Protocol of the Session on May 8, 2012

Da nützt es auch nichts, wenn da noch hinzugefügt wurde:

Ziel der Reform ist nicht in erster Linie, Kosten zu reduzieren, sondern ein Effizienzgewinn.

Dann ist es halt in zweiter Linie Ihr Ziel, Kosten zu sparen, Personal an einzelnen Außenstellen einzusparen. Ein wichtiges Ziel ist es meines Erachtens für Sie allemal.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Für die Bürger auch!)

Was Sie mit der damals beabsichtigten Schließung einzelner Schulämter vorhatten, machen Sie nun hintenherum, nämlich durch Zentralisierung. Ich frage mich auch, wie sich das mit Ihrem Lieblingsprojekt der selbstständigen Schule verträgt. Frau Habermann hat dazu auch schon Stellung genommen. Die Schulen, die an diesem völlig falsch benannten Projekt teilnehmen, fühlen sich ohnehin schon alleine gelassen und fehl- bzw. gar nicht informiert. Denen auch noch ihren Ansprechpartner vor Ort zu neh

men, und sei es in einem schleichenden Prozess, ist weder sinnvoll noch effizient.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fragen uns ohnehin, was genau Sie unter Effizienzgewinn verstehen. Fragen sind das Einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleibt. Er ist substanzlos und überflüssig. Wir werden uns am Donnerstag an dieser Stelle mit einem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN befassen, welcher sich mit Postengeschachere der Landesregierung auseinandersetzt. Schade, dass wir bis dahin noch nicht wissen, wer diese hoch dotierten Stellen, die neu geschaffen werden, besetzen soll. Ich bin mir sicher, die Besetzung hätte dort auch noch Erwähnung finden können, auch wenn es sich nicht um Ministerstellen handelt.

Auch wir LINKEN sind bereit, zu sparen. Ich erspare mir und Ihnen daher jetzt den Rest meiner Redezeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Cárdenas. – Es wird jetzt Frau Kultusministerin Henzler zu uns sprechen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung in Hessen ein zugleich anspruchsvolles wie auch notwendiges Vorhaben auf den Weg gebracht.

Das Ziel auch dieses Reformvorhabens ist es – wie es das Ziel aller Reformvorhaben im Schulbereich war –, die Rahmenbedingungen für die Schulen zu verbessern. Das gilt ganz besonders vor dem Hintergrund der selbstständiger werdenden Schulen, die veränderte Anforderungen an die Bildungsverwaltung nach sich ziehen.

Sie brauchen keine Angst zu haben: Das Projekt der selbstständigen Schulen wird durch diese Reform unterstützt und nicht in irgendeiner Form behindert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die inhaltliche Neuausrichtung und Neuorganisation der Bildungsverwaltung, insbesondere eine wirkungsvolle Bündelung der jetzigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Hessischen Kultusministeriums und der nachgeordneten Behörden, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, wird dieser Zielsetzung in vollem Umfang gerecht. Das neue Landesschulamt soll noch stärker auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen zugeschnitten sein, diese unterstützen und zugleich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bildungsverwaltung klare Zuständigkeiten und bessere Rahmenbedingungen bieten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Wir kennen doch die FDP!)

Es wurde schon gesagt: Mit der geplanten Neuausrichtung wird auch einer Forderung des Hessischen Rechnungshofs nachgekommen.

Dieser Gesetzentwurf wurde eng mit meinem Haus abgestimmt. Deshalb bedanke ich mich ganz herzlich bei

Herrn Staatssekretär Dr. Herbert Hirschler, der mit seinem Fleiß, seinem Fachwissen und seinem großen Engagement an der Entstehung mitgewirkt hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Im neuen Landesschulamt werden das Amt für Lehrerbildung, die Führungsakademie, das Institut für Qualitätsentwicklung, die Staatlichen Schulämter und die Studienseminare zusammengeführt. Die Staatlichen Schulämter behalten ihre Standorte in der Region bei klar umrissenen regionalen Zuständigkeiten. Auch die Aufgaben und die Kompetenzen der anderen Institutionen haben Bestand und werden sich in den Organisationseinheiten des Landesschulamtes abbilden.

