Auch das Hessische Privatrundfunkgesetz soll bis 2017 einfach unverändert belassen werden. Dies geht aber an der aktuellen Diskussion völlig vorbei.
So haben Sie fälschlicherweise unsere Initiative zur qualifizierten Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen einfach blockiert. Dabei wissen alle hier im Hause, dass die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen eine zentrale – auch landespolitische – Aufgabe ist.
Letzter Punkt. Hinsichtlich des Landesaufnahmegesetzes wird seit Jahren um die Kostenerstattung zwischen Land und Kommunen gestritten. Bis dato erstattet das Land die Kosten in Form einer Pauschale für längstens zwei Jahre, was die Kommunen, wie wir finden, zu Recht, als völlig unzureichend kritisieren. Dieser Konflikt muss endlich aufgelöst werden. Nun aber soll das Gesetz einfach um acht Jahre verlängert werden.
Es gibt bei diesem Gesetz nur ganz wenige Silberstreifen am Horizont, wo in Einzelfällen eine Entfristung Sinn macht, aber das war es auch schon. Insgesamt ist das vorgelegte Gesetz enttäuschend, in vielen Bereichen heißt es einfach: Diese Landesregierung muss nachsitzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich die Ausführungen, warum ein solches Artikelgesetz aus unserer Sicht eine hoch problematische Angelegenheit darstellt, auf zwei Argumentationsstränge konzentrieren.
Erstens. Herr Minister Hahn, wir haben prinzipiell nichts dagegen, zu überlegen, wie die Befristungen verändert werden. Dazu haben Sie gerade länger geredet. Wir haben aber prinzipiell etwas dagegen, dass Sie als Landesregierung allein entscheiden, ob ein Gesetz sinnvoll war oder nicht, und uns als Gesetzgeber die Evaluierungsunterlagen verweigern; das geht nicht.
Zweitens. Wir als Gesetzgeber haben die Verantwortung, gerade solche Bereiche, die in der Öffentlichkeit strittig diskutiert werden, in einem offenen Dialog zu beraten, um strittige Argumente auch in diesem Haus wie auch in den Ausschüssen auszutauschen.
Zu diesen strittigen Bereichen gehörte in der Vergangenheit mit Sicherheit das Hessische Nichtraucherschutzgesetz, und das wollen Sie jetzt einfach in einem Artikelgesetz durchwinken. Zu diesen strittigen Bereichen gehört auch, ob öffentliche Aufgaben – in diesem Fall Straßen – durch Private finanziert werden dürfen. In Ihrer Begründung schreiben Sie dazu ganz lapidar: Das Gesetz hat noch nie Anwendung gefunden, aber wir könnten es ja vielleicht zukünftig gebrauchen, deswegen verlängern wir es mal. – So kann die Landesregierung nicht mit dem Gesetzgeber umgehen.
Der Präsident hat es schon angekündigt: Wir beantragen, dass diese und andere Artikel des Gesetzes in den entsprechenden Fachausschüssen mitberaten werden. Ich erwarte, dass die Fachausschüsse dann mindestens die Evaluierungsunterlagen der Landesregierung zur Verfügung gestellt bekommen, damit wir eine Diskussion über die fachliche Sinnfälligkeit dieser Gesetze führen können. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich hätte nicht gedacht, dass an diesem Punkt zu später Stunde die Wellen noch so hoch schlagen würden. Aber wenn ich richtig informiert bin, ist das neue Verfahren zur Verlängerung der Geltungsdauer von Gesetzen und der Evaluierung im Ältestenrat vorgestellt worden. Meines Wissens ist es zur Kenntnis genommen worden. Ich glaube daher, man sollte es etwas herunterhängen.
Wir als Gesetzgeber sind Mann und Frau genug, zu sagen, dass wir an den Punkten, an denen wir Änderungsbedarf zu erkennen meinen und glauben, dass Anhörungen oder mündliche Anhörungen stattfinden sollten, dies auch so tun. Es ist Aufgabe der Landesregierung, diesen Gesetzentwurf so vorzulegen. Ob das eine oder andere dabei so sinnig ist, darüber kann man sich im Einzelfall unterhalten.
