Protocol of the Session on June 16, 2009

Vielen Dank, Herr Weiß. – Herr Dr.Wilken, Sie haben als Nächster das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Hessen gilt immer noch der überkommene Grundsatz des sogenannten Amtsgeheimnisses. Wissensbestände der Verwaltung sind grundsätzlich nur einem begrenzten Personenkreis, nämlich den Amtsträgern, zugänglich, während den Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsrecht nur in Ausnahmefällen gewährt wird, nämlich dann, wenn sie ein rechtliches Interesse an den begehrten Informationen nachweisen können.

Wir stehen den beiden Gesetzentwürfen äußerst aufgeschlossen gegenüber, die diesen Zustand endlich auch für Hessen beenden wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Informationsfreiheitsgesetz bricht nämlich mit dieser hergebrachten Verwaltungstradition, indem endlich ein voraussetzungsloser und eigeninteresseloser Zugang zu Informationen möglich wird. Das verfolgt das Ziel – das begrüßen wir –, dass öffentliche Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen. Für eine auf dem Demokratieprinzip aufbauende Rechts- und Gesellschaftsordnung sollte es selbstverständlich sein, dass der

uneingeschränkte Zugang zu Informationen Voraussetzung für demokratisches gesellschaftliches Handeln ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine transparente Verwaltung ist Grundvoraussetzung für die effektive Wahrnehmung demokratischer Bürgerrechte. Nur bei entsprechender Informiertheit – das gilt auch für Sie, Herr Beuth –, die ein detailliertes Bild von Sachverhalten und Vorgängen vermittelt,können die Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen teilhaben und diese mitgestalten. Das ergibt sich aus dem demokratischen Grundrecht der Teilhabe an Problemlösung, an Sachdebatten, an wahlbezogenen Diskussionen, an Wahlen und Volksabstimmungen. Das ergibt sich für die Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess,sowohl als Einzelperson als auch in Gruppen, Verbänden und Parteien.

Meine Herren von der FDP,

(Heiterkeit bei der LINKEN – Leif Blum (FDP): War das witzig! – Weitere Zurufe von der FDP)

ich möchte mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten Burkhard Hirsch zitieren.

Wenn man an Elemente der direkten Demokratie denkt, die Bürger direkter an Entscheidungen zu beteiligen,dann muss der Bürger auch einen breiten Zugang zu Informationen haben. Sonst ist er ja …

(Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Ich möchte darum bitten, dass mich auch Herr Hahn nicht unterbricht. Für Herrn Hahn: Die PDS ist eine gewesene Partei. Ich spreche hier für die LINKE.

(Lebhafte Zurufe von der CDU)

Ich zitiere nochmals Herrn Hirsch.Der Bürger braucht einen breiten Zugang zu Informationen.

Sonst ist er ja allen Agitationen ausgeliefert. Für mich gehört zum ganzen Paket der direkten Demokratie ein größeres Zugangsrecht zu Informationen.

Ich hoffe, dass sich die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag diesen Ausführungen anschließen will.

(Beifall bei der LINKEN)

Neben der Stärkung der partizipativen Seite muss das Informationsrecht die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sichern und stärken. Im demokratischen Rechtsstaat beauftragen die Bürgerinnen und Bürger die politischen Repräsentanten und sonstigen öffentlichen Amtsträger durch Wahlen usw., und die Ausübung der Kontrolle der abgegebenen Befugnisse ist nur unter der Voraussetzung des uneingeschränkten und voraussetzungslosen Zugangs zu Informationen möglich. Die Gewährung des freien Zugangs zu Informationen – auch das meine ich sehr ernst – ist eben keine lästige Verpflichtung, die der Verwaltung zusätzliche Arbeit beschert,sondern sie ist ein zentraler Punkt demokratischer Meinungs- und Willensbildung. Das müssen wir respektieren, das müssen wir fördern.

