Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Der Datenschutz als Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,vom Verfassungsgericht aus Art.2 hergeleitet, ist ein hohes Gut, das wir alle achten sollten.
Herr Kollege, da ich das seit zehn Jahren verantworte, kann ich Ihnen sagen: Erstens. Wir sind nicht nur kein Überwachungsstaat, sondern in diesem Land wird der Datenschutz sogar sehr ernst genommen. Herr Kollege Rudolph, jede Beratung, die wir hier über den Datenschutzbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten haben, belegt doch, dass der Datenschutz, soweit es um die öffentliche Verwaltung geht, nach Einschätzung aller Fraktionen dieses Hauses in hervorragender Verfassung ist. Darüber streiten wir nicht.
Der zweite Punkt ist: Wie ist es denn in Hessen geregelt? Ich habe mich gerade nach denen umgeschaut, die uns zuhören, und mich gefragt, ob irgendjemand eigentlich verstanden hat, worüber hier diskutiert wird.
Man hat gelegentlich den Eindruck, wir fingen mit dem Datenschutz gerade erst an. All das ist nicht richtig – um es einmal zurückhaltend zu formulieren.
Wir haben in Hessen die europäische Richtlinie längst umgesetzt. Es ist nicht zutreffend, wenn hier erklärt wird, wir müssten die europäische Richtlinie umsetzen. Das ist falsch.
Wir vertreten, wie im Übrigen auch die Bundesregierung – und zwar seit Gerhard Schröder und wer auch immer dort Kanzler ist –, die Auffassung, dass die Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt ist.
Herr Schäfer-Gümbel, ich danke Ihnen, dass Sie bei dieser Debatte nachfragen.Deswegen sage ich es Ihnen gern; dann brauchen wir in Zukunft nicht mehr darüber zu streiten.
Damit es jeder weiß: Die Bundesregierung vertritt unabhängig davon, wer die Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland trägt – Rot-Grün oder, wie jetzt, Schwarz-Rot –, seit Jahren die Auffassung, dass die Richtlinie umgesetzt ist. Darüber kann man nicht streiten.
Der Streit wird aber darüber geführt, ob sie ausreichend umgesetzt ist.Wenn es um die Frage geht,ob europäisches Recht genügend ungesetzt ist, habe ich, gelinde gesagt, Zweifel, ob alle Länder, von Zypern bis Lettland und von Litauen bis Portugal, die Grundlagen so geschaffen haben, wie sie hier vorgetragen werden. Aber das werden wir sehen.
Deshalb bin ich mit dem Kollegen Greilich ganz klar der Auffassung: Es ist richtig, dass wir, wenn wir alle schon darüber diskutieren, was denn das Europarecht für erforderlich hält, auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kennen sollten, um unsere Angelegenheiten hier ordnen zu können. Es gibt nicht nur nach der Auffassung dieser Landesregierung, sondern auch nach der anderer Landesregierungen einen Handlungsbedarf. Aber es gibt einen Streit darüber.
Wenn es aber einen Streit gibt und man nicht nur mithilfe von lyrischen Erwägungen und allgemeinen Überschriften darüber diskutieren will, ist es günstig und sinnvoll, wenn man weiß, was diejenigen, die dazu berufen sind, in diesem Streit zu entscheiden, nämlich der Europäische Gerichtshof, uns sagen. Deshalb bin ich für die Landesregierung der Auffassung, wir sollten diese Entscheidung abwarten. Sie ist für den Herbst angekündigt. Wir vergeben uns nichts, wenn wir uns dafür noch einen Moment Zeit lassen.
Nächste Bemerkung. Der hessische Datenschutz wird, soweit es um den nicht öffentlichen Datenschutz – also nicht um den Datenschutz der Verwaltung – geht, durch die unabhängige Stelle beim Regierungspräsidium in Darmstadt sehr gut und,wie ich glaube,auch fachlich vorzüglich wahrgenommen. Ich danke Ihnen, dass Sie die Arbeit anerkannt haben.