Ich will an ein paar Punkten exemplarisch deutlich machen, wo ich durchaus Diskussionsbedarf erkenne, Herr Justizminister. Ich glaube, wir sind diesem Hause zu einem Punkt gleich am Anfang dieses Verfahrens etwas schuldig, nämlich beim Bannmeilengesetz. Wie Sie sich erinnern, haben wir hier seinerzeit auf der Basis eines Gesetzentwurfs der Linkspartei die Bannmeile diskutiert.
Wir haben alle im Diskussionsprozess gesagt: Wir wollen es jetzt nicht machen. Wir machen es dann, wenn das Gesetz ausläuft und evaluiert wird. Dann wollen wir hier ei
Von daher sollten wir diesen Diskurs jetzt führen. Das sind wir schuldig. Ich kann auch nicht verstehen, dass man darauf hinweist: Wir haben das PP Westhessen angehört, wir haben den Landtag angehört, es ist alles in Ordnung, und deswegen machen wir weiter so.
Ich glaube, wenn wir in der Diskussion ehrlich sind, sollen wir uns zumindest die Mühe machen, die Evaluierung anzuschauen oder aber zu schauen, ob es da etwas zu besorgen gibt. Unsere Auffassung habe ich seinerzeit sehr deutlich klargemacht. Aber deswegen sollten wir, wenn man die Argumente einbringt, das auch diskutieren.
Ein zweiter Punkt, bei dem ich glaube, dass es vollkommen unschädlich ist. Zum Beispiel sagen bei Art. 10 Grundgesetz alle, das ist in Ordnung so, es soll weiterlaufen, ebenso beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz. An einigen Stellen weisen Sie bei Gesetzen darauf hin, dass es entweder zu erwartende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt oder dass es Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt, die so zeitnah waren, dass man sie in den jetzigen Gesetzgebungsprozess nicht einbauen konnte.
Daher sollte man auch da schauen, wie die Entwicklungen sind, und es sich genauer anschauen. Beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz haben Sie darauf verwiesen, dass der Bund ein Gesetz machen wird. Dann macht es ehrlicherweise keinen Sinn, hier eine große Debatte über ein hessisches Gesetz zu führen, von dem man genau weiß, dass man in einem halben Jahr Nachbesserungsbedarf haben wird. Daher sollten wir es dann wieder aufrufen, wenn das Bundesgesetz da ist.
Ein dritter Punkt, den ich anmerken möchte. Hier werde ich auch ein bisschen unfreundlicher, weil man das so nicht einfach abtun kann. Es geht um das Spielbankgesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube schon, dass man in dieser Frage Nachregelungsbedarf hat. Insbesondere beschäftigen wir uns nachher mit der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags. Wenn Sie sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs anschauen, was die kohärente Regelung beim Glücksspiel angeht, dann stellt sich die Frage, ob wir hier noch etwas zu besorgen haben.
Wir diskutieren hier als Landtag über ein Spielhallengesetz und über Beschränkungen und Restriktionen, die Spielhallen betreffen. Das Kleine Spiel bei der Spielbank, das im Prinzip das Gleiche macht, lassen wir aber vollkommen frei von Restriktionen. Da darf geraucht werden, da darf getrunken werden, da darf gespielt werden, da gibt es keine Limits. Da wird einem praktisch alles erlaubt. Daher glaube ich, dass wir im Rahmen der Debatte über den Glücksspielstaatsvertrag diese Frage diskutieren müssen und noch einiges zu besorgen haben.
Die Regelungen, die Sie zur Videoüberwachung und Troncabgabe angesprochen haben – Troncabgabe; man lernt immer wieder dazu –, sind Regelungen, bei denen man sich in der Tat genau anschauen muss, was die Experten dazu sagen, insbesondere was der Datenschutzbeauftragte zur Videoüberwachung sagt. Aber ich denke, dass
Sie uns die Regierungsanhörungsunterlagen zur Verfügung stellen werden. Dann können wir nachlesen und gegebenenfalls das eine oder andere nachfordern.
