Deshalb sage ich es auch so deutlich, damit es klar ist. Ich mache Ihnen immer das gleiche Angebot: Lassen Sie uns zu jeder Zeit an jedem Ort zu jedem Thema der inneren Sicherheit diskutieren.
Letzte Bemerkung. Herr Kollege Rudolph, Sie haben zur Bundeswehr gefragt. Sie haben sich eben noch einmal geäußert. Ich möchte hier zum Schluss zu Protokoll Folgendes festhalten. Die innere Sicherheit – ich wiederhole den ersten Satz – ist ein Grundbedürfnis der Menschen und eine Grundverpflichtung von uns. Es darf nicht sein, dass
immer erst etwas unternommen wird, wenn etwas passiert ist. Deshalb ist die Debatte im kleinen Karo falsch. Die Debatte hart,engagiert,auch unterschiedlich zu führen ist in Ordnung.
Aber ich hätte erwartet, wenn Sie schon einen Antrag zum Thema Bundeswehr stellen, dass Sie auf die Kernfrage eine Antwort geben: Was tun wir bei einer Gefahr, die die Polizei nicht beseitigen kann? – Man kann unter Umständen zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Aber hier eine Rede zu halten, sich mehrfach zu melden und dazu gar nichts zu sagen, ist nicht nur das Thema verfehlt, das ist erbärmlich. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Bouffier. – Herr Rudolph, ich darf Ihnen das Wort erteilen. Sie haben noch fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bouffier,Sie haben völlig Recht.Bei einem Einsatz der Bundeswehr im Innern halten wir uns ganz erbärmlich ans Grundgesetz, und darauf sind wir sehr deutlich stolz.
Sie haben alles wunderbar miteinander vermengt – Urteil in Karlsruhe, Erlaubnis der Bundeswehr zum Abschuss von Flugzeugen. Ausgangspunkt waren die Versuche von Herrn Schäuble und die glasklare Antwort von Herrn Jung:Anlässlich der WM in Deutschland brauchen wir die Bundeswehr nicht als operative Kräfte.
Ja, beweihräuchert. – Sie haben fünfmal einen verfassungswidrigen Haushalt vorgelegt, und die Kinder und Enkelkinder zahlen Ihre Schulden, weil Sie eine völlig verfehlte Finanzpolitik machen. Das ist Ihr Beitrag zur inneren Sicherheit – über Schulden finanziert, Herr Bouffier.
Herr Innenminister, deswegen bleibt es bei dem, was ich zu Beginn gesagt habe: Die deutschen