Wer diesem Wahlvorschlag, Drucks. 17/150, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit einstimmig so angenommen.
Nach § 5 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 wählt der Hessische Landtag drei Abgeordnete als Mitglieder des Landesschuldenausschusses. Sind mehrere Personen zu wählen, dann legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Listenverbindungen sind zulässig.
Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/151, vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Auch hier ist offene Abstimmung vorgesehen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer diesem Wahlvorschlag, Drucks. 17/151, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit einstimmig so angenommen. Ich darf den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern gratulieren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsgesetz HFKG) – Drucks. 17/109 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich der Kollegin Öztürk das Wort erteilen. Vorgesehen sind zehn Minuten Redezeit.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits in der letzten Plenardebatte angekündigt, wollen wir GRÜNE die Härtefallkommission auf vollkommen neue Füße stellen. Wir wollen eine neue Besetzung der Härtefallkommission und das gesetzlich regeln. Heute möchte ich Ihnen gern diesen Gesetzentwurf vorstellen.
Unserer Meinung nach ist es höchste Zeit, den Zustand eines Gremiums zu ändern, das bereits seit Juli 2004 gesetzlich die Möglichkeit hatte, zusammenzukommen und das Innenministerium bei ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in besonderen Fällen um eine Bleiberechtsmöglichkeit zu ersuchen. In Hessen ist dieses Gremium ausschließlich mit Abgeordneten besetzt. Wir GRÜNE haben von vornherein, als es in der ersten Debatte darum ging, wie eine Härtefallkommission aussehen soll, dafür plädiert und darauf hingewirkt, dass es eine Kommission sein sollte, die ohne Abgeordnete politikfern besetzt wird mit Personen aus den kirchlichen Vereinen und Verbänden, aus Fachkreisen, die ohnehin seit Jahren mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben.
Inzwischen haben auch die anderen Fraktionen, besonders FDP und CDU, eingesehen, dass eine Veränderung stattfinden muss. In der letzten Sitzung haben wir darauf hingewiesen, warum wir einen Gesetzentwurf einbringen und keinen Antrag stellen: weil wir als Parlament die Möglichkeit haben, es durch Gesetz selbstständig zu regeln. Als GRÜNE möchten wir Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf vorstellen, wie eine Härtefallkommission behördenunabhängig zusammengesetzt sein und politikfern gestalten kann.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, dass zwölf Vertreterinnen und Vertreter in dieser Härtefallkommission sitzen sollen: jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Kirchen,zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Flüchtlingsrates, eine Vertreterin oder ein Vertreter von Amnesty International, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, eine Vertreterin der Beratungseinrichtungen für Frauen auf Vorschlag der Landesarbeitsge
meinschaft der hessischen Frauenbüros, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport,ein Mitglied mit medizinischem Sachverstand sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Körperschaften.
Ich erwähne diese Zusammensetzung noch einmal,weil in der letzten Plenardebatte heftig darüber gestritten wurde, wie diese Kommission aussehen könnte. Mit diesem Vorschlag sind wir dem SPD-Antrag sehr nahe. Ich denke, dass damit Personen, die ohnehin seit Jahren mit dieser Thematik arbeiten, eine Möglichkeit haben, gegenüber dem Innenministerium in besonderen Härtefällen für notwendige Bleiberechtsersuchen einzutreten. Der Unterschied zur SPD besteht aber darin, dass wir keine Abgeordneten in der Härtefallkommission vorgesehen haben.
Wir sind der Meinung, dass das eine gute Basis für eine funktionierende Härtefallkommission ist, und wir sind auch der Meinung, dass diese Besetzung der Härtefallkommission eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und mit der Öffentlichkeit gewährleisten wird. Es ist sehr wichtig, dass die Härtefallkommission eine breite Akzeptanz von außen erhält und dass sie deshalb mit einem breiten Spektrum von Menschen aus verschiedenen Organisationen zusammengesetzt ist, die sich in ihrer Arbeit ohnehin mit dem Schicksal von Flüchtlingen beschäftigen und politikfern ihre Fachkompetenz einbringen. Wir haben den medizinischen Sachverstand einbezogen und wollen auch die kommunalen Körperschaften anhören, weil es sehr wichtig ist, dass in Zweifelsfällen, z. B. wenn es um Kostenübernahme bei Flüchtlingen geht, die kommunalen Vertretungen mitsprechen können.
Aus pragmatischen Gründen wollen wir, dass der Vorsitz der Kommission mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport besetzt wird.Denn im Endeffekt ist das Innenministerium die Instanz, die entscheiden wird, ob dem Härtefallersuchen stattgegeben wird oder nicht. Wir wollen, dass eine Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingerichtet wird, die ebenfalls beim Innenministerium angesiedelt ist. Denn hier kann der intensive Kontakt zwischen der Geschäftsstelle und dem Vorsitzenden der Kommission eine effektive und zielgerichtete Arbeit gewährleisten.
