Protocol of the Session on March 7, 2012

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über zwei Entschließungsanträge.

Zunächst der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend die selbstständige Schule in Hessen ist auf einem guten Weg – mehr Gestaltungsfreiheit für Qualitätsentwicklung und individuelle Förderung, Drucks. 18/5329.

Ich wurde gebeten, über den Abs. 1 extra abstimmen zu lassen. – Das ist so. Dann bitte ich um Handzeichen, wer Abs. 1 zustimmen möchte. – Das sind CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das ist DIE LINKE. Damit ist Abs. 1 angenommen.

Ich lasse über den weiteren Antrag abstimmen. Wer dem Rest zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Alle Oppositionsfraktionen. Das heißt, mit Mehrheit angenommen. Damit ist der Antrag der CDU und der FDP insgesamt angenommen. – Herr Schaus, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, wir bitten, über Ziffer 3 getrennt abzustimmen.

Dann machen wir das, wenn Sie gestatten, dass wir zunächst über die Ziffer 3 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – DIE LINKE. Damit mehrheitlich abgelehnt.

Wer dem übrigen Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Stellenabbau am Universitätsklinikum Gießen und Marburg geht zulasten von Beschäftigten und Patienten – Landesregierung muss sich ihrer Verantwortung stellen – Drucks. 18/5322 –

Dazu wird aufgerufen Tagesordnungspunkt 33:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend massive Stellenkürzungen am Universitätsklinikum Gießen-Marburg verhindern – Drucks. 18/5330 –

und Tagesordnungspunkt 64:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend keine Privatisierung von Kliniken – Drucks. 18/5364 –

Zur Aussprache hat sich zunächst Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Ein Setzpunkt ist natürlich auch wieder toll!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im Wissenschaftsausschuss die Frage des Herrn Kollegen Spies nach dem aktuellen Stand beantwortet. Seit dieser Sitzung hat sich ein neuer Sachverhalt ergeben. Deswegen will ich hiermit beginnen und Sie darüber informieren, dass es seit gestern eine gemeinsame Erklärung der Rhön-Klinikum AG, des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) und der Hessischen Landesregierung gibt.

Dabei geht es nach der öffentlichen Debatte um die angeblich 500 Stellen, die abgebaut werden sollen. Das ist ein Sachverhalt, der nun einvernehmlich in dieser Erklärung geregelt wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu dieser Erklärung stehen der Vorstandsvorsitzende der Rhön-Klinikum AG, Herr Pföhler, die Vorsitzende der Geschäftsführung UKGM, Frau Dr. Stippler, der ärztliche Geschäftsführer der UKGM, Herr Prof. Seeger, und der stellvertretende ärztliche Geschäftsführer UKGM, Prof. Werner, sowie die Landesregierung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zunächst zu dem Inhalt Stellung nehmen. Zum einen ist die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg eine Erfolgsgeschichte.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Spies, es ist deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil dieses Universitätsklinikum Gießen und Marburg als Modellprojekt außerordentlich gut dasteht und weil, wenn wir das nicht gemacht hätten, ein ganzer Standort gefährdet gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und der LINKEN)

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wir als Landesregierung das nicht allein sagen, sondern dass – und jetzt hören Sie gut zu – bei der Evaluation des Wissenschaftsrates genau das bestätigt worden ist.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zum zweiten Punkt der gemeinsamen Erklärung. Es geht um die Kommunikation. Unbestritten ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten gestört und muss verbessert werden. Alle Betroffenen, die ich eben genannt habe, haben sich dazu geäußert. Es wird einen Mediationsprozess mit einem unabhängigen Mediator geben, damit die Gesprächsatmosphäre wieder vertrauensvoller wird und alle Beteiligten gemeinsam an der Zukunft der hervorragenden medizinischen Betreuung und der Weiterentwicklung von Forschung und Lehre an beiden Standorten weiterarbeiten können.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine echte Erfolgsgeschichte!)

Zum dritten Punkt der gemeinsamen Erklärung. Es geht darum – und das ist eine ganz wichtige Botschaft –, dass an den diskutierten 500 Stellen nicht weiter festgehalten und ein ergebnisoffenes Verfahren eingeleitet wird, bei dem darauf geachtet werden soll, dass die optimale medizinische Versorgung der Patienten sichergestellt ist. Natürlich wird auch durch die medizinischen Direktoren darauf geachtet, dass ein vertretbares Konzept umgesetzt wird.

All diese Punkte haben sich zu einem Konstrukt zusammenführen lassen, zu dem man sagen kann, dass diese Erklärung eine verlässliche Basis darstellt, um in Marburg und Gießen zwischen den Universitäten, dem UKGM und dem Land vertrauensvoll im Sinne der Beschäftigten und der medizinischen Versorgung in Mittelhessen weiter zusammenzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es handelt sich um ein Modellprojekt in Marburg und Gießen. Ich will daran erinnern, dass der Hessische Landtag damals dem Verkauf zugestimmt hat. Die Gesellschafteranteile, die wir als Land halten, betragen 5 %.

(Zurufe von der SPD)

Es ist so, dass durch die gesetzlichen Regelungen, vor allem aber auch durch die vertraglichen Vereinbarungen mit der Rhön-Klinikum AG die Voraussetzungen geschaffen worden sind, um Krankenversorgung auf höchstem Niveau und die Freiheit von Forschung und Lehre, die an einem Universitätsklinikum sicherzustellen ist, zu gewährleisten.

