Holger Bellino

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den fünften und damit den letzten Bericht des Petitionsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode. Ich möchte bewusst zu Beginn meiner Ausführungen meinen und unseren Dank allen Beteiligten aussprechen, die dazu beitrugen, dass unsere Arbeit überhaupt erst geleistet werden konnte.
Vielen Dank, aber wir können uns vielleicht auf einen Schlussapplaus einigen. Dann kann ich auch meine fünf Minuten einhalten, und allen soll die Ehre gewährt werden.
Ich beginne bewusst mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats. Sie wurden bereits begrüßt. Sie verfolgen diese und auch die eine oder andere Debatte in dieser Runde. Wir fühlten uns – das sage ich für mich persönlich, aber auch für meine Fraktion und, ich glaube, auch für alle anderen Mitglieder des bisherigen und des neuen Petitionsausschusses – bei Ihnen immer kompetent und gut beraten. Ich persönlich meine sogar, dass es sehr oft ein partnerschaftliches Miteinander war.
Man tauschte sich aus. Man hat nicht nur Informationen erhalten, die weitergeleitet wurden, sondern man konnte hinterfragen. Man diskutierte mitunter. Man hat natürlich als Abgeordneter letztendlich die Entscheidung zu treffen.Aber diese vorgelagerte intensive Beschäftigung hilft uns Abgeordneten dabei, diese für uns nicht immer einfache Arbeit zu leisten.
Ich danke an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien. Ich möchte feststellen, dass der Kollege Lenders natürlich richtig liegt, wenn er sagt: Wir wollen möglichst zeitnah informiert werden. – Ich erkenne aber auch an,dass dies in aller Regel der Fall ist und dass die Ministerien häufig eine ganze Menge Vorarbeit
zu leisten haben, wo sie auf nachgelagerte Institutionen und Organisationen zugreifen müssen, um eine sachkompetente Stellungnahme zu erarbeiten und abgeben zu können.
Insofern gilt auch ihnen unser Dank, genauso wie der früheren Vorsitzenden Frau Dörr und den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die teilweise nicht mehr dem Hessischen Landtag angehören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die mehr als 7.000 eingegangenen Petitionen zeigen, dass das Petitionsrecht in unserem Land wahrgenommen wird. Die 6.665 entschiedenen Petitionen – teilweise noch aus der 15. Wahlperiode – zeigen, dass wir auch in der vergangenen Wahlperiode unserer Verpflichtung nachgekommen sind.
Betrachtet man die von uns zu bearbeitenden Petitionen, so können wir sagen,dass wir dieser Aufgabe gerecht wurden.Wenn ich richtig gerechnet habe, haben wir im Saldo 250 Petitionen mehr bearbeitet, als in diesem Berichtszeitraum eingegangen sind.
Ich bin der Meinung, wir sind im letzten Jahr und generell im Berichtszeitraum wie auch in den Vorjahren überparteilich der Pflicht nachgekommen, das Bürgerrecht, das Menschenrecht auf Petition mit Leben zu füllen.
Aber es gilt auch festzustellen, dass die Verankerung im Grundgesetz und in Art. 16 unserer Hessischen Verfassung nur eine von meines Erachtens drei Voraussetzungen dafür ist, dass ein demokratischer Staat vernünftig, angemessen und im Sinne einer menschenorientierten repräsentativen Demokratie Beschwerden der Bürger nachgeht.
Die zweite Voraussetzung ist das von mir schon beschriebene Abwägen, das Hinterfragen, die gemeinsame Suche nach Lösungen. Natürlich gibt es bei den Diskussionen im Petitionsausschuss hin und wieder Unterschiede.Aber ich bin sicher, bei allen standen immer die sachliche Befassung und das gemeinschaftliche Ringen um die richtige, vertretbare, humane Entscheidung im Mittelpunkt der Diskussion.
Wenn ich vom Ringen spreche, so meine ich damit gar nicht so sehr ein politisches Ringen, sondern vielmehr ein mitunter auch persönliches Ringen, in dem jeder für sich entscheiden musste, wie im wahrsten Sinne des Wortes richtig, gerecht zu entscheiden ist.
Die dritte Voraussetzung ist meines Erachtens – darauf wurde bereits hingewiesen –, dass der Petitionsausschuss und das Petitionsrecht als solches bekannt sein müssen. Wer eine Eingabe machen soll, muss auch wissen, dass er dieses Recht hat. Insofern ist es sicher richtig, dass wir wie in der vergangenen Legislaturperiode unsere Aktivitäten in der Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen. Ich nenne die Präsenz am Hessentag, die Bürgersprechstunde und andere Aktivitäten. Ich persönlich bin aber auch sicher, dass das alles in gewisser Weise begrenzt sein wird, was den Erfolg anbelangt.Insofern ist jeder Abgeordnete aufgefordert,in seinem Wahlkreis, in den Wahlkreisbüros, aber auch in Gesprächen immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir diese Möglichkeit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir uns auch in Zukunft darauf verständigen können, eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Das heißt, dass wir uns in der Öffentlichkeitsarbeit auf das generelle
Tätigwerden begrenzen und nicht versuchen, daraus persönlichen Profit zu ziehen.
