Herr Innenminister, wie bewerten Sie die Aussage des noch amtierenden Dezernenten Stein, FDP, dass er die Abschaffung seiner Dezernentenstelle für richtig hält?
Ich bewerte keine Aussagen von Stadträten darüber, ob Positionen besetzt oder nicht besetzt werden müssen.
Herr Kollege Spies, da Sie zwischenrufen: Das sollte ich als Innenminister gerade nicht tun. Dabei werde ich es auch in Zukunft bewenden lassen.
Herr Staatsminister Rhein, bezieht sich die Einschätzung, die Sie im Hinblick auf Frankfurt zum Ausdruck gebracht haben und die ich im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung für sehr korrekt halte, auch auf solche Städte und Gemeinden, die dem Schutzschirm unterliegen?
Nein, ich wollte nicht sagen, dass der Finanzminister zuständig ist. Herr Dr. Schäfer und ich spielen in dieser Frage nicht Pingpong.
Nichtsdestotrotz ist das eine Frage, die so zu beantworten ist, wie ich sie beantwortet habe. Der Innenminister führt die Kommunalaufsicht über die Stadt Frankfurt und die Stadt Wiesbaden. Deswegen bin ich auch nur bereit, Ihre Frage für meinen Zuständigkeitsbereich zu beantworten.
Die Regierungspräsidien führen die restliche Aufsicht. Das muss ich Ihnen nicht sagen; das wissen Sie. Natürlich ist unsere Art der Aufsichtsführung kohärent; auch das ist keine Frage. Es gibt aber Spielräume, und am Ende müssen die Regierungspräsidien entscheiden, weil sie die Haushalte und auch die finanzielle Situation in ihrem Zuständig
keitsbereich besser beurteilen können. Ich kann das, wie gesagt, nur für Frankfurt und Wiesbaden beantworten. Diese Antwort habe ich gegeben.
Herr Staatsminister, können Sie erläutern, welches Bild die Aussage von Volker Stein auf seine eigene Arbeit in der Vergangenheit wirft?
Ich kann, wenn ich das darf – ich weiß nicht, ob mir das zusteht –, Ihre Frage nur folgendermaßen beantworten. Ich will dabei ausklammern, dass Herrn Stein und mich eine Freundschaft verbindet, denn das hat damit nichts zu tun.
Volker Stein und ich waren im Frankfurter Magistrat Kollegen. Ich habe ihn in verschiedensten Funktionen als einen sehr zuverlässigen, als einen sehr kompetenten und als einen sehr engagierten Stadtrat schätzen gelernt, sowohl in dem Dezernat, das er vor der Dezernatsumverteilung zu betreuen hatte, als auch danach. Insoweit wundert es mich ein bisschen, dass er mitgeteilt hat, er würde das Dezernat so nicht wieder besetzen. Ich kann über die Amtsführung von Volker Stein nur sagen: engagiert, kompetent und sehr kollegial.
Herr Staatsminister Rhein, Sie haben bei der Genehmigung des Haushaltsplans der Stadt Frankfurt auch harte Sanierungsauflagen erlassen. Unter anderem haben Sie ausgeführt, dass die Personalkosten begrenzt werden müssen. Jetzt gibt es einen Vorschlag, Personalkosten einzusparen, indem man eine Dezernentenstelle nicht mehr besetzt. Finden Sie es nicht konsequent, dass die Stadt Frankfurt – in der Person des Oberbürgermeisters – Ihren Auflagen nachkommen will?
Herr Abg. Rudolph, wir haben der Stadt Frankfurt am Main in diesem Jahr zwar keine Auflagen erteilt, aber wir haben sehr straffe und sehr nachdrückliche Erwartungen an die Haushaltsaufstellung für die nächsten Jahre formuliert. Die Stadt muss die Personalsituation aber selbst überprüfen und konkrete Entscheidungen treffen. Auch das gilt – mit
Blick und Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, weil die Kommunalaufsicht nicht Stellen herausdeutet und vorgibt, in welchem Bereich auf welche Art und Weise Sparmaßnahmen vorzunehmen sind. Das muss die Kommune schon selbst leisten und darf sich nicht darauf verlassen, dass der Innenminister das für sie tut.
