Protocol of the Session on May 12, 2009

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Hofmann. – Herr Müller, Sie haben für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns zum dritten Mal mit diesem Gesetzentwurf. Zum Glück ist es bei mir das erste Mal. Ich muss mir das also nicht wiederholt antun.

Vom Grundsatz her sind wir uns alle einig: Es macht Sinn, diese Dämmung vorzunehmen.

Allerdings ist dieser Antrag wirklich nicht neu. Das einzig Neue ist, dass die GRÜNEN einen Teil – –

(Heike Hofmann (SPD): Das ist kein Antrag!)

Es ist ein Gesetzentwurf, vielen Dank. – Die GRÜNEN haben einen Teil der Regelungen aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung des letzten Jahres übernommen. Sie haben aber eben auch nur einen Teil übernommen. Einige Regelungen haben sie weggelassen.

Deswegen sind wir in der Tat darauf angewiesen, abzuwarten, bis der Gesetzentwurf der Regierung eingebracht worden ist und wir das hier gemeinsam beraten können. Insofern vielen Dank an die Mitglieder der SPD für das Zeichen, dass wir die beiden Gesetzentwürfe gemeinsam beraten werden.

An dem Gesetzentwurf der GRÜNEN ist die Überschrift neu. Das zeigt einmal wieder eine der großen Stärken der GRÜNEN – das kann man so sagen –: das Verkaufen ihrer Politik nach außen. Da wird schon einmal die Kuh quer durch Hessen transportiert, um in Wiesbaden vor dem Aldi zu stehen.Oder es werden Regelungen des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in das Erste Hessische Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz umgetauft.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur keinen Neid!)

Nein, Neid kommt da wahrlich nicht auf. Denn das ist nur die Überschrift. Das, was in dem Gesetzentwurf steht, hat sich nicht geändert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Was das Dämmen einer Hauswand mit den Zukunftsenergien zu tun hat, muss mir vielleicht irgendwann einmal jemand von Ihnen in einer Ausschusssitzung erklären.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jederzeit!)

Da geht es um den Klimaschutz, aber nicht um die Zukunftsenergien.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jederzeit!)

Wie gesagt, für die FDP bleibt es dabei: Wir unterstützen dieses Ansinnen grundsätzlich. Allerdings ist auch klar, dass der Gesetzentwurf, so wie er hier eingebracht wurde, nicht beschlossen werden kann. Das liegt nicht nur daran, dass einzelne Regelungen nicht übernommen wurden. Das liegt vor allen Dingen auch daran,dass die GRÜNEN hier ganz nach der spiesschen Lehre verfahren,die besagt: „Eigentum ist nicht so wichtig“,und entsprechende Regelungen vorsehen.

Frau Hofmann hat es angedeutet: Es handelt sich um ein sehr sensibles Feld, das da bearbeitet wird. Hier geht es um das Grundrecht auf Eigentum. Das ist eben ein wichtiges und bedeutendes Grundrecht, auch wenn wir hier schon anderes gehört haben. Deswegen müssen wir hier aufpassen.

Unserer Auffassung nach gibt es drei Dinge, auf die wir aufpassen müssen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Eigentum, Eigentum, Eigentum!)

Zunächst ist zu sagen: Die Duldungspflicht des Nachbarn ist nur dann hinnehmbar, wenn zuvor geprüft wird, ob es vergleichbare Alternativen gibt, wie diese Wand gedämmt werden kann. Das muss geprüft werden. Denn vielleicht gibt es im Moment technische Probleme bei der Dämmung der Innenwand. Aber die Technik kann sich entwickeln. Wir sollten eine solche Prüfung der Alternativen keinesfalls ausschließen. Das war im Entwurf der Regierung aus dem Jahr 2008 enthalten. Das haben die GRÜNEN herausgeschmissen.

Bei dem zweiten Punkt geht es um die Definition der „unwesentlichen Beeinträchtigung“, die Sie jetzt aufgenommen haben. Wir müssen uns noch einmal ganz genau ansehen, ob wir diese Definition hier so brauchen. Denn damit schränken wir genau das Ziel ein, das mit diesem offenen Rechtsbegriff verbunden wird.Das soll eine flexible Handhabung angesichts der Gegebenheiten vor Ort ermöglichen. Es soll der Rechtsprechung den notwendigen Freiraum einräumen. Das wird hiermit genau nicht wirk

lich befördert. Der Verweis auf die Mindeststandards der Energieeinsparverordnung ist da nicht übermäßig hilfreich. Insofern müssen wir prüfen, ob wir uns die Definition in dieser Form nicht besser ersparen sollten.

