Auch da ist im Vorfeld schon argumentiert worden,wir als FDP sollten doch in aller Ruhe abwarten, bis das BKAGesetz in Berlin verabschiedet sei. Meine Damen und Herren, das hilft uns kein Stück weiter.Wir brauchen Regelungen für Hessen und keine Regelungen für den Bund oder für andere Länder. Die Regelungen für Hessen sind vom Hessischen Landtag zu machen und nicht vom Deutschen Bundestag. Deswegen haben wir hier zu beraten.
Inhaltlich ist das, was in der schwarz-roten Koalition beraten wird, sicherlich nicht geeignet, die Grundlage für hessische Regelungen zu sein. Das, was sich dort abzeichnet, worauf man sich zwischen CDU und SPD verständigt hat, sind über weite Strecken schon wieder Regelungen, die den Verdacht der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn tragen. Das kann uns nicht weiterhelfen.
Deswegen sage ich Ihnen zum Abschluss: Das hessische Polizeirecht muss den Bundesverfassungsgerichtsurteilen angepasst werden. Die Bürgerrechte und der Schutz der privaten Lebensgestaltung sind ein hohes Gut für uns Liberale. Sie dürfen nicht leichtfertig durch Argumente im Sinne der Sicherheitsgesetze geopfert werden. Für uns gilt, und das ist unteilbar: im Zweifel für die Freiheit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Greilich. – Für die CDUFraktion erteile ich Herrn Abg. Beuth das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zweifel für die Freiheit und im Zweifel auch für die Sicherheit – das ist die Maxime, die uns hier leiten sollte. Sicherheit ohne Freiheit und Freiheit ohne Sicherheit gibt es in unserem Land nicht.
Lassen Sie mich zum Gesetzentwurf der FDP in wenigen Sätzen im Interesse eines zügigen Fortgangs die Stellungnahme für die CDU-Fraktion abgeben.
Erstens.Wir sind offen für die Diskussion im Rahmen der Anhörung bezüglich der Regelungen, die hier vorgeschlagen worden sind zum Thema Rasterfahndung und zu den automatischen Kennzeichenlesesystemen. Den Anpassungsbedarf, den das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat, wollen wir gerne befriedigen. Insofern können wir hier sozusagen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen während der Anhörung eine entsprechende Regelung finden.
Ich finde es begrüßenswert, dass die FDP an der Stelle auch zu erkennen gibt, dass sie an diesen Ermittlungsmethoden festhalten will. Das ist ein wesentlicher Punkt, den man in dieser Debatte nicht verschweigen sollte.
Zweitens. Die Einschränkung, die die FDP hier im Bereich der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung für bestimmte Berufsgruppen, aber auch für die Frage der Praktikabilität vornimmt, lehnen wir ab. Wir werden sie nicht unterstützen.Am Ende nützen diese Einschränkungen, die Sie hier vornehmen, nur solchen, die die Maßnahmen unterlaufen wollen. Ich komme gleich darauf zurück.
Drittens.Wir vermissen die Onlinedurchsuchung in Ihrem Gesetzentwurf. Sie haben eben gerade zu erkennen gegeben, dass Sie die Onlinedurchsuchung nicht wollen. Wir als CDU-Fraktion wollen im Gegensatz dazu diese Möglichkeit. Ich komme darauf gleich zurück.
Einen vierten Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Herr Kollege Greilich, Sie haben eben darauf abgehoben. Es geht darum, zu welchem Zeitpunkt wir einen solchen Gesetzentwurf miteinander beraten. Ich hätte es klug gefunden, weil das HSOG ohnehin zum 31.12.2009 ausläuft und zurzeit bereits die Evaluation dieses Gesetzes auf der Tagesordnung steht, dass wir das in einem gemeinsamen Rahmen beraten hätten.Wenn wir das abgewartet hätten,
dann hätten wir auch die Regelungen des BKA-Gesetzes zur Onlinedurchsuchung mit aufnehmen können. Dann hätten wir insgesamt eine Evaluierung des hessischen Sicherheitsgesetzes gemacht. Es wäre klug gewesen, wenn wir das abgewartet hätten. Das ist unsere Auffassung.
Ich habe schon eingangs gesagt, Sicherheit und Freiheit sind nach unserer Auffassung keine Gegensätze. Sicherheitsgesetze müssen am Ende der Freiheit dienen. Aber dafür müssen Sie den Sicherheitsbehörden am Ende auch die Mittel in die Hand geben, um ihrem Auftrag nachkommen zu können.
