Sie haben gesagt, Sie wollten 17 Ämter zu einem zusammenführen, und haben geglaubt, mich über die Grundrechenarten belehren zu müssen. Schauen wir doch einmal hin. Sie wollen 17 Ämter zusammenführen. Aber Sie wollen alle Leitungen bestehen lassen. Herr Kollege Greilich, dann wird es auch nichts mit der Verwaltungs
vereinfachung; denn Posten plus Posten bedeutet, es bleiben die Posten. Herr Kollege Greilich, da ändert sich dann gar nichts.
Sie haben mich hier auf Ihre bekannt „sympathische“ und antiliberale Art angesprochen. Dann müssen Sie auch aushalten, dass Sie eine entsprechende Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Schulverwaltungsreform zeigt klar auf, dass wir in der Lage sind, die Schuldenbremse und eine moderne Schulverwaltung in Einklang zu bringen. Schon am 15. Dezember 2011 habe ich in diesem Haus gesagt: Gute Bildung und sichere Finanzen bedingen einander.
Wenn wir es mit der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung ernst nehmen wollen, dann müssen wir auch die Verwaltungsstrukturen überprüfen und sie, falls nötig, aufbrechen und neue Wege gehen. Daher haben wir uns darauf verständigt, dass die Zusammenführung der Schul aufsicht, des Amtes für Lehrerbildung, des Instituts für Qualitätsentwicklung und der Führungsakademie in einem Landeschulamt der richtige Weg ist. Die dadurch frei werdenden Mittel werden wir einsetzen, um die Verbesserungen im Bildungssystem fortzusetzen und die Unterrichtsversorgung weiter auszubauen.
Die christlich-liberale Koalition hat sich entschlossen und mutig auf den Weg begeben. Sie hat sich der Reduzierung der Verwaltungsstellen auf der einen Seite und der Erhöhung der Zahl der Lehrerstellen auf der anderen Seite angenommen. Bei allen Einsparpotenzialen ist es uns wichtig, dass wir weiterhin in der Fläche eine umfassende Präsenz der Bildungsverwaltung vorhalten.
Die CDU-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass alle 15 Staatlichen Schulämter mit allen wesentlichen Kompetenzen vor Ort bestehen bleiben werden.
Ebenfalls werden wir die Personalvertretungsrechte und die Definition der Personalräte und der Frauenbeauftragten unverändert beibehalten. Gleichzeitig werden wir die Staatlichen Schulämter von überregionalen Aufgaben entlasten. Durch den Landesrechnungshof und auch durch den externen Gutachter Accenture wurde aufgezeigt – das hat auch schon Herr Kollege Greilich gesagt –, dass es in den einzelnen Staatlichen Schulämtern sehr unterschiedliche Leistungen, Organisationsstrukturen, Kompetenzzuweisungen und Personalausstattungen gibt. In der Tat brauchen wir nicht an jedem der 15 Standorte eine parallele Zuständigkeit für die Reisekostenabrechnung, für Ordnungswidrigkeiten, statistische Erhebungen, Chancenregulierung oder Stellenbewirtschaftung.
Bisher wurden Aufgaben aus den Bereichen Personalmanagement, Haushalt, Controlling, IT, Liegenschaften und Rechtsangelegenheiten sowohl von den Staatlichen Schulämtern als auch vom Amt für Lehrerbildung, dem Institut für Qualitätsentwicklung und der Führungsakademie individuell verwaltet. Diese Abläufe, die nicht regional gebunden sein müssen, sollen mit dem neuen Landesschulamt einer übergeordneten Behörde zugewiesen werden. Damit werden wir der Forderung nach effizienten Strukturen und vereinfachten Abläufen entscheidend Rechnung tragen.
Wenn wir jetzt gerade aus der Ecke der GRÜNEN, lieber Kollege Wagner, hören, dass eine zentralistische Monsterbehörde geschaffen werden soll und dass das neue Landesschulamt das Ende einer guten Bildungsarbeit sei, dann kann man nur den Kopf schütteln.
Ein Blick zurück lohnt sich. Bildungspolitik in Hessen vor 1999: Da gab es einen Kultusminister namens Hartmut Holzapfel von der SPD. An den will sich der eine oder andere Sozialdemokrat, aber auch die GRÜNEN, nicht mehr erinnern.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da sind wir beide doch noch zur Schule gegangen! – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Aber er hat wenigstens etwas gelernt!)
Lieber Herr Wagner, machen Sie sich nicht jünger, als Sie sind. – Ich erinnere mich noch sehr gut an ihn. Zu seiner Amtszeit war ich Schüler. Da sind in Hessen Woche für Woche über 100.000 Unterrichtsstunden ausgefallen.
Bei mir an der Schule – da war ich gerade Schulsprecher – hatten selbst die in der GEW organisierten Lehrer die Nase gestrichen voll von rot-grüner Bildungspolitik.
Als Holzapfel unsere Schule in Groß-Zimmern besuchen wollte, war das ein Riesenpolitikum, weil keiner ihn empfangen wollte. Er hatte jegliches Vertrauen verloren. Das war tägliche Schulrealität unter Rot-Grün in Hessen.
