In der Zwischenzeit haben wir mehr als 100 Millionen € zum Ausgleich zur Verfügung gestellt. Gehen Sie davon aus – die Kommunalen Spitzenverbände tagen zurzeit –, dass wir zu einer guten Einigung kommen.
Ich setze mich ja mit Ihrem Antrag auseinander. Die GRÜNEN stimmen dem auch zu. Sie können so viel lachen, wie Sie wollen, an gewissen Dingen kommen Sie nicht vorbei, auch nicht an der Feststellung, wer den Prozess gewonnen und wer ihn verloren hat. Das ist schlicht
Das macht ja nichts. So ist es eben, Frau Wissler. Manche Gewinne kosten auch Geld. An dieser Stelle ist es schlicht und einfach so, dass – –
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben jetzt schon Angst vor der Klage gegen den Länderfinanzausgleich! – Heiterkeit bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Ich setze mich mit dem auseinander, was Sie sagen und schreiben. Sie erklären im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz, dass es zu Qualitätsabsenkungen und anderem kommt. Das ist erstaunlich. Das Gesetz liegt dem Landtag noch nicht einmal vor, und Sie setzen sich schon damit auseinander. Ich gehe davon aus, dass eine intensive Diskussion dazu möglich sein wird, wenn das Gesetz eingebracht ist.
Auf der einen Seite – das finde ich ganz spannend – wollen Sie, dass die Regierung eine intensive Anhörung von Verbänden und Organisationen durchführt, auf der anderen Seite geht es Ihnen nicht schnell genug. Die Formulierungen in Ihrem Antrag sind ausschließlich ein Spielen auf Zeit. Warten Sie einmal ab. Das Kinderförderungsgesetz wird Ihnen vorgelegt. Dann werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen.
Herr Minister, ich darf Sie darauf hinweisen: Die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit ist inzwischen überschritten. Aber Sie können ja machen, was Sie wollen.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. So ist es. Sie haben ja Zeit eingeholt. – Was das Betreuungsgeld angeht, wissen wir alle: Auf die Frage nach dem richtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot gibt es keine einheitliche und einzig richtige Antwort.
Ob es eine externe oder familieninterne Betreuung ist, Tageseinrichtungen, Kindertagespflege, Elterninitiative, Betreuung durch Vater und Mutter, durch Großeltern oder Au-pair, ob Ganztagsangebot oder stundenweise Inanspruchnahme, all diese Optionen sollen sich im Interesse von Vielfalt und Wahlfreiheit idealerweise ergänzen. Das Betreuungsgeld bildet daher zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze schlicht und einfach ein Gesamtpaket. Deswegen ist richtig, es so zu machen.
Ich will Ihnen noch ein paar Zahlen nennen: Seit Anfang 2000 sind in Hessen 43.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden, allein in den letzten drei Jahren rund 20.000. Der Versorgungsgrad beträgt 31,7 %. Das ist ein Fortschritt, der sich sehen lassen kann. Wir wissen – das habe ich eingangs gesagt –, dass es in den Ballungsräumen und Städten noch einen besonderen Bedarf gibt. Dem werden wir mit unseren Förderrichtlinien Rechnung tragen, damit die Mittel dort verwendet werden können, wenn entsprechende Anträge kommen.
Zu den Erzieherinnen und Erziehern hat Kollege Rock schon einiges ausgeführt. Ich möchte sagen: Das Hessische Sozialministerium hat die Öffnung der Ausbildungsangebote an den Fachschulen durch Übernahme der Zertifizierungskosten nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung, vormals AZWV, übernommen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt; denn dieses Engagement trägt Früchte. Im Zeitraum von 2008 bis 2011 begannen in Hessen insgesamt 503 Personen eine berufliche Weiterbildung mit dem Abschluss zur Erzieherin oder zum Erzieher. Das ist wesentlich. Wir haben die Zahl der Schülerinnen und Schüler von 4.448 Personen 2008/2009 auf 6.107 Personen 2011/2012, also um 37 %, gesteigert. Wir machen keine Arbeitsverträge, wie Frau Kollegin Schott es immer meint, und wir führen auch keine Tarifverhandlungen. Für die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen sind die Tarifvertragsparteien oder die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite verantwortlich.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Die müssen aber ausreichend finanziert sein! Dafür ist die Landesregierung sehr wohl verantwortlich!)
In den Kindertageseinrichtungen in Hessen – das wurde zum 1. März dieses Jahres veröffentlicht – sind nur ca. 33 % des Personals in Vollzeit beschäftigt. Der Trend zur Teilzeitbeschäftigung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Diese Entwicklung muss kritisch untersucht werden. Wir sind in intensiven Gesprächen mit den Trägern; denn hier existiert eine stille Fachkraftreserve, die es zu aktivieren gilt. Das ist ausgesprochen wichtig.
