Frau Kollegin Waschke, ich habe das durchaus zur Kenntnis genommen. Aber ich habe noch nie eingesehen, dass es, wenn es 14-mal falsch gemacht worden ist, unbedingt notwendig ist, sich wie die Lemminge hinterherzustürzen und den gleichen Fehler noch einmal zu machen. Ich bin grundsätzlich dagegen, zusätzliche Bürokratien aufzubauen.
Erster Punkt. Die Härtefallkommission muss unseres Erachtens auch zukünftig zwingend die Mitgliedschaft von Landtagsabgeordneten umfassen, um eine demokratische Legitimation sicherzustellen.
Zweiter Punkt. Wir sollten sehr gründlich überlegen, ob wir wirklich ein Gesetz brauchen. Unseres Erachtens ist der Weg über ein Gesetz überflüssig. Es wäre genauso gut möglich, das Thema auf dem Verordnungsweg zu regeln.
Die Art und Weise, wie man mit der ganzen Sache umgeht, ist durch das Verfahren zu unterstreichen, das wir jetzt haben. Ich habe eingangs gesagt, wir hätten schon heute über die Anträge entscheiden können, die CDU und FDP einerseits und die SPD andererseits eingebracht haben – mit den Anregungen der GRÜNEN, die wir im Ausschuss hätten behandeln können. Jetzt haben wir eine Verzögerung.Wir werden noch eine Anhörung durchführen müssen. Darüber besteht im Innenausschuss Einigkeit.
Das heißt:Das,was im Interesse der Menschen,die bei der Härtefallkommission Unterstützung suchen, schnell hätte geschehen müssen, wird verzögert.
Diese Verzögerung, hervorgerufen durch den Gedanken, man müsse ein Gesetz machen, wo ein Gesetz nicht notwendig ist, wäre vermeidbar gewesen.
Als Beispiel für etwas, wofür man in diesem Zusammenhang wirklich ein Gesetz machen muss, verweise ich kurz auf einen Vorgang im Deutschen Bundestag. Dort hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag gestellt, das Aufenthaltsgesetz dahin gehend zu ändern, dass wir auch in Zukunft Härtefallkommissionen haben, sodass wir hier nicht nur einfach l’art pour l’art diskutieren. Da ist in der Tat eine Änderung des Gesetzes erforderlich. Hier brauchen wir keine. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, DIE LINKE, begrüßen den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil wir denken, dass dadurch nicht nur für die Arbeit der Härtefallkommission klare Regelungen, Bahnen und Abläufe geschaffen werden, sondern dass auch die Fragen, die diese Kommission behandeln muss, eine Aufwertung erfahren. Wir denken, das ist richtig und wichtig.
Insofern ist auch die in diesem Gesetzentwurf enthaltene Anregung, die ausschließliche Zusammensetzung der Härtefallkommission mit Parlamentariern zu beenden, richtig – wobei es unseres Erachtens nicht so verstanden werden sollte, dass sich diese Kritik auf die Arbeit der Härtefallkommission bzw. der einzelnen Mitglieder bezieht.
Uns geht es darum, gesellschaftliche Gruppen in Prozesse und Entscheidungen einzubeziehen. Das wird mit diesem Gesetzentwurf gewährleistet, auch wenn dies in der Tat zu einigen geringen Verzögerungen führen wird. Aber wir werden im Innenausschuss auch die Möglichkeit haben – hoffentlich kollegial und gemeinsam –, für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren zu sorgen und zu einer entsprechenden Entscheidung zu kommen.
Wir unterstützen und begrüßen in ihrer Gänze die Vorschläge, die in dem Gesetzentwurf bezüglich der Organisationen enthalten sind, die in der Härtefallkommission vertreten sein sollen.
Wir würden allerdings gern eine weitere Organisation in die Diskussion einbeziehen, die Sie nicht aufgeführt haben und deren Vertretung im ersten Moment vielleicht nicht naheliegend ist. Sie ist unserer Meinung nach aber gesellschaftlich entscheidend tätig, wenn es um Migrationsarbeit geht. Sie war auch in der Vergangenheit entscheidend tätig, wenn es darum ging, in konkreten Einzelfällen Proteste zu organisieren, z. B. mit den Kirchen und anderen: Das ist der Deutsche Gewerkschaftsbund. Wir schlagen vor, dass hier auch die Gewerkschaften einbezogen werden und ihre Vertreter einen entsprechenden Sitz erhalten.
Herr Bellino hat davon gesprochen, dass es in der Härtefallkommission keine politikfreie Zone geben soll. Herr Bellino, dazu will ich einfach nur sagen: Politik findet natürlich auch da statt, wo keine Landtagsabgeordneten in einer Kommission sitzen. Insofern meine ich, dass dies sehr wohl eine politische Kommission sein wird, völlig un
Ich denke auch, dass es notwendig ist, dafür zu sorgen, dass es im Interesse der Betroffenen zu einem zügigen Verfahren kommt.Vor allen Dingen ist es notwendig, dass es, wie im Gesetzentwurf enthalten, während des Verfahrens keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gibt. Das muss gesetzlich festgeschrieben werden. Das ist ein sicherer Weg auf der Grundlage dessen, was wir momentan in diesem Haus auch schon bei anderen Fragen erlebt haben.
