Wäre sie bereit, eine Änderung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags anzustreben, falls die genehmigungsfähigen Anträge auf Erteilung einer Konzession die vorgesehene Zahl 20 weit überschreiten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In § 1 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland sind die gleichrangigen Ziele des Staatsvertrags geregelt. § 4a Abs. 3 sagt aus, dass die Zahl der Sportwettenkonzessionen zur Erreichung genau dieser Ziele zu beschränken ist.
Die Höchstzahl der Konzessionen ist dann im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel gemäß § 10a Abs. 3 auf 20 festgelegt worden. Diese Zahl kann nach § 4a Abs. 3 Satz 2 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags aber „aufgrund von Ergebnissen der Evaluierung sowie einer wissenschaftlichen Untersuchung oder der Bewertung des Fachbeirats entsprechend § 9 Abs. 5 durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen festgelegt, erhöht oder gesenkt werden, um die Erreichung der Ziele des § 1 besser zu gewährleisten“.
Sie wissen: Die Vergabe der Konzessionen ist noch nicht abgeschlossen. Somit ist natürlich auch eine Evaluierung oder eine wissenschaftliche Untersuchung oder eben die Bewertung des Fachbeirats noch nicht möglich und kann noch nicht vorliegen. Deswegen kommt zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die Erhöhung der Zahl der Konzessionen – lassen Sie es mich so formulieren – zu früh, ist aber, das betone ich ausdrücklich, nicht ausgeschlossen. Diese Möglichkeiten bestehen. Die Instrumente sind in dem betreffenden Vertrag vorhanden.
Weisen auch die in der Region Hersfeld-Rotenburg unfallbedingt abgerissenen Lkw-Fahrerhäuser auf eine konstruktionsbedingte mangelnde Fahrzeugsicherheit hin?
Herr Abg. Warnecke, der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor, wonach die unfallbedingt abgerissenen Lkw-Fahrerhäuser auf einer konstruktionsbedingt mangelnden Fahrzeugsicherheit beruhen.
In welcher Form hat sich der Ministerpräsident bei der Wiesbadener Staatsanwaltschaft für den Vorwurf entschuldigt, sie führe Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten der European Business School im Stile rechtsstaatswidriger Praktiken wie im „Putin-Land“?
Im Übrigen bezieht sich Ihre Frage auf Medienberichte über angebliche Aussagen des Ministerpräsidenten und Abgeordneten im Rahmen einer Fraktionssitzung. Inhalte von Fraktionssitzungen entziehen sich jedoch dem Bereich, der dem Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Landesregierung zugänglich ist.
Lassen Sie mich noch kurz ausführen, dass der Ministerpräsident die Bezirksstaatsanwaltschaft angeschrieben hat. Aus dem Antwortschreiben kann ich aus der „Frankfurter Rundschau“ zitieren:
Die Staatsanwaltschaft begrüßte die „deutlichen Worte“ und äußerte die Erwartung, dass sie zu einer Versachlichung der Berichterstattung beitragen. Die Behörde sprach von einer „beispiellosen Medienkampagne“,
der Sie, sehr geehrter Herr Kollege Rudolph, entweder zum Opfer gefallen sind, als Sie diese Frage gestellt haben, oder die Sie bewusst aus Skandalisierungslust mit solchen Anfragen befeuern wollen. – Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten Ihre Frage nicht gestellt.
(Lebhafter Widerspruch bei der Opposition – Günter Rudolph (SPD): Ich verbitte mir Maßregelungen vonseiten der Landesregierung!)
Okay, das habe ich nicht gehört. – Sie dürfen jetzt offiziell eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön.
Der Herr Staatsminister hat mich gemaßregelt. Ich bitte Sie, diesen Vorgang anhand des Protokolls zu überprüfen, wenn Sie es nicht gehört haben. Das steht einem Staatsminister nicht zu – erstens.