Weil Frau Schulz-Asche einiges im Hinblick auf die Kindertagespflege gesagt hat, möchte ich noch hinzufügen: Wir haben in der letzten Woche den Neuplatzbonus für neue Plätze in der Kindertagespflege ausgezahlt. Auch die Zahl kann sich sehen lassen: Seit 1. März dieses Jahres bis zur letzten Woche sind in Hessen 1.000 neue Plätze in der
Insofern bleibt – das ist wichtig –: Wir haben den Eltern das Versprechen gegeben, dass wir uns an die Vereinbarungen halten. Das Versprechen werden wir nicht brechen. Trotz aller Schwierigkeiten sehen wir zu, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Denn der Ausbau von qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung ist für uns nicht nur in der Zukunft, sondern bereits heute ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema, dessen wir uns verantwortungsbewusst annehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erstens. Lieber René Rock, ich weiß, wie es ist, wenn man hintenan ist und sich seinen Faden schon zurechtgelegt hat nach dem Motto: Was wird er schon sagen? Er wird das sagen, was er immer sagt. – Erstens sage ich nicht das, was ich immer sage. Zweitens ist es klug, zwischendurch einfach mal zuzuhören.
Dann hätten Sie gehört – das gilt auch für den Herrn Minister –, dass ich zu der Frage nach der Versorgungsquote gesagt habe – ziemlich wörtlich, ich kann es Ihnen noch einmal vorlesen –: Das Land wird die Versorgungsquote von 35 % wahrscheinlich zum 1. August 2013 erreicht haben. – Das habe ich auch schon bei anderer Gelegenheit gesagt und anerkannt, dass es einen Fortschritt gibt.
Zweitens habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen – auch das habe ich schon in der letzten Debatte gesagt und es heute wiederholt –, dass die Landesregierung ein Ausbauziel von 39 % im Blick hat. Ich habe auch gesagt, dass die Aufgabe mit 9.200 fehlenden Plätzen ehrgeizig genug bleibt. – Das zur Sachverhaltsfeststellung.
Ich habe dann – Herr Minister, jetzt sind Sie mit dran – auf den Unterschied zwischen der Betreuungsquote und der Versorgungsquote hingewiesen: dass wir hier eine ziemlich hohe erklärungsbedürftige Differenz haben, und zwar seit vielen Jahren. Das ist hier schon erörtert worden.
Nun hat der Minister ein paar Hinweise darauf gegeben, woran das liegen könnte. Darüber kann man weiter reden. Ich habe erstens darauf hingewiesen, dass es diese Diskrepanz gibt, dass also ein Teil der Plätze offensichtlich nicht bei denen ankommt oder für die zur Verfügung steht, die ihn brauchen, und dass deswegen die Welt voller Geschichten von Eltern ist, die händeringend landauf, landab Plätze suchen, teilweise weit über ihre Gemeindegrenze hinaus – ich könnte Ihnen Beispiele sagen, übrigens auch von ehemaligen Landtagskollegen –, wo das offensichtlich nicht funktioniert. Darüber muss diskutiert werden.
Ich habe zunächst einmal nicht mehr und nicht weniger als das gesagt. Aber, Herr Minister, ich wiederhole, weil Sie jetzt zum wiederholten Male auch in diesem Zusammenhang die Verantwortung bei den Kommunen abgeladen haben, was ich auch schon gesagt habe: Es fehlt eine steuernde, koordinierende und planende Kompetenz des Landes auch bei der Bedarfs- und Ausbauplanung der Kitas.
Denn wenn es so ist, wie Sie sagen, dann wäre es zumindest mit Ihre Aufgabe gewesen, hier zu steuern, Fehlsteuerungen und die Fehlallokation von Mitteln zu vermeiden.
Zweitens. Ich finde es ziemlich mutig von Ihnen beiden, dass Sie hier noch einmal auf die Mindestverordnung kommen. Herr Minister, ich finde insbesondere sehr mutig, was Sie zum Staatsgerichtshofurteil gesagt haben,
dass Sie sich wie beim Flughafen geradezu ein Urteil bestellt haben, dass Sie händeringend darauf gewartet haben, dass Sie dazu verurteilt werden, etwas zu bezahlen. – Das stimmt wahrscheinlich insofern, weil Sie immerhin jetzt sagen können: Ja, unsere Mittelansätze sind gestiegen.
Ziehen Sie bei der Betriebskostenfinanzierung einmal das ab, was a conto MVO geht, und dann sagen Sie mir, was dann noch von den originären Landesmitteln übrig bleibt. Sagen Sie mir vor allem, weil Sie von Haushaltsstellen – Produkte heißt das heute – geredet haben, wo das Geld herkommt.