Dieses Thema schwelt schon sehr lange. Schon zuzeiten der großen Koalition gab es Versuche, diesen Bereich zu regeln. Das hat nicht geklappt. Es war die schwarz-gelbe Bundesregierung, die diese Regelung endlich auf den Weg gebracht und das Gesetz zur Berufsqualifikationsfeststellung Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht hat.
Leider ist das medial nicht auf so großen Widerhall gestoßen, aber ich denke, das ist einer der großen Meilensteine, den diese Koalition im Bund auf den Weg gebracht hat, einer der großen Punkte, den sich diese schwarz-gelbe Bundesregierung am Ende dieser Legislaturperiode wird auf die Fahne schreiben können.
Deswegen hat sich natürlich auch die schwarz-gelbe Landesregierung schon frühzeitig darangemacht, hier Vorkehrungen zu treffen.
Frau Öztürk hat darauf angespielt, dass wir uns bei diesem Thema alle einig sind. Das ist auch vollkommen richtig. Auch in der Enquetekommission Integration und Migration wurde das immer als einer der Schwerpunkte angeführt, der zu regeln ist: sowohl im Bund als auch im Land.
Deswegen sind wir uns hier fraktionsübergreifend einig. Dieser Antrag aber scheint doch eher Gelegenheit dafür zu bieten, zu sehen, wie Regierungs- und Oppositionsarbeit funktioniert. Denn natürlich arbeitet die Landesregierung unabhängig davon, dass die SPD einen Antrag des Inhalts stellt, dass das jetzt getan werden müsse. Die Landesregierung arbeitet seit einiger Zeit daran.
Herr Merz hat selbst darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht zum 1. März in Kraft tritt, sondern zum 1. April. So ehrlich sind Sie, zuzugeben, dass Ihnen in Ihrem Antrag dieser kleine Fehler unterlaufen ist.
Die Landesregierung hat die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, diese interministerielle Arbeitsgruppe, um festzustellen, was da getan werden muss.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung, soweit mir bekannt, in Abstimmung mit anderen Bundesländern ist, um zu schauen, ob eine Vereinheitlichung erreicht werden kann,
für die Berufe, die die Bundesländer regeln können. Aus Sicht der Opposition ist es natürlich leicht, wenn von der Landesregierung noch nichts vorgelegt worden ist, einen Antrag zu stellen und zu sagen, die Landesregierung solle jetzt handeln.
In der Sache sind wir uns einig, insofern brauchen wir nicht diese Regierungs-Oppositions-Schärfe hineinzubringen. Festzuhalten ist, dass es sich um ein wichtiges Ziel handelt. Insofern sehen wir den Antrag der SPD durchaus als Bestätigung des Kurses, auf dem sich die Landesregierung befindet. Ich nehme auch die Äußerung von Frau Kollegin Öztürk als Beleg dafür, dass wir uns in der Sache einig sind.
Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung bei dieser sehr komplexen Materie, auf die Herr Dr. Herr zu Recht hingewiesen hat, auf die schwierigen Abstimmungsverfahren, die dort zu leisten sind, die entscheidende Antwort bringen wird. Dann können wir alle miteinander froh darüber sein, dass diese schwierige Materie gut abgearbeitet sein wird, und können uns freuen, dass dieser wichtige Punkt der Integrationsdebatte zu einem guten Ende gekommen sein wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Merz, Sie wissen es vermutlich, auch Herr Mick weiß es, DIE LINKE hat im Jahr 2007 das Thema Anerkennung als Erste in den Bundestag eingebracht. Schon damals haben wir LINKE konkrete Vorschläge zur erleichterten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Bildungsabschlüssen vorgelegt.
