Vielleicht kann man den Investoren in den ersten fünf Jahren nicht die höchste Rendite zahlen, weil man Abschreibungen einberechnen muss, aber wirtschaftlich betreiben kann man ein solches Windrad allemal. Sie führen eine Gespensterdiskussion. Da machen wir nicht mit. Akzeptanz bedeutet nicht, dass man sich zum Lautsprecher der Lobbyverbände der regenerativen Energien macht, sondern dass man die Ängste der Bürger ernst nimmt und sich mit den Bürgern auseinandersetzt.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für eine Kurzintervention hat sich Kollege Al-Wazir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Lobbyismus sage ich nichts. Da kennt sich Herr Rock besser aus.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der FDP)
Ich habe mich zu Wort gemeldet, als Sie, Herr Kollege Rock, sagten, es war Ihnen unglaublich wichtig, dass es eine Ausschlusswirkung gibt. Ich will Ihnen sagen: Der Landesentwicklungsplan, wie er jetzt vorliegt, mit den Ausschlusskriterien, die er enthält – Windgeschwindigkeiten, Mindestabstände usw., all das war anders verabredet –, wird aus meiner Sicht dafür sorgen, dass wir hessenweit das 2-%-Ziel nicht erreichen.
Ich glaube, das ist von Ihnen so gewollt. Das bedeutet aber im Umkehrschluss – das muss jeder wissen –, dass auch die Ausschlusswirkung fallen wird. Jeder, der solche Kriterien aufstellt, muss wissen, dass dann, wenn wir das 2-%-Ziel nicht erreichen, die Ausschlusswirkung für die restlichen 98 bis 99 % nicht mehr gilt. Ob das am Ende wirklich das ist, was Sie wollen, diese Frage können Sie sich selbst beantworten.
Die zweite Frage, die angesprochen wurde, betraf den Naturschutz. Aus unserer Sicht gelten für jede Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie alle Kriterien, die wir im Naturschutz an alle Projekte anlegen. Ich sage Ihnen aber auch: Es gibt viele Möglichkeiten, wie man diese Konflikte lösen kann, wenn man sie denn lösen will. Wenn aber ausgerechnet diejenigen, die, wenn es um eine Straße geht, am liebsten über jede Kröte und jeden Vogel fahren und dann auch noch den Rückwärtsgang einlegen würden,
Uns ist der Naturschutz sehr wichtig. Er ist uns aber in allem wichtig. Wir sind lösungsorientiert. Wer aber vor einem halben Jahr den Rotmilan noch für einen serbischen Freischärler gehalten hat und auf einmal so tut, als sei er schon immer Ornithologe gewesen, dem sage ich: Da stimmt etwas nicht.
(Große Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Zu- rufe von der CDU und der FDP)
Frau Präsidentin! Herr Al-Wazir, wenn Sie keine Argumente mehr haben, dann flüchten Sie sich in die Polemik. Das ist Ihr Politikstil. Da kann ich nicht mithalten, da will ich aber auch nicht mithalten.
Zu den Ausschlusskriterien: Herr Al-Wazir, ich habe mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. In dem Landesentwicklungsplan steht ja bewusst das Wort „grundsätzlich“. Es gibt eine genaue Struktur, nach der wir diesen Plan aufstellen. Wir müssen ihn gerichtsfest aufstellen. Das werden wir tun. In allen Regionalversammlungen gehen deutlich mehr als 2 % der Fläche in die Offenlegung.
Dann können die Kommunen ja kommen, von denen Sie uns erzählt haben, die mehr Flächen haben wollen. Wir werden keine Probleme bekommen. Wir müssen aber eine gerichtsfeste Abwägung vornehmen. Es wird nicht nach willkürlichen Kriterien, sondern nach nachvollziehbaren Kriterien abgewogen. Es geht darum, dass die Windkraft noch genug Raum zur Entwicklung hat. Ich habe Ihnen gesagt: Nach den jetzigen Ausbauzielen können Sie noch 100 Jahre lang Windkraftanlagen errichten – bei einem Plan, der für zehn oder zwölf Jahre gilt.
Herr Al-Wazir, zum Thema Naturschutz. Dass Sie den Naturschutz beim Thema Windkraft ansprechen, finde ich ein starkes Stück. Wenn ich gefordert hätte, einen Waldweg zu teeren, dann hätten sich die GRÜNEN an die Bäume gebunden, um das zu verhindern, weil die Versickerung des Wassers in den Boden gefährdet gewesen wäre. Jetzt wollen Sie 50.000 m³ Beton in den Waldboden gießen und erklären uns das mit dem Naturschutz. Es ist doch geradezu lächerlich, was Sie für Kapriolen schlagen.
Das verstehen nur noch Sie selbst. Wenn der Beton im Fundament einer Autobahn liegt, dann ist es böser Beton. Wenn der Beton im Fundament einer Windkraftanlage liegt, die eine Höhe von 220 m hat, dann ist es guter Beton. Das ist typisch grüne Ideologie. Es gibt die Guten, es gibt die Bösen, und die Welt ist ganz einfach. So ist aber nicht die reale Welt.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Aussprache.
Wir überweisen den Antrag der Landesregierung betreffend Zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, Drucks. 18/7123, an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Der Gesetzentwurf wird von Herr Greilich von der FDP-Fraktion eingebracht. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es jetzt etwas ruhiger und sachlicher zugehen wird als bei der letzten Debatte. Der Kollege Rock war zwar extrem sachlich, aber es gab doch die einen oder anderen sonstigen Redebeiträge.
