Protocol of the Session on June 16, 2009

Danke schön. – Ich frage den Kollegen Lenders, ob er noch seine Intervention machen will. – Okay.

(Zuruf des Abg. Karlheinz Weimar (CDU))

Herr Abg.Weimar, Sie könnten auch, wenn Sie wollten.

(Karlheinz Weimar (CDU): Ich hätte schon etwas dazu zu sagen!)

Herr Präsident,ich möchte nur kurz auf das eingehen,was Herr Kaufmann eben gesagt hat.Wenn ich davon gesprochen habe, dass lokale Initiativen durch die Fördermaßnahmen nicht kaputt verwaltet werden dürfen, sondern schnell und effektiv Hilfe bekommen müssen – Herr Kaufmann, vielleicht hören Sie einen Moment zu –, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen: Ich meinte damit die Strukturen. Dass Sie einzelne Personen dafür verantwortlich machen, dass wir einen Webfehler, ein strukturelles Problem in der Wirtschaftsförderung in Hessen haben, sich einzelne Personen herauspicken, die für eine ganze Struktur verantwortlich machen und denen auch noch das Parteibuch unterschieben und damit eine Motivation unterstellen, finde ich unerträglich.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Dass Sie es schaffen, obwohl wir uns in der Sache einig sind, politisch Galle zu versprühen – allein, als junger Abgeordneter fehlt mir der Glaube.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Herr Staatsminister Posch, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich und darf mich herzlich dafür bedanken, dass in Fragen der Wirtschaftsförderung im Großen und Ganzen die Bereitschaft besteht, konsensual zusammenzuarbeiten. Das ist eine ganz wichtige Aussage.

In dem Zusammenhang will ich hinzufügen:All das,was in der Vergangenheit und auch heute gesagt worden ist, kann nicht bedeuten, dass ich – ich spreche für mich – an der Arbeit der Beschäftigten bei der Hessen-Agentur, der IBH und der LTH irgendetwas zu kritisieren hätte. Hier geht es um strukturelle Veränderungen und nicht um das Abstrafen irgendwelcher Verhaltensweisen oder nicht geleisteter Arbeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich will einen Punkt aufgreifen, weil Herr Kollege Frankenberger ihn angedeutet und Frau Kollegin Wissler ihn angesprochen hat, nämlich die Frage:Warum soll die IBH auf die LTH verschmolzen werden? Dieser Weg bietet sich deswegen an, weil die Alternative keine Alternative ist. Die Alternative bestünde nämlich darin, dass das Sondervermögen, das in den Jahren 1999 und danach ein

gebracht worden ist, um Wirtschaftsförderung in Hessen zu ermöglichen, im Grunde aus der LTH/Helaba herausgenommen werden müsste, und das würde eine eklatante Schwächung der Hessischen Landesbank bedeuten.

(Karlheinz Weimar (CDU): Das hat keiner ausgeschrieben!)

Gerade in der gegenwärtigen Diskussion haben wir an zwei Dingen ein vehementes Interesse, erstens eine effiziente Förderbank und zweitens eine effiziente Landesbank zu erhalten, wie wir das gerade haben. Ein Herauslösen wäre der falsche Weg. Deswegen ist der Weg richtig, der in dem Gesetzentwurf enthalten ist, die IBH auf die LTH zu verschmelzen. Das hat nichts mit Animositäten oder der Frage zu tun,ob man den einen mehr und den anderen weniger mag, sondern ist eine sachlich gebotene Entscheidung, alle Kräfte zu bündeln, um die Wirtschaftsförderung gerade in einer Krisensituation so auszustatten, wie es notwendig ist, um nicht nur diese Krise zu bewältigen, sondern gleichzeitig auch Start-ups und Existenzgründungen zu unterstützen. Das ist der Grund für diese Lösung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Frankenberger, wenn diese Frage bei Ihnen diskutiert wird, kann ich das nachvollziehen. Aber darüber sollten wir nachdenken. Ich hielte überhaupt nichts davon, um das zu wiederholen, gerade in der Diskussion um die Landesbanken der Landesbank/LTH ein Asset zu nehmen.

Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen will. Es ist richtig, dass die monetäre Förderung einschließlich der Beratung, die gegenwärtig bei der Hessen-Agentur liegt, auf die Förderbank übertragen wird. Ich weiß, dass man zu dieser Frage unterschiedlicher Auffassung sein kann. Dass wir von Anfang an anderer Auffassung waren, ist bekannt. Man kann sehr wohl auch die Auffassung vertreten – das war damals der Grund, die Hessen-Agentur zu gründen –, dass bestimmte Dinge eben nicht unmittelbar mit der monetären Förderung in Zusammenhang gebracht werden müssen.Wir gehen jetzt diesen Weg, und ich glaube, das ist der richtige Weg.

Deswegen will ich einen dritten Punkt sagen, was die Hessen-Agentur anbelangt. Bei nüchterner Betrachtungsweise macht es einen Sinn, das auf eine Förderbank zu übertragen, was im klassischen Sinne Fördergeschäft und damit in aller Regel Bankgeschäft ist. Deswegen wollen wir diese Dinge auf die Förderbank übertragen. Wenn aber im Zusammenhang mit dem Standortmarketing oder außenwirtschaftlichen Aktivitäten Initiativen im Lande entwickelt werden, müssen die nicht zwangsläufig von einer Förderbank wahrgenommen werden. Manches spricht sogar dagegen, das nicht zu tun, weil es außerhalb einer Förderbank möglicherweise kostengünstiger gestaltet werden kann, als wenn wir es tatsächlich der Förderbank übertragen.

