Protocol of the Session on September 25, 2012

(Günter Rudolph (SPD): Er ist nicht da! Dann müssen wir warten! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Zeit nehmen wir uns gern!)

Wer übernimmt, bitte schön? Frau Wiesmann, Sie übernehmen? – Das Wort hat Frau Abg. Wiesmann.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, die Berichterstatterin spricht für das ganze Parlament.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/6195, in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, vereinbart sind zehn Minuten Redezeit pro Fraktion. Als Erstem erteile ich Herrn Abg. Greilich von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die Opposition mit einer Geschäftsordnungsdebatte heute schon einmal in Stimmung gebracht hat,

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wollen wir doch einmal versuchen, mit der nötigen Sachlichkeit an das Thema heranzugehen und die Debatte so zu führen, wie sie es verdient hat, nämlich in aller Ruhe und bezogen auf die Sache.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln jetzt in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Landesschulamtes und damit einen Gesetzentwurf, der drei wesentliche Dinge beinhaltet: einerseits Entbürokratisierung, eine Straffung der Verwaltung, die durch die Neuorganisation erheblich effizienter wird und dabei den Service für unsere Schulen in Hessen – das ist der dritte, entscheidende, grundlegende Punkt – verbessert.

Mit diesem Gesetz beseitigen wir Parallelstrukturen, die sich nicht bewährt haben. Das war auch in der Anhörung das übereinstimmende Votum, bei allen Nuancen, auf die ich noch komme.

(Gerhard Merz (SPD): „Nuancen“ ist gut!)

Es ging in der Tat um die Erkenntnis, dass diese Parallelstrukturen nicht geeignet sind, den Interessen unserer selbstständiger werdenden Schulen gerecht zu werden.

Derzeit haben wir 15 Staatliche Schulämter, die wir in ihrer regionalen Vielfalt und ihren Standorten erhalten wollen. Dabei wollen wir aber eines abschaffen, nämlich die unterschiedliche Auslegung der von uns in diesem Hause verabschiedeten Gesetze durch 15 parallel arbeitende unterschiedliche Behörden. Es ist eine Frage der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, dass sich Verwaltung einheitlich an das hält, was dieses Parlament beschlossen hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen ist es wichtig, diese 15 Sitze der Staatlichen Schulämter so zu organisieren, dass dort auch zum Wohle der Schulen einheitlich gehandelt und einheitlicher Service angeboten wird.

Weiterhin haben wir den Effekt, dass wir derzeit nicht nur diese 15 selbstständigen Staatlichen Schulämter haben, sondern daneben noch zwei weitere Behörden, nämlich das Amt für Lehrerbildung und das Institut für Qualitätsentwicklung.

17 einzelne Behörden, 17 einzelne Verwaltungen, die nicht miteinander, sondern oft genug nebeneinander und schlimmstenfalls – im Einzelfall zu beobachten – auch gegeneinander gearbeitet haben: Dass aus 17 Behörden eine wird, die dann einheitlichen Service und vernünftige Strukturen anbietet – das ist ein echter Fortschritt für Hessen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf: Ist das etwa Kritik an der Ministe- rin?)

Ich will auch noch etwas sehr deutlich machen, weil immer die Rede davon ist, dort würden zusätzliche Stellen geschaffen, und es würde eine zusätzliche Behörde installiert. Erstens. Wenn ich statt 17 Behörden nur noch eine habe, dann macht das 17 minus 1, also 16 Behörden weniger als vorher.

(Günter Rudolph (SPD): Und die anderen werden geschlossen?)

Herr Kollege Rudolph, auch für Sie zum Mitschreiben. – Das Zweite ist: Derzeit haben wir in der Schulverwaltung rund 1.200 Stellen, die dort die verschiedenen Bereiche abdecken. Wie Sie im Haushaltsplanentwurf bzw. im Doppelhaushalt für die Jahre 2013/2014 schon nachlesen können, ist vorgesehen, dass wir 115 Stellen, also knapp 10 % dieser Stellen, in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2017 einsparen,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

und das bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz.

Meine Damen und Herren, wir haben die Anhörung durchgeführt. Das wurde heute in der Geschäftsordnungsdebatte schon angesprochen. Wir haben sie, wie sich das gehört, sehr genau ausgewertet.

Ich will das Ganze kurz zusammenfassen. In der Anhörung wurde von kaum jemandem der bestehende dringende Reformbedarf bestritten, um die Punkte zu bereinigen, die ich vorhin schon genannt habe. Es gab eine relativ starke Gruppe im Vergleich zur Präsenz in diesem Landtag, die für eine Kommunalisierung der Schulverwaltung eingetreten ist. Die ganz überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden hat uns erklärt: „Kommunalisierung ist garantiert der Weg in die falsche Richtung.“ Sie hat aber ansonsten bestätigt, dass es Reformbedarf gibt.