Ich hoffe auch, dass es uns in Zukunft gelingt, zu erreichen, dass diejenigen recht bekommen, die recht haben – und nicht die, die am lautesten schreien.Wir müssen auch auf den einen oder anderen Rechtsanwalt aufpassen, der beispielsweise über die Presse dazu aufruft, man solle die Abgeordneten mit entsprechenden Eingaben bombardieren, damit sie wach werden.
Ich bin sicher, die früheren Mitglieder des Petitionsausschusses hatten es nicht nötig, auf diese Weise wachgerüttelt zu werden, und auch wir werden dies nicht nötig haben.
Insofern noch einmal meinen herzlichen Dank allen Beteiligten. Dem Petitionsausschuss wünsche ich in seiner neuen Zusammensetzung weiterhin viel Erfolg und im wahrsten Sinne des Wortes ein gutes Gelingen im Sinne des Petitionsrechtes. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mag keine Wiederholungen. Deshalb verweise ich zunächst einmal auf meine Ausführungen, die ich während der ersten und zweiten Lesung gemacht habe, die wir in diesem Haus zu diesem wichtigen Thema abgehalten haben.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass zum einen zahlreiche Änderungen vorgenommen werden mussten – darauf hat die Frau Kollegin eben hingewiesen –, weil die Vorarbeit entsprechend war.Trotz der zahlreichen Änderungen, die notwendig wurden, ist das Werk nicht so gut geworden, dass wir ihm zustimmen könnten.
Wir müssen den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Wir begrüßen die Öffnung der Härtefallkommission. Das habe ich hier mehrfach gesagt.Wir sind der Meinung, dass es gut wäre, wenn sie so geöffnet würde und sich so zusammensetzen würde, wie wir es uns gewünscht haben. Anders als die Vorrednerin sind wir aber der Meinung, dass die bisher bestehende Härtefallkommission in Zusammenarbeit mit einem stets kooperativen Innenministerium sehr gute Arbeit geleistet hat.
Deswegen weise ich den zumindest indirekt ausgesprochenen Vorwurf auf das Deutlichste zurück, dass dies nicht so gewesen sei. Denn Sie haben sich hierhin gestellt und gesagt: Endlich bekommen wir eine Kommission, die diesen Namen verdient.
Wir sind der Meinung, dass auch in dieser neuen Härtefallkommission Mitglieder des Hessischen Landtags vertreten sein sollten.Wir begrüßen, dass Sie eine Änderung hinsichtlich der Mehrheitsfindung vorgenommen haben. Was Sie ursprünglich vorhatten, hätte bedeutete, dass von den 17 oder 18 Mitgliedern – je nachdem, wie groß die Kommission sein wird – drei ausgereicht hätten, um zu entscheiden. Es sind ja „ganz nebensächliche Dinge“, die dort behandelt werden. Da sind Sie erfreulicherweise auf unsere Anmerkungen eingegangen.
Den Verzicht auf Ausschlussgründe halten wir für unannehmbar.
Wir haben immer wieder hier und im Innenausschuss darauf hingewiesen. Da bestand eigentlich Konsens, dass wir gerade bei so schwierigen Entscheidungen wie Härtefallentscheidungen eine möglichst breite Akzeptanz benötigen. Die finden Sie mit Sicherheit nicht, wenn Sie es Menschen ermöglichen, die straffällig geworden sind, die schon fünfstellige Subventionsbeträge erlangt haben – das sind Fälle, die man hier nicht namentlich zitieren darf, aber allgemein erwähnen kann, die liegen vor –, dass ihre Fälle der Härtefallkommission vorgelegt werden.
Wenn Sie das so sehen, dass Sie diese Leute entsprechend ausschließen wollen, dann schreiben Sie das auch in den Gesetzestext. Wir haben Ihnen mehrfach dazu die Gelegenheit geboten.Wir haben entsprechende Vorschläge gemacht. Sie haben das abgelehnt und damit gezeigt, dass das für Sie nicht relevant ist und dass auch straffällig gewordene Menschen, die sich durch Straffälligkeit dafür bedanken, dass sie bei uns Aufnahme und Subvention gefunden haben, entsprechend berücksichtigt werden können.
Das ist nicht der Weg, den wir einschlagen. Das ist nicht der Weg, den wir für richtig halten. Deshalb werden wir auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ach, sehr geehrte Frau Fuhrmann, im Gegensatz zu Ihnen habe ich eine Uhr und kann sie auch lesen. Ich habe noch Redezeit.
Es ist ein ernstes Thema. Trotz aller Gegensätze, die bestanden haben, haben wir dieses Thema im Innenausschuss sehr seriös und mit dem richtigen Ernst, den diese Sache verdient, diskutiert. Frau Kollegin Waschke, sosehr ich Ihre Arbeit in der Härtefallkommission wie im Petitionsausschuss geschätzt habe und nach wie vor schätze, was Sie dort geleistet haben, so sind Sie dieser Aufgabe in Ihrem Wortbeitrag eben nicht gerecht geworden.
Das jeweilige Verhalten einzelner Mitglieder, egal welcher Fraktion sie angehören,hat nichts damit zu tun,wann irgendein Sprecherwechsel stattgefunden hat. Das hat etwas damit zu tun, dass das für uns alle Neuland war, bei dem wir uns vernünftig einarbeiten mussten. Wir haben dort unsere Rollen gefunden, und ich meine, wir haben das richtig getan – wenn ich mir anschaue, wie häufig wir einstimmig entschieden haben. Insofern haben Sie heute voll danebengegriffen,als Sie hier Ihren emotionalen Vortrag gehalten haben.