Lassen Sie mich an der Stelle einen Punkt vortragen, den ich ganz interessant fand. Unsere Bundesjustizministerin Zypries ist beim Anwaltstag aufgetreten. Der Vorsitzende hat dort kraftvoll erklärt, die Anwälte stünden auf der Seite der Freiheit. Die Frau Bundesjustizministerin hat zu Recht gefragt:Wer steht auf der anderen Seite? Etwa unsere Sicherheitsbehörden? Vielleicht der Bundesinnenminister oder unser hessischer Innenminister? – Nein, wir stehen alle auf derselben Seite.Wir stehen für die Freiheit,
Die Freiheit zu gewährleisten ist die Aufgabe des Staates, und dafür muss der Staat die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben. Bei den Regelungsgegenständen, die hier aufgerufen sind, reden wir nicht über Kleinkriminalität, sondern wir reden über schwerstwiegende Kriminalität, über illegale Migration, Schlepper, Menschenhändler, Prostitution, organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten, wenn wir miteinander über Wohnraumund Telekommunikationsüberwachung diskutieren. Da geht es um den Schutz höchster individueller Rechtsgüter. Auch das will ich an der Stelle deutlich machen. Dafür sind diese Ermittlungsmethoden notwendig, um die hochprofessionellen Netzwerke der Kriminellen, der Verbrecher, der Terroristen am Ende aufdecken zu können. Ich finde, das sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen.
Herr Kollege Greilich, die Kernbereichslehre ist bereits Gegenstand unseres hessischen Sicherheitsgesetzes. Die Regelungen, die die FDP hier vorschlägt, sind unserer Auffassung nach unpraktikabel. Wir bedauern, dass die Onlinedurchsuchung nicht in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen worden ist; denn angesichts der Entwicklung im Bereich der Kommunikation werden die Sicherheitsbehörden am Ende abgehängt, wenn wir nicht die Gelegenheit bekommen, die Internettelefonie zu verfolgen.Wenn wir E-Mails unter dem Gesichtspunkt der Kryptierung nicht mehr an der Stelle abgreifen können, wo sie geschrieben werden, nämlich auf den Computern, werden wir in Zukunft keine Möglichkeit mehr haben, die Netzwerke auszuspähen. Da geht es wiederum nicht um Kleinkriminalität,da geht es nicht um den unbescholtenen Bürger, sondern da geht es um die kriminellen Netzwerke, die ich bereits eben beschrieben habe.
Meine Damen und Herren, bei der Rasterfahndung legen wir das Gesetz zurzeit verfassungskonform aus. Eine Eile wäre hier nicht notwendig gewesen.
Bezüglich der Kennzeichenlesegeräte – ich will der Debatte vorgreifen; einige Redner werden darauf vielleicht noch eingehen – war dies der einzige Fall, wo ein hessisches Gesetz vom Bundesverfassungsgericht entsprechend beschieden worden ist. Hier geht es darum, dass die Normenklarheit und -bestimmtheit gerügt worden sind. Wir müssen an der Stelle nachbessern. Aber auch hier hätte es keiner Eile bedurft.Wir hätten die Evaluation des hessischen Sicherheitsgesetzes abwarten können und dann in aller Seelenruhe die entsprechenden Änderungen, die zweifellos notwendig sind, vornehmen können.
Meine Damen und Herren, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit sind die Voraussetzungen für die Entfaltung des Einzelnen in einer freiheitlichen Gesellschaft. Ich bin mir sicher,dass wir uns hier mit der FDP wieder einig sind.Bei den Details versuche ich weiterhin, zu überzeugen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Beuth. – Für die sozialdemokratische Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Rudolph das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister freut sich, dass ich zu dem Thema rede. Ich freue mich auch, Herr Innenminister. Ob die Freude bei Ihnen nach meinem Redebeitrag noch so groß ist, daran zweifle ich aber.
Worum geht es? Es geht um einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, dem wir – ich will das vorweg sagen; wir werden natürlich eine parlamentarische Anhörung vornehmen, das ist guter Brauch – zustimmen können. Warum? Weil es darum geht,die hessische Gesetzgebung,das hessische Polizeirecht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Meine Damen und Herren, Herr Innenminister, das ist keine Petitesse. Das wäre eigentlich eine Aufgabe, die Sie von Amts wegen hätten aufgreifen müssen.
