Protocol of the Session on May 8, 2012

Teilen Sie die Auffassung, die in einem Schreiben Ihres Hauses an die Gemeinde Meißner vom 4. April 2012 steht? Dort wird das Nichtstun mit dem Hinweis auf Natura 2000 begründet. Es ist doch ungewöhnlich, dass der Hinweis auf die Gefährdung einer Landesstraße, eines Kulturdenkmals und auch einer Wassergewinnungsanlage damit abgebügelt wird.

Frau Staatsministerin Puttrich.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da mir das Schreiben im Moment nicht vorliegt, kann ich es jetzt auch nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber später eine entsprechende Kommentierung geben.

Herr Abg. Franz stellt seine zweite Zusatzfrage.

In diesem Schreiben wird auch erwähnt, dass man auf die Wassergewinnungsanlage Keudelbrunnen durchaus verzichten könne. Akzeptieren Sie die Auffassung – da spielt § 63 Hessisches Wassergesetz eine Rolle –, dass eine Wassergewinnungsanlage, wenn sie gefährdet ist, einfach mit dem Hinweis darauf, dass die Wasserversorgung insgesamt in der Region gewährleistet ist, geschlossen werden könnte?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich muss jetzt die Antwort wiederholen, die ich Ihnen schon vorhin gegeben habe. Mir liegt das von Ihnen zitierte Schreiben im Moment nicht vor. Deshalb kann ich Ihnen zu diesem Schreiben keine entsprechende Kommentierung geben. Ich biete Ihnen aber an, dass ich das bewerten und Ihnen einen entsprechenden Kommentar dazu geben werde.

Wir kommen damit zu Frage 654 des Herrn Abg. Al-Wazir.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat sie bisher weder den in der Antwort zur Kleinen Anfrage, Drucks. 18/3583, für 2011 zugesagten Sponsoringbericht noch den ebenfalls für 2011 zugesagten Rund erlass für Sponsoring und Spendenangelegenheiten veröffentlicht?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abg. Al-Wazir, im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Sponsoringberichtes, aber auch des Runderlasses haben sich noch eine ganze Menge an Fragen und auch Abgrenzungsprobleme ergeben, die einer Abklärung bedurften. Das hat zu einer Verzögerung geführt.

Der Bericht befindet sich jetzt in der abschließenden Ressortanhörung. In der abschließenden Anhörung wurde die Frist auf den 15. Mai 2012 gesetzt. Wenn die entsprechenden Antworten vorliegen, hoffen wir, dass wir dann zu Potte kommen können.

Fertig? – Wir kommen damit zu Frage 655 des Herrn Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Billigt sie die Praxis von Regierungspräsidenten, die von den ihrer Haushaltsaufsicht unterliegenden Kommunen verlangen, dass sie die im Zuge der Erhöhung der Personalmindeststandards (MVO) und des U-3-Ausbaus neu zu schaffenden Stellen durch Stellenplankürzungen und Personalabbau an anderer Stelle kompensieren?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abg. Merz, die Regierungspräsidenten orientieren sich hinsichtlich der Fragen, die im Zusammenhang mit dem stehen, was Sie hier als Frage gestellt haben, unter anderem an der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden. Diesen Erlass hat das Innenministerium nicht nur herausgegeben, sondern er wurde auch im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht.

In Nr. 2 dieses Erlasses heißt es, dass die Personalkosten ein wesentlicher Faktor sind und auf das unabweisbare Maß begrenzt werden müssen. Das kann durch eine Deckelung der Personalkosten oder durch eine Begrenzung der tatsächlich besetzten Stellen geschehen.

Herr Abg. Merz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Innenminister, teilen Sie die Einschätzung, dass, wenn die Gemeinden gezwungen werden, beispielsweise für die Kindertagesstätten besagte zusätzliche Stellen zu schaffen, durch den Regierungspräsidenten auf eine bestimmte Obergrenze tatsächlich besetzter Stellen festgelegt werden, den Abbau aber durch natürliche Fluktua

tion nicht schaffen können, es zu Verzögerungen beim Ziel des Ausbaus der vom Land verlangten verbesserten Personalausstattung bzw. zu dessen Nichterfüllung kommen kann?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abg. Merz, ich habe das nicht zu kommentieren. Ich kann dem Erlass, den mein Haus veröffentlicht hat, insoweit nichts hinzufügen. Am Ende – ich glaube, das geht aus dem Erlass sehr deutlich hervor – ist es Sache der kommunalen Selbstverwaltung, welche Prioritäten gesetzt werden und welche Prioritäten nicht gesetzt werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, sehen Sie eine Möglichkeit, in den Erlass eine Formulierung aufzunehmen, die etwa dahin gehen könnte, dass bei der Festlegung von Stellenobergrenzen in dem besagten haushaltsaufsichtsrechtlichen Sinne die Stellen für den U-3-Ausbau, für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen U-3-Betreuungsplatz und für die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen außer Betracht bleiben?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abgeordneter, ich sehe jedenfalls eine Möglichkeit, in einem dem Thema Kinderbetreuung gerecht werdenden Sinne ein entsprechendes Gespräch mit den Regierungspräsidenten zu führen und sie auf die natürlich von der Landesregierung verfolgten Ziele in diesem Sinne hinzuweisen.

