Das heißt, nach diesem Zeitpunkt – ein Jahr später oder wann auch immer – wird das Hauptsacheverfahren entschieden. Dieses Hauptsacheverfahren hat eine Berufungsmöglichkeit zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig.
Völlig klar ist: Der Antragsteller, Fraport, hat an dem Tag der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel Baurecht – nichts von wegen Rechtsstaat hin und her, Zweifel, Missverständnis, „wollen bewahren“ oder sonst etwas. An dem Tag nach der Entscheidung des VGH in Kassel – wenn es so kommt, wie es das Gericht gesagt hat, im Januar oder Februar – gibt es entweder eine lange Aussetzung wegen des Hauptsacheverfahrens, und dann wird über eine lange Zeit nicht gebaut; oder, wenn das Gericht sagt, der Sofortvollzug ist berechtigt, es besteht am nächsten Tag Baurecht.
Was ich nicht zulassen will, auch nicht so nebenbei in einem Protokoll, ist, dass sich irgendjemand rechtsstaatswidrig verhalten würde, wenn die Fraport dann von ihrem Baurecht Gebrauch macht und dann selbstverständlich der Staat – das sind wir hier alle zusammen – durchsetzen wird,
dass sie im Zweifel das Baurecht hat.Das ist dann ein ganz normales Recht, das ist der Rechtsstaat. Dafür brauche ich kein Hüttendorf.
In dem Augenblick, in dem die vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht gewinnen und es eine Aussetzung gibt, wird keiner bauen. Dafür brauche ich nicht die Linkspartei, das ist der Rechtsstaat.
Also ist dieses Hüttendorf unter jedem denkbaren Gesichtspunkt eine Provokation oder Unsinn – und da müssen Sie sich irgendwann entscheiden. Herr Schaus, das geht so zwischen den Dingen nicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zunächst den Antrag Drucks. 17/658 der Fraktionen von CDU und FDP auf.
Herr Präsident, ich möchte darum bitten, die Entschließungsanträge, wie sie heute hier vorgelegt sind – ich mache es gleich insgesamt für alle, nämlich Drucks. 17/658 und Drucks. 17/701, der Dringliche Antrag der SPD, sowie Drucks. 17/702, unser Dringlicher Entschließungsantrag – getrennt abzustimmen.
Ich rufe Nr. 1 auf. Wer stimmt zu? – Wer lehnt ab? – Wer enthält sich? – Dann ist Nr. 1 abgelehnt bei Zustimmung von CDU und FDP und Gegenstimmen von SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Nr. 2: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist Nr. 2 mit dem gleichen Votum abgelehnt.
Nr. 3: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Nr. 3 mit dem gleichen Votum abgelehnt.
Nr.4:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch Nr. 4 ist mit dem gleichen Votum abgelehnt.
Nr.5:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch Nr. 5 mit dem gleichen Votum wie bisher abgelehnt.
Nr.6:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Nr. 6 mit dem gleichen Votum wie bisher abgelehnt.
Nr.7:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch Nr. 7 mit demselben Votum wie bisher abgelehnt.
Zunächst Nr. 1:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist Nr. 1 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP angenommen bei Ablehnung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Nr. 2: Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Nr. 2 mit dem gleichen Votum wie Nr. 1 angenommen.
Nr.3:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist Nr. 3 mit dem gleichen Votum wie bisher angenommen.
Nr.4:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde Nr. 4 mit bisherigem Votum angenommen.
Nr.5:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde Nr. 5 bei Zustimmung der SPD gegen die Stimmen von CDU, FDP und DIE LINKE und bei Enthaltung der GRÜNEN abgelehnt.
Nr.6:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde Nr. 6 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE.
Nr. 7: Wer möchte Nr. 7 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde Nr. 7 mit gleichem Votum wie Nr. 6 angenommen.
Ich komme nun zum Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend rechtswidrige Eröffnung des Büros der Fraktion DIE LINKE im Kelsterbacher Wald, Drucks. 17/702.
Nr. 1:Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Nr. 1 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP bei Enthaltung der GRÜNEN sowie bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE beschlossen.
Nr. 2: Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Nr. 2 mit gleichem Stimmenergebnis wie Nr. 1 angenommen.
Nr.3:Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde Nr. 3 bei Zustimmung von CDU und FDP und bei Ablehnung durch SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Ich teile Ihnen formlos mit, dass sich die Geschäftsführer darauf verständigt haben, dass wir nun in die Mittagspause gehen und den Tagesordnungspunkt 44 gleich nach der Mittagspause aufrufen.
Herr Präsident, ich würde den Vorschlag machen – vorausgesetzt, dies ist organisatorisch möglich –, dass wir die Bestätigung des Eides direkt nach der Mittagspause machen, damit die Mitglieder des Staatsgerichtshofs nicht während der Debatte warten müssen.
Herr Kollege Wagner, da die Vereidigung kein Sachpunkt ist, habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es ist ganz selbstverständlich, dass wir zunächst vereidigen und erst im Anschluss Tagesordnungspunkt 44 aufrufen.
Ich habe den parlamentarischen Geschäftsführern mitgeteilt, dass ich die Mittagspause um eine halbe Stunde verkürze. Wir treffen uns also um 14.30 Uhr wieder. Es ist notwendig,zeitökonomisch zu arbeiten,da wir bereits eineinhalb Stunden verloren haben und unter Umständen bis 20 Uhr tagen müssten.Wir haben noch einiges vor. Daher müssten wir die Vereidigung unter Umständen doch erst nach dem Tagesordnungspunkt 44 vornehmen. Es bleibt dennoch dabei, dass wir um 14.30 Uhr beginnen. Das ist entschieden. Ich läute hiermit die Mittagspause ein.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich darf die Journalisten und Fotografen bitten, sich aus dem Inneren des Saales fortzubewegen.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Schließung von Telekom-Callcentern verhindern und Arbeitsplätze sichern, Drucks. 17/703. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das der Fall. Damit ist der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 82 und kann, wenn dem nicht
widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 68, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, mit aufgerufen werden.
Tagesordnungspunkt 3, der Hinweis auf den bereits geleisteten Eid zweier Mitglieder des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen,wird von der Tagesordnung abgesetzt, da gerade im Wahlausschuss keine Wahl vorgenommen wurde.
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energieanhörung zeigt: Hessen muss endlich mit der Energiewende beginnen – Drucks. 17/648 –