Da sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in diesem Hause ja gerne an der von SPD und GRÜNEN geschlossenen Vereinbarung abarbeiten – ich weiß auch nicht, aus welchem Grund, wahrscheinlich wollen Sie teilweise von Ihrem eigenen Unvermögen ablenken –,
Ach, Herr Kollege Bellino. – Unter unserer Verantwortung würde es hier ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger geben, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen, dass öffentlicher und privater Datenschutz zusammengehören, dass beide unabhängig sein müssen und dass das schnell umgesetzt werden muss. Deshalb appelliere ich noch einmal an die Kollegen von der FDP. Springen Sie über Ihren schwarzen Schatten, denn auch im Da
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Neuordnung des Datenschutzes war auch in der letzten Wahlperiode ein Vorschlag, und zwar ein Vorschlag der FDPFraktion, der damals gefordert hat, ein Kompetenzzentrum Datenschutz einzurichten. Die Zusammenlegung des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes unter dem Dach eines Kompetenzzentrums Datenschutz wurde damals gefordert.
Eine einheitliche und weisungsfreie Datenschutzaufsicht würde auch der Forderung der Europäischen Kommission nach völliger Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie entsprechen.Das ist der Sachverhalt, mit dem wir es zu tun haben.
Allerdings überwogen auch damals die damit einhergehenden rechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen vor allem die verfassungsrechtlichen Bedenken prüfen, die in dieser Zusammenlegung zu sehen sind, gerade im Bereich des privaten Datenschutzes.
Die CDU-Fraktion bleibt gerade in dieser Frage ziemlich hart, weil auch unser Grundgesetz ein schützenswertes Gut ist. Deswegen sind wir der Meinung, dass eine neue Behörde,die über Eingriffsrechte gegenüber Bürgern und Unternehmen verfügen würde, eine Aufsicht durch die Exekutive erforderlich macht. Sonst würde ja eine ministeriale Behörde mit exekutiver Gewalt ausgestattet. Das muss geklärt werden. Deswegen kann man nicht einfach alle diese Fragen über einen Kamm scheren, wie Sie das hier in unqualifizierter Weise getan haben.
Wir verfügen in Darmstadt über ein Kompetenzzentrum für den privaten Datenschutz, das ganz hervorragend arbeitet. Ferner zeigt aber die Erfahrung aus anderen Bundsländern, die bereits über eine einheitliche Datenschutzaufsicht verfügen, dass es nur wenige Synergieeffekte gibt. Dies gilt es zu verbessern. In NordrheinWestfalen zeigt sich sogar, dass die Kompetenz des Datenschutzpersonals durch die Zusammenlegung leider Gottes vernichtet wurde. Dies müsste natürlich verhindert werden. Mitunter gestaltet es sich wirklich schwierig, das Personal auf den unterschiedlichsten Ebenen zusammenzuführen. Ein positiver Effekt ist sicherlich die gemeinsame Verfügbarkeit der technischen Spezialisten, die es dort gibt.
Daher haben wir mit der FDP-Fraktion in unserer Koalitionsvereinbarung festgehalten, die Einrichtung eines Kompetenzzentrums genauestens zu prüfen, weil das unabdingbar ist. Das ist auch richtig so.Wir sind im Moment dabei, das zu tun, und das braucht seine Zeit. Wir müssen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, um eine Grundlage zu haben, auf der wir in dieser Sache richtig miteinander arbeiten können. Das ist wichtig. Deshalb ist der Schnellschuss, den Sie heute hier provo
kativ vorgetragen haben, nicht zielführend. Es gibt uns keinen Vorteil, wenn wir mit Schaum vor dem Mund ein Gesetz über das Knie brechen, das eigentlich den Zweck verfolgt, CDU und FDP hintereinanderzubringen.
Wir müssen eine vernünftige Basis schaffen. Ihrem Gesetzentwurf fehlt der Zusammenhang zwischen der Bedeutung des Amtes und der praktischen Umsetzung. Damit verfehlt er sein selbst gestecktes Ziel. Das muss man so sehen.