Entscheidend ist für uns der dritte Punkt.

Herr Müller, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Jürgens gestatten?

Ich gestatte sie nach Ende meiner Rede. – Entscheidend ist der dritte Punkt. Dabei geht es darum, dass die GRÜNEN es als überflüssig empfunden haben, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen.Wir haben es hier mit einem Eingriff in das Eigentumsrecht zu tun. Da geht es nicht um eine Enteignung. Das wird jeder so sehen. Deswegen schreit das geradezu nach einer Entschädigungsregelung.

(Beifall bei der FDP)

Dies ist erheblich.Ich kann Ihnen garantieren,dass wir Liberalen es nicht zulassen werden, dass mit dem Recht auf Eigentum so umgegangen wird.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Hans-Jürgen Ir- mer (CDU))

Abschließend möchte ich noch etwas Versöhnliches sagen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN wurde zum dritten Mal eingebracht, der Gesetzentwurf der Landesregierung wird zum dritten Mal eingebracht werden. Wir werden es in diesem Jahr schaffen, dieses Thema vom Tisch zu kriegen. Wir werden am Ende dahin kommen, dass das Grundanliegen, nachträgliche Wärmedämmung an Bauten vorzunehmen, die bis an die Grundstücksgrenze reichen, im dritten Anlauf zu einem guten Ende kommt.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das wird auch Zeit!)

Insofern sollten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung abwarten und das dann gemeinsam in den Ausschüssen diskutieren. Dann werden zu einem guten Ergebnis kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Jürgens.

Herr Kollege, haben Sie mitbekommen, dass die Definition hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gerade einer der wesentlichen Aspekte war, die in den Anhörungen in der letzten und vorletzten Wahlperiode von den Sachverständigen verlangt wurden?

Ja, das war einer der Punkte. Ich habe das nicht mitbekommen, weil ich, wie Sie wissen, nicht dabei war.Aber es gibt die Protokolle der entsprechenden Anhörungen.

Das ist richtig.Ich habe nicht gesagt,dass überhaupt keine eingebaut werden muss. Nur die Art der Definition, wie sie hier mit dem Gesetzentwurf vorliegt, ist meiner An

sicht nach falsch. Es ist fragwürdig, ob wir die so verwenden können. Denn das geht in eine einseitige Richtung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen müssen wir das überprüfen.

(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei Ab- geordneten der CDU)

Herr Müller, vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erhält Herr Al-Wazir das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Müller hat gefragt, was die Wärmedämmung mit den Zukunftsenergien zu tun hat.Herr Kollege, Sie müssen nicht bis zur nächsten Ausschusssitzung warten. Das ist relativ einfach zu erklären.

Wenn Sie die Energieprobleme der Zukunft lösen wollen, müssen Sie drei E beachten.

Das erste E betrifft die Einsparung. Daran arbeiten wir jetzt.

(Zuruf von der CDU: Jawohl, Herr Lehrer!)

Das zweite E betrifft die Effizienz. Bei dem dritten E geht es um die erneuerbaren Energien.

(Zuruf von der CDU: Jawohl, Herr Lehrer!)

Ich sage Ihnen: Sie werden von uns noch die Entwürfe für ein Zweites, ein Drittes und ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz auf den Tisch gelegt bekommen. Denn wir wollen Sie dazu bringen, dass endlich etwas geschieht. Das ist doch das Hauptproblem, mit dem wir es zu tun haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist der Grund, warum wir das hier leider zum dritten Mal einbringen müssen. Herr Kollege Müller, beim ersten Mal – das ist noch gar nicht so lange her, es ist trotzdem schon in der vorletzten Legislaturperiode gewesen – ist es den Mitgliedern der ablehnenden Mehrheit der CDUFraktion – die Mitglieder der FDP waren, wie immer, im Beiboot hintendran – gar nicht aufgefallen, dass wir den Wortlaut des Gesetzestextes aus Baden-Württemberg 1 : 1 abgeschrieben hatten. Herr Kollege Müller, im Land der Häuslebauer ist das schon seit Jahrzehnten geltendes Recht.