Aber ich denke, dass eine Aufwertung der Entscheidungen der Härtefallkommission auch beinhalten sollte – damit sind wir bei dem Vorschlag der SPD –, dass die Mitglieder der Härtefallkommission um jeweils einen Vertreter bzw. eine Vertreterin pro Fraktion ergänzt werden.
Das heißt, unser Vorschlag ist, eine Härtefallkommission zu bilden, die aus insgesamt 18 Personen besteht, von denen 13 von den Verbänden und lediglich fünf aus den Reihen der Parlamentarier kämen.Wir sind nämlich der Meinung, dass sich auch die Fraktionen insgesamt mit der Problematik der Fälle, die in der Härtefallkommission zur Entscheidung anstehen, beschäftigen sollten. Wir wollen eben nicht,dass diese Diskussionen ausschließlich jenseits der Entscheidungen der Mitglieder der Landtagsfraktionen getroffen werden.
Last, but not least geht es darum, einen Vorschlag zu machen, der dann vom Innenministerium umgesetzt werden muss. Das bedeutet letztendlich auch – zumindest in der jetzigen Konstellation, vielleicht aber auch in zukünftigen Konstellationen –, dass es sinnvoll und angebracht ist, wenn die Entscheidungen der Härtefallkommission möglichst mit breiter Mehrheit und hoffentlich auch mit der Zustimmung der dann anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Fraktionen getroffen werden und dann wirksam und ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.
Wir werden in diesem Sinn im Innenausschuss darüber beraten und uns mit Detailfragen der Umsetzung und der Arbeit der Härtefallkommission beschäftigen. Aber ich denke, hier ist der richtige Weg beschritten, und wir sollten möglichst zügig zu einem Ergebnis kommen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Schaus. – Da wollte uns jemand Lichtspiele bieten und hat eindrucksvoll bewiesen, wie die Beleuchtung im Landtag funktioniert. Ich glaube, es reicht auch so. Vielen Dank. – Herr Bouffier, Sie haben für die Landesregierung das Wort.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Für die Landesregierung möchte ich einige wenige Bemerkungen machen. Ausgangspunkt der ganzen Diskussion ist das Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsrecht sieht in allen Staaten der Welt im Prinzip einen Grundsatz vor:Wer ein Aufenthaltsrecht hat, kann in dem Land bleiben, wer keines hat, muss das Land verlassen. Das gilt in allen Ländern der Welt. Das gilt auch in der Bundesrepublik
Wer die Debatte verfolgt hat, hat den Eindruck, wir hätten hier über Regelfälle zu diskutieren. Wir haben die Situation, dass der Härtefall immer eine Ausnahme von der Vielzahl der Regelfälle sein muss, sonst haben wir keine Härtefallsituation.Das,was wir hier diskutieren,klingt gelegentlich so an, als hätten wir sozusagen Dauerverhältnisse. Ich möchte einfach etwas nüchterner dem Plenum zwei Dinge sagen.
Wenn wir uns einig sind, dass der Härtefall eine Ausnahme ist, dann kann die Beschreibung der Arbeit der Härtefallkommission, wie sie in der Vergangenheit tatsächlich war, nicht dem entsprechen, was hier von einigen Rednern vorgetragen wurde. Der Erfolg der Härtefallkommission bemisst sich auch nicht nach Zahlen. Das ist kein Wettbewerb um die höchste Anzahl derer, denen man ein Aufenthaltsrecht gegeben hat, obwohl sie nach dem Gesetz keines haben. Der Erfolg dieser Arbeit bemisst sich nach dem Inhalt, ob man in einer schwierigen Abwägung unter Berücksichtigung besonderer Umstände einer Familie, einem Einzelnen, einer Einzelnen ein Aufenthaltsrecht zubilligt.
Wenn man sich das klarmacht, dann war die Arbeit der Härtefallkommission außerordentlich erfolgreich.Wir haben hier einige Redner gehört, die diese Arbeit nicht selbst haben verfolgen können. Deshalb will ich das nicht geißeln.Aber ich will es noch einmal sehr deutlich sagen.
Bis zum 9. Mai 2008 sind insgesamt überhaupt nur 187 Fälle zur Diskussion gestellt worden. Von diesen 187 Fällen hat die Härtefallkommission 61-mal das Ministerium gebeten, eine entsprechende Regelung zu erlassen. Von diesen 61 Ersuchen bin ich 55 Ersuchen gefolgt. In vier Fällen habe ich es abgelehnt. In einem Verfahren steht die Entscheidung noch aus.