Jetzt geht es darum, dass ich Ihnen einen hervorragenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP vorstellen darf, mit dem wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das am 24. Januar 2012 zu dem Telekommunikationsgesetz des Bundes ergangen ist. Dieses Urteil macht es erforderlich, dass für bestimmte Auskunftsverfahren hinreichend klare und qualifizierte Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eigentlich unbeteiligte Telekommunikationsunternehmen als sogenannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden, also Bestandsdaten übermitteln sollen.
Dazu hat das Gericht klargestellt, dass Auskünfte nur dann verlangt werden können, wenn auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nutzung dieser Daten gegeben sind. Man kann sich das in etwa wie eine Doppeltür vorstellen. Nur wenn beide Türen mit einer hinreichend klaren und verfassungskonformen Rechtsgrundlage zu öffnen sind, wenn es einen passenden Schlüssel gibt, dürfen Daten abgerufen werden bzw. darf die Übermittlung von Daten erfolgen.
Wir befassen uns heute mit dem sensiblen Bereich der Unterscheidung im Umgang mit Bestandsdaten einerseits und Verkehrsdaten andererseits. Das Bundesverfassungsgericht hat zwischen den Bestandsdaten einerseits, also Namen und Adressen, und den bei der Telekommunikation anfallenden Verkehrsdaten andererseits, also Daten über Verbindungen, Kommunikationszeiten und Ähnliches, klar differenziert.
Besonders heikel ist die Situation bei einer Abfrage seitens der Polizei dann, wenn sie sich auf eine IP-Adresse bezieht, die einem bestimmten Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen ist, also bei dynamischen IP-Adressen. Diese IP-Adressen regeln bekanntlich die Kommunikation zwischen Rechnern und sorgen für einen eindeutig nachvollziehbaren Datenfluss.
Das sind also Verkehrsdaten, die nur unter erhöhten Anforderungen verfassungskonform abgefragt werden können; denn die Übermittlung von Verkehrsdaten stellt einen Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit nach Art. 10 Grundgesetz dar, während eine Abfrage von Bestandsdaten lediglich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Dieser Eingriff ist im Vergleich dazu unter niedrigeren Voraussetzungen möglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das im Ausschuss sicherlich noch im Einzelnen zu erörtern haben. Wir haben uns dazu entschlossen, neben der Regelung dieses Tatbestands dafür zu sorgen, dass ein Abgleich der IP-Adressen nach dem HSOG – dem hessischen Polizei
recht – nur dann erfolgt, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahrenlage gegeben ist. Eine solche „gegenwärtige“ Gefahr ist als eine Gefahr definiert, bei der eine Rechtsgutverletzung oder -schädigung schon eingetreten ist und noch andauert oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kürze eintreten wird.
Zu dem weiteren Kriterium, das nach unserer Vorlage erfüllt sein muss: Es muss eine „erhebliche“ Gefahr drohen. Eine erhebliche Gefahr ist eine Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut – im Extremfall natürlich für das Leben – oder für ein anderes Rechtsgut, bei dem ein besonders hoher Schaden droht.
Lassen Sie mich hier hervorheben, dass wir mit unserer Regelung ein höheres Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger festschreiben, als es die Strafprozessordnung derzeit vorsieht. Wir sehen einen Nachholbedarf; denn dort ist eine solche Regelung derzeit nicht vorgesehen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch auf der Bundesebene eine Auswertung der Verkehrsdaten nur unter verschärften Voraussetzungen erfolgen darf. Wir hoffen hierbei auf die Einsichtsfähigkeit unseres Koalitionspartners in Berlin. Das wird noch zu besprechen sein.
Zu dem hessischen Gesetzentwurf will ich abschließend nur noch eines sagen: Neben der Festschreibung dieser hohen Eingriffsschwelle haben wir ein Weiteres getan. Wir schreiben nämlich auch eine Mitteilungspflicht fest. Im hierzu einschlägigen § 29 Abs. 6 HSOG regeln wir auch diesen Fall und legen fest, dass speziell für die Abfrage von Bestandsdaten eine Benachrichtigungspflicht normiert wird, sodass Betroffene, deren Daten abgefragt werden, anschließend darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass unser hessisches Polizeigesetz einen Richtervorbehalt bei solchen Maßnahmen vorsieht.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss und stelle in meinem Resümee fest, dass mit dieser Novelle, die der Beseitigung der Mängel des Telekommunikationsgesetzes dient, das geschieht, was im Umgang der Koalition mit dem Polizeirecht schon bekannt ist: Wir machen keine Abstriche, weder bei den Erfordernissen der Sicherheit unserer Bürger noch beim Schutz von deren Grundrechten. In dieser Tradition bleibt es dabei, dass wir in Hessen eines der modernsten und gleichzeitig liberalsten Polizeigesetze in Deutschland haben. Darauf können wir stolz sein, und darauf sind wir auch stolz.
Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Als nächster Redner hat sich Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Schaus.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen; denn die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf aufgeworfenen Fragen können meines Erachtens erst in einer Sachverständigenanhörung geklärt werden. Der Gesetzentwurf kommt ein bisschen komisch daher. Er berührt möglicherweise zentrale Bürger
Erstens. Mir ist nicht klar, warum wir schon wieder an das Polizeigesetz und an das Gesetz für den Inlandsgeheimdienst heranmüssen.
Beide Gesetze wurden erst vor kurzer Zeit geändert. Herr Greilich, warum hat man das nicht gleich mit behandelt?