Sind diese geschaffenen Stellen ausschließlich für die Antragsbearbeitung zuständig, bzw. wie erfolgt gegebenenfalls eine Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen für die Zahlung von Betreuungsgeld?
Alles, was sie tun, wird durch die Innenrevision auf die eine oder andere Weise immer wieder gegengeprüft. Wenn es zu Unregelmäßigkeiten und zu Auffälligkeiten käme, wäre damit durchaus vorgesorgt.
Ich will noch einmal auf die Zuständigkeitsverordnung hinweisen, die das Land Hessen am 2. Januar 2007 erlassen hat, in der festgelegt worden ist, dass die zuständigen Behörden für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sind und nicht die Kommunen. Das nochmals zur ersten Nachfrage.
Herr Staatsminister Rhein, Sie hatten gesagt, dass Stellen befristet auf zwei Jahre für dieses Projekt zur Verfügung gestellt worden sind. Darf man daraus schließen, dass die Landesregierung mit einer baldigen Abschaffung des Betreuungsgeldes rechnet?
Das hat ein hessischer Minister nicht zu beurteilen. Deswegen bitte ich auch darum, dass der Bund seine Dinge beurteilt und wir unsere Dinge beurteilen. Wir schauen weiter, wenn die zwei Jahre abgelaufen sind.
Herr Staatsminister, können Sie uns erklären, wie hoch die Personalkosten sind, die für diesen Bereich ausgegeben werden, im Verhältnis zum Betreuungsgeld, das ausgezahlt wird?
Wenn Sie den durchschnittlichen Wert von 50.000 € pro Jahr pro Stelle ansetzen, haben Sie 36 Vollzeitkräfte. Sie haben 7.078 Betreuungsgeldanträge. Da ich immer schlecht im Rechnen gewesen bin, würde ich Ihnen diese Aufgabe überlassen, und wir können dann in Zukunft über die Zahlen reden.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wäre interessant, wenn Sie das mal nachrechnen! Dann würden Sie sehen, was für eine Diskrepanz es da gibt!)
Das war es dann? – Sie haben noch eine Zusatzfrage frei, sehe ich gerade. Sie dürfen noch einmal, Herr Schaus. Bitte schön.
Seit wann werden afghanische Flüchtlinge aus Hessen abgeschoben, auch wenn sie nicht straffällig geworden sind?
Verehrte Frau Abg. Cárdenas, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2003 werden afghanische Staatsangehörige aus Hessen abgeschoben, und zwar neben Straftätern auch weitere Personen, die aus anderen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Wie begründet es die Landesregierung angesichts der Situation in Afghanistan, die noch immer sehr schlimm ist?
Nun, ab 2005 jedenfalls gibt es dafür eine erlassmäßige Grundlage, nachdem zuvor die Innenministerkonferenz in ihrer Sitzung am 18. und 19. November 2004, damals im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, die Grundsätze zur Rückführung und zur weiteren sogenannten Behandlung afghanischer Flüchtlinge festgelegt hat. Die Modalitäten sind im Einzelnen per Erlass veröffentlicht. Es handelt sich dabei um einen Erlass vom 27. Juli 2005.
Ich habe es ja ausgeführt. Entweder es sind Straftäter, oder es sind Personen, die aus anderen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dann gibt es keinen Ermessensspielraum mehr für ein Land. Wenn jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist, dann ist die Ausreise bzw. die Abschiebung vorzunehmen.
Ja, das kann ich. In den Jahren 2003 und 2004 sind 17 Personen abgeschoben worden. In den Jahren – ich muss jetzt nachschauen – 2005 bis einschließlich September 2013 sind 82 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben worden. Wie gesagt – ich habe das schon ausgeführt –, befanden sich darunter 17 Straftäter und vier Personen, gegen die andere Ausweisungsgründe vorlagen.
Mit Ihrem Einverständnis machen wir die letzten beiden Fragen auch noch, dann haben wir alles abgeräumt. Okay? – Danke schön.
Welche Maßnahmen plant sie, entsprechend dem Schreiben vom Bundesgesundheitsministerium vom 18. September 2013 flächendeckend Betroffene von Beitragsnachforderungen aus der Krankenversicherung für zurückliegende Zeiträume auf die Möglichkeit hinzuweisen, diese Schulden erlassen zu bekommen, und zu einer Meldung bei ihrer Krankenversicherung bis zum 31. Dezember 2013 zu motivieren?
Aufgrund der bereits vom Bund und der gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen angebotenen umfassenden Informationen zur Anwendung des am 1. August 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung hat das Land Hessen von der Veröffentlichung eigener Informationen zu diesem Thema Abstand genommen. Letztendlich kann aufgrund der unterschiedlichen im Gesetz genannten Fallkonstellationen nur der direkte Kontakt zwischen Versicherten und Versicherungen die notwendige verbindliche Klärung des Einzelfalls herbeiführen.
Ob eine allgemeine Information auf der Homepage des Landes Hessen tatsächlich geeignet ist, um Menschen in einer sozialen Notlage ohne Versicherungsschutz zu erreichen, bleibt zumindest zweifelhaft. Deswegen planen wir auch an dieser Stelle keine weiteren Veröffentlichungen.
Wenn uns jedoch entsprechende Anfragen erreichen, können wir diese unverzüglich beantworten und den Betroffenen entsprechende Hilfestellung zur Lösung ihres Versicherungsproblems anbieten.
Herr Minister, können Sie uns sagen, um wie viele Menschen es sich in etwa handelt, die in Hessen zurzeit aufgrund dieser Situation der Überschuldung keinen Versicherungsschutz haben?
Für den Fall, dass es richtig ist, dass Mitte 2010 die damalige Kultusministerin Henzler 18 Aktenordner an Petitionen zum Thema G 8 von LEB und LSV übergeben bekommen hat, frage ich die Landesregierung, warum sie damals weder an das Petitionsreferat noch an den Kulturpolitischen Ausschuss weitergeleitet wurden.