Ganz nebenbei: Diese Stelle ist, gemessen an allen anderen in der Bundesrepublik Deutschland, hervorragend ausgestattet – nur damit Sie das für Ihre zukünftigen Debatten gleich mitnehmen.
Worüber streiten wir? Ich habe mich sehr oft zu diesem Thema geäußert. Ich will das jetzt in sehr kurzen Stichworten machen, damit wir, was die weitere Debatte betrifft, nicht wieder bei null anfangen.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist unabhängig.Es handelt sich nicht um eine Behörde. Es handelt sich um ein Gremium zur Beratung dieses Landtags. Er wird von diesem Landtag gewählt. Er hat gegenüber den Bürgern keine Rechte. Er kann keinem Tankstellenbesitzer oder den Verantwortlichen eines Kaufhauses sagen: Du musst das so oder so machen. – Es handelt sich um eine Einrichtung rein zur Beratung.
Der Regierungspräsident in Darmstadt mit seiner unabhängigen Behörde ist ein Exekutivorgan.Die dort Tätigen können eingreifen. Sie können dem Tankstellenbesitzer sagen: Pass einmal auf, wenn du hier eine Videokamera aufhängen willst, so geht das jedenfalls nicht.
Genau darin liegt der Unterschied. Sie sind jetzt gekommen und haben gesagt: Man muss das zusammenlegen. – Da müssen Sie dann doch wenigstens die Fragen beantworten: Handelt es sich um eine Behörde, oder handelt es sich nicht darum? Befindet sich das im luftleeren Raum? Wer haftet eigentlich in einem geordneten Verfassungsstaat dafür, wenn der Datenschutzbeauftragte oder seine Mitarbeiter irgendetwas anordnen?
Ich habe den Eindruck, dieser Teil der Debatte ist hier nicht jedem hinreichend klar. Wenn, wie von Ihnen gewünscht, die dann zukünftig zusammengelegte Behörde einem Kaufhaus eine Anordnung erteilt oder z. B. aus Gründen des Datenschutzrechtes dort Unterlagen beschlagnahmt, stellt sich die Frage: Wer verantwortet das? Auf diese Frage habe ich bis heute noch nie eine Antwort gehört.
In einem demokratischen Verfassungsstaat geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Das Volk wählt seine Repräsentanten. Sie wählen die Regierung. Die Regierung muss das Handeln verantworten. Ob sie zu Recht oder zu Unrecht gehandelt hat, werden die Gerichte entscheiden. Eine frei schwebende Einrichtung, die niemandem gegenüber verantwortlich ist, gibt es in einem demokratischen Verfassungsstaat nicht. So jemanden müsste man dann zum Richter – oder was auch immer – machen.
Ich sage deshalb: Es geht hier um sehr grundlegende Fragen, die nicht ansatzweise wirklich beantwortet sind. Deshalb gibt es so etwas in Deutschland auch nirgendwo. Es wird seinen Grund haben, warum trotz der jahrelang anhaltenden Diskussionen noch keiner eine Antwort auf diese Fragen gefunden hat. Sie sind nämlich sehr grundlegend. Entweder müssen Sie seine Institution zu einer Behörde machen. Dann ist er aber nicht mehr unabhängig. Dann untersteht er wem auch immer.
Herr Kollege Greilich und auch Herr Kollege Reißer haben schon deutlich gemacht, dass Ihr Diskussionsbeitrag, der sich auf die Parlamentarische Kontrollkommission bezieht, überhaupt nicht passt.
Die Parlamentarische Kontrollkommission ist keine Kommission der Exekutive. Sie hat auch keine Entscheidungsbefugnis.
Die Arbeit des Verfassungsschutzes erfolgt nicht unabhängig. Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird von der Landesregierung und dem verantwortlichen Minister verantwortet. Das deutsche Verfassungsrecht sieht auch nichts anderes vor.