Wir wollen ein anerkennendes Gesetz für alle, egal ob Akademiker oder Handwerker. Erst zwei Jahre später, 2009, gab es das Eckpunktepapier der Bundesregierung. Bis 2012 dauerte es, bis das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Kraft getreten ist. Es nimmt jetzt die Länder in die Pflicht, die ihnen durch das Gesetz auferlegten Aufgaben ab 1. März zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, diese jahrelange Verzögerung ist für die Anliegen der Betroffenen fatal. Die Gefahr des sozialen Abstiegs hat sich für viele von ihnen in den letzten vier Jahren nicht nur vergrößert, sondern diese Gefahr ist bereits Realität geworden. Wir alle wissen, allein in Hessen beziehen ca. 25.000 Akademikerinnen und Akademiker mit Migrationshintergrund Leistungen nach dem SGB II. Das können wir doch nicht hinnehmen. Das ist eine Verschleuderung von zwar außerhalb unseres Landes erworbenen, aber uns jetzt angebotenen Kompetenzen. Damit ist es auch eine Verschleuderung von gesellschaftlichem Reichtum.
Die Erwerbsbiografien und auch die Qualifikationen dieser Menschen sind im Laufe dieser Zeit immer mehr entwertet worden: vier Jahre Dequalifizierung, damit verbunden vier Jahre Diskriminierung und das Gefühl, hier nicht respektiert und sogar ausgebeutet zu werden. Wir sprachen davon, dass viele Akademikerinnen und Akademiker Taxi fahren, um ihre Familie zu ernähren, viele Lehrerinnen und Lehrer in Tagesstätten arbeiten oder ihre Arbeit im Nachhilfesektor leisten und manche ihre Kompetenzen auch nur ehrenamtlich auf den Markt tragen.
Ein Wort zu dem auf den ersten Blick löblichen Qualifizierungsprojekt, das Herr Minister Grüttner vorgestern in einer Pressemitteilung darstellte: Es ist nur auf den ersten Blick löblich. Wir sprechen hier nämlich nur von 18 Personen. Es handelt sich nur um Spätaussiedler, Lehrerinnen und Lehrer und Naturwissenschaftler, die eine Nachqualifizierung bekommen. Und vor allem: Dies gilt nur für die sogenannten Mangelfächer in Hessen. – Vielleicht gab es auch wegen dieser Einschränkungen nur 18 Bewerber.
Herr Minister, Sie verkaufen uns das als wichtige Integrationsmaßnahme. Herr Minister, damit wir diese Einschätzung teilen, müssten Sie sich noch ein bisschen mehr anstrengen. Die 100 Millionen €, die Frau Schavan den Ländern in Aussicht stellt, um Migrantinnen und Migranten besser beraten zu können, haben der Landesregierung vielleicht ihre Zustimmung schmackhaft gemacht. Sie ändern aber nichts an den inhaltlichen Bruchstellen des Gesetzes, die wohl auch der Grund für den hier vorgelegten Antrag der SPD waren.
Es bleibt offen, wie die Betroffenen ihre informell erworbenen Qualifikationen belegen sollen und wie sie etwaige Nachqualifikationen bezahlen können. Während das Eckpunktepapier von 2009 noch vorsah, begleitende Beratungsangebote zu unterbreiten und in der Eignungsbestätigung auf die Pflicht qualifizierter Beratungsangebote hinzuweisen, wird jetzt im Gesetz darauf verzichtet.
Der Aufbruch in eine Kultur der Anerkennung, in der die Menschen nicht nur in ein Verfahren geschickt, sondern erfolgreich beraten und unterstützt werden und ihnen Brücken ins Erwerbsleben gebaut werden, sieht sicherlich anders aus. Wir, DIE LINKE, fordern daher ein einheitliches und durchsichtiges Anerkennungsverfahren und einen rechtlichen Anspruch auf Beratung,
auch dann, wenn die Gleichwertigkeit der Abschlüsse im Einzelfall nicht festgestellt werden kann. Zudem müssen verbindliche Angebote zur Nachqualifizierung bereitgestellt werden.
Der Antrag der SPD ist hierfür ein wichtiger Schritt. Ich fordere das ganze Haus auf, auch Herrn Mick, diesem Antrag zuzustimmen, damit allen Menschen in Hessen glaubhaft vermittelt werden kann: Wir wollen Migrantinnen und Migranten willkommen heißen und nicht nur ihre Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt überprüfen. – Das wäre ein wichtiges und von vielen Menschen lange erwartetes Signal. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes ist ein außerordentlich wichtiges Gesetz. Ich bin froh, dass es jetzt auf den Weg gebracht worden ist, angesichts des Fachkräftemangels. Herr Merz, Sie haben darauf hingewiesen, es ist ein Ge
setz mit breiter Zustimmung. Es kommt darauf an, es möglichst schnell umzusetzen. Das ist unstreitig.