Meine Damen und Herren, wenn Sie diese Zahlen nüchtern zur Kenntnis nehmen, werden Sie feststellen, dass sich die in der Härtefallkommission bisher arbeitenden Abgeordneten außerordentlich große Mühe gegeben haben, dass diese Arbeit keineswegs umsonst war, aber wir sehr sorgfältig gemessen haben, wo auf diesem schmalen Grat zwischen Regelfall, Ausnahme und Härtefall eine entsprechende Entscheidung möglich war. Ich möchte meinerseits denen, die diese Arbeit getan haben, herzlich Dank sagen. Deshalb bin ich der Auffassung, es ist einfach eine Geschichtsklitterung, zu behaupten, die Arbeit sei nicht erfolgreich gewesen.
Meine Damen und Herren, im Übrigen wird die Härtefallkommission auch in Zukunft nichts zu entscheiden haben. Die Härtefallkommission wird auch in Zukunft nur Vorschläge zu unterbreiten haben. Die Entscheidung bleibt beim Innenministerium. Ich habe die Absicht, mich auch in Zukunft in gleicher Weise sehr sorgfältig mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen,und zwar ungeachtet der Frage, wer in dieser Härtefallkommission tätig ist.
Ich möchte nicht das Argument stehen lassen, dass nun in die Härtefallkommission Sachverstand einziehe. Das ist nicht richtig. Die Abgeordneten, die das zum Teil über Jahre mit großem persönlichem Einsatz gemacht haben, haben großen Sachverstand.Wir sollten uns nicht selbst so klein machen.
Es ist doch viel zu billig, jetzt sozusagen in einer neuen Zeit auf alles zu springen. Keine Fraktion, wenn sie sich
selbst ernst nimmt,und keiner der Abgeordneten,die dort gearbeitet haben, können sich doch unwidersprochen anhören, man habe keinen Sachverstand. Das ist doch Unsinn, grober Unsinn.
Wenn es um die Frage geht, ob man zusätzlichen Sachverstand gewinnen will, kann man darüber immer reden. Aber ich bezweifle, dass wirklich neue Erkenntnisse hinzutreten. Deshalb rate ich zu nüchterner Betrachtung. Egal, wie Sie das Verfahren im Hessischen Landtag weiter gestalten, Sie werden eines nicht erreichen. Die Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben und ein einziges Ziel haben, nämlich hier zu bleiben, werden Hoffnungen haben, die wir in vielen Fällen nicht erfüllen können. Deshalb werbe ich heute auch dafür: Bleiben wir nüchtern, und versprechen wir den Menschen nicht das, was wir nicht halten können.
Deshalb halte ich auch den Entwurf für falsch. Ich halte ihn für inhaltlich grob falsch. Sehr geehrte Frau Kollegin, ich will das auf einige wenige Bemerkungen beschränken.
Ich verstehe nicht, warum Sie ein Gesetz machen. Das kann man vielleicht begreifen, weil Sie alle Anträge, die Sie in den zurückliegenden Jahren gestellt und die keine Mehrheit gefunden haben, nun wieder vorlegen. Das ist vielleicht interessant, aber es dient nicht der Sache.
Eine Verordnung wäre wesentlich schneller zu machen, und man käme auch zu guten Ergebnissen.Wenn Sie jetzt eine Gesetzesberatung wollen, an deren Ende – egal, was da rauskommt – immer steht, dass das Innenministerium am Schluss frei entscheidet, dann frage ich mich, was Sie gewonnen haben, außer dass Sie noch einmal einen Antrag gestellt haben, den Sie früher schon einmal gestellt haben.
Ich halte diese Sache nicht für gut. Ich halte es auch nicht für gut, dass Sie Petition und Härtefall auseinandernehmen. Das führt zu Parallelverfahren. Ich wünsche gute Verrichtung, wenn Sie einen Antrag in der Härtefallkommission und einen Parallelantrag in der Petitionsverfahrensregelung haben. Das eine ist ein Verfassungsrecht, und das andere ist ein „Mal sehen,was am Schluss bei dem Gesetz herauskommt“. Sie werden, wenn Sie Pech haben, zwei völlig getrennte Verfahren haben, aber die gleichen Menschen.
Ob das sinnvoll ist, ob das vom bürokratischen Aufwand her sinnvoll ist, ob das von der Zeit her sinnvoll ist, das wage ich mehr als zu bezweifeln. Ich appelliere nachdrücklich an Sie, zumindest Bereitschaft zur inhaltlichen Veränderung zu zeigen.
Ich halte es auch für falsch – man wird sehen, was dabei herauskommt –, dass Abgeordnete überhaupt nicht mehr teilnehmen sollen.Wenn dies eine Entscheidung des Landes ist, dann sitzen hier die berufenen Vertreter, die auch in einer solchen Situation durchaus – wie ich finde – angemessen beteiligt werden sollten.