Meine Damen und Herren, ich weiche doch der Diskussion nicht aus. Deswegen haben wir in der Koalitionsvereinbarung darauf hingewiesen, dass wir den übrigen Teil, den Sie jetzt in den Mittelpunkt Ihrer Diskussion gestellt haben, evaluieren werden, um zu schauen, wie man das tatsächlich am besten gestaltet. Der eine oder andere hat sich bereits in der Vergangenheit mit uns über diese Frage unterhalten. Das ist ein Prozess, den wir sehr offen diskutieren werden und auch offen diskutieren können. Was eine lange Tradition in Hessen hat, beispielsweise solche Linien wie die Biotechnologie oder die Nanotechnologie,

gehört nicht zwangsläufig in eine Förderbank hinein. Aber ich biete ausdrücklich an,mit Ihnen gemeinsam darüber zu diskutieren, wie wir das machen können.

Als vierten Punkt will ich das Stichwort Bestandsschutz ansprechen. Ich habe eben etwas zu dem Personal gesagt. In dem Gesetzentwurf ist dargestellt worden, dass die Belange der Mitarbeiter berücksichtigt werden, sowohl was die Frage des Tarifrechts als auch die Frage des Versorgungsrechts anbelangt. Es ist bereits im Vorfeld darauf hingewiesen worden, dass es hierzu sehr intensive Diskussionen zwischen den beteiligten Institutionen, der IBH und der LTH, gegeben hat und diese Fragen bei den Bediensteten naturgemäß im Vordergrund gestanden haben.

Wir hoffen, dass wir auf diese Art und Weise wirklich effiziente Strukturen für die Wirtschaftsförderung haben, nicht nur im Sinne von Unternehmen, sondern auch bezüglich der Abwicklung von Förderprogrammen des Landes. Auch das hat eine lange Tradition. Die Vorgängerinstitution der IBH hieß HLT, Hessische Landestreuhand, die seinerzeit auch Förderprogramme abgewickelt hat. Es geht also um Wirtschaftsförderung, gerade aktuell bei der Bürgschaftsgewährung, der Lösung von Liquiditätsproblemen oder Existenzgründungen und in anderen Bereichen, die wir aufeinander abstimmen müssen.

Alles in allem glaube ich, dass wir die Detailpunkte in den Ausschüssen beraten sollten. Ich darf auch dafür Danke sagen – da schließe ich mich dem an, was die Sprecher gesagt haben –, dass wir nach Möglichkeit schnelle Entscheidungen herbeiführen können. Die Situation in Hessen hat es verdient, e i n e n Ansprechpartner für die Wirtschaftsförderung zu haben.– Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen.

Vereinbarungsgemäß überweisen wir nach Abschluss der ersten Lesung den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und, wie ich jetzt höre, beteiligt an den Haushaltsausschuss.Wird dem widersprochen?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Herr Kollege Kaufmann, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, ich rate dringend davon ab, den Gesetzentwurf auch noch an den Haushaltsausschuss zu überweisen, weil wir sonst unser ambitioniertes Beratungsprogramm nicht hinbekommen. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses können natürlich an der Anhörung im Wirtschaftsausschuss teilnehmen. Wir haben eine sehr enge Terminsetzung. Eine Mitüberweisung an den Haushaltsausschuss würde bedeuten, dass das Programm, das wir uns vorgenommen haben, gesprengt würde.

Vielen Dank, Herr Kaufmann. – Gibt es gegen diese Einwendung erheblichen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich es bei der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr belassen. Ist das Konsens? – Dann überweisen wir den Gesetzentwurf nach der

ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe – Drucks. 18/619 –

Es ist keine Aussprache vereinbart, aber der Minister muss den Gesetzentwurf einbringen.

Um der Form zu genügen, bringe ich den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein und verweise auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit stelle ich fest, dass die erste Lesung vollzogen ist und dass wir den Gesetzentwurf verabredungsgemäß zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen. – Kein Widerspruch, dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 18/731 zu Drucks. 18/315 –

Ich weise darauf hin, dass die verabredete Redezeit auf fünf Minuten verkürzt worden ist. Berichterstatterin zu diesem Gesetzentwurf ist Frau Abg.Wolff. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich berichte wie folgt.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 9.Plenarsitzung am 21. April 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Hauptausschuss hat eine schriftliche und eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen. Zuvor wurden die Änderungsanträge Druck. 18/726 und Drucks. 18/729 mit demselben Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abg. Wolff für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ergebnis der Anhörung, die, wie ich finde, ausgesprochen ausgewogen war, ist für die CDU-Fraktion beim Hauptstreitpunkt ganz eindeutig: Die Landesanstalt für privaten Rundfunk ist hinreichend politikneutral und geeignet, die Grenzen festzulegen, wo der bestimmende Einfluss bei einem privaten Sender beginnt bzw. enden muss.

Ich lasse alle Beurteilungen weg – mit einer einzigen Ausnahme,wo die politische Motivation eine besondere Rolle gespielt hat. Ich möchte mich nur diesem einen Thema widmen.

Nach wie vor gilt – das ist die Auffassung der CDU-Fraktion –, eine Partei darf keine Lizenz für den Rundfunk bekommen.Ein von einer Partei beherrschtes Unternehmen darf ebenfalls keine Lizenz bekommen. Das gilt gleichermaßen dann, wenn ein bestimmender Einfluss durch ein Unternehmen ausgeübt wird, das einer Partei zuzuordnen ist.