Wir werden deshalb unter Abwägung aller Interessen in angemessener Weise prüfen, wie ein unabhängiges Kompetenzzentrum Datenschutz sowohl für den staatlichen als auch für den privaten Bereich eingerichtet werden kann.An der Stelle ist es wichtig, dass wir die Bürger sensibilisieren, mit ihren persönlichen Daten sensibler umzugehen. Dies hat der Datenschutzbeauftragte in seinem letzten Bericht betont. Ich halte es für sehr, sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sensibler mit ihren persönlichen Daten umgehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit ihrer Initiative greift die SPD-Fraktion dankenswerterweise eine wichtige Diskussion aus der vergangenen Legislaturperiode auf und bringt sie in Gesetzesform ins Parlament ein. Bereits im letzten Jahr sprachen wir über eine Stärkung des Hessischen Datenschutzbeauftragten auf dem hier beschriebenen Weg, damals sogar – mein Vorredner hat darauf hingewiesen – mit Zustimmung der FDP-Fraktion zu dem entsprechenden Antrag.
Nun ist aber seit der letzten Legislaturperiode die Welt um uns herum nicht stehen geblieben, und die Lage
stellt sich ein bisschen anders dar, Herr Blum. Wir erlebten erstens eine ganze Reihe ungeheuerlicher Datenskandale, und zweitens ist die FDP wieder in die Hessische Landesregierung eingetreten.
DIE LINKE ist nun gespannt, ob beides in den kommenden Beratungen über den Gesetzentwurf inhaltlich so zusammenfindet, dass der Datenschutz im Ergebnis wenigstens gestärkt wird. Denn selbst das, was im letzten Jahr Konsens war, ist bei Weitem nicht viel angesichts der Entwicklung – eigentlich muss man sagen: der Bedrohungen –, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heute ausgesetzt ist. Wir werden am Donnerstag bei der Aussprache über den Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit haben, etwas ausführlicher und grundsätzlicher über das Thema Datenschutz zu diskutieren. Meine Hoffnung dabei wäre, dass wir zu
Was den Gesetzentwurf unmittelbar betrifft, möchte ich eine Überlegung voranstellen und darlegen, warum es schlicht notwendig erscheint, dem Anliegen des SPD-Gesetzentwurfs zu entsprechen. Die EU-Kommission, darauf ist schon hingewiesen worden, hat nämlich Anfang 2008 nach jahrelangen Hinweisen nicht nur Klage wegen Vertragsbruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, sondern die EU-Kommission hat im Kern ihrer Argumentation recht.
Die Bundesländer setzen die Vorgabe der völligen Unabhängigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden fehlerhaft um und weigern sich, entsprechend nachzubessern. Der Datenschutz kann nicht unabhängig funktionieren, wenn wesentliche Teile einer weisungsgebundenen Mittelbehörde zugeordnet sind.Wir sollten deshalb auch nicht auf das Urteil und auf Sanktionen warten, sondern endlich selbst aktiv werden.
Der dahinterstehende Skandal ist aber meines Erachtens, dass die Politiker zwar sehr schnell darangingen, die verfassungswidrige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung national umzusetzen, sich aber nach wie vor weigern, das EU-Recht dort umzusetzen, wo es dem Datenschutz und damit letztendlich dem Bürger nutzt. Das Gesamtbild in Hessen sieht auch hier wieder einmal so aus: Bürgerrechtsabbau im Eiltempo und Bürgerrechtsaufbau im Schneckentempo.
Ich will im Folgenden auf zwei Aussagen zurückgreifen, die unsere Fraktion bereits im letzten Jahr zu dem Thema gemacht hat.