Dazu waren Sie nicht in der Lage, oder Sie wollten es nicht. Beides ist gleich schlecht. Deswegen helfen wir Ihnen gerne hier im Hessischen Landtag. Gerade in den Bereichen, in denen Bürger- und Freiheitsrechte des Einzelnen durch staatliche Eingriffe besonders gefährdet sind, sind besondere Sorgfalt und Augenmaß erforderlich. Diese haben Sie als CDU insbesondere in den letzten fünf Jahren vermissen lassen. So wurde im Jahr 2004 das hessische Polizeigesetz geändert und die Möglichkeit geschaffen, Daten von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des Abgleichs mit dem Fahndungsbestand automatisch zu erheben.
Wir haben im damaligen parlamentarischen Verfahren bei der Lesung des Gesetzes deutlich gemacht: Dieses Erfassen von Kfz-Kennzeichen stellt einen erheblichen Eingriff in elementare Rechte der Bürger dar, nämlich das der informationellen Selbstbestimmung.Wir sind der Auffassung, die technische Kontrolle sämtlicher Fahrzeuge ohne Anlass darf nicht dazu missbraucht werden, pauschal alle Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen oder Bewegungsbilder von völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern zu erstellen.
Auch wurden damals in dem Gesetzgebungsverfahren erhebliche datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. All dies wurde von der damaligen CDU-Mehrheit ignoriert, Herr geschäftsführender Innenminister. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. März 2008 die hessische Regelung ebenso wie die schleswig-holsteinische zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen für nichtig erklärt und Ihnen damit eine schallende Ohrfeige verabreicht. So viel zur Realität bezüglich der Vereinbarkeit des hessischen Polizeigesetzes mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den letzten Jahren als die Hüterin der Freiheitsrechte angesehen. Herr Kollege Beuth, der Gegensatz, den Sie zu konstruieren versucht haben – Freiheit ohne Sicherheit, Sicherheit ohne Freiheit sei nicht möglich –: Ja, da ist bisweilen ein sehr sorgfältiges Austarieren notwendig. Aber man muss das mit Augenmaß machen, und das haben Sie in den letzten Jahren vermissen lassen. Karlsruhe führt aus, dass die beanstandeten Regelungen nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit genügen, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, denen die Erhebung und der Abgleich dienen sollen. All dies waren Argumente, die in der damaligen Anhörung eine Rolle gespielt haben. – Sie haben sie ignoriert.
Auch würden die Vorschriften wegen ihrer unbestimmten Weite dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht genügen. – Auch das ist ein wichtiger Grundsatz gerade im Polizeirecht, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sind gescheitert. Personenbezogene Daten von Menschen, denen nichts vorzuwerfen ist, dürfen vonseiten des Staates nicht wahllos erhoben werden. Herr Bouffier, Sie haben bis zum heutigen Tag nicht erkennen lassen,wann Sie die Änderungen angehen wollen. Sie haben gesagt, wir sollten in Hessen abwarten. Was heißt das? Warum sollen wir abwarten? Sie haben ein Gesetz, das nichtig ist. Das ist die Rechtsfolge.Sie haben aber nicht erkennen lassen,wie Sie damit umgehen. Sie sind grandios gescheitert. Der geschäftsführende Innenminister hat es bis zum heutigen Tag allerdings noch nicht so wahrgenommen.
Das war dann nicht überzeugend,wenn Sie angeblich etwas erklärt haben. – Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs der FDP geht es um die Wohnraumüberwachung. Auch hier entspricht die von Ihnen verantwortete Fassung aus dem Jahr 2004 nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Schon im März 2004 hatte Karlsruhe festgestellt, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist auch für die Fälle der akustischen Wohnraumüberwachung und der Telekommunikationsüberwachung zwingend sicherzustellen. Die Erkenntnisse aus dem Bereich privater Lebensgestaltung unterliegen eben einem Verwertungsgebot. Die derzeit geltenden Regelungen im HSOG zum Schutze des absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung erfüllen diese Vorgaben eben nicht.
Herr Beuth, Sie machen es sich ein bisschen einfach. Die in der Strafprozessordnung besonders geschützten Personengruppen,z.B.Strafverteidiger,Pfarrer und Ärzte,wurden von Ihnen nicht berücksichtigt. Das ist ein zentraler Fehler des HSOG.Auch das muss geändert werden.
