Diese Regierung und offensichtlich auch ihre Mehrheit im Parlament halten es für richtig, den Lärm zu privilegieren;
(Dr. Walter Arnold (CDU): So ein Blödsinn! – Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Glauben Sie das eigentlich, was Sie da erzählen?)
denn sie fordern, lärmempfindliche Nutzung – dazu gehört auch das Alltagsleben der Menschen, Herr Kollege – in der Umgebung des Flughafens lieber auszuschließen, anstatt die Menschen aktiv vor Lärm zu schützen. Dass Sie damit nicht mehr so ganz auf der Linie auch Ihrer eigenen Leute sind, können Sie heute der Zeitung entnehmen. Die Frankfurter CDU wird zum Fluglärmgegner und fordert: „Keine Landungen auf der neuen Nordwestbahn nach 22 Uhr und vor 6 Uhr, soweit die Kapazität der anderen drei Bahnen es erlaubt“. Die CDU in Frankfurt ist der Meinung, sie erlaube dies.
Meine Damen und Herren, es ist doch überfällig, dass Schwarz-Gelb, seine famose Regierung eingeschlossen, in Sachen Fluglärmschutz endlich Klarheit schafft.
Herr Präsident, meine letzte Forderung. – Wollen Sie die Menschen im Rhein-Main-Gebiet weiterhin für dumm verkaufen, oder tatsächlich, selbst gegen manche Interessen der Luftverkehrswirtschaft, endlich etwas für wirksamen Fluglärmschutz tun? Das sollten Sie den Leuten und uns allen hier am besten jetzt gleich erklären. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kaufmann, der Vorwurf, den Sie heute Morgen hier artikuliert haben, die Landesregierung kämpfe auf
der Umweltministerkonferenz für mehr Fluglärm, ist nicht nur falsch, sondern eine bodenlose Unverschämtheit.
Wenn Sie einen Blick in diesen Beschluss der Umweltministerkonferenz werfen – ich gehe einmal davon aus, dass Sie das gemacht haben, Herr Al-Wazir –, dann lesen Sie sehr viel darüber, wie der Schutz vor Fluglärm verbessert werden soll. Ich darf einen Satz zitieren, Herr Präsident:
Der Schutz vor Fluglärm muss gesetzgeberisch eine stärkere Gewichtung erhalten, insbesondere zum Schutz der Nachtruhe.
Wer in diesen Beschluss hineinschaut, sieht eine Protokollnotiz der Bundesländer Schleswig-Holstein, Nord rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Freie Hansestadt Bremen und Baden-Württemberg – übrigens alles Bundesländer, die über bedeutende Flughäfen verfügen. Diese Bundesländer haben mit ihren grünen Umweltministern und Umweltministerinnen auf dieser Umweltministerkonferenz etwas durchzusetzen versucht, was an anderer Stelle klar verworfen wurde. Es gibt eine Protokollerklärung dieser grünen Umweltminister. Diese sagt eindeutig: Wir wollen verbindliche Lärmobergrenzen,
wir wollen Regelungen für die Festsetzungen von Flugverfahren und Flugrouten in den Planfeststellungsbescheiden,
wir wollen eine Tagschutzregelung, und wir wollen den Vorrang aktiver Maßnahmen vor passiven Maßnahmen.
Diese Vorgehensweise der grünen Umweltminister ist etwas, was wir in unserem hessischen Mediationsverfahren ausgiebig diskutiert haben und auch ausgiebig bewertet haben. Es trifft zu, dass die Frage von Lärmobergrenzen im hessischen Mediationsverfahren diskutiert wurde, kontrovers diskutiert wurde und letztendlich im Planfeststellungsverfahren aus unterschiedlichen Gründen dort nicht umgesetzt wurde,
wegen der Systematik des Fluglärmgesetzes, aber auch wegen der schwierigen praktischen Umsetzbarkeit.
Ich will eines deutlich hervorheben, weil Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zitiert haben. Es ist wichtig, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 04.04.2012 einen Revisionsantrag der Stadt Raunheim, die genau auf die Einführung dieser Lärmobergrenzen, auf die Einführung einer Lärmkontingentierung gemäß Fluglärmindex gerichtet war, vollumfänglich zurückgewiesen hat. Das Gericht hat also genau das, was Sie ange
führt haben, verworfen, weil der Planfeststellungsbeschluss in seiner Gänze mit seinen entsprechenden Lärmschutzregelungen vollinhaltlich anerkannt worden ist.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht um die gesetzlichen Grundlagen!)
Eine Sache, die im Grunde genommen entschieden worden ist, wollten Sie, wollte Ihre Kollegin aus RheinlandPfalz, Frau Höfken, über den Weg der Umweltministerkonferenz einführen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Politiker, die Gesetze ändern wollen! Das ist unglaublich! Wo kommen wir da hin, Herr Arnold?)
Ich erzähle Ihnen gleich etwas dazu, was in RheinlandPfalz im Moment diskutiert wird. – Ich mache das fest an einem zweiten Punkt, der Festlegung der Flugrouten im Planfeststellungsbeschluss. Jeder weiß, der sich in den letzten Jahren mit Flugrouten beschäftigt hat, wie wichtig es ist, wenn man begonnen hat, neue Flugrouten zu fliegen, dass diese entsprechend nachjustiert werden. Jeder kann sich vorstellen, wenn Flugrouten in einem Planfeststellungsbescheid von vorneherein festgelegt sind, dass jede Änderung dazu führen wird, dass man den Beschluss wieder ändern muss. Das kann nur jemand verlangen, der entweder überhaupt keine Ahnung hat, oder jemand, der bewusst Sand ins Getriebe streuen will. Das ist Ihre Absicht dabei.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das Letztere ist der Fall!)
Wenn die grüne Umweltministerin in Rheinland-Pfalz etwas gegen den Fluglärm tun möchte, dann rate ich dringend an, dass sie sich endlich dazu entschließt, mit ihrem Kollegen Wirtschaftsminister dem Beschluss der Hessischen Landesregierung beizutreten, der seit Dezember letzten Jahres gilt, § 29b Luftverkehrsgesetz zu ändern – Frau Ministerin Puttrich wird darauf noch eingehen. Dort wäre eine gute Gelegenheit, etwas für den Schutz vor Flug lärm zu tun.
Meine Damen und Herren, ich sage zum Schluss: Es ist deutlich geworden, dass „tarnen, tricksen, täuschen“ die Absicht dieser Umweltminister war: in einer Art und Weise das einzuführen, was an anderer Stelle verworfen wurde,
gerade auch die Lärmobergrenzen. Gott sei Dank sind die Umweltminister aus den SPD-regierten Ländern dieser Geschichte nicht beigetreten, sondern haben einen anderen Beschluss gefasst.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rheinland-Pfalz wird auch von den GRÜNEN regiert? Das ist Unsinn!)
Ich sage eines: Der Vorwurf ist absolut absurd, er ist unverschämt. Die Minister haben richtig gehandelt. Frau Ministerin Puttrich hat richtig und umsichtig gehandelt.
Herzlichen Glückwunsch dazu. Wir sind froh, dass diese Dinge in dieser Weise geregelt geworden sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich heute Morgen die Zeitung aufschlug, habe ich mir die Augen gerieben, weil eine große Frankfurter Tageszeitung titelt, dass die CDU Frankfurt Fluglärmopfern helfen wolle.
Ich habe mir genau angeschaut, was die Forderungen der Frankfurter CDU sind; denn der Frankfurter CDU ist anders als der Landes-CDU klar, dass aufgrund der anhaltenden Proteste in der Stadt und in der Region gegen den wachsenden Fluglärm jetzt ein Aktionsprogramm her muss. Das Aktionsprogramm der Frankfurter CDU beinhaltet unter anderem, die Nutzung der Nordwestlande bahn stark einzuschränken, neue Flugrouten einzuführen, ein Anflugverbot lauter Flugzeuge – aber nur auf der Nordwestlandebahn, sage ich dazu –, die Ausweitung des passiven Schaltschutzes – die Diskussion über den Regionalfonds hatten wir gehabt – und die damit verbundene Forderung, dass Casa-Programm jetzt auch auf FrankfurtSüd auszuweiten.
Die Nordwestlandebahn soll also nach der Frankfurter CDU nur noch dann genutzt werden, wenn die drei anderen Start- und Landebahnen keine freien Kapazitäten mehr hätten – so die entsprechende Beschlusslage.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, die Nordwestlandebahn, die Sie vorangetrieben haben, war aber nie als Reserve geplant. Die Nordwestlandebahn sollte vielmehr und soll nach wie vor dazu dienen, die Kapazitätserweiterung bis auf 770.000 Flugbewegungen pro Jahr vorzunehmen. Das bedeutet eine weitere Steigerung; denn in diesem Jahr sind wir bei rund 500.000 Flugbewegungen in der Region. Da mag begreifbar sein, dass die Steigerung des Fluglärms in der Tat aktiv bekämpft werden muss.
Für die Frankfurter CDU gilt offensichtlich nicht, dass das Nachtflugverbot generell von 22 bis 6 Uhr stattfinden soll. Auch will sie keine Schließung der Nordwestlandebahn und schon gar keine Beschränkung auf maximal 380.000 Flugbewegungen, wie das z. B. berechtigterweise die Bürgerinitiativen nach wie vor fordern. Die Festlegung von Lärmobergrenzen ist auch nicht Bestandteil dieses Programms der Frankfurter CDU.
Meine Damen und Herren, diese Forderungen wären alle notwendig, wenn man Fluglärm aktiv bekämpfen wollte, wie auch weitere Maßnahmen. Wir haben hier z. B. unser Programm zur Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene bereits vorgestellt, das zu einer erheblichen Reduzierung des Fluglärms führen würde.