Lassen Sie mich zum Schluss zwei Dinge feststellen, und nehmen Sie das bitte mit nach Hause.
Bei dem ersten Härtefall, der dort positiv entschieden wurde, stammte die Anregung dazu von einem CDU-Abgeordneten.
Entschuldigung, schauen Sie sich die Protokolle an. Es ging um eine türkische Mitbürgerin, eine türkische Staatsbürgerin, die ein Brandmal hatte und die wir hierbehalten haben. Diesen Fall habe ich bearbeitet; ich habe darum gebeten, ihn positiv zu bescheiden.Tun Sie also doch bitte nicht so, als ob es gewisse Mitglieder oder Fraktionen gegeben hätte, die gesagt hätten: Wir winken einfach alles negativ durch, nur weil wir im Petitionsausschuss schon einmal so entschieden haben.
Ein Allerletztes. Wenn Sie jetzt so tun, als bräuchten wir eine Härtefallkommission ohne Politiker, dann frage ich: Warum hat denn Ihre Fraktion zu Anfang dieser Debatte gesagt: „Wir wollen Landtagsabgeordnete dabei haben“? Sie waren doch wie wir der Meinung,dass dadurch die Arbeit nicht schlechter geworden wäre.
Das hat auch die Mehrzahl der Anzuhörenden so gesehen. Insofern bedauere ich, dass Sie sich derart haben hinreißen lassen. Ich hoffe aber, dass wir alle die gute und wertvolle Arbeit des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission entsprechend würdigen. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zu Ausländerbeiräten auf 16 Jahre vor.Die CDU-Fraktion wird diesem Ansinnen nicht folgen.Wir halten das für inhaltlich nicht begründet und für rein populistisch.
Die Probleme der beobachtbaren und eben auch angesprochenen Wahlverdrossenheit haben doch nichts oder nur ganz wenig mit dem aktiven Wahlalter zu tun. Die Wahlverdrossenheit hat mehr damit zu tun, wie die Politiker – ob ehren- oder hauptamtlich – vor Ort aufklärend unterwegs sind, ob die politisch Verantwortlichen präsent sind, und damit, ob sie niemals nachlassen, aufzuzeigen, welche Konsequenzen eine geringe Wahlbeteiligung hat. Das Verhindern einer geringen Wahlbeteiligung ist genauso wichtig wie das Anbieten vielfältiger Partizipationsmöglichkeiten.
Das wissen wir doch alle:Wenn die Wahlbeteiligung hoch genug ist, haben weder am rechten noch am linken Rand Menschen eine Chance, in die Landtage, in die Parlamente einzuziehen, bei denen man sich fragt, ob sie noch auf dem Boden der Verfassung stehen – Parteien und Gruppierungen, die mit den Rezepten von vorgestern die Probleme von heute oder morgen lösen wollen. Unseres Erachtens liegt hier die wahre Aufgabe der demokratischen Parteien.
Den Kollegen von der SPD darf ich daran erinnern, dass die SPD beim Wahlrecht alternierend vorzugehen scheint: Einmal stimmt sie zu – Rot-Grün –, einmal lehnt sie es ab – damals, als hier die CDU mit der FDP regiert hat –, und jetzt stimmt man dem wieder zu.
Wir möchten beim Wahlrecht mit 18 Jahren bleiben. Warum? Mit 18 Jahren erreicht man – darauf hat der Vertreter der FDP bereits hingewiesen – die volle Geschäftsfähigkeit.Mit 18 Jahren müssen sich die jungen Männer entscheiden, ob sie zur Bundeswehr gehen oder einen Zivildienst absolvieren. Mit 18 Jahren ist man bei allen Landtagen, beim Bundestag und auch beim Europaparlament wahlberechtigt. Da stellt sich dann für uns die Frage: Ist das kommunale Wahlrecht zweitklassig? Sind die Wahlen zu den Ausländerbeiräten eher unwichtig, damit man da einmal üben kann? Will man damit die in den Kommunalparlamenten oder den Ausländerbeiräten ehrenamtlich Tätigen abwerten? – Wir sind hier anderer Auffassung als die Redner der LINKEN, der SPD und wahrscheinlich auch der GRÜNEN.
Viel wichtiger als die populistische Absenkung des Wahlalters ist unseres Erachtens, dass man gemeinsam nach Lösungen sucht, wie die §§ 4c der HGO und der HKO mit Leben erfüllt werden können – wie es tatsächlich vor Ort gelingt, Kinder und Jugendliche bei Planungen, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen. Wo immer das
geht, werden wir da in Zukunft die Kommunen unterstützen.
Seien Sie doch ehrlich: Dort, wo man das Wahlalter abgesenkt hat, ist es gar nicht zu einem gesteigerten Interesse an der Wahlbeteiligung gekommen. Das zeigt, dass hier kein Zusammenhang besteht.
In Richtung der LINKEN darf ich sagen: Bleiben Sie sich doch treu. Sie als LINKE sind gegen die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf 18-Jährige und wollen das Jugendstrafrecht bis zum 21. Lebensjahr verlängert haben. Sie wollen, dass das Jugendstrafrecht bis zum 21. Lebensjahr angewendet wird, weil die Betreffenden noch nicht reif genug seien.Aber mit 16 sollen sie wählen gehen? Ich finde, hier sollten Sie zu einer einheitlichen Lösung kommen.