Das Gesetz ist im Bundesrat am 04.11.2011 beschlossen worden. Wir haben bereits im November eine Landesarbeitsgruppe eingesetzt, die sich gemeinsam mit den Kammern mit den Themen beschäftigt, die in Hessen gesondert geregelt werden müssen. Das heißt, diese Arbeitsgruppe besteht und arbeitet bereits.
Ich will darauf hinweisen, dass im Bundesrat, bevor das Gesetz beschlossen wurde, die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen – alle in der Verantwortung von SPD oder den GRÜNEN, in Thüringen ist Herr Matschie verantwortlich – einen Antrag eingebracht haben, in den Vermittlungsausschuss zu gehen und das ganze Gesetz überarbeiten zu lassen. Wir hätten dann einen enormen Zeitverzug gehabt, was die Berufsanerkennung angeht. Im Plenum ist diesem Verlangen nicht zugestimmt worden. Deswegen haben wir heute das Gesetz. Frau Öztürk, darauf wollte ich noch einmal hinweisen, weil Sie es kritisiert haben. Da wäre Hilfe aus Hessen nötig gewesen, um auch bei den GRÜNEN in Baden-Württemberg dafür zu werben, dass man dem besser zustimmen könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat sich die Kultusministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Anerkennung. In dieser Arbeitsgruppe ist ein Musterentwurf erarbeitet worden, den wir erst seit wenigen Tagen vorliegen haben. Es macht mehr Sinn, auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zu haben für die Themen, die den Bund betreffen und nicht viele unterschiedliche Regelungen, die zu noch mehr Durcheinander führen. Deswegen haben wir den Musterentwurf abgewartet, der jetzt vorliegt.
Wir haben die Arbeitsgruppe zwischen den Ressorts weiterlaufen lassen. Wir werden jetzt daran arbeiten, die spezifisch hessischen Probleme zu lösen. Da ist der Abstimmungsbedarf zwischen allen Berufsgruppen und allen Ressorts erforderlich, sodass die jetzige Planung so aussieht – die ist auch zu erreichen –, nach der Sommerpause den Gesetzentwurf einzureichen und ihn im Kanon mit den anderen Ländern noch im Jahr 2012 beschließen zu lassen.
Insofern sind wir in dem Zeitplan, schneller ging es nicht. Es war richtig, diesen Musterentwurf abzuwarten, damit nicht 16 Einzelregelungen bestehen, sondern bei den bundesrechtlichen Qualifikationen einheitlich entschieden werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran sehen Sie, dass wir gehandelt haben, bevor diese Bund-LänderGruppe ihre Ergebnisse vorgelegt hat.
Eine Anmerkung noch zum SPD-Antrag: In dem Antrag steht, dass das Gesetz am 1. März 2012 in Kraft trete. Das stimmt nicht. Es ist der 1. April 2012. Darauf will ich noch einmal hinweisen; denn am Ende ist auch dieser eine Monat einer, den man bedenken muss. Bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, können auch keine hessischen Regelungen gemacht werden.
Sie sehen, die Landesregierung hat alles getan, was in der Zeit möglich war, um der Umsetzung Rechnung zu tragen.
Ich mache weiter mit einer guten Nachricht – mit einem Lob an die Geschäftsführer –: Wir haben entschieden, den nächsten Tagesordnungspunkt erst nach der Mittagspause aufzurufen. Deswegen unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Nordhessen auf Kurs – Richtung: Zukunft – Drucks. 18/5337 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nordhessen nutzt die Chancen der Energiewende und steht vor den Herausforderungen des demografischen Wandels – Drucks. 18/5366 –
Redezeit: zehn Minuten pro Fraktion. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Landau zu Wort gemeldet. Herr Kollege Landau, Sie haben das Wort.