Frage 657, Frau Abg. Lannert.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist die Resonanz auf die im Sommer 2011 eingerichtete Onlineschlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten im Internethandel vermitteln und Verbraucher schützen soll?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abg. Lannert, seit dem 1. Juli vergangenen Jahres fördert das Land Hessen den Onlineschlichter des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl, sodass seit diesem Zeitpunkt das Angebot der kostenlosen Streitschlichtung auch hessischen Verbrauchern offensteht, wenn sie über Internet einen Vertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland abgeschlossen haben.

In dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2011 gingen insgesamt 138 Fälle ein. Davon wurden 106 Fälle bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen. Insgesamt wurden in dem Jahr 2011 von diesen Fällen 75,64 % der zur Schlichtung geeigneten Fälle erfolgreich gelöst. Der höchste Streitwert im Jahre 2011 betrug 21.000 €. In diesem Fall betraf es ein online bestelltes Auto. Der niedrigste Streitwert lag bei 6 €. Bei diesem Fall ging es um ein online aufgeladenes Handyguthaben. Der durchschnittliche Streitwert von den Fällen, die angemeldet wurden, betrug 568 €.

65 Fälle wiesen einen Bezug zu Hessen auf. Das heißt, entweder Verbraucher oder Unternehmer kamen in diesen Fällen aus Hessen, oder auch beide Parteien kamen aus Hessen. Zehn Fälle wiesen sowohl zu Hessen als auch zu Baden-Württemberg einen Bezug auf.

In dieser Zeit wurden von der Schlichtungsstelle drei Pressemeldungen versandt. Die Presseresonanz war hoch, und es wurde sowohl in den Printmedien als auch in TV und Radio über die Onlineschlichtungsstelle berichtet, was wieder zur Popularität beiträgt und zur Nutzung anregt. Somit ist die erste Resonanz auf die Onlineschlichtungsstelle als durchaus positiv zu bezeichnen.

Im Jahr 2012 sind bislang 56 Fälle eingegangen. In diesen Fällen sind 26 Verbraucher und Händler aus Hessen betroffen. Drei Fälle hatten einen doppelten Hessenbezug, also sowohl Unternehmer als auch Verbraucher kamen in diesen Fällen aus Hessen. Insgesamt sind im Jahr 2012 bis jetzt 13 Fälle abgeschlossen worden, wobei hier der Höchststreitwert bei 40.969 € lag. Hier handelt es sich um einen Onlinemünzkauf. Beim Fall mit dem geringsten Wert ging es um 3,89 €. Hier ging es um Versandkosten.

Dass der Onlineschlichter der richtige Weg ist, um Streitigkeiten schnell und ohne großen Aufwand außergerichtlich beizulegen, zeigt auch das Interesse anderer Bundesländer. Baden-Württemberg hat diese Onlineschlichtungsstelle gegründet. Hessen ist dann beigetreten. Inzwischen hat sich auch Bayern beteiligt, und zwar zum 1. April 2012. Mit Trusted Shops ist inzwischen auch der größte deutsche Gütesiegelanbieter zum 1. April 2012 dazugekommen. Das heißt, zum ersten Mal ist jetzt auch ein Vertreter der Wirtschaft mit eingestiegen, um die Onlineschlichtungsstelle zu finanzieren.

Die bisher vom Onlineschlichter gesammelten Erfahrungen zeigen, dass eine Onlineschlichtungsstelle auch bundesweit Verbrauchern eine schnelle und kostengüns tige Möglichkeit bieten könnte, eine entsprechende Rechtsstreitigkeit gütlich beizulegen. Eine gütliche Beilegung solcher Rechtsstreitigkeiten im Schlichtungsverfahren hat auch eine positive Auswirkung auf künftige Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen und entlastet darüber auch die Justiz, da das, was vorher schon geklärt wurde, Unternehmen im entsprechenden Geschäftsgebaren vorsichtiger macht.

Auch die Pläne der EU, eine Onlineplattform für die außergerichtliche Streitbeilegung einzurichten und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, flächendeckend außergerichtlich Streitbeilegung zu schaffen, unterstreichen die wachsende Bedeutung der Tätigkeit des Onlineschlichters im nationalen und europäischen Kontext.

Zusatzfrage, Frau Abg. Feldmayer.

Frau Ministerin, gibt es bei diesen Schlichtungsfällen Unternehmen oder Branchen, die besonders häufig vorkommen oder aufgefallen sind, sodass man hier eine Tendenz absehen kann, dass es in einem bestimmten Bereich „schwarze Schafe“ gibt?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abg. Feldmayer, das kann ich aus den Zahlen, die mir vorliegen, jetzt nicht absehen. Ich kann Ihnen aber gerne, soweit uns das zugänglich ist, eine Differenzierung der einzelnen Fälle mit Schwerpunkten zur Verfügung stellen.

Frage 658, Herr Abg. Seyffardt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Vereinbarung zur Kooperation zwischen den Hessischen Staatsweingütern Kloster Eberbach und der Winzergenossenschaft Weinland Rheingau?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abg. Seyffardt, die eben von Ihnen genannte Vereinbarung zwischen der Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH und der Winzergenossenschaft Weinland Rheingau wird von uns positiv beurteilt.

(Torsten Warnecke (SPD): Oh!)

Man kann auch über Gutes reden und nicht nur über Schlechtes. – Der Rheingau ist national und international als Weinbaugebiet mit hohem Qualitätsstandard und großer Profilierung insbesondere über die beiden Rebsorten Riesling und Spätburgunder bekannt. Hierzu haben insbesondere die bekannten führenden Weingüter, unter anderem auch die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Prädikatsweingüter, beigetragen.