Ein weiterer Punkt – damit bin ich fast am Ende – betrifft die Umsetzung des Bestattungsgesetzes. Da ist es in der Tat so – Frau Kollegin Hofmann hat es gesagt –, dass offensichtlich die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Wir haben es im Innenausschuss schon erlebt. Der Innenminister hat gesagt, dass wir den Gesetzentwurf, der von der SPD eingebracht worden ist, unter Umständen zusammen mit dem anhören wollen, der von der Regierung kommt, damit wir ein gemeinsames Verfahren haben. Dazu sagte der Mitarbeiter des Ministeriums: Das haben wir eigentlich nicht vor. Wir wollen es so weiterlaufen lassen.
Der sich aus der Evaluierung ergebende weitere Änderungsbedarf bedarf jedoch noch der Abstimmung und bleibt einer frühestmöglichen gesonderten Novellierung vorbehalten.
Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck eines solchen Verfahrens, Herr Justizminister und Herr Staatssekretär. Dafür ist die Evaluierung da, dafür ist die Befristung der Gesetze da, dass man schaut, ob es Änderungsbedarf gibt, um dann vor Auslaufen des Gesetzes die Änderungen so vorzubereiten, dass das Gesetz vor Auslaufen geändert werden kann und man nicht darauf vertrösten muss, dass man irgendwann einen Änderungsbedarf hat.
In dieser Frage geht es auch inhaltlich um Dinge, die uns allen bekannt sind. Der jetzige Justizminister war seinerzeit Mitglied des Innenausschusses. Damals haben wir eine fachlich sehr gute Anhörung durchgeführt. Wir haben damals schon darüber diskutiert, dass wir für die Muslime in Deutschland und auch in Hessen Regelungen brauchen, wie sie hier nach ihrem Ritus beerdigen können. Es ist geradezu schlimm, dass diese Menschen ihre Verstorbenen ins Flugzeug packen müssen, um sie in der Türkei oder anderswo nach ihren Riten beerdigen zu können. Wer hier über Jahre und Jahrzehnte gearbeitet hat, wer hier seinen Lebensmittelpunkt hatte, wessen Freunde und Verwandte hier sind, wer hier Steuern gezahlt hat, der hat ein Anrecht darauf, nach seinen Riten, nach seinem Glauben bestattet zu werden. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
Ein weiterer Punkt ist die Leichenschau. Sie schreiben in dem Gesetzentwurf, Sie ändern die Anzahl der Durchschläge bei der Ausfertigung des Leichenscheins. Aber wir wissen doch mittlerweile, dass Experten immer wieder darauf hinweisen, dass die Regelungen bei der Leichenschau nicht mehr sachgerecht sind. Es wird geschätzt, dass ein Teil von Tötungen nicht entdeckt wird, weil die Regelungen für die Leichenschau nicht mehr zeitgerecht sind. Daher glaube ich, man muss sich dieses Themas annehmen. Die Experten haben uns schon beim letzten Mal darauf hingewiesen, dass wir dort etwas zu besorgen haben.
Man sollte sich die Regelungen in Hamburg anschauen. Die haben meines Wissens sehr gute und auch sehr praxisorientierte Regelungen. Dort haben wir etwas zu besorgen, und man kann nicht einfach sagen: Das schreiben wir irgendwann einmal hinein.
Ich sage nur noch im Stakkato: Sargzwang, Urnen, Friedwälder – das bewegt die Menschen. Das ist ein Thema, das man immer wieder in den Kommunen hört. Daher finde ich es – auch in Richtung des Innenministeriums einen schönen Gruß – nicht angemessen, mit einer solchen Begründung zu sagen: Wir verlängern die Laufzeit, wir machen nur kleine Veränderungen. – So geht es nicht. Dafür ist das Verfahren nicht da.
Am Schluss lassen Sie mich sagen: Ich gehe natürlich davon aus, dass wir die Anhörungsunterlagen zugeleitet bekommen, damit wir uns ein Bild darüber machen können, und dass wir als Gesetzgeber natürlich das Recht haben – wir werden es uns auch nehmen lassen –, unter Umständen die notwendigen Experten zu hören, um dann ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir sollten hier mit einigen Märchen aufräumen, die in den letzten Minuten eingestreut wurden.