Einige werden sich daran erinnern: Die Kommunalen Spitzenverbände waren immer gegen die Absenkung des Wahlalters – wie 1999 auch die Fraktionen der SPD, der FDP und der CDU.
Wir werden im Innenausschuss und dann auch hier im Plenum, wenn es zur Abstimmung kommt, sehen, wie sich dieses Mal die Mehrheitsverhältnisse gestalten. Für die CDU-Fraktion darf ich sagen,dass wir beim Wahlalter mit 18 Jahren bleiben werden. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Härtefallkommission hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bewährt; darauf habe ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen. Anfängliche Startschwierigkeiten und Diskussionen, unter anderem wegen der grundsätzlichen Verankerung, aber auch wegen der Zusammensetzung, über die wir auch heute sprechen, konnten schnell gelöst oder zumindest abgebaut werden und wichen einer sachlich und personenorientierten – damit meine ich: am Individuum orientierten – Arbeitsweise mit häufig einstimmigen Ergebnissen.
Ich habe dem vorherigen Wortbeitrag ein Stück weit entnommen, dass man dies sehr wohl zur Kenntnis genommen hat. Ich bin auch der Meinung, dass man dies bei einem solchen Anlass unterstreichen sollte. Denn wer damals dachte, dass die vorgelagerten Beschlüsse des Petitionsausschusses aufgrund klarer Mehrheitsverhältnisse einfach durchgewunken würden, wurde eines Besseren belehrt und hat dies hoffentlich auch positiv vermerkt.
Heute stehen wir als CDU-Fraktion, wie auch in der ersten Lesung, für eine Öffnung der Härtefallkommission. Das heißt, wir stehen zu der geplanten Hinzuziehung außerparlamentarischer Fachleute, beispielsweise aus den Kirchen, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Liga oder anderen humanitären Einrichtungen. Aufgrund der positiven Erfahrungen macht es Sinn, gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode das Bewährte zu hinterfragen und die hier angesprochene Öffnung vorzunehmen.
Anders als die sich zumindest abzeichnende Mehrheit in diesem Hause oder nachher im Innenausschuss – wir werden die dritte Lesung beantragen – sind wir nach wie vor der Meinung, dass Landtagsabgeordnete diesem Gremium angehören sollten; idealerweise sollten sie aus dem Petitionsausschuss kommen. Warum? Zum einen hat die Anhörung unseres Erachtens sehr wohl gezeigt,dass nicht alle oder sogar nur die Minderheit der dort Gehörten der Auffassung waren, dass hier eine politikerfreie Zone existieren sollte. Zum Zweiten sind gerade Abgeordnete, insbesondere wenn sie aus dem Petitionsausschuss kommen, mit dem Thema vertraut und empfehlen sich auch durch die Person aufgrund der ihnen zu unterstellenden Interessenlage. Zum Dritten brauchen wir, gerade wenn es um die Anerkennung von Härtefällen geht, eine möglichst breite Akzeptanz. Dann macht es auch Sinn, dass die Politik aus den verschiedenen Ebenen vertreten ist.
Neben dieser personellen Diskrepanz ist es für uns nicht nachvollziehbar, wenn ich jetzt auf den Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf komme, wie man ernsthaft meinen kann, auf Ausschlussgründe verzichten zu können. Sollen Straftäter, wie das schon vorkam, weiterhin fünfstellige Subventionen erhalten und nicht ausgewiesen werden? Heute Mittag haben wir über Hartz-IV-Empfänger diskutiert. Wollen wir denen und deren Familien erklären, wa
rum Menschen bei uns bleiben dürfen, die längst hätten ausreisen müssen, stattdessen aber subventioniert werden und als Dankeschön noch Diebstähle oder Ähnliches begehen?
Das machen wir nachher im Innenausschuss.
Wir halten dies weder für fair noch für gerecht, und wir sind auch der Meinung, dass man dies der interessierten Öffentlichkeit nicht erklären kann. Ich sage noch einmal: Wenn wir von einer möglichst breiten Akzeptanz sprechen, dann haben wir auch an die Öffentlichkeit zu denken. Und was soll in der Begründung das „Gerede“ von eventuell entstehenden Mehrkosten bei den Kommunen, ohne eine entsprechende Lösung anzubieten?
Bei der Entscheidungsfindung und bei den Mehrheitsverhältnissen bleiben Sie meines Erachtens noch hinter dem zurück, was fast jeder Verein anders und, wie ich meine, vernünftiger regelt. Sie machen keinerlei Angaben zur Beschlussfähigkeit und keinerlei Angaben zu einer möglichen qualifizierten Mehrheit. Nach dem, was hier vorliegt, könnte die einfache Mehrheit der gerade einmal anwesenden Mitglieder ausreichen, um einen Härtefall positiv oder negativ zu bescheiden. Im Extremfall könnte dies bedeuten, dass drei Mitglieder ausreichen, die dann mit 2 : 1 abstimmen. Das ist unseres Erachtens dem Thema nicht angemessen und auch würdelos.