(Beifall bei der LINKEN)

Die jetzt zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe betreffend ein Informationsfreiheitsgesetz werden auch im Hessischen Landtag offenlegen und deutlich machen, ob wir als Parlament stark genug sind, die Bürgerrechte durchzusetzen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Wilken. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Beuth zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pressemitteilung der CDU-Fraktion anlässlich der Verkündung der beiden Gesetzentwürfe hat offenbar gefruchtet,sonst wäre ich in den Debattenbeiträgen von Rot und Grün nicht so sehr zu Ehren gekommen. Ich bedanke mich in aller Form dafür.Ich habe allerdings von dem,was ich damals erklärt habe, heute nichts zurückzunehmen. Ich werde Ihnen das aber bei aller Bescheidenheit noch einmal vortragen.

Das Wettrennen zwischen SPD und GRÜNEN,wer zuerst eine Pressekonferenz gibt oder wer hier zuerst am Rednerpult stehen darf, will ich nicht weiter kommentieren. Aber wenn ich den Kollegen Weiß richtig verstanden habe, dann ist das Informationsfreiheitsgesetz der SPD höher, schneller, weiter und besser, also eine Art „Informationsfreiheitsgesetz plus“.

(Heiterkeit bei der CDU)

Aber auch das will ich dahingestellt sein lassen.

Gute Informationen schützen manchmal eben doch vor falschen Schlüssen nicht. Insofern komme ich zu einem anderen Ergebnis als Sie, Herr Kollege Frömmrich, Herr Kollege Weiß. Datenschutz und Informationsfreiheit in der Form, wie Sie sie in Ihren Gesetzentwürfen formuliert haben, ist nach unserer Ansicht unvereinbar. Ich will Ihnen das an einigen Stellen detailliert erklären.

Die Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen folgen, das will ich vorwegschicken, einem generellen Staats- und Verwaltungsmisstrauen, das wir ausdrücklich nicht teilen. Der Umstand, dass Sie hier mit den Begriffen „Informationsmonopol“ und „Obrigkeitsstaatlichkeit“ operieren, zeigt, dass Sie offensichtlich ein anderes Verständnis von Staat und Verwaltung haben.

Wir gehen davon aus – das sollte der Grundsatz sein, der uns hier eint –, dass staatliches Handeln recht- und ordnungsmäßig ist. Wenn die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsgemäßheit staatlichen Handelns infrage stehen, haben wir in den Gesetzen und in unserer Verfassung Regelungen, wie mit diesen Fragen umgegangen werden kann. Das Parlament kann die Verwaltung mit umfänglichen Informationsrechten kontrollieren. Das geht bis auf die kommunale Ebene hinunter. Davon machen Sie an anderen Stellen selbst Gebrauch. Man kann die Verwaltung im Rahmen des Rechtsschutzes über die Gerichte kontrollieren. Man hat in Verwaltungsprozessen – also dort, wo die Informationsfreiheit im Prinzip wirkt –, eben nicht den Beibringungsgrundsatz zu befürchten, der im Zivilrecht gilt, sondern man kann auf den Amtsermittlungsgrundsatz vertrauen. Darüber hinaus sind bereits heute in verschiedenen Fachgesetzen, z. B. im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz, im Umweltgesetz und im Datenschutzgesetz,Akteneinsichtsrechte verankert.

Das Einzige, was Ihre sogenannten Informationsfreiheitsgesetze von diesen Gesetzen unterscheidet, ist, dass das „berechtigte Interesse“ wegfallen soll. Das ist der entscheidende Punkt. Wir sagen: Alle, die ein berechtigtes

Interesse an einer Information haben, sollen einen Zugang zu dieser Information bekommen. Das ist aber bereits heute so geregelt. Deswegen meinen wir, es ist nicht notwendig, dass wir ein Gesetz, wie Sie es hier vorschlagen, erlassen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, auch einmal zu bedenken, dass es in der Verwaltung einige Grundsätze gibt, die wir nicht mit Füßen treten sollen, z. B. der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Dieser Grundsatz ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ganz wichtig. Wenn sich nämlich ein Bürger an die Verwaltung wendet, dann soll er nicht damit rechnen müssen, dass die Informationen, die er von sich preisgibt, hinterher von einem anderen zu Markte getragen werden können, der sich die Informationen über ein Zugangsgesetz, wie Sie es haben wollen, besorgt.

Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Betriebsund Geschäftsgeheimnisse. Da sind die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen massiv betroffen. Ich halte es nicht für richtig, dass solche Informationen zu Markte getragen werden dürfen. Das widerspräche auch dem Datenschutzinteresse, das Sie selbst in der Debatte vorgetragen haben.

Darüber hinaus sind Sicherheitsinteressen zu beachten. Ich weiß noch, dass die GRÜNEN in der letzten Legislaturperiode, als wir darüber diskutiert haben, sogar die Einschränkung, dass der Verfassungsschutz nicht befragt werden kann, in ihren damaligen Gesetzentwurf hineingeschrieben hatten.Die GRÜNEN wollten also sogar den Verfassungsschutz mit einem Zugangsrecht belegen. Dazu muss ich sagen: Das ist eine absurde Vorstellung, die Sie in Ihren Gesetzentwürfen niederlegen. Das hat mit einem vernünftigen Staatsverständnis, zumindest mit dem Staatsverständnis, das wir haben, nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Der Schutz der Privatsphäre ist Ihnen an anderen Stellen immer sehr wichtig – wie ich finde, auch zu Recht.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es!)

Nur müssen Sie einmal darüber nachdenken, wie es mit dem – ich sage das jetzt so – neugierigen Nachbarn ist.Daher stammt mein Hinweis, dass wir ein berechtigtes Interesse und nicht nur Neugier brauchen. Der neugierige Nachbar könnte sich mithilfe Ihres sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes Informationen besorgen, die ihn einfach nichts angehen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worüber?)

Die CDU wird mit allen Mitteln zu verhindern versuchen, dass das in unserem Land möglich wird.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja. – Lassen Sie mich zuletzt wenigstens anhand einiger Punkte auf die Absurdität Ihrer Gesetzentwürfe hinweisen und diese zugleich auf die Spitze treiben.Herr Kollege Weiß hat hier vorgetragen, bei der entscheidenden Innovation des SPD-Gesetzentwurfs gehe es um den Anwendungsbereich.

Die entscheidende Innovation findet sich in § 2 des SPDGesetzentwurfs, in dem diejenigen genannt werden, die davon betroffen sein sollen. Der Landtag ist davon be

troffen. Die Sparkassen sind davon betroffen. Ich weiß, wer besonders begeistert aufschreien wird: Das sind die Kammern, nämlich die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, die von diesem Gesetz betroffen sein würden. Nicht zuletzt träfe es die Rundfunkanstalten.

Jetzt kommen wir zu einem Bereich, der besonders interessant sein wird. Sie können jetzt sagen, Sie hätten dort hineingeschrieben, das solle nur für die Verwaltung gelten;aber zweifellos gehören auch eine Telefonabrechnung und eine Reisekostenabrechnung zur Verwaltung. Was geht es denn, bitte schön, einen Bürger oder eine Bürgerin in diesem Land an, dass in einer Rundfunkanstalt ein bestimmter Journalist eine Reise gemacht hat? Niemanden geht das etwas an, und deshalb dürfen wir im Hessischen Landtag einen solchen Unsinn nicht beschließen.

Ich erspare Ihnen das Vorlesen einer Passage, die ich besonders unter dem Gesichtspunkt Bürokratie herausgesucht habe.Sie können selbst nachlesen,was in § 6 des Gesetzentwurfs der SPD steht. Ich erspare es Ihnen an dieser Stelle.

Wir haben bei der Verabschiedung solcher Gesetze einen unglaublichen Kostenaufwand und einen unglaublichen Verwaltungsaufwand zu befürchten.Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das ein Bürokratiemonster ist. Hinzu kommt, dass der Nachweis der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht gelungen ist, und ein nicht notwendiges Gesetz darf man notwendigerweise auch nicht erlassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)