Zweitens. Herr Staatsminister Wintermeyer, wenn Sie schon die Medien zitieren: Ist Ihnen auch die Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 15.11. bekannt? Dort heißt es zu dem Brief:
bestätigte Bouffier jetzt schriftlich, „dass ich mich weder öffentlich noch in vertraulicher Runde zu Ihrer Mandantin geäußert habe“. Damit habe der Ministerpräsident das Wort vom „Putin-Land“ weder dementiert noch bestätigt, betonte sein Sprecher. Das werde er auch künftig nicht tun. Schließlich seien die Fraktionssitzungen vertraulich.
Wenn der Ministerpräsident etwas nicht gesagt hat, dann kann er dazu auch stehen und das öffentlich machen.
Sie haben mich gefragt, ob ich den Artikel kenne. Das kann ich Ihnen, vom Prinzip her gesehen, bestätigen.
Ich kann wiederholen, dass es für den Ministerpräsidenten keinen Grund zur Entschuldigung gibt, weil – das dürften Sie wissen, und das möchte ich nicht als Maßregel verstanden wissen, sondern als Bemerkung meinerseits – Äußerungen in Fraktionssitzungen wirklich nicht dem Bereich angehören, der dem Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Landesregierung zugänglich ist. Es würde mir spontan eine Reihe von Fragen zu Fraktionssitzungen auch anderer Fraktionen einfallen: Es ist nicht Angelegenheit der Landesregierung, hier Auskunft zu geben. Ich glaube, auch alle anderen Fraktionen würden sich das verbitten – und Sie sind ja parlamentarischer Geschäftsführer.
Herr Wintermeyer, da Sie in der Staatskanzlei auch für Presse- und Medienrecht zuständig sind: Ist Ihnen bekannt, dass im Pressegesetz die Möglichkeit einer Gegendarstellung besteht, und hat der Ministerpräsident von dieser Gegendarstellungsmöglichkeit hier Gebrauch gemacht?
Das ist mir bekannt. Ich weise aber darauf hin, dass Fragen des Presserechts im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums und nicht der Staatskanzlei liegen.
Ich kann es nochmals wiederholen: Interne Diskussionen in Fraktionssitzungen sind nicht zu kommentieren. Ich darf noch einmal wiederholen, dass der Herr Ministerpräsident keinen Grund zur Entschuldigung sieht. Das Schreiben, das an die Bezirksstaatsanwaltschaft gegangen ist, wird von dieser so kommentiert, dass sie die „deutlichen Worte“ des Ministerpräsidenten begrüßt und die Erwartung äußert, dass diese zu einer Versachlichung der Berichterstattung beitragen. Die Behörde sprach von einer „beispiellosen Medienkampagne“. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wie bewertet der Innenminister als Kommunalaufsicht den Vorschlag des Frankfurter Oberbürgermeisters, den hauptamtlichen Magistrat Frankfurts um einen Dezernenten zu verkleinern?
Herr Abg. Rudolph, der Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, die Stelle eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten im Magistrat nicht wieder zu besetzen – technisch wird man es so machen, dass man durch eine Änderung der Hauptsatzung die Stelle streicht; die Hauptsatzung sieht zurzeit elf hauptamtliche Beigeordnete im Magistrat vor –, ist eine Empfehlung, ein Aufruf oder was auch immer an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main. Die Zweckmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit solcher Vorschläge zu bewerten ist nicht Aufgabe der Kommunalaufsicht.
Das hessische Innenministerium maßt sich eine solche Zuständigkeit nicht an – insbesondere aufgrund des rechtlichen Hintergrundes nicht. Gemäß Art. 137 Abs. 3 der Hessischen Verfassung unterliegen die Gemeinden im Bereich ihrer Selbstverwaltung nämlich lediglich der Rechtsaufsicht des Staates. Ich betone das extra.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist es die freie und eigenverantwortlich zu treffende Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob sie die Stelle eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten wieder besetzt oder ob sie das nicht tut. Wenn die schwarz-grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung beschließt, das nicht zu tun
und den Magistrat entsprechend aufzustellen, dann ist es nicht Aufgabe des Innenministers, das zu bewerten.
Herr Innenminister, wie bewerten Sie die Aussage des noch amtierenden Dezernenten Stein, FDP, dass er die Abschaffung seiner Dezernentenstelle für richtig hält?