Wir haben keine – deswegen können wir mit der Auswertung der Anhörung relativ schnell zu einem Ergebnis kommen – konkreten Alternativen zu dem gehört, was wir vorgelegt haben,

(Marco Döweling (FDP): So ist es!)

und zu dem, was von zahlreichen Anzuhörenden als reformbedürftig beschrieben und anerkannt worden ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Insofern hat die Anhörung, was das vorliegende Gesetzeswerk angeht, zwei konkrete Vorschläge erbracht. Die sehen Sie in dem von Ihnen als zu lang empfundenen, aber eigentlich recht übersichtlichen und für diejenigen, die nicht so viel lesen können, auf eineinhalb Seiten zusammengefassten Befund, der sich in der Begründung unseres Änderungsantrages, der im Kulturpolitischen Ausschuss beschlossen wurde, findet. Es gibt zwei konkrete Anregungen aus der Anhörung. Die haben wir aufgenommen und setzen sie 1 : 1 um.

Erstens. Ein Gesamtpersonalrat für das Landesschulamt wird in das Gesetz aufgenommen. Das ist eine kleine, aber nicht unwesentliche Akzentuierung. Weiterhin wurde entschieden, dass wir jeweils an den Dienstsitzen 15 selbstständige Personalräte haben, Stichwort: Personalrat vor Ort. Das ist eine wichtige Forderung, der wir von Anfang an nachgekommen sind. Weiterhin wird es einen Personalrat beim Landesschulamt selbst, also bei der Zentrale, geben. Diese 16 Personalräte benötigen dann natürlich

einen Gesamtpersonalrat. Das haben wir aufgenommen und im Änderungsantrag niedergelegt.

Es gab eine zweite Argumentationsschiene, der wir sehr genau zugehört haben. Sie hatte etwas mit konkreten Änderungsvorschlägen am Gesetzentwurf zu tun. Dabei ging es um die Frage der herausgehobenen Stellung der Studienseminare, ihrer Leiter und um die Frage ihrer Rolle. Das war bislang in einer Durchführungsverordnung zum Lehrerbildungsgesetz geregelt. Das war aus juristischer Betrachtung nicht zwingend in einer Verordnung zu regeln, sondern das hätte man, zum größten Teil jedenfalls, auch auf dem Erlassweg regeln können.

Wir haben in der Anhörung gehört, dass es den betroffenen Beschäftigten, die in der Lehreraus- und -fortbildung tätig sind, wichtig ist, dass diese Regelungen weiterhin in der Verordnung niedergelegt sind. Da in der Sache dort ohnehin keine weiter gehenden Änderungen vorgenommen werden sollten, haben wir gesagt: Wenn es dieses Begehren gibt, kann man dem auch nachkommen. – Wir haben es mit dem Änderungsantrag in die Durchführungsverordnung zum Lehrerbildungsgesetz wieder aufgenommen.

Das, meine Damen und Herren, sind die beiden konkreten Anregungen aus der Anhörung. Wir haben sie beide aufgenommen. Die Pauschalkritik, die keine Alternativen bot, konnten wir in der Tat nicht aufnehmen, weil wir der Auffassung sind, dass Reformbedarf besteht.

Ich kann das in aller Kürze zusammenfassen: Aus 17 Behörden wird eine einzige. Wir sparen 10 % der Stellen in der Bildungsverwaltung, während wir auf der anderen Seite – das muss man auch immer wieder einmal in Erinnerung rufen – 2.500 zusätzliche Stellen für den Unterricht an unseren Schulen schaffen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Und – damit komme ich schon zum Schluss – wir sorgen dafür, dass Verwaltung näher an die Schulen heranrückt

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das glaubt Ihnen doch kein Mensch!)

und dass der Service für die Schulen besser wird.

(Günter Rudolph (SPD): Und die Erde ist eine Scheibe! – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Tau- nus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) )

Ob Sie es nun wollen oder nicht, Herr Kollege Wagner und Herr Kollege Rudolph, man kann sagen: Gutes setzt sich durch. Deswegen werden wir das heute in zweiter Lesung verabschieden. Wenn Sie meinen, wir müssten eine dritte Lesung haben, machen wir sie am Donnerstag und beschließen das dann.

(Beifall bei der FDP und von der CDU)

Das Wort hat der Herr Abg. Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schork, zunächst einmal möchte ich Ihnen zu Ihrer Wahl als neuer bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion gratulieren.

(Abg. Günter Schork (CDU) nickt.)

Herr Kollege Schork, wenn wir hören, was Herr Greilich gerade ausgeführt hat, prophezeie ich Ihnen: Das wird ein Himmelfahrtskommando.

(Abg. Günter Schork (CDU) schüttelt den Kopf.)