In dieser Zeit hat Rot-Grün die Staatlichen Schulämter von 23 auf 15 reduziert. Jetzt fordern Sie die Rekommunalisierung der Schulverwaltung, die zwangsläufig mit einer Rückkehr zu 23 Staatlichen Schulämtern führen würde mit dem gesamten dazugehörigen Apparat. – Effizientes Handeln und Nutzen von Ressourcen sind wahrlich nicht die Gebiete, auf denen Rot-Grün seine Kernkompetenzen hat.
Ich muss Ihnen in diesem Zusammenhang leider unterstellen, dass Sie zwar wissen, wie man Bürokratie aufbaut und verwaltet, aber nicht, wie man vernünftige Bildungspolitik betreibt.
Dann setzen Sie noch einen drauf und behaupten mit absoluter Unverfrorenheit, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren über 100 Millionen € im Bildungsbereich gestrichen habe. Wissen Sie, meine Damen und Herren von SPD und GRÜNEN, wenn ich manch eine Pressemitteilung von Ihnen lese, fällt mir ein Zitat von einem Schriftsteller aus meinem Landkreis ein. Georg Christoph Lichtenberg hat einmal gesagt:
Um über gewisse Gegenstände mit Dreistigkeit zu schreiben, ist es fast notwendig, dass man nicht viel davon versteht.
Meine Damen und Herren, das grundlegende Prinzip der öffentlichen Verwaltung ist die Subsidiarität. Zuständigkeiten sollen der Ebene zugewiesen werden, die sie am besten erfüllen kann. Wir haben einen vernünftigen Mittelweg gewählt, der Regionales den regionalen Ebenen und Überregionales den überregionalen Ebenen zuweist. Dadurch werden wir den Ansprüchen an eine moderne, leistungsstarke Verwaltung am besten gerecht. Schulfragen werden von uns auch in Zukunft pragmatisch und nicht ideologisch gelöst. – Herzlichen Dank.
Herr Pentz, vielen Dank. – Als Nächste wird Frau Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE zu uns sprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den vorliegenden Gesetzentwurf das erste Mal sah, ging mir vor allem eine Frage durch den Kopf: Hat die Landesregierung wirklich nichts Besseres zu tun? Seit Monaten debattieren wir mit der Kultusministerin über die Lehrerausbildung, über das ihr so verleidete Thema der Inklusion und über die strukturelle Benachteiligung einiger und nicht nur weniger Schüler vor allem mit Migrationshintergrund oder aus armen Familien. Hierzu hätte ich mir Gesetzentwürfe gewünscht, aber dazu fehlen wohl die Konzepte.
Stattdessen wird ein völlig unbrauchbarer Verordnungsentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention präsentiert, mit dem die Kultusministerin glücklicherweise gescheitert ist. Einen Zeitpunkt, wann ein ver
besserter Entwurf vorgelegt wird, kann das Kultusministerium nicht nennen. – Kein Wunder, wenn die Zeit mit völlig unnützen Gesetzentwürfen verplempert wird, die weder eine Verbesserung noch eine Perspektive liefern.
Man fragt sich, was Sie mit diesem Gesetz tatsächlich beabsichtigen. Okay, Sie tun etwas gegen die angespannte Arbeitsmarktlage, indem Sie zwei hoch dotierte Stellen schaffen. Aber mehr geht aus diesem Entwurf nicht hervor.
Konkret wird das an keiner Stelle, außer Sie würden die vielfältigen Umbenennungen als konkrete Maßnahmen bezeichnen. Trotzdem haben wir an mehreren Punkten arge Befürchtungen, und die sind hier schon vielfach genannt worden. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte im Landtag über die vorgesehene Schließung einiger Staatlicher Schulämter und an die Podiumsdiskussion, zu der vom Verein der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten eingeladen wurde.
Schon damals haben wir mit der Begründung dagegen argumentiert, dass die Schulämter vor Ort eine wichtige Aufgabe haben, die erhalten werden muss, die auch mit der örtlichen Gebundenheit zusammenhängt. Denn nur vor Ort können die Schulämter spezifisch auf die Problemlagen ihrer Schulen eingehen. Eine Zentralisierung und Standardisierung haben wir aus gutem Grund abgelehnt.
Die Schließung einiger Schulämter war dann vom Tisch, und es wurde kollektiv aufgeatmet. Nun liegt uns dieser Entwurf vor, aus dem hervorgeht, dass die 15 Staatlichen Schulämter zu Außenstellen eines Landesschulamtes werden. Allein schon der Begriff „Dienstsitze“, wie die Staatlichen Schulämter nun laut Entwurf heißen sollen, gibt zu denken. Zugegeben, aus diesem inhaltslosen Entwurf geht nicht hervor, welche Befugnisse und Aufgaben auf Dauer beschnitten bzw. nach oben umverteilt werden. Aber es ist wohl jedem klar, dass es genau darauf hinauslaufen wird. Natürlich gibt uns zu denken, was unter Punkt E unter „Finanzielle Auswirkungen“ vermerkt ist. Dort steht – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –:
Mit der Bündelung von überregionalen Verwaltungsaufgaben in einem Landesschulamt werden Synergieeffekte verbunden sein. In welchem Umfang sie auch zu konkreten Einsparungen führen werden, kann zurzeit nicht präzise beziffert werden.