Zur Kritik aus den Reihen der Oppositionsfraktionen lassen Sie mich Folgendes sagen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird der organisatorische Rahmen geregelt, der dann unter Einbeziehung von Experten und Betroffenen näher ausgestaltet wird. – Frau Habermann, damit haben Sie die angemahnte Ruhe bei der Umsetzung. Mit diesem Gesetz setzen wir den Rahmen und beginnen, gemeinsam mit den Mitarbeitern diesen Rahmen dann zu füllen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Operative Aufgaben werden aus dem Kultusministerium in das neue Amt verlagert. Zukünftig wird sich das Ministerium auf seine grundsätzlichen und konzeptionellen Aufgaben konzentrieren.

Mit der Einrichtung des Landesschulamtes werden die Aufgaben der Bildungsverwaltung in den Bereichen gebündelt und standardisiert, wo sie übergreifenden Cha rakter haben. Zum Beispiel werden die momentan noch vier Statistikstellen zu einer zusammengeführt.

Gleichzeitig werden regionale Zuständigkeiten dort erhalten bleiben, wo vor Ort die besten Lösungen gefunden werden können. Parallelstrukturen werden aufgelöst, Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet und Arbeitsabläufe vereinfacht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Alle Themenstellungen wie die Neuaufstellung der Aufsicht bei selbstständigen Schulen, die steigende Verantwortung vor Ort, Fort- und Weiterbildungen aus einer Hand oder die Verlagerung von operativen Aufgaben aus dem Ministerium werden gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet.

Es wurde bereits ein Projektbeirat eingerichtet, der die Projektarbeit kritisch-konstruktiv begleiten wird. Ihm gehören auch die Vorsitzenden der beiden Hauptpersonalräte und eine Vertreterin des Rechnungshofs an.

Insgesamt werden rund 100 Kolleginnen und Kollegen des Kultusministeriums, des Amts für Lehrerbildung, des Instituts für Qualitätsentwicklung sowie der Schulämter und Studienseminare das Projekt Landesschulamt inhaltlich wie organisatorisch begleiten. Es wird also eine äußerst breite Einbindung aller betroffener Mitarbeiter geben.

Damit ist auch sichergestellt, dass die speziellen Kenntnisse und Erfahrungen aus allen Bereichen der Bildungsverwaltung in das Projekt mit einbezogen werden. Für

diese große Bereitschaft zur Mitarbeit möchte ich mich schon heute bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die neue Behörde wird einen auch im Vergleich zu anderen Landesbehörden sehr schlanken Stellenkegel erhalten. Neu geschaffene Stellen führen zum Wegfall von Stellen bei anderen Einrichtungen. Insgesamt wird die Bildungsverwaltung nach dieser Reform deutlich schlanker und deutlich effizienter sein.

Einzelne Maßnahmen, z. B. die Auflösung paralleler Strukturen, werden natürlich auch Einspareffekte bewirken. Daher wird diese Reform im Ergebnis auch zu einer Reduzierung von Stellen führen. Aber wie im öffentlichen Dienst üblich wird dies im Wesentlichen durch altersbedingtes Ausscheiden erfolgen – Kündigungen sind selbstverständlich ausgeschlossen.

Die Einrichtung des Landesschulamtes zum 1. Januar 2013 ist ein ehrgeiziges Vorhaben. Es setzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Engagement und Bereitschaft für Veränderungen voraus.

Ein Veränderungsprojekt dieser Größenordnung ist natürlich mit vielen Fragen und auch Unsicherheiten verbunden. Daher ist es uns ganz besonders wichtig, die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Projekts so offen, so transparent und so unmittelbar wie möglich zu gestalten.

Ich bin davon überzeugt, dass es mit dieser Reform gelingen wird, die Bildungsverwaltung zu modernisieren und sie auf die Bedürfnisse der selbstständigen Schulen auszurichten.

(Anhaltender Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der CDU)

Herzlichen Dank Frau Staatsministerin Henzler. – Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung, Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetz.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Kein Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Dann darf ich Tagesordnungspunkt 18 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz (Schutzschirmgesetz – SchuSG) – Drucks. 18/5598 zu Drucks. 18/5317 –

Damit wird Tagesordnungspunkt 69 aufgerufen:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutzschirm reicht nicht aus – chronische Unterfinanzierung der Kommunen erfordert grundlegende Reform – Drucks. 18/5637 –

und Tagesordnungspunkt 74:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Schutzschirm löst nicht die zentralen Probleme der hessischen Kommunen – Drucks. 18/5642 –

sowie Tagesordnungspunkt 75:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung ist ein frontaler Angriff auf die Selbstverwaltung der hessischen Kommunen – Drucks. 18/5643 –