Fachliche Einschätzungen müssen nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf jeden Fall fern von der Tagespolitik gestaltet werden. Ich erwähne das immer wieder, weil in der Debatte einfach unterschätzt wird, wie wichtig es ist, wenn Vereine und Verbände ihre Erkenntnisse einbringen können
Eine weitere Veränderung in der Härtefallkommission, wie wir sie vorschlagen, ist, dass die Betroffenen nicht mehr gezwungen sind, ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anrufung des Petitionsausschusses vorher zu verbrauchen, bevor sich die Härtefallkommission mit ihnen befasst.Wir möchten damit den Betroffenen die Möglichkeit geben, direkt an die Härtefallkommission heranzutreten und damit einen langjährigen Umweg – erst über den Petitionsausschuss, dann über die Härtefallkommission – zu vermeiden. In Fällen, in denen man der Meinung ist, es ist wirklich ein Härtefall, kann das auch die Härte
Ein anderer Punkt, den ich heute auch erwähnen möchte, ist, dass unser Gesetzentwurf nur grundlegende Regularien zur Neuausrichtung der Härtefallkommission enthält, beispielsweise die Zusammensetzung, die Geschäftsstelle und den Vorprüfungsausschuss. Für alles Weitere, was die Geschäftsstelle organisieren und koordinieren will, soll sie sich eigene Verfahrensgrundsätze geben. Denn es ist wichtig, dass die Kommission, die die Verantwortung für ihre Arbeit trägt, daher auch die Möglichkeit hat, die Detailfragen selbst zu regeln. Hiermit vertrauen wir der Härtefallkommission,dass sie ausgewogene Kriterien erarbeiten und zusammenstellen wird, und, wie gesagt, die ganze Sache politikfern gestalten wird.
In unserer Entscheidung, dass die Härtefallkommission aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von den aktuellen parteipolitischen Diskussionen überdenken kann, machen wir uns die Gedanken, die schon längst in anderen Bundesländern gedacht worden sind.Wir speisen die Ideen und Erfahrungen ein, die schon längst in anderen Bundesländern gemacht worden sind: Wenn es um eine Härtefallkommission geht, wenn es darum geht, über Ausnahmefälle und Härtefälle zu entscheiden, dann ist es wichtig, dass dies kurz und knapp geschieht, dass vor allem das Verfahren schnell ist.
Wir haben daher vorgesehen, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen wird, solange man sich in der Härtefallkommission mit einem Fall befasst. Wir haben in unserem Gesetzentwurf auch vorgeschlagen, dass ein Härtefall innerhalb von drei Monaten nach Eingang in der Geschäftsstelle abschließend behandelt werden soll, weil wir den Personen, die in humanitär schwierigen Lagen sind, keine Zitterpartie zumuten wollen. Vielmehr wollen wir, dass wir uns in dieser Kommission schnell damit befassen und entscheiden,ob ein Härtefall gegeben ist oder nicht, und dann quasi das Innenministerium ersuchen, diesem Anliegen stattzugeben.
Ich denke, dieser Gesetzentwurf wird auf breiten Konsens stoßen, weil die Anträge im Endeffekt in die gleiche Richtung gehen.Wir sind einen Schritt weiter gegangen,indem wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben.Uns liegen in erster Linie die Schicksale der Menschen am Herzen. Uns liegt in erster Linie am Herzen, dass Fälle, wo eindeutig ist, dass sie anders und außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten entschieden werden müssen, also Ausnahmefälle, mit Vereinen und Verbänden zusammen beraten werden. Hier erhoffen wir uns eine viel bessere Entscheidungsmöglichkeit und eine schnellere Entscheidung, was die Schicksale der Menschen betrifft.
Ich möchte gar nicht so lange ausufern. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Anhörung, in der uns die Experten sicherlich das eine oder andere aus ihrer Praxis mitgeben werden. Ich freue mich auf die breite Unterstützung, die wir bestimmt in diesem Hause finden werden, und bedanke mich für Ihr Interesse.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Danke sehr, Frau Öztürk. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Bellino zu Wort gemeldet. Sie haben nunmehr Gelegenheit, dasselbe zu ergreifen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der heutigen ersten Lesung werden wir im Innenausschuss sehr intensiv diskutieren. Wir werden dort anhören – das haben wir eben gehört –, und wir werden, wie ich bereits sagte, dort sehr intensiv diskutieren. Denn ich gehe davon aus, dass wir konstruktiv miteinander umgehen werden, dass wir auch in weiten Teilen die gleiche Zielrichtung haben, dass wir aber doch, zumindest wir als CDU-Fraktion, den einen oder anderen kritischen Hinweis haben,was diesen Gesetzentwurf anbetrifft.Wir nehmen hier eine andere Haltung ein und werden auch anders votieren. Aber ich will vorweg sagen: Vielleicht gelingt es uns, einen vernünftigen Kompromiss zu schließen. Das würde mich und uns sehr freuen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einerseits haben alle Fraktionen in diesem Hause signalisiert, dass sie einer grundsätzlichen Öffnung der Härtefallkommission positiv gegenüberstehen, nachdem man in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende und, wie ich meine, gute Erfahrungen mit der Arbeit der Härtefallkommission hat sammeln können. Zweitens sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es in diesem Hause niemanden gibt, der an der Sinnhaftigkeit der Härtefallkommission zweifelt. Das hat auch etwas damit zu tun, wie man dort miteinander umgegangen ist – und das waren „nur“ Landtagsabgeordnete und natürlich die Mitarbeiter der Verwaltung, die zum Teil dieser Debatte hier folgen und die ich herzlich grüßen möchte.