Deshalb sind wir, wie ich eingangs sagte, nach wie vor für die Öffnung der Härtefallkommission, fordern aber die Aufnahme der Ausschlussgründe, zumindest eine Mehrheitsentscheidung nach der Mehrheit der gesetzlich bestimmten Zahl der Mitglieder und die Einbeziehung der Landtagsabgeordneten.
Vielleicht können Sie in der Zwischenzeit prüfen, ob Sie auf diese Forderungen der CDU eingehen, wie wir sie in unserem Änderungsantrag formuliert haben. Wir haben in der folgenden Sitzung des Innenausschusses und in der dritten Lesung im Landtag noch Gelegenheit, dies gemeinsam zu tun. – Besten Dank.
Herr amtierender Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf greift die Fraktion DIE LINKE populistisch ein uns allen bekanntes Thema auf, und zwar – wenn ich den Vorredner richtig verstanden habe – nicht unbedingt im Sinne der Betroffenen. Denn damit sprengen die LINKEN einen bisher unausgesprochenen und zumeist eingehaltenen Konsens, diese finanziellen Regelungen parteiübergreifend zu klären. Denn gerade die Unterstützung des Sports, der Jugendarbeit und der Liga sollte möglichst aus dem parteipolitischen Gezänk herausgehalten werden. Zumeist ist dies bisher auch gelungen.
Mit ihrem Antrag wollen die LINKEN in einen laufenden Haushalt eingreifen und vergessen dabei, einen Deckungsvorschlag zu machen. Damit machen sie es sich – wie ich merke: nicht nur aus unserer Sicht – zu einfach.
Wir wollen dieses Thema anlässlich der Haushaltsberatungen 2009 diskutieren. Dabei wollen wir auch bedenken, wie entsprechende Deckungen vorgenommen werden können. Anders formuliert: keine Änderung bei der Deckelung ohne entsprechende Deckung. Alles andere wäre unseriös.Einen anderen Eindruck zu erwecken wäre gerade auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation nicht im Sinne der Destinatäre. Dadurch würde man ihnen Sand in die Augen streuen.
Wie wir wissen, leisten die Destinatäre sehr wertvolle Arbeit. Dafür erhalten sie alleine aus den Lottomitteln 33 Millionen c; im Jahr 2007 waren das 6,8 % der Einnahmen.
Sie weisen auf die Wichtigkeit der Unterstützung des Ehrenamtes hin. Das aber brauchen Sie uns und der Regierung, aber auch dem restlichen Parlament wirklich nicht zu erklären. Das Ehrenamt wurde – und ich hoffe: wird – hier parteiübergreifend gefördert.
Deshalb erhalten manche auch zusätzliche Mittel. Beispielsweise erhält der Sport in diesem Jahr noch zusätzlich 18 Millionen c, zusätzliche 5 Millionen c für das Sportland Hessen für anstehende Sanierungen, weitere 5 Millionen c aus dem Hallenbadprogramm, 1,8 Millionen c zur Sanierung vereinseigener Sportstätten und 650.000 c für die Weiterführung der Vereinsarbeit. Dies alles, liebe Frau Kollegin, ist weitaus mehr als das auch wichtige symbolische Verleihen von Orden und die Einrichtung einer Landesehrenamtsagentur oder die Einrichtung der Juleica oder der Ehrenamtscard.
Ob die Liga, der Landessportbund, der Hessische Jugendring, die Träger außerschulischer Jugendbildung oder der Ring politischer Jugend – alle übernehmen wichtige Funktionen zur außerschulischen Bildung, zur Ausbildung sozialer Kompetenzen und zur Hilfestellung bei Menschen, die sich vielleicht nicht selbst helfen können, auch und vor allem im ehrenamtlichen Bereich.
Wir wissen auch, dass die damit korrespondierenden Maßnahmen früher direkt und komplett aus dem Staatshaushalt bezahlt wurden. Ich persönlich sehe auch deshalb eine Berechtigung dafür, über diese Deckelung zu diskutieren und sie zu ändern.
Zum einen haben wir dabei die qualitative Komponente zu beachten. Denn die Anforderungen an die Destinatäre für ihre wichtige Arbeit sind in der Vergangenheit gestiegen.
Auch die quantitative Komponente gibt hier eine zusätzliche Argumentation. Denn zumindest ein Teil der Destinatäre hat seit Einführung der Deckelung erfreulicherweise zusätzliche Partner gefunden. Ich denke hier an den Hessischen Jugendring, zu dem in dieser Zeit beispielsweise die Landesmusikjugend, die Jugend des ASB, die Chorjugend oder die Jugend des THW hinzugestoßen sind.Das bedeutet auch,dass der dem Hessischen Jugendring zugewiesene Anteil auf mehrere verteilt werden muss.
Als drittes Argument ist die Kostensteigerung seit dem Jahre 1996 anzuführen. In diesem Zusammenhang hat die 3-prozentige Erhöhung im Jahre 2002 nur einen Teil abfedern können.
Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf heute zwar ablehnen, doch das Nachdenken über eine Deckelung werden wir bei den Haushaltsplanberatungen wieder aufgreifen. Wir suchen nämlich nach einer vernünftigen Regelung – abseits des Populismus, möglichst parteiübergreifend und im Sinne des Ehrenamts, das zusätzlich zu fördern ist. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der heutigen ersten Lesung werden wir im Innenausschuss sehr intensiv diskutieren. Wir werden dort anhören – das haben wir eben gehört –, und wir werden, wie ich bereits sagte, dort sehr intensiv diskutieren. Denn ich gehe davon aus, dass wir konstruktiv miteinander umgehen werden, dass wir auch in weiten Teilen die gleiche Zielrichtung haben, dass wir aber doch, zumindest wir als CDU-Fraktion, den einen oder anderen kritischen Hinweis haben,was diesen Gesetzentwurf anbetrifft.Wir nehmen hier eine andere Haltung ein und werden auch anders votieren. Aber ich will vorweg sagen: Vielleicht gelingt es uns, einen vernünftigen Kompromiss zu schließen. Das würde mich und uns sehr freuen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einerseits haben alle Fraktionen in diesem Hause signalisiert, dass sie einer grundsätzlichen Öffnung der Härtefallkommission positiv gegenüberstehen, nachdem man in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende und, wie ich meine, gute Erfahrungen mit der Arbeit der Härtefallkommission hat sammeln können. Zweitens sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es in diesem Hause niemanden gibt, der an der Sinnhaftigkeit der Härtefallkommission zweifelt. Das hat auch etwas damit zu tun, wie man dort miteinander umgegangen ist – und das waren „nur“ Landtagsabgeordnete und natürlich die Mitarbeiter der Verwaltung, die zum Teil dieser Debatte hier folgen und die ich herzlich grüßen möchte.
Bezüglich des Entwurfs gibt es, wie ich bereits sagte, die eine oder andere kritische Anmerkung, die ich hier nur anreißen möchte. Zum einen sind wir nach wie vor der Meinung,dass in diesem Fall eine Verordnung besser wäre als ein Gesetzeswerk. Wir wissen, dass eine Verordnung nicht nur besser ist, sondern dass sie vor allem auch schneller zum Ergebnis kommt. Werte Frau Kollegin, Sie haben schließlich gerade darauf hingewiesen, dass diejenigen, für die entsprechende Härtefallanträge gestellt werden, in einer misslichen Situation sind und nicht so lange auf eine Entscheidung warten müssen sollten.
Das Gesetzgebungsverfahren, das jetzt einzuhalten ist, führt dazu, dass sich die Verfahren zumindest in der Anfangszeit deutlich verlängern werden. Insofern begrüßen wir außerordentlich, dass der Minister in der letzten Sitzung des Innenausschusses abgefragt hat, ob wir damit einverstanden wären, dass er die Härtefallkommission zumindest vorübergehend nach den alten Regelungen einberuft, damit wir möglichst zeitnah Entscheidungen treffen können. Denn diejenigen, die im Gegensatz zu Ihnen der letzten Härtefallkommission angehört haben, wissen sehr gut, dass es einige Fälle gibt, die noch in der Warteschleife auf die Entscheidung warten.
Ein zweiter Punkt. Wir sind nicht der Meinung, dass wir die Härtefallkommission zu einer politikfreien Zone erklären sollten, denn wir haben – darauf habe ich eingangs hingewiesen – mit den Politikern in der Kommission eigentlich ganz gute Erfahrungen gemacht.
Wir haben gesehen, dass wir miteinander ringen können, dass wir hin und wieder Mehrheitsentscheidungen treffen müssen. Aber in den meisten Fällen war eine sehr intensive und auch fruchtbare Debatte möglich. Wir sind auch nicht der Meinung, dass eine einfache Mehrheit ausreichen soll, um ein Härtefallersuchen stellen zu können. Denn gerade in diesen Fällen ist es ganz wichtig, dass eine möglichst breite Basis vorliegt, um entsprechend entscheiden zu können.
Dass Sie keine Ausschlussgründe vorsehen, halten wir für bedenklich. Ich denke, darüber werden wir im Innenausschuss ausführlich diskutieren müssen.Außerdem sind wir der Meinung, dass ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, wie bei Ihnen vorgeschlagen, nicht ausreicht,um in diesem Gremium entsprechend repräsentiert zu werden.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Bellino, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Jürgens?
Ich komme gleich zum Ende. Ich denke, das machen wir dann im Innenausschuss. – Das Parallelverfahren, das Sie ermöglichen wollen, dass sowohl im Petitionsausschuss als auch in der Härtefallkommission debattiert werden kann, halten wir für unglücklich.Wir müssen auch prüfen, ob dies gesetzlich überhaupt möglich ist.
In Summe: Es gibt einige Punkte, die wir nicht so sehen wie Sie. Wir sind aber bezüglich der generellen Öffnung der Härtefallkommission nach wie vor der Meinung, dass dies gut tut.Wir halten es aber auch für sinnvoll, die Politik dort nicht zu vernachlässigen. Wir freuen uns auf eine hoffentlich konstruktive Diskussion im Innenausschuss, die dann dazu führt, dass wir mit sehr breiter Mehrheit über die weitere Zukunft und die Zusammensetzung der Härtefallkommission sprechen können. – Besten Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank,Herr Bellino.– Frau Waschke,ich darf Ihnen das Wort für die SPD-Fraktion erteilen.
Herr amtierender Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2005 hat der Hessische Landtag in und mit der Härtefallkommission Erfahrungen sammeln können. Ich darf vorwegnehmen, dass diese nicht nur meines Erachtens gute Erfahrungen waren, die wir haben sammeln können.