Ich will auch darauf hinweisen, dass bei diesen vertraglichen Regelungen der Ausschluss betriebsbedingter Kündigung bis 2010 und ein Sozialfonds geschaffen wurden, um die legitimen sozialen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren. Nicht nur die gemeinsame Erklärung der eben Vorgetragenen ist gestern herausgegangen, sondern die Rhön AG hat weiter erklärt, betriebsbedingte Kündigungen auch ohne vertragliche Regelungen darüber hinaus möglichst auszuschließen.

(Hermann Schaus und Janine Wissler (DIE LINKE): „Möglichst“!)

Ich finde, das ist auch ein wichtiger Schritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass ich den Stellenabbau in Marburg und Gießen, der diskutiert worden ist, ernst genommen habe. Es muss darum gehen, die Substanz von Forschung und Lehre und die Krankenversorgung dort sicherzustellen. Deswegen habe ich – das habe ich dem Ausschuss am vergangenen Mittwoch mitgeteilt – eine gemeinsame Pres

seerklärung mit den beiden Präsidien aus Marburg und Gießen herausgegeben. Ich sage dabei ganz deutlich, dass die Informationspolitik der Rhön-Klinikum AG nicht akzeptabel ist. Wir werden dies auch rügen; ich will das an dieser Stelle noch einmal betonen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der zweite Schritt, um den es ging, war nicht nur, das in einer Presseerklärung anzumerken, sondern ich habe auch eine außerordentliche Gesellschafterversammlung beantragt, die am 12. März stattfinden wird, um die Informationspflichten und -rechte, die wir haben, von Rhön einzufordern,

(Petra Fuhrmann (SPD): Sie haben sich überschlagen!)

um uns genau darüber informieren zu lassen, was in der Zukunft vorgesehen ist. Deshalb werden wir die Gesellschafterversammlung abwarten und die Informationen, die dann gegeben worden sind, auch an die Kollegen Abgeordnete weitergeben.

Es geht bei dem Universitätsklinikum darum, dass es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Präsidien, den Dekanaten und allen Beteiligten gibt. Es geht auch um die frühzeitige Information und Einbindung der universitären Kooperationspartner. Bisher hat das, was wir in Marburg und Gießen umgesetzt haben, außerordentlich gut funktioniert.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das sieht man!)

Es kommt jetzt darauf an, bei dem bestehenden Kooperationsvertrag darauf hinzuweisen, dass das, was darin vereinbart ist, auch umgesetzt und der hohe Stellenwert der Universitätsmedizin erhalten wird. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass es bei einem Universitätsklinikum darauf ankommt, die spezifischen Merkmale des Universitätsklinikums in den Vordergrund zu stellen, das sich von einem normalen Krankenhaus in wesentlichen Punkten unterscheidet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es also darum geht, beim Personal etwas zu verändern, dann ist die rechtliche Lage so, dass zwischen UKGM und Dekanat die Freigabe der Stellen nach Maßgabe eines Strukturplanes erfolgen muss. Der Fachbereich muss zustimmen, und es muss Personalkontingente geben. Das ist im Kooperationsvertrag festgelegt. Es kommt auch darauf an, dass sich die Partner über Ziele und Inhalte einer gemeinsam festzulegenden Personalentwicklung verständigen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Es ist so, dass sich Inhalt und Umfang der Unterstützungsmaßnahmen des UKGM an dem Bedarf zu orientieren haben, der sich danach richtet, wie die jeweiligen Forschungsschwerpunkte festgesetzt werden, wie die Studien- und Prüfungsvorschriften eingehalten werden können, wie ein notwendiges Lehrangebot gestaltet werden kann. Die Ausbildungskapazität sowie die Anzahl der Studierenden spielen eine Rolle.

Ich sage auch deutlich: Es ist auch geregelt, dass wir von der Landesseite, vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, die Rechtsaufsicht haben. Das heißt, alles, was mit der Rechtsaufsicht zu tun hat, wird bei uns am Ende geregelt und überprüft. Es ist aber Sache der Handelnden vor Ort, in einem Vertrauensverhältnis diese Konzepte zu entwickeln.

Deswegen werde ich in Zukunft darauf achten, dass im laufenden Betrieb diese Informationen zwischen den Be

teiligten kontinuierlich fließen. Und wir werden darauf achten, dass Forschung und Lehre an diesem Universitätsklinikum in der Form beachtet werden, wie es vereinbart ist. Deshalb ist auch vereinbart worden, dass der Dekan mit beratender Stimme in der Geschäftsleitung tätig ist. Es kommt jetzt darauf an, den Kooperationsvertrag, der all diese Regelungen vorsieht, mit Leben zu erfüllen.

Speziell adressiert an das UKGM lassen sich die Empfehlungen wie folgt skizzieren. Die Beteiligung auf allen Feldern als gleichberechtigte Partner und die auf der Strategie der Fachbereiche aufbauenden komplementären Schwerpunkte in der Krankenversorgung sind umzusetzen. Es muss eine Personalplanung gewährleistet sein, die Forschung und Lehre vertragsgemäß ermöglicht. Und es muss eine Entwicklung eines universitätsspezifischen Benchmarkings geben. Es geht auch um die Initiierung und Finanzierung zusätzlicher Forschungs- und Lehraktivitäten sowie transparenter betriebswirtschaftlicher Ziele und Ergebnisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau diesen Prozess soll der Mediator steuern.