Protocol of the Session on May 12, 2009

Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir haben hier schon Debatten darüber geführt, wie Hessen beim Klimaschutz im Vergleich mit anderen Bundesländern abschneidet: Hessen liegt auf dem beschämenden letzten Platz.Wir haben in Hessen bis jetzt im Klimaschutz nichts Positives vorzuweisen. Es ist zwar sehr löblich, dass sich die Landesregierung jetzt Gedanken darüber macht, wie man Energiekonzepte erarbeiten und vielleicht auch umsetzen kann; aber der Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, bietet Ihnen die Chance, schnell eine Vorschrift um

zusetzen, die es den Hauseigentümern ermöglicht, sich klimafreundlich, energiefreundlich und in materieller Hinsicht positiv zu verhalten.

Ich fordere Sie auf, mit uns in die Diskussion einzutreten und unserem Antrag zuzustimmen. Das dürfte Ihnen eigentlich nicht schwerfallen – angesichts dessen,was wir an Vorschlägen, die von Ihnen damals gekommen sind, in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Hammann. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Wallmann für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Kollegin Wallmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sagt man so schön? Man sagt: „Aller guten Dinge sind drei“ – wobei die besondere Betonung gewiss nicht auf dem Wort „gut“ liegt. Die GRÜNEN unternehmen nämlich bereits den dritten Anlauf, um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes einzubringen. Um schlicht nichts anderes geht es bei dem Gesetzentwurf, den sie vorgelegt haben. Es ist ein hochtrabender Name für ein Recyclingprodukt.

(Peter Beuth (CDU): Genau!)

Kurz zur Historie: Bereits in der 16. Wahlperiode brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes ein. Dieser Versuch scheiterte nach der Anhörung kläglich, da insbesondere die eigentumsrechtlichen Fragen nicht abschließend geklärt waren

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Er scheiterte an der CDU! So war es!)

und der Gesetzentwurf in vielen weiteren Punkten nicht handhabbar war. Mithin war die gesamte handwerkliche Umsetzung des Gesetzentwurfs einfach nur mangelhaft.

(Beifall bei der CDU)

In der vorangegangenen kurzen Wahlperiode, also vor gut einem Jahr, unternahm Ihre Fraktion einen erneuten Versuch und brachte einen in den wesentlichen Punkten nur leicht modifizierten Gesetzentwurf zu besagter Thematik ein.Aufgrund bestimmter Ereignisse – an die wir alle uns noch sehr gut erinnern können – fiel der Gesetzentwurf der GRÜNEN zusammen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung nach einer erfolgreich durchgeführten schriftlichen Anhörung der Diskontinuität anheim.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Vorgeschichte ändert jedoch nichts daran – ich glaube, darin sind wir alle uns nach wie vor einig –,dass eine zeitgemäße Reformierung des Nachbarrechts notwendig geworden ist. Dabei gilt es, den bestehenden grundsätzlichen Konsens in der Sache auch in Zukunft zu wahren. Uneinigkeit besteht lediglich in Bezug auf die konkrete Umsetzung.

Wie so oft muss man bei der anstehenden Änderung des Nachbarrechts eine schwierige Abwägung vornehmen. Auf der einen Seite geht es darum, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit durch energetische Gebäudesanierungen, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen, ein weiterer Beitrag zur Werterhaltung bzw. zur Wertsteigerung der Gebäudesubstanz und zum Klimaschutz geleistet wird.

Auf der anderen Seite darf nicht verschwiegen werden, dass energetische Gebäudesanierungen vielfach das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht des jeweils betroffenen Nachbarn tangieren. Was diesen zentralen Punkt der Abwägungen betrifft, versuchen die GRÜNEN in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise, die verschiedenen, zum Teil kollidierenden Interessen in Einklang zu bringen oder für einen Ausgleich zu sorgen.

(Beifall bei der CDU)

Der Entwurf enthält insbesondere keine Regelung, aus der ein Vorrang der Innendämmung hervorgeht. Häuser können aber nun einmal auch von innen nach außen isoliert werden. Der nachträgliche Einbau einer Wärmedämmung kann also auch auf eine andere als die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Weise erfolgen, sofern der Aufwand vertretbar ist.

Auch der angemessene Ausgleich für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht hinreichend normiert. Bei der zu regelnden Interessenabwägung geht es aber nun einmal nicht um Lappalien, sondern um die Eigentumsgarantie, die als Grundrecht im Grundgesetz enthalten ist. Jede Diskussion hierüber muss daher äußerst sensibel geführt werden.

(Peter Beuth (CDU): So ist es!)

Wie die Vorgeschichte gezeigt hat, ist auch diesmal damit zu rechnen – ich verrate sicherlich nicht zu viel –, dass die Landesregierung einen eigenen Entwurf vorlegen wird.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): In der übernächsten Wahlperiode!)

Für meine Fraktion, die Fraktion der CDU, rege ich daher an, den Entwurf der Landesregierung abzuwarten, um dann in diesem Zusammenhang umfangreiche und vor allem sorgfältige Beratungen vorzunehmen. Wir lassen unseren Worten also Taten folgen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Wallmann. – Frau Hofmann, Sie haben sich für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.

(Günter Rudolph (SPD): Sie ist immer noch in der SPD!)

SPD, das habe ich doch gesagt.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Was habe ich gesagt?

(Günter Rudolph (SPD): Sie müssen noch ein bisschen üben! – Weitere Zurufe von der SPD)

Frau Hofmann, das kann überhaupt nicht sein. Sie sind seit Jahren Mitglied der SPD-Fraktion.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU und der SPD)

Nein, meine Damen und Herren, ich bin Mitglied der SPD-Fraktion und werde es auch bleiben. Ich bin es gern.

(Beifall bei der SPD – Helmut Peuser (CDU): Sind Sie sich sicher? Dass Sie es gern bleiben möchten, hat nichts zu sagen! Das möchte Frau Tesch auch! – Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie die Vorrednerinnen bereits gesagt haben, hat uns der Inhalt des vorgelegten Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – wohlgemerkt, unter einem anderen Titel, vielleicht auch mit der einen oder anderen unterschiedlichen Regelung – bereits in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode beschäftigt.

In der Tat ist es so, dass die ganze Genese dieses Gesetzentwurfs etwas unglücklich verlaufen ist. Umso wichtiger ist es aber, dass wir uns am heutigen Tag erneut damit beschäftigen; denn damit will man einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung regenerativer Energien ist es gerade für uns als Landesgesetzgeber besonders wichtig, weitere Hürden und Hemmnisse abzubauen, damit wir einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels leisten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Hammann hat bereits ausgeführt, dass wir gerade bei den Altbauten ein enormes Potenzial haben, wenn es darum geht, durch Sanierung und Wärmedämmung einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

An dieser Stelle möchte ich etwas zu Frau Wallmann sagen, die in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode diesem Haus noch nicht angehört hat und es deswegen vielleicht auch nicht besser wissen kann.Wir haben bereits in der Anhörung sehr ausführlich über die Innendämmung diskutiert und das auch mit Fachleuten besprochen.Was die Fachleute betrifft: Ein namhafter Architekt hat uns in der Anhörung sehr deutlich gesagt, dass die Innendämmung nicht oder nur in den seltensten Fällen praktikabel ist und dass in der Praxis die Wärmedämmung von außen das tauglichste Mittel ist, um einen entscheidenden Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten.

In der Tat ist es so, dass das bestehende Hessische Nachbarrechtsgesetz – insbesondere im Zusammenhang mit der Grenzabstandsregelung – oft die nachträgliche Installation einer Wärmedämmung von außen behindert oder ausschließt.

Frau Hammann hat es gesagt:Wir müssten uns also nur in anderen Bundesländern umschauen. Sechs andere Bundesländer haben ihre Nachbarrechtsgesetze oder die Bauordnungen entsprechend geändert. Insofern müssen wir in Hessen das Rad nicht neu erfinden, sondern brauchen vielleicht nur das nachzuvollziehen, was uns andere Bundesländer vorgemacht haben.

Aber – Frau Wallmann, Sie haben es angesprochen – wir befinden uns in einem hochsensiblen Bereich, nicht nur

nachbarrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich. Gemeint ist der Eingriff in Art. 14 Grundgesetz, bei dem es um die Eigentumsgarantie geht. Das verpflichtet uns, nicht nur juristisch sehr sorgfältig an diese Problematik heranzugehen, sondern insgesamt sehr sensibel und, was die Anhörung betrifft, entsprechend sauber zu arbeiten.

Deshalb ist es uns, der SPD-Fraktion, auch sehr wichtig, dass wir in der Anhörung sehr genau abwägen, welche praxistauglichen Regelungen in dem Gesetz normiert werden. Es würde uns, die SPD-Fraktion, schon interessieren, wann die Regierung beabsichtigt, ihren eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Nachdem die Fraktion der GRÜNEN ihren Gesetzentwurf im zweiten Anlauf vorgelegt hatte, hatten wir, als die Landesregierung nachzog, die Möglichkeit, in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren darüber zu beraten.

Ich kann Ihnen im Namen der SPD-Landtagsfraktion sagen, dass es sehr gut wäre, wenn wir über beide Gesetzesinitiativen gemeinsam beraten könnten. Das würde uns das Gesetzgebungsverfahren erleichtern. Deswegen wäre ich den Vertretern der Landesregierung sehr dankbar, wenn sie hier sagen würden, wann sie vorhaben, ihren Gesetzentwurf einzubringen.

Abschließend möchte ich sagen, dass die SPD-Fraktion das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten wird. Uns ist der Klimaschutz eine Herzensangelegenheit. Das ist das Zukunftsthema überhaupt. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir diesem Haus umgehend einen eigenen, umfassenden Entwurf für ein Energiegesetz vorlegen werden.

(Peter Beuth (CDU): Die Freude ist groß!)

In diesem Sinn vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)