Eine anfängliche Skepsis in den verschiedensten Fraktionen aus verschiedenen Gründen wich zunehmend einer professionellen, stets an humanitären Gesichtspunkten orientierten und dann auch sachlichen und immer mehr kollegialen Zusammenarbeit. Ich glaube, für alle feststellen zu können, dass man sich – auch wenn unterschiedliche Auffassungen bestanden – auf das Wort, das man sich vorher gegeben hat, verlassen konnte und vor allen Dingen dass, wie ich sagte, immer der humanitäre Aspekt an allererster Stelle stand.
Deswegen bin ich sicher, dass die Härtefallkommission ein gutes Bild abgegeben hat und – was noch wichtiger ist – im Außenverhältnis spürbar häufig und immer häufiger einvernehmliche Entscheidungen im Sinne der Petenten hat treffen können.Auch aufgrund dessen halten wir eine Änderung der Besetzungsregelung der Härtefallkommission für überprüfenswert und bitten, wie das im Antrag formuliert ist, die Landesregierung, entsprechend tätig zu werden bzw. eine ergebnisoffene Prüfung durchzuführen.
Dies macht Sinn zu Beginn einer Legislaturperiode. Dies macht Sinn, da wir Erfahrungen haben sammeln können. Es ist – wie ich bereits darstellte – auch inhaltlich angemessen. Ich gehe davon aus, dass wir uns hierüber im Innenausschuss noch detailliert verständigen werden, wobei wir auf eine ausgewogene Zusammensetzung dieser Härtefallkommission Wert legen; denn eine ausgewogene Zusammensetzung sorgt nicht nur für einen entsprechenden Stil und Qualität der Entscheidungen, sondern auch für Akzeptanz nicht nur im Hessischen Landtag und in den Ministerien, vielmehr auch und vor allen Dingen in der Öffentlichkeit bei denen, die mit Kosten belastet werden.
Deswegen sind wir der festen Überzeugung, und das werden wir im Ausschuss auch deutlich machen, dass neben der Landespolitik – d. h. Landesregierung und Landtag – die humanitären Einrichtungen, die Kirchen, die NGOs, die Liga, um nur einige zu nennen, vertreten sein müssen, aber auch und mit entsprechender Gewichtung die kommunale Ebene. Hierüber werden wir im Innenausschuss sprechen. Ich erinnere jetzt schon daran, dass die Kommunalen Spitzenverbände, als wir damals über die Härtefallkommission und die Änderung des § 23a Aufenthaltsgesetz sprachen, Bedenken – wie wir meinen: berechtigte Bedenken – anmeldeten.
Wir werden mit Sicherheit auch kritisch hinterfragen, wie wir es mit dem Wegfall der Einkommenssicherungsregel, wie es die SPD vorschlägt, halten. Darüber wird man sich nicht nur unterhalten, sondern auch konkret darüber sprechen, wie entsprechende Modelle ausgestaltet werden sollen. Unabhängig davon sind wir – das zeigt auch der Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP eingebracht haben – daran interessiert, dass die gute Zusammenarbeit der Härtefallkommission vernünftig fortgesetzt werden kann. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte mich nach dem Wortbeitrag der Fraktion DIE LINKE noch einmal gemeldet, weil dieser Wortbeitrag meines Erachtens diesem sensiblen Thema in keiner Weise gerecht wurde.
Niemand in diesem Hause und schon gar nicht diejenigen, die die Arbeit im Petitionsausschuss und der Härtefallkommission gemacht haben,müssen sich belehren und sagen lassen, dass in diesen Gremien Einzelfälle zu beachten sind. Ich dachte, deutlich gemacht zu haben – das haben auch die Ausführungen in den Berichten des Petitionsausschusses sehr deutlich gezeigt –, dass dies der Fall war. Darauf abzustellen, dass die Härtefallkommission ein Tiger sei, der zwar laut brüllen könne, der Minister dann aber mache, was er wolle, ist unverschämt.
Das Ministerium war sowohl in der Härtefallkommission als auch im Petitionsausschuss nicht nur anwesend, um Fragen zu beantworten, sondern auch, um dort, wo es humanitär geboten war, nach Lösungen zu suchen.
Da gab es keine Fronten, und es gab keine Türen, die man hätte aufrennen müssen. Diese waren offen. Dafür sind das Ministerium sowie dessen Spitze zuständig. Ich glaube, es war Frau Kollegin Waschke, die freundlicherweise darauf hingewiesen hat, wie viele Anträge von uns gestellt und wie viele seitens des Ministeriums bereits positiv beschieden worden sind. Auch dies zeigt sehr eindrucksvoll, dass man hier miteinander gearbeitet hat, um die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Zwei weitere Beispiele. Die Härtefallkommission und der Petitionsausschuss waren es, die mit der Agentur für Arbeit gerungen haben, um miteinander zu vereinbaren, wie man aus dem Kreislauf herauskommen kann: keine Aufenthaltserlaubnis – keine Arbeitsgenehmigung – keine Arbeitsgenehmigung, keine Aufenthaltserlaubnis. – Wir haben einen tollen Meilenstein errungen, da wir jetzt sagen können, dass die Agentur für Arbeit dort sensibler und im Sinne der Petenten reagiert. Und in Anlehnung an die Bundespolitik von einem Feigenblatt zu sprechen, halte ich für unverschämt.
