Protocol of the Session on June 16, 2009

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)

Vielen Dank, Herr Beuth. – Es liegen zwei Meldungen zu Kurzinterventionen vor. Ich möchte sie beide zulassen. Herr Beuth,anschließend gebe ich Ihnen die Gelegenheit, auf beide Kurzinterventionen zu antworten. Einverstanden?

Herr Frömmrich, Sie haben als Erster das Wort. Bekanntermaßen haben Sie zwei Minuten Redezeit.

Es ist so viel Unsinn erzählt worden, dass zwei Minuten Redezeit eigentlich gar nicht ausreichen. Herr Kollege Beuth, Sie haben nichts dazugelernt. Sie haben auch nicht die Zeit genutzt, um sich die Gesetzentwürfe anzuschauen. Sie haben Sie vielleicht gelesen.

(Zuruf von der SPD: Nicht einmal das!)

Aber zum Lesen gehört, dass man das, was man liest, auch versteht. Herr Kollege Beuth, das, was Sie hier vorgetragen haben, ist einfach richtiger Unsinn.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Im Kern haben Sie uns vorgeworfen, dass wir die Persönlichkeitsrechte Dritter einschränken. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf angeschaut hätten, hätten Sie gesehen,

(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))

dass wir in dem Gesetzentwurf für einige Bereiche,bei denen man schauen muss, dass die Balance zwischen Informationsfreiheit einerseits und den schützenswerten Inter

essen Dritter andererseits gewahrt sein muss, Regelungen geschaffen haben.

Herr Kollege Beuth, ich will Ihnen noch einmal einen Denkanstoß geben. Kein Mitglied der GRÜNEN, sondern der Hessische Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Ronellenfitsch, hat am 28.02.2002 in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gesagt:

Um gleich die Berührungsängste zu nehmen:

das hat er gesagt; das geht in Ihre Richtung –

Es geht hier nicht um Rechts- oder Linkskonstellationen oder Ähnliches. Es geht auch nicht um den Gegensatz von repräsentativer und partizipatorischer Demokratie. Letztlich geht es darum, ob wir den Status quo des deutschen Amtsgeheimnisses bewahren wollen oder ob wir es an die gewandelten Verhältnisse der modernen Informationsgesellschaft anpassen wollen. Das ist das Entscheidende.

Das hat Prof. Ronellenfitsch, unser Datenschutzbeauftragter, gesagt. Herr Kollege Beuth, Sie sollten sich das einfach einmal zu Gemüte führen. Das, was Sie hier zum Informationsfreiheitsgesetz vorgetragen haben, war wirklich noch auf dem Stand der 16.Wahlperiode. Damals haben Sie vom Rednerpult aus das Gleiche vorgetragen.

(Peter Beuth (CDU): Das stimmt doch gar nicht!)

Herr Kollege Beuth, das geht alles nach dem Motto: Vertiefte Sachkenntnis verhindert die muntere Debatte. – Vielleicht hätten Sie den Gesetzentwurf einmal durchlesen sollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Frömmrich. – Herr Siebel, Sie haben nun die Gelegenheit zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, ich mache mir etwas Sorgen um Sie.

(Clemens Reif (CDU): Über den Zustand der SPD!)

Wenn man nämlich nicht in der Lage oder nicht willens ist, über den Kern eines Gesetzes zu reden, macht man das, was Sie hier getan haben: Sie stellen Argumente auf, die mit der Sache gar nichts zu tun haben.

Erstes Argument. Sie haben sinngemäß behauptet, dies sei ein Gesetzentwurf, der deutlich mache, dass wir misstrauisch gegenüber Verwaltungshandeln seien. Herr Kollege Beuth, es geht nicht um Misstrauen gegenüber Verwaltungshandeln.

(Zuruf von der SPD: Er hat es gar nicht verstan- den!)

Ich sage es einmal aus meiner ganz persönlichen Erfahrung – schließlich mache ich schon eine ganze Zeit lang Kommunalpolitik –: Ich habe großes Vertrauen in Verwaltungshandeln, und zwar auf allen Ebenen.

(Minister Volker Bouffier: Sehr gut!)

Ich bin im Übrigen jemand, der sich in dem Punkt immer hinter die Verwaltung stellt. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die

Bürgerinnen und Bürger – auch diejenigen, die hier sitzen – den Zugang zu Informationen bekommen sollen,den sie so nicht haben.

Zweiter Punkt. Sie haben gesagt, der Schutz der Privatsphäre sei in Gefahr. In beiden Gesetzentwürfen gibt es Regelungen, die dafür sorgen, dass genau dies nicht passiert.

Herr Kollege Beuth, ich mache mir Sorgen um Ihre Verfassung und um die Verfassung der CDU; denn in beiden Gesetzentwürfen geht es durchaus um ein neues Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und der Verwaltung bzw. den Informationen aus der Verwaltung auf der anderen Seite. Es geht auch ein Stück weit um die Verwaltungsmodernisierung. In allen anderen Ländern haben nämlich Informationszugangsgesetze dazu geführt, dass Verwaltungen ihre eigenen Informationen anders aufbereitet haben, als es hier jetzt der Fall ist.