Welche Auswirkungen auf die Anlaufstellen und Außenstellen der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geologie, insbesondere in Eschwege und Bad Hersfeld, hat das zwischen Ministerium und Verwaltung verabredete sogenannte Zukunftskonzept, das unter anderem auch einen Vorschlag bezüglich der Schließung von Außenstellen und Anlaufstellen enthalten soll?
Herr Abg. Franz, die sieben Ämter für Bodenmanagement unterhalten derzeit neben fünf Außenstellen insgesamt zwölf sogenannte Anlaufstellen.
Die Hessische Landesregierung beabsichtigt, im Laufe des kommenden Jahres in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen eine Neuorganisation umzusetzen, die sowohl den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, der Kommunen, als auch der hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Rechnung trägt. Sobald wir dazu weitere Gespräche geführt haben und Einzelheiten der Neuorganisation festgelegt worden sind, werde ich Sie – wie die anderen Kollegen des Hessischen Landtags – umgehend informieren.
Gibt es im Zusammenhang mit dem Zukunftskonzept auch Überlegungen, durch in Pension gehende Mitarbeiter die Anlaufstellen, z. B. in Bad Hersfeld, mittelfristig aufzulösen?
Herr Kollege Franz, ich muss wieder auf meine zuerst gegebene Antwort verweisen: Es gibt zurzeit eine Diskussi
on. Wir beabsichtigen, im Laufe des nächsten Jahres in Zusammenarbeit mit den Kommunen, aber auch mit anderen Institutionen – mit der HVBG selbst natürlich ebenfalls – diese Neuorganisation vorzunehmen. Deshalb wäre es verfrüht, jetzt, da noch keine Entscheidungen gefallen sind, über einzelne Standorte Aussagen zu treffen.
Herr Kollege Franz, ich könnte jetzt „Anfang nächsten Jahres“ sagen. Aber ich hoffe, die Gespräche in den ersten zwei bis drei Plenarsitzungen führen dazu – das ist eine stärkere Konkretisierung als vorhin –, dass wir Ihnen eine konkrete Auskunft geben können.
Da das sprachlich und in den Medien teilweise etwas durcheinanderging, möchte ich aber hinzufügen, dass die Außenstellen – das ist ein Teil der bisherigen Beratung – erhalten bleiben. Darüber gibt es keine Diskussion. Sie haben vielleicht gehört, dass dies der Stand ist. Wenn es Diskussionen gibt, betreffen sie die Anlaufstellen. Das ist sozusagen die den Außenstellen untergeordnete Variante. Da das in den Medien teilweise durcheinanderging, will ich das heute schon klarstellen. Ansonsten, denke ich, werden wir Anfang nächsten Jahres eine Entscheidung haben.
Frau Abgeordnete, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und dann auch herzlichen Glückwunsch zu dieser Frage.
Die von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebene Potenzialstudie soll Auskunft darüber geben, wie sich die Chancen für eine städtebauliche Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich realisieren lassen und mit welchen Kosten das verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund ist es nicht die Aufgabe der Landesregierung, die Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung der A 661 zwischen der Talbrücke Seckbach und der Straße Am Erlenbruch zu bewerten. Diese Bewertung werden wir – haben Sie bitte Verständnis – nicht vornehmen können.
Vielen Dank. – Können Sie sagen, ob es Auswirkungen auf die Planungen für den Riederwaldtunnel hätte, wenn dieser Vorschlag aus der Potenzialstudie verwirklicht würde?
Ja. Es könnte sein – das ist noch nicht ganz geklärt –, dass es eines neuen Planfeststellungsverfahrens bedürfte, wenn diese Planung umgesetzt würde. Im Übrigen ist es eine finanzielle Frage, ob der Bund ein Projekt mitträgt, das für die Stadt Frankfurt kommunalpolitisch von großer Bedeutung ist.