Herr Beuth, an dem Punkt wird es deutlich: Gerade die genannten Personengruppen haben gegenüber den Menschen, die sich ihnen anvertrauen, eine besondere Verantwortung. Es gehört nun wirklich zum Kernbereich privater Lebensgestaltung, wenn Sie mit einem Arzt oder mit einem Seelsorger über intime Angelegenheiten sprechen, und das gilt auch für die Situation, wenn ein Strafverteidiger mit seinem Mandanten spricht. Deshalb hätten Sie schon längst handeln und das Gesetz ändern müssen. Sie haben es aber bis jetzt nicht getan.
Seit dem 4. April 2006 besteht weiterer Regelungsbedarf, nämlich hinsichtlich der Rasterfahndung. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht eine eindeutige Feststellung getroffen. Herr Beuth, es mag Sie ärgern, dass das Verfassungsgericht zu Urteilen kommt, die Ihnen nicht passen, aber es gehört zu einem demokratischen Rechtsstaat, dass auch ein geschäftsführender Innenminister erstens die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts akzeptiert und zweitens für die Änderung hessischer Gesetze sorgt, wenn sie damit nicht in Einklang zu bringen sind. Das ist eine elementare Angelegenheit der Gewaltenteilung und ihrer Auswirkungen. Sie können es sich nicht so einfach machen und sagen: Wir tun das, wenn wir irgendwann einmal Lust dazu haben.
Meine Damen und Herren, das Karlsruher Gericht sagt, dass eine präventive polizeiliche Rasterfahndung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur dann vereinbar ist, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter, z. B. der Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, oder die Unversehrtheit von Leib, Leben oder Freiheit einer Person, gegeben ist. Eine bloße Vorfeldmaßnahme, wie sie im HSOG geregelt ist, entspricht diesen Anforderungen nicht. Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Der im Jahr 2002 geänderte § 26 HSOG – Herr Kollege Greilich, damals hat die FDP-Fraktion der Änderung zugestimmt, denn Sie waren bis 2003 in der Koalition – sieht lediglich vor, dass schon ein Verdacht zur Durchführung von Maßnahmen der Rasterfahndung ausreicht. Eine Änderung dieser Bestimmung haben Sie bis heute nicht vorgenommen. So viel zum Thema ordnungsgemäße Regierungsverantwortung, Herr Innenminister.
Die Beispiele belegen, dass das hessische Polizeirecht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich hinterherhinkt. Statt ständig neue Gesetze und Eingriffe in Bürgerrechte zu fordern, hätte die geschäftsführende Landesregierung hier längst ihre Hausaufgaben machen müssen. Am Beispiel der Rasterfahndung wird aber auch deutlich,dass all das,was technisch möglich ist,noch lange nicht sinnvoll und effektiv sein muss. Bei der Rasterfahndung erleben wir, dass mit einem großen Aufwand Maßnahmen betrieben werden, deren Erfolge teilweise doch mehr als überschaubar, mehr als gering sind. Daraus folgt für uns: In einem Rechtsstaat muss bei all diesen Maßnahmen immer wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit und der Zweckmäßigkeit überprüft werden. Deswegen müssen auch Polizeigesetze evaluiert werden. Das haben Sie in den letzten Jahren nicht gemacht. Nicht ein Gesetz wurde von Ihnen evaluiert.Wenn Gesetze befristet waren, haben Sie nach fünf Jahren einfach festgestellt, die Gesetze müssten fortgeschrieben werden, weil sie sich bewährt hätten. Das meinen wir nicht mit Evaluierung, sondern wir meinen eine inhaltliche Überprüfung von Gesetzen darauf, ob sie ihren Zweck erfüllt haben.
Herr Wintermeyer, jetzt werden wir Ihnen die Gelegenheit geben, die Gesetze zu überprüfen, weil das eine Mehrheit in diesem Hause offensichtlich anders sieht als Sie. Auch das ist eine neue Erkenntnis, und das ist an der Stelle gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen vor jedem Eingriff in die Bürgerrechte abwägen, ob am Ende tatsächlich ein Mehr an Sicherheit herauskommt. Das ist zugegebenermaßen keine einfache Sache. Da helfen auch keine populistischen Schlagzeilen. Herr Kollege Beuth, Sie werden am 14. Mai in der „FAZ“, die ja eine kluge Zeitung ist, mit der Aussage zitiert „Freiräume für Terroristen“ dürfe es nicht geben. Damit haben Sie zwar recht. Aber wer in diesem Hessischen Landtag hat jemals etwas anderes behauptet? Deswegen: Hören Sie auf mit diesen Plattitüden.