Herr Kollege Siebel, Sie müssen zum Schluss kommen.

Letzter Satz.– Es ist also letztendlich zum Nutzen der Verwaltungen, zu unserem Nutzen und zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger. Vielleicht kommen Sie einmal von dem Irrweg herunter, der sich in der Rede gezeigt hat, die Sie hier gehalten haben. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Siebel. – Herr Beuth, Sie haben die Gelegenheit zu einer Antwort. Wenn Sie diese Gelegenheit wahrnehmen wollen, bitte schön.

(Günter Rudolph (SPD): Er hätte eben zur Sache reden können!)

Herr Präsident, ich nehme die Gelegenheit gern wahr. – Meine Damen und Herren, ich kann verstehen, dass es Ihnen nicht gefallen hat, dass ich Ihnen hier einen Spiegel vorgehalten habe. Das Problem ist nicht, dass es in diesem Land sicherlich Autoritäten gibt, die Informationsfreiheitsgesetze für richtig halten. Nur, das, was Sie hier vorgelegt haben,und die Art und Weise,wie Sie mit der Frage umgehen, werden von uns schlicht und ergreifend nicht geteilt.

Ich kann Ihnen auch nicht den Hinweis ersparen, dass wir hier bereits in zwei Wahlperioden – auch in Anhörungen – darüber gesprochen haben.Wenn es dort eine völlig ungeteilte Zustimmung gegeben hätte, hätten Sie das hier vorgetragen. Das ist aber nicht der Fall. Zum Beispiel haben die Vertreter eines bedeutenden Bereichs der Verwaltung, nämlich der kommunalen Seite, explizit erklärt, dass sie dieses Bürokratiemonster weder brauchen noch für notwendig halten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Kollege Siebel, was die vertiefte Sachkenntnis usw. betrifft: In Ihrem Gesetzentwurf steht unter § 6 – das ist

jetzt das IFG plus –, wie in einem Verfahren mit beteiligten Dritten umgegangen werden soll. Im Zweifel können Sie das in aller Seelenruhe nachlesen.

Natürlich sind die Interessen Dritter betroffen – möglicherweise die von privaten Haushalten, also von Bürgerinnen und Bürgern. Es geht also nicht darum, dass man irgendeinem Verwaltungsbeamten bei irgendeinem Verwaltungsakt über die Schulter spicken möchte, sondern es geht bei den Gesetzentwürfen, die Sie hier vorgelegt haben, darum, dass man auf diese Weise sehr weit in Bereiche hineinschnüffeln kann, die die Bürgerinnen und Bürger nichts angehen.

Deswegen kommen wir zu dem Ergebnis: Ein solches Schnüffelgesetz brauchen wir nicht, ein solches Bürokratiemonster erst recht nicht. Insofern bleiben wir dabei. Aber wir werden uns auch dem Durchführen einer Anhörung nicht verschließen und uns in einem weiteren Verfahren mit Ihren Argumenten auseinandersetzen. Aber im Ergebnis ist Ihnen nicht der Nachweis gelungen, dass wir ein Informationsfreiheitsgesetz brauchen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Datenschutzbeauftragte ist ein Schnüffler!)

Herr Beuth, vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Greilich die Möglichkeit, für die FDP-Fraktion Stellung zu nehmen. Herr Greilich, bitte schön.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist die alte Arroganz!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle, das Thema doch etwas weniger als so aufgeregt anzugehen, wie es sich jetzt hier hochgeschaukelt hat. Herr Kollege Frömmrich und Herr Kollege Weiß hatten schon damit angefangen, auf Beiträge zu erwidern, die es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gegeben hat. Zugegebenermaßen hat Herr Kollege Beuth dann den groben Keil auf den groben Klotz gesetzt. Das muss leider ab und zu einmal sein. Dass Sie dann noch einmal nachgezogen haben, bringt mich dazu, noch einmal zu appellieren: Man sollte dieses Thema doch in aller Ruhe betrachten.

Vorab stelle ich fest: Eines ist unstreitig. Der Grundsatz der Informationsfreiheit ist für eine aktive Bürgergesellschaft ein extrem wichtiges Anliegen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren Kollegen, dementsprechend dürfte es doch das Anliegen aller Abgeordneter dieses Hauses sein – übrigens auch gleichermaßen das Anliegen der dahinterstehenden Parteien –, gerade in Zeiten eher verhaltener aktiver Beteiligung der Bürger an politischen Prozessen Wege zu finden, um das Engagement für die Gesellschaft attraktiver zu machen und mehr Menschen in politische Prozesse einzubinden. Die FDP stand schon immer für eine lebendige Bürgergesellschaft und wird sich auch in Zukunft für ein verstärktes Engagement der Bürger einsetzen.

(Beifall bei der FDP)