Bezüglich des Entwurfs gibt es, wie ich bereits sagte, die eine oder andere kritische Anmerkung, die ich hier nur anreißen möchte. Zum einen sind wir nach wie vor der Meinung,dass in diesem Fall eine Verordnung besser wäre als ein Gesetzeswerk. Wir wissen, dass eine Verordnung nicht nur besser ist, sondern dass sie vor allem auch schneller zum Ergebnis kommt. Werte Frau Kollegin, Sie haben schließlich gerade darauf hingewiesen, dass diejenigen, für die entsprechende Härtefallanträge gestellt werden, in einer misslichen Situation sind und nicht so lange auf eine Entscheidung warten müssen sollten.
Das Gesetzgebungsverfahren, das jetzt einzuhalten ist, führt dazu, dass sich die Verfahren zumindest in der Anfangszeit deutlich verlängern werden. Insofern begrüßen wir außerordentlich, dass der Minister in der letzten Sitzung des Innenausschusses abgefragt hat, ob wir damit einverstanden wären, dass er die Härtefallkommission zumindest vorübergehend nach den alten Regelungen einberuft, damit wir möglichst zeitnah Entscheidungen treffen können. Denn diejenigen, die im Gegensatz zu Ihnen der letzten Härtefallkommission angehört haben, wissen sehr gut, dass es einige Fälle gibt, die noch in der Warteschleife auf die Entscheidung warten.
Ein zweiter Punkt. Wir sind nicht der Meinung, dass wir die Härtefallkommission zu einer politikfreien Zone erklären sollten, denn wir haben – darauf habe ich eingangs hingewiesen – mit den Politikern in der Kommission eigentlich ganz gute Erfahrungen gemacht.
Wir haben gesehen, dass wir miteinander ringen können, dass wir hin und wieder Mehrheitsentscheidungen treffen müssen. Aber in den meisten Fällen war eine sehr intensive und auch fruchtbare Debatte möglich. Wir sind auch nicht der Meinung, dass eine einfache Mehrheit ausreichen soll, um ein Härtefallersuchen stellen zu können. Denn gerade in diesen Fällen ist es ganz wichtig, dass eine möglichst breite Basis vorliegt, um entsprechend entscheiden zu können.
Dass Sie keine Ausschlussgründe vorsehen, halten wir für bedenklich. Ich denke, darüber werden wir im Innenausschuss ausführlich diskutieren müssen.Außerdem sind wir der Meinung, dass ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, wie bei Ihnen vorgeschlagen, nicht ausreicht,um in diesem Gremium entsprechend repräsentiert zu werden.
Ich komme gleich zum Ende. Ich denke, das machen wir dann im Innenausschuss. – Das Parallelverfahren, das Sie ermöglichen wollen, dass sowohl im Petitionsausschuss als auch in der Härtefallkommission debattiert werden kann, halten wir für unglücklich.Wir müssen auch prüfen, ob dies gesetzlich überhaupt möglich ist.
In Summe: Es gibt einige Punkte, die wir nicht so sehen wie Sie. Wir sind aber bezüglich der generellen Öffnung der Härtefallkommission nach wie vor der Meinung, dass dies gut tut.Wir halten es aber auch für sinnvoll, die Politik dort nicht zu vernachlässigen. Wir freuen uns auf eine hoffentlich konstruktive Diskussion im Innenausschuss, die dann dazu führt, dass wir mit sehr breiter Mehrheit über die weitere Zukunft und die Zusammensetzung der Härtefallkommission sprechen können. – Besten Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass endlich Bewegung in die Diskussion um die Besetzung der Härtefallkommission in Hessen gekommen ist. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach über Anträge versucht, die Kommissionsbesetzung politikfern zu gestalten. Leider ist uns das nicht gelungen. Absolute Mehrheiten eröffnen nicht einmal die Diskussion über ein Sachthema, geschweige denn das Bemühen um die beste Lösung.
Heute haben sich die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag geändert,und ich bin sehr zuversichtlich,dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschreiben in ihrem Gesetzentwurf das Problem wie folgt:
Die... Härtefallkommission ist aktuell mit Landtagsabgeordneten besetzt. Im Zuge der Arbeit... hat sich herausgestellt, dass mit dieser Konstella
tion immer das politische Tagesgeschäft sowie unterschiedliche... Standpunkte die sachliche Arbeit der Kommission beeinträchtigt haben.