Sie müssen mir einmal erklären,was diese Kommission eigentlich soll. Soll sie dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten sagen, was er tun soll oder was er nicht tun darf? Oder soll es sich um ein reines Erörterungsgremium handeln? Sie sehen, da gibt es viele Fragen, die meiner Ansicht nach zwingend der vertieften Diskussion bedürfen. Deshalb rate ich uns, gemeinsam dem Votum des Herrn Kollegen Greilich und auch dem Votum des Herrn Kollegen Reißer zu folgen. Es ist nicht sinnvoll, jetzt auf völlig ungeklärter juristischer Grundlage nur mit Behauptungen in der Erwartung zu arbeiten, dass man im Herbst wieder etwas ganz anderes hat.
Die Position, die hier vertreten wird, vertritt in Deutschland sonst niemand. Das muss man einfach einmal sagen. Die vertritt keine Regierung, auch die Bundesregierung nicht.
Da das so ist, werden Sie sich nicht wundern, dass wir da noch einen weiten Weg vor uns haben. Die Koalition hat sich,und zwar nicht nur auf Papier,sondern ernsthaft,darüber ausgetauscht,und sie hat vereinbart,nach einem Weg zu suchen.
Wir streiten nicht über die Frage, dass die bekannt gewordenen Missachtungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einen nicht unbelastet lassen können. Natürlich muss da etwas geschehen. Die Frage ist nur: wie?
Frau Kollegin Faeser, Sie haben das schöne Beispiel mit der Deutschen Bahn angeführt. Ich finde das großartig. Denn das zeigt genau, dass damit kein Problem gelöst wird.Wer ist denn der Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bahn? Das ist der Bundesdatenschutzbeauftragte, das ist Herr Schaar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für den nicht öffentlichen Bereich der Deutschen Bahn zuständig.
Herr Minister Bouffier, die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit ist abgelaufen. Ich sage das für Sie nur als Information.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Damit mich niemand missversteht: Ich unterstelle ihm weder, dass er nicht gearbeitet hat, noch sonst irgendetwas.Vielmehr löst die Tatsache, dass jemand für irgendetwas zuständig ist, kein Problem.
Deshalb rate ich uns, an diese Frage mit Besonnenheit und Zurückhaltung heranzugehen. Sie kennen meine Skepsis.Aber ich billige Ihnen nicht nur etwas zu, sondern ich verspreche Ihnen: Wir werden da sehr engagiert mitarbeiten, so wie es in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Den Lösungsansatz, den Sie uns heute vorgestellt haben, halte ich allerdings nicht für zielführend.
Herr Staatsminister Bouffier, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen.
Der Gesetzentwurf soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss überwiesen werden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/448 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Kollegin Hammann das Wort erteilen. Frau Kollegin, die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr Klimaschutz, mehr Eigenverantwortung für die Kommunen und mehr Arbeitsplätze, das ist in Grundzügen das, worum es in unserem Gesetzentwurf für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz geht, welches wir heute mit der ersten Lesung im Hessischen Landtag einbringen.
Wir wollen, dass den Kommunen mehr Möglichkeiten gegeben werden.Wir wollen, dass die Kommunen beim Klimaschutz und hinsichtlich der Energieersparnis aktiv werden können.
Wer in einem Kommunalparlament arbeitet, weiß ganz genau, welche rechtlichen Möglichkeiten die Kommunen heute haben. Über ihre Satzungen können sie vorschreiben, wie der Gartenzaun zu gestalten ist. Sie können die Farbe des Hauses vorschreiben. Sie können vielleicht auch noch mitbestimmen, in welcher Form das Haus gebaut werden soll.Aber die Kommunen können nicht vorschreiben, ob entsprechend dem Passivhausstandard ge
baut werden soll oder z. B. beim Altbaubestand Solarthermieanlagen auf das Dach aufgebracht werden sollen.
Das kann nicht sein. Gerade die Kommunen haben bei diesen entscheidenden Fragen für die Zukunft eine Mitverantwortung. Das betrifft nun einmal den Klimaschutz. Das betrifft die Nutzung erneuerbarer Energien. Da geht es um Umsetzungen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Gerade deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht.