ob die Menschen ein Aufenthaltsrecht haben oder nicht, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn sie eine ablehnende Entscheidung getroffen haben, haben die Betroffenen – das gibt es in ganz wenigen Staaten der Welt; das ist eine Errungenschaft unseres demokratischen Verfassungsstaates – die Möglichkeit, durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, ob diese Entscheidung dem Rechte genügt oder nicht. Ich habe an anderer Stelle darauf hingewiesen: Im Regelfall haben wir in solchen Verfahren ein
Dutzend Gerichtsverfahren. Wenn dann auch die Gerichte immer noch zu dem Ergebnis kommen: „Diese Menschen müssen das Land verlassen“, dann gilt, Frau Kollegin Fuhrmann, Art. 20 Abs. 1, 2 und 3 unserer Verfassung, die uns alle bindet, auch Sie.
Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. Vor allem die Exekutive, die ich hier vertrete, ist an Recht und Gesetz gebunden.
Vielleicht muss man gelegentlich auf solche Dinge hinweisen. Denn 80 % der Diskussion, die Sie hier geführt haben, gehen am Thema vorbei. Die Härtefallkommission hat nichts zu entscheiden. Die Härtefallkommission ist nur ein Beratungsgremium des Innenministers.
Es liegt an Ihnen, wie Sie dieses Gremium organisieren wollen. Das ist Ihre Entscheidung. Aber klar muss bleiben: Die Härtefallkommission hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, übrigens in keinem Bundesland,
weder nach dem Gesetzgeber noch nach Sonstigem.Wenn wir uns darüber einig sind, dann bedeutet das, dass dies kein schwarzer Tag für die Humanität in Hessen ist. Dann sind all diese aufgeblasenen Sprachbilder völlig fehl.
Herr Kollege Rudolph, die Aufgabe aller, die dieses Amt wahrnehmen, ist die Bindung an Recht und Gesetz. Selbst wenn Sie es anders beschlössen, wäre es unwirksam. Ein Blick in Art. 20 Abs. 2 hilft da weiter.Wenn man es so eingrenzt, dass es kein Entscheidungsrecht gibt und dass es ein reines Beratungsgremium ist,
dann will ich hier ausdrücklich festhalten: Härtefallentscheidungen können nicht die Regel sein, sondern sie müssen die extreme Ausnahme sein, weil die Grundentscheidung durch den demokratischen Gesetzgeber getroffen ist. Deshalb kann es nicht um die Frage gehen, wie viele Fälle wir haben – das ist ein völlig falscher Ansatz –, sondern es muss einzig und allein um die Frage gehen, wo im demokratischen Rechtsstaat Grenzsituationen eingetreten sind, wo der Gesetzes- und Verfassungsbefehl im Interesse einer nicht näher definierten Humanität missachtet werden kann. Diese nicht näher definierte Humanität ist keine Frage der Willkür oder irgendeiner zufälligen Parlamentsmehrheit.
Frau Kollegin,deshalb will ich ausdrücklich sowohl für die letzte Legislaturperiode als auch für die Legislaturperiode davor, wie auch für diese sagen: Die Arbeit der Kommission ist nach meinem Dafürhalten sehr sachorientiert gewesen. Sie war – darauf ist hingewiesen worden – sehr konsensorientiert. Deshalb sind die meisten Diskussionsbeiträge hier an der Wirklichkeit dieser Kommission, relativ egal, wie sie bisher zusammengesetzt war, vorbeigegangen. Die Zahlen, wie ich entschieden habe, liegen Ihnen vor: keineswegs nur sehr selten. Ich beabsichtige, in Zukunft genauso sorgfältig zu entscheiden.
Frau Kollegin Faeser, Sie haben sich darauf eingelassen, was die Intention des Gesetzgebers gewesen sei. Ich hatte den Vorzug, diese Gesetzesberatungen jedenfalls für die Länder zu führen. Ich könnte Ihnen eine Menge dazu erzählen. Aber eines ist richtig: Der Grundgedanke, wenn überhaupt, war davon getragen, dem gesellschaftlichen, sozialen Frieden zu dienen.
Jetzt prüfen wir die drei wesentlichen Veränderungen an genau dieser Zielstellung.Was soll sich ändern? Dass Abgeordnete in dieser Kommission wieder mitwirken, wie sie das in der vorvergangenen Periode getan haben? Meine Damen und Herren, ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen.
Es ist genau so, wie es mehrfach von dieser Seite des Hauses gesagt wurde: Einzig und allein und ausschließlich die demokratisch gewählten Abgeordneten sind Vertreter des gesamten Volkes. Alle anderen sind Interessenvertreter. Das muss man deutlich sagen.
Auch wenn diese Interessen noch so ehrenwert sein mögen, bleiben sie Interessenvertreter. Ich empfehle einem Parlament, diese Grundüberzeugung, dass es nur eine demokratisch legitimierte Gruppe gibt, nämlich die, die hier sitzen, nicht selbst in Zweifel zu ziehen. Sie unterminieren Ihre eigene Autorität.
Zweite Bemerkung. Sollte es wirklich so sein, wie Sie gesagt haben, dass die evangelischen, vielleicht auch die katholischen Kirchen dieses Landes erwägen, dort nicht mehr mitzuarbeiten, weil jetzt Abgeordnete dort Mitglied sind – –
(Nancy Faeser (SPD): Nein! – Günter Rudolph (SPD): Herr Bouffier, wir sollten redlich miteinander umgehen!)
Gut, dann legen wir das zur Seite. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass bei den Verantwortlichen ernsthaft eine solche Diskussion geführt wird. Die Zusammenarbeit mit den Kirchen ist ausgezeichnet. Sie wird auch in Zukunft ausgezeichnet bleiben.
Ich bitte Sie, ich habe Ihnen doch gesagt, wie ich die Dinge sehe. Ich glaube nicht, dass ich das nach der Debatte anders sehe.
Die dritte Bemerkung, die ich machen will – immer entlang der von Ihnen zitierten Formel, dem gesellschaftlichen Frieden zu dienen. Bisher waren wir uns eigentlich immer einig, dass eine Zuwanderung in die Sozialsysteme
nicht erwünscht ist, weil die Aufnahmebereitschaft dieser Bevölkerung unter anderem davon abhängt, dass sie akzeptiert, dass wir Menschen in Not helfen, dass sie aber nicht akzeptiert, dass sie sich nicht bemühen, selbst zu Einkommen zu kommen.
Herr Minister, gestatten Sie bitte den freundlichen Hinweis, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.