Protocol of the Session on September 23, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Plenarwoche mit der heutigen 16. Plenarsitzung und heiße Sie erst einmal alle herzlich willkommen. Ich stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so.

Die Tagesordnung vom 16. September 2008 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 75 Punkten liegen Ihnen vor.

Im Nachtrag sehen Sie, dass wir mit den Tagesordnungspunkten 67 bis 71 fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde haben. Wie immer, haben wir uns darauf verständigt, diese mit fünf Minuten Redezeit je Aktuelle Stunde und je Fraktion abzuhandeln.Wird dem widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall, dann verfahren wir so.

Entgegen der Ankündigung in der Tagesordnung wird Tagesordnungspunkt 13 nicht gelesen, da der Haushaltsausschuss noch keine Beschlussempfehlung gefasst hat. Dies teile ich Ihnen hiermit mit.

Tagesordnungspunkt 14, der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Nun komme ich zu den noch eingegangenen Anträgen und Änderungsanträgen. Da gibt es zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/690, zu Tagesordnungspunkt 15, dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucks. 17/680 zu 17/505.

Ebenfalls eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 16 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/694, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 18. September 2008, Drucks. 17/679 zu 17/109.

Ein Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 16 liegt vor: der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 18. September 2008, Drucks. 17/679 zu 17/109.

Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Menschen und Sozialstaat stärken: Arbeitslosigkeit weiter abbauen, Beschäftigungschancen erhöhen, Drucks. 17/692. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 76, und wir können ihn mit den Tagesordnungspunkten 2 und 48 aufrufen. – Das ist einvernehmlich, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf: einen Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Deutschland und Hessen sozial gestalten, Drucks. 17/695. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann rufen wir ihn als Tagesord

nungspunkt 77 mit den Tagesordnungspunkten 2, 48 und 76 auf. – Das ist so Konsens.

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? – Herr Kollege Wintermeyer.

Herr Präsident, ich habe akustisch nicht verstanden, womit wir es verbinden. Es war etwas geräuschvoll hier.

Was konkret nicht, Herr Kollege?

(Heiterkeit – Zuruf:Alles!)

Ich könnte Ihnen die Frage beantworten, wenn ich es verstanden hätte.

(Erneute Heiterkeit)

Meiner letzten Äußerung nach dem Aufruf der hier vorgelegten Anträge zu Tagesordnungspunkt 77, wo ich darum gebeten habe, zuzustimmen, dass wir ihn mit den Punkten 2, 48 und 76 aufrufen, haben Sie zugestimmt – jetzt auch Sie.

Jetzt frage ich: Gibt es noch Wünsche zur Tagesordnung? – Herr Kollege Rentsch.

Herr Präsident, es gibt einen Änderungsantrag meiner Fraktion zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Härtefallkommission,Tagesordnungspunkt 16.Er ist schon im Ausschuss gewesen, dazu gibt es auch eine Beschlussempfehlung. Ich bitte darum, dass wir ihn nachher mit Tagesordnungspunkt 16 zusammen aufrufen. Das ist Drucks. 17/602.

Er war im Ausschuss? Das heißt, er ist auch vom Ausschuss an das Plenum überwiesen worden? – Damit wird Drucks. 17/602 im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Härtefallkommission aufgerufen. Auch das ist genehmigt, dann verfahren wir so.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden heute wahrscheinlich bis 20 Uhr tagen. Das folgt aus der Tatsache, dass wir eine Regierungserklärung und drei zweite Lesungen haben. Dass wir mit Tagesordnungspunkt 1 beginnen, ist Tradition: Fragestunde. Danach folgt Tagesordnungspunkt 2, die Regierungserklärung.

Ich habe Ihnen auf Ihren Plätzen einen Hinweis zur Bedienung der Mikrofone verteilen lassen.

(Heiterkeit – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Deutlich reden!)

In meinem früheren Beruf hätten wir das jetzt gemeinsam geübt.