Sofort. – Denn nennen Sie mir ein Land, welches humanitärer mit Flüchtlingsfragen umgeht, als das in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist.
Was die Gesetzeslage angeht – –
Das war ein Semikolon. Ich führe den Satz fort, indem ich feststelle, dass wir auch über den Gesetzentwurf sprechen werden.Aber wir bitten zu bedenken, dass das Verfahren dann ein längeres sein wird, als wenn wir es über die Verordnung regeln, über die wir uns dann hoffentlich einigen können.Wir halten dies für den besseren und schnelleren Weg. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE beantragt, abweichend von dem gültigen IMK-Beschluss, eine generelle Bleiberechtsregelung und, übergangsweise, für Hessen einen Abschiebestopp.
Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag mit seinen zwei Teilbereichen nicht folgen und schließt sich damit – Sie können sich sicher alle daran erinnern – der weit überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags an.
Wir verschließen dabei nicht die Augen vor der Situation in einem Land, das sich nach 23 Jahren Bürgerkrieg bzw. kriegerischer Auseinandersetzungen in einer Phase des Wiederaufbaus befindet.Wir verkennen auch nicht die regionalen Unterschiede bezüglich der Entwicklung des Landes und der Versorgung sowie der Sicherheitslage in einzelnen Landesteilen.
Wir bedenken auch die besondere Schutzwürdigkeit einzelner Personengruppen, beispielsweise Alleinerziehender, alleinstehender Frauen und Familien mit Kindern. In dem bereits zitierten IMK-Beschluss werden gerade die Bedingungen geregelt, die erfüllt sein müssen, um gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse bzw. Aufenthaltstitel zu erteilen. Er schützt damit auch die eben skizzierten Personengruppen.
Wir wissen allerdings, dass das Auswärtige Amt, das zuständige Bundesamt, aber auch unser Ministerium und die nachgelagerten Behörden die Lage in und um Afghanistan permanent beobachten und auf Veränderungen sehr sensibel reagieren. Sie erstatten Meldung, wenn sich, beispielsweise aus humanitären Gründen,an der Abschieberegelung etwas ändern muss.
Wir wissen auch,dass bei den Personen,die zurückgeführt werden können, sehr sensible Einzelfallprüfungen vorgenommen werden. Jeder einzelne Fall wird gesondert betrachtet, und für jeden einzelnen Fall wird entschieden, ob eine Rückführung zu vertreten ist oder nicht. So sind auch die – im positiven Sinne – niedrigen Fallzahlen zu erklären. In Deutschland gab es im vergangenen Jahr 79 Rückführungen. Der Grundsatz der Individualität der Betrachtung und der Entscheidung gilt auch für den Petitionsausschuss und die Härtefallkommission.
Hinzu kommt, dass im Februar 2008 der VGH in seinem Urteil festgestellt hat, dass die Rückführung der nicht durch den IMK-Beschluss geschützten Personen zu bestätigen und insofern auch in Ordnung ist.
Wir bedenken auch, dass seit 2002 mindestens 5 Millionen Menschen sogar freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt sind. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir, wie in der Vergangenheit, auch in der Zukunft keine Massenabschiebungen erleben werden.
Wir sind sicher, dass alle Verantwortlichen – in Berlin, in Wiesbaden oder sonst wo – auch in Zukunft die Situation in Afghanistan beobachten und sensibel reagieren werden und dass die Einzelfallprüfungen nach wie vor entscheidend dafür sind, ob eine Rückführung zu verantworten ist oder nicht.Wir sind der Überzeugung, dass die jetzige Regelung, die auch gerichtlich abgesichert ist, vertretbar und richtig ist. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, das ist fast wie eine Kurzintervention. Ich brauche die Redezeit vielleicht nicht, aber ich möchte noch einmal auf das angesprochene Hamburger Verhältnis zu sprechen kommen.
Wir halten es durchaus für interessant, was sich in Hamburg zurzeit zwischen der GAL und der CDU anbahnt und auch umgesetzt wird. Das sollte man ruhig weiter beobachten. Aber man täuscht sich, wenn man darauf hinweist, dass dort ein genereller Abschiebestopp vereinbart worden sei. Dem ist nicht so. Es hat zwar in der einen oder anderen Zeitung so gestanden, das ist aber verkürzt wiedergegeben worden. Man hat sich dort darauf verständigt, dass man bei Familien mit Kindern einen vorübergehenden Abschiebestopp angehen will. Darum geht es, und darüber brauchen wir in Hessen gar nicht zu sprechen; denn das machen wir hier sowieso nicht.
Das haben wir in der vergangenen Periode nicht gemacht, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir dies auch in Zukunft nicht machen werden.
Abschließend bin ich Herrn Rentsch sehr dankbar, da er noch einmal auf die Arbeit im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission hingewiesen hat und deutlich gemacht hat, dass wir uns in diesen Fällen, über die wir uns unterhalten haben, bei diesen arbeitsfähigen, in der Regel auch ordentlich ausgebildeten jungen Männern
auch noch jeden einzelnen Fall angeschaut haben: Können wir dies, wollen wir dies? Wenn Sie in die Protokolle einsteigen, werden Sie sehen, dass wir uns sehr häufig aus humanitären Gründen auch zugunsten des Petenten ausgesprochen haben. Dabei wird es auch bleiben.