Erstens. Nicht alles, was dem Hessischen Datenschutzbeauftragten nutzt, nutzt auch dem Datenschutz in Hessen. Bisher ist es doch so, dass der Datenschutzbeauftragte ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Bereich Befugnisse hat, er die Regelverstöße aber nicht selbst sanktionieren kann, sondern auf exekutive Behörden zurückgreifen muss, die dann entsprechend tätig werden.
Für den privatrechtlichen Bereich – auch darauf ist schon hingewiesen worden – ist der Regierungspräsident in Darmstadt als Mittelbehörde des Landes zuständig. Er kann bei Regelverstößen unmittelbar tätig werden.
Wir als LINKE wollen nicht, dass mit dem Vorschlag der SPD zwei Probleme zusammengebracht werden, von denen aber nur eines gelöst wird. Wir würden zwar Kompetenzen sinnvoll an einer Stelle zusammenführen und die Unabhängigkeit beim Datenschutz stärken. Aber wenn der Datenschutzbeauftragte, der jetzt schon zu wenig Personal hat, dann noch mehr bearbeiten muss und zudem immer nur andere staatliche Stellen auffordern kann, aktiv zu werden, könnten wir unter dem Strich weniger bekommen, als wir jetzt haben.
Im Gemeinschaftsrecht der Union ist nicht nur die völlige Unabhängigkeit verbindlich geregelt, sondern es geht dort auch um eine unabhängige Zusammensetzung und um die Zuweisung ausreichender Mittel an die Kontrollstelle.Wir müssen deshalb auch über die notwendige Ausstattung des Datenschutzbeauftragten mit Ressourcen und Kompetenzen und über das Verhältnis zwischen Unabhängigkeit und Exekutivfunktion sprechen, damit bei der Zusammenlegung von öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Datenschutz eine tatsächliche Stärkung des Datenschutzes insgesamt im Sinne unserer Bürgerin
nen und Bürger herauskommt. Ich hoffe, wir können bei der Anhörung von Sachverständigen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch an diesem Punkt weiterkommen.
Zweitens. Die Datenschutz- und Bespitzelungsskandale, unter anderem bei Lidl, Daimler, Telekom, Deutscher Bank und Deutscher Bahn, sowie mehrere Kundendatenskandale haben gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf im nicht öffentlichen Sektor ist. Hier will die SPD mit ihrem Gesetzentwurf ansetzen.
Aus Sicht der LINKEN ist und bleibt aber ein wichtiges Thema die Vorreiterrolle, die der Staat hierbei eingenommen hat und einnimmt.Wir sind uns mit Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen und Menschenrechtlern einig: Die Rasterfahndung, die automatische Kennzeichenerfassung, die Onlineüberwachung, die Telefonüberwachung, die Anti-Terror-Datei, mehrere Fluggastdatenabkommen, die Erfassung biometrischer Merkmale in Ausweisen, die Übertragung von Geheimdienstaufgaben an die Polizei, die massenhaft durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung, die bundesweite Zentraldatei ELENA und die elektronische Gesundheitskarte kommen als Nächstes. Man kann stundenlang aufzählen und beschreiben, wie tiefgreifend und weitreichend – sowohl quantitativ als auch qualitativ – der Staat inzwischen Daten über seine Bürger sammelt. Hier gehen völlig unverhältnismäßig Freiheitsrechte verloren, während dem Überwachungsstaat der Weg bereitet wird.
Wen wundert es da, wenn private Unternehmen, darunter nicht zufällig ehemalige Staatskonzerne, ähnlich agieren und auf Teufel komm raus Hunderttausende Mitarbeiter sowie Journalisten und die Vorstände der Arbeitnehmerseite bespitzeln?
Mein Fazit ist: Man kann und muss vielleicht den öffentlich-rechtlichen mit dem privatrechtlichen Datenschutz zusammenlegen.
Letzter Satz. – Aber soweit exekutive Funktionen wahrgenommen werden müssen, ist die direkte Anbindung an das Parlament ein die Zuständigkeit verwischendes Konstrukt, und das müssen wir im Ausschuss klären. – Vielen Dank.