(Clemens Reif (CDU): Da fehlt der Hinweis für den Präsidenten!)

Der Präsident hat viel kompliziertere Verfahren hier vorn. Deswegen hat er auch zwei Schriftführerinnen bekommen. – Schauen Sie sich den Zettel an. Es ist relativ einfach, wenn man es kapiert hat.

(Heiterkeit)

Der wichtigste Punkt ist:Wenn Sie einmal gedrückt haben und irgendeine Farbe auftaucht, dann lassen Sie die Finger davon. Alles andere hat früher immer dazu geführt, dass es Störungen gab.

(Clemens Reif (CDU): Nicht fummeln!)

So ist das.

Auf Ihren Plätzen liegt eine druckfrische Broschüre „Der Hessische Landtag nach der Wahl vom 27. Januar 2008“.

Heute Abend um 19 Uhr ist Skatturnier.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): 20 Uhr!)

Das muss einmal ohne Abgeordnete stattfinden, oder ohne die, die hier gebraucht werden. Ich weiß es nicht, es geht nicht anders.Kollege Quanz wird jedenfalls eröffnen, das ist gesichert, weil er weiß, wie Skat gespielt wird, im Gegensatz zum Präsidenten.

(Norbert Schmitt (SPD): Kurz fassen!)

Der Innenausschuss ist einberufen worden für heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, im Raum 510 W, und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr trifft sich ebenfalls heute Abend im Sitzungsraum 501 A. Dies nur zu Ihrer Information.

Wir haben einen runden Geburtstag.Ich gratuliere im Namen des Hauses Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger zu ihrem Geburtstag. Hier steht, wie hoch er ist, kein Problem.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wie niedrig!)

Selbst 20 Jahre wären schon hoch über null. Aber das Doppelte haben wir zu feiern. – Liebe Silke, liebe Frau Lautenschläger, herzlichen Glückwunsch, alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde – Drucks. 17/582 –

Wir beginnen mit der Frage 57. Frau Abg. Künholz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie erklärt sie sich, dass trotz der extrabudgetären Vergütung die bestehenden Opiat-Substitutionsambulanzen seit der EBM-Neufassung zum 1. Januar 2008 durch eine unzureichende Zuerkennung von abrechnungsfähigen Ziffern durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen in finanzielle Bedrängnis geraten sind?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete, ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Zum Ersten ist festzustellen, dass die Kassenärztliche Vereinigung keine Rechte zur Zuerkennung von Abrechnungsziffern besitzt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie mit der Zuerkennung von abrechnungsfähigen Ziffern den Ermächtigungsumfang einer Institutsambulanz angesprochen haben.

Anfang 2008 ist bundesweit ein neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab in Kraft getreten. Der bundesweit geltende EBM wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart. In Kap. II sind unter Ziffer 1.8 die Gebührenordnungspositionen für die Substitutionsbehandlung definiert. Die drei dort genannten EBM-Ziffern werden entsprechend ermächtigt, dass Substitutionsambulanzen auf jeden Fall abrechnen können. In Hessen kommt eine zusätzliche Pseudoabrechnungsziffer „Take-Home-Dosis“ als pauschale Vergütung hinzu, die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen vereinbart worden ist.

Zusätzlich muss entweder ein Krankenhaus, eine andere in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassene Einrichtung oder ein einzelner Arzt bei Beantragung der Ermächtigung den Umfang seiner gewünschten Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung benennen. Der von der KVH rechtlich unabhängige Zulassungsausschuss – dort haben wir eine paritätische Besetzung von Vertretern der KVH und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen – entscheidet dann über die Ermächtigung und ihren Umfang.

Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch vor dem rechtlich ebenfalls von der Kassenärztlichen Vereinigung unabhängigen Berufungsausschuss eingelegt werden. Das Verfahren vor dem Berufungsausschuss gilt als Vorverfahren zu einem Sozialgerichtsverfahren. Weder der Zulassungs- noch der Berufungsausschuss unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Land Hessen.