Protocol of the Session on May 23, 2013

18/7241 –

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Klose. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank.

Ich komme zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der übrigen Fraktionen des Hauses in zweiter Lesung beschlossen worden ist. Er wird hiermit zum Gesetz erhoben.

Tagesordnungspunkt 13:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/7347 zu Drucks. 18/7207 –

Herr Honka, Sie haben die Berichterstattung.

Herr Präsident! Ich habe offenbar auch die volle Aufmerksamkeit der Regierungsbank. – Ich berichte aus dem Rechts- und Integrationsausschuss. Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Ich rufe zur Abstimmung auf. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

Tagesordnungspunkt 14:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Drucks. 18/7349 zu Drucks. 18/ 7245 –

Zunächst einmal erfolgt die Berichterstattung durch Frau Kollegin Bächle-Scholz.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Spies für die SPD-Fraktion. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wäre die Frage, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, sehr einfach zu lösen gewesen. Wir wissen, es gibt eine relevante Zunahme von Tätlichkeiten, von Beinahetätlichkeiten, von verbalen Angriffen usw. auf die Angehörigen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Der Rettungsdienst ist in besonderer Weise betroffen, weil weder adäquat darauf vorbereitet noch in größerer Ansammlung vor Ort, sondern allein oder zu zweit in Wohnungen gegangen wird. Damit befindet er sich in einer besonders schwierigen Situation. Was haben uns die Rettungsdienste gesagt, was sie gern hätten, nachdem vor einem Jahr eine umfassende Untersuchung herauskam? – Deeskalationstraining, um sich solchen Situationen entziehen zu können.

Man hätte das ganz einfach regeln können. Die Bitte wurde an das Ministerium herangetragen, die Ausbildungsverordnung durch Rechtsverordnung zu verändern und damit eine entsprechende Qualifikation in den Katalog aufzunehmen; die Krankenkassen finanzieren den Arbeitszeitausfall und die Qualifikationsmaßnahme, und alles wäre schön, wenn sich diese Landesregierung für solche Probleme angemessen interessieren würde.

Was tut sie? – Sie zieht sich darauf zurück, dass es natürlich hier und da Bemühungen der Rettungsdienstorganisationen gebe, das Problem auf eigene Kosten und ohne weitere Unterstützung zu lösen. Es gibt mal hier einen Kurs beim Arbeiter-Samariter-Bund, dort bemüht sich mal das Rote Kreuz um eigene Maßnahmen. Aber das, was man bräuchte, erfolgte nicht, nämlich einmal alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes in Hessen in den Fragen zu qualifizieren: Wie deeskaliere ich eine kritische Situation? Was mache ich, wenn ein Betrunkener nächtens in einem erregten Zustand auf mich zukommt? Wie sorge ich dafür, dass kritische Situationen vermieden werden? – Das einmal für alle anzubieten, auch das hätte man durch Rechtsverordnung lösen können, doch allein Sie wollten nicht.

Meine Damen und Herren, deswegen haben wir als Fraktion zuerst eine Anhörung der Rettungsdienstorganisationen und der Fachwissenschaft durchgeführt und dann einen Gesetzentwurf eingebracht. Siehe da, im Laufe der Beratung dieses Gesetzentwurfs hat das Deutsche Rote Kreuz, dessen Vorsitzende in Hessen Ihnen hinreichend bekannt ist, eine Empfehlung abgegeben, wie anstatt unseres Vorschlags eine bessere gesetzliche Regelung aussehen könnte.

Wenn das Rote Kreuz als die größte Organisation in dieser Richtung in seiner fachlichen Kompetenz eine Empfehlung abgibt, dann verschließen wir uns diesem hervorragenden Vorschlag nicht. Genau dieser liegt Ihnen heute zur Abstimmung vor, nämlich eine Formulierungsempfehlung des Deutschen Roten Kreuzes, wie durch eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes nicht punktuell, nicht hier und da, nicht in Einzelfällen, sondern einmal für den gesamten Rettungsdienst in Hessen eine Situation geschaffen werden kann, in der die Rettungsdienstmitarbeiter kritischen Situationen mit mehr Sicherheit, entspannter und mit adäquater Qualifikation begegnen können.

Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie sich diesem Vorschlag so hartnäckig verweigern, jeder notwendigen Maßnahme für diejenigen, die zur Tages- und Nachtzeit, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, bereit sind, sich für ein durchaus mäßiges Salär für Leib und Leben anderer einzusetzen und dadurch einer persönlichen Gefährdung ausgesetzt werden, insbesondere sicherzustellen, dass sie geordnet und für alle stattfindet und nicht mal hier und da und nur punktuell.

Wenn jetzt gleich jemand kommt und erklärt, das sei eigentlich ganz selten, dann darf ich Ihnen aus unmittelbarer Erfahrung und regelmäßigen Gesprächen mit konkreten Akteuren versichern: Nein, das ist keineswegs so selten. – Aber natürlich rennt man nicht jedes Mal irgendwohin und registriert es. Es ist ein reales Problem; das kann man nicht bestreiten. Die einfachste Lösung wäre, das einmal geordnet zu machen.

Meine Damen und Herren, noch einmal: Hätte sich die Landesregierung dem einfachen Vorschlag der Änderung der Rechtsverordnung zur Ausbildung nicht massiv entzogen, hätten Sie das vor einem Jahr einfach geregelt, dann hätte man diesen Gesetzentwurf nicht gebraucht. Durch unzureichendes Handeln der Landesregierung ist er notwendig geworfen. Deswegen ist er auch richtig; er stimmt mit den Forderungen und Empfehlungen der Betroffenen überein.

Deshalb appelliere ich an Sie, noch einmal in sich zu gehen, einen Moment zu überlegen und diese, wie ich finde, für das Land einfache und mit keinen Kosten verbundene Maßnahme durchzuführen. Wenn Sie sich dem weiterhin verweigern, wird man in Zukunft sehen müssen, wie man das anders hinbekommt. Dass aber die Mitgliedsbeiträge der Rettungsdienstorganisationen und die Spenden an die Rettungsdienstorganisationen dafür herhalten müssen, einen Missstand zu beseitigen, der mit wenigen einfachen Entscheidungen zu klären wäre, müssen Sie einmal den Leuten erklären, die sich an der Stelle einfinden. Wir können das nicht verstehen. Deshalb gehen Sie in sich und stimmen unserem Gesetzentwurf zu, dann haben Sie heute eine kluge und gute Tat getan. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Frau Abg. BächleScholz für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben vor Ort Gespräche geführt, aber anscheinend waren wir auf unterschiedlichen Anhörungen.

Bevor ich aber zu meinen Ausführungen komme, möchte ich kurz auf die Vorgeschichte Ihres Antrags eingehen. Denn die heute zur Abstimmung stehende Vorlage ist fast wortgleich mit der Version vom Oktober 2012. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs sollten nämlich ursprünglich die Träger des Rettungsdienstes verpflichtet werden, eine Gefährdungsanalyse und Schulungen zur Abwehr von Angriffen auf Rettungsdienstmitarbeiter durchzuführen. Zu diesem Gesetzentwurf wurde von dem Ausschuss im April eine umfassende, sowohl schriftliche als auch mündliche Anhörung durchgeführt. Anscheinend haben Sie anderes herausgehört als wir und die anderen Parteien in diesem Hause.

(Beifall bei der CDU – Holger Bellino (CDU): Selektive Wahrnehmung!)

Aber ein Lob möchte ich Ihnen noch immer aussprechen, denn nach meiner Auffassung hat sich die SPD-Fraktion nach dieser Anhörung auf dem richtigen Wege befunden. Sie hat nämlich ihren Gesetzentwurf wie auch einen Änderungsantrag zurückgezogen. Aber leider haben Sie nun den vor uns liegenden Gesetzentwurf als modifizierte Version dieses Gesetzentwurfs wieder eingebracht, auch wenn man erst einmal klären musste, was Sie eigentlich wollen, denn das Druckblatt war identisch. Aber auch neue Worte einzusetzen, will gelernt sein.

Durch diese Modifikation ist Ihr Gesetzentwurf aber nicht besser geworden. Sie haben aber immerhin erkannt, nachdem alle Angehörten Sie darauf hingewiesen haben, dass die Träger des Rettungsdienstes als Verpflichtete Ihres Regelungsvorschlags ungeeignet sind. So haben Sie jetzt die Leistungserbringer eingesetzt. Sie haben sich aber leider von den Sachverständigengruppen nicht dahin gehend beraten lassen, dass es einer gesetzlichen Regelung zur Frage der Gefährdung von Rettungsdienstmitarbeitern durch Dritte über die bestehenden gesetzlichen Vorlagen hinaus nicht bedarf. Was ich nicht hören will, höre ich einfach nicht.

(Holger Bellino (CDU): Selektive Wahrnehmung!)

Klar ist: Eine Gefährdung des Rettungsdienstpersonals gibt es. Dies geht von Beleidigungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Die Polizeistatistik weist für 2011 23 Tatverdächtige aus. Auch die Leistungserbringer haben über die einzelnen Vorkommnisse berichtet. Dies wird von mir in keiner Art und Weise bestritten. Auch wenn es kein Massenphänomen ist, müssen wir hinsehen. Wir müssen uns für einen Schutz der Rettungsdienstmitarbeiter – hier sind wir uns einig – und anderen Helfern, soweit dies notwendig ist, einsetzen. Die Frage ist nur: Ist unsere gesetzgeberische Tätigkeit notwendig,

(Dr. Thomas Spies (SPD): Ja!)

und gegebenenfalls welche? – Das müssen wir prüfen und beantworten. Die Antwort, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, ist leider in beiden Hinsichten falsch.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Was machen Sie denn?)

Hören Sie zu, dann werden Sie es erfahren.

Sie schlagen vor, die Leistungserbringer zu verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und die Mitarbeiter in Selbstverteidigungstechniken und Deeskalation fortzubilden. Ihre Forderung, dies im Rahmen eines Rettungsdienstgesetzes zu tun, ist absolut unnötig. Eine entsprechende Verpflichtung besteht nämlich schon jetzt nach dem Arbeitsschutzgesetz. Lesen Sie sich bitte einmal § 5 Arbeitsschutzgesetz durch.

(Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Diese Regelung dort ist viel weiter und umfassender. Welchen Sinn hat es also, wenn eine Regelung schon besteht, dasselbe noch in einem weiteren Gesetz zu regeln? – Nach meiner Meinung keinen.

Dann fordern Sie eine Fortbildung in Selbstverteidigung und Deeskalation. Dies soll in acht Stunden erfolgen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich ist, einen Rettungsdienstmitarbeiter in acht Stunden über Selbstverteidigungstechniken so zu informieren, dass er diese auch zur Anwendung bringen kann. Dies hat übrigens auch die Polizei in der Anhörung bestätigt. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn noch die Inhalte der Deeskalation hinzukommen sollen. Die Rettungsdienstträger waren sich in der Anhörung einig, dass es keinen Sinn hat, Mitarbeiter in aktiver Selbstverteidigung auszubilden. Ich zitiere hierzu nur beispielhaft die Aussage des DRK:

Es ist eine Fehleinschätzung, wenn in der Begründung des Gesetzentwurfes die Vermittlung von „Techniken zur Selbstverteidigung“ als das Mittel der Wahl angesehen wird. Dies darf nicht die Zielsetzung sein.

Deutlicher kann man es wohl nicht ausdrücken.

So bleibt noch Ihr Vorschlag einer Fortbildung im Bereich der Deeskalation. Dies ist sicherlich sinnvoll. Aber ist hierfür eine Änderung des Gesetzes notwendig? – Auch hier sagt das DRK, „dass eine Regelung zu ergänzenden Fortbildungsinhalten auch außerhalb des Regelungsrahmens des Hessischen Rettungsdienstgesetzes möglich ist.“

(Glockenzeichen des Präsidenten – Dr. Thomas Spies (SPD): Das stimmt! Wenn der Minister das tun würde!)

Eine Handlungsnotwendigkeit besteht nur, wenn die Landesverwaltung bzw. die Leistungserbringer hier ihre Handlungsmöglichkeit nicht sehen und nutzen würden. Dem ist nicht so, und das wissen auch Sie.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich kann also nur folgendermaßen schließen: Wir nehmen die Leistungserbringer, die Träger und auch die Rettungsdienstmitarbeiter in ihrer Forderung ernst. Wir müssen nicht etwas auf Landesebene regeln, was schon auf Bundesebene geregelt ist. Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig. Sie muss nicht um ihrer selbst willen erfolgen. Wir lehnen Ihren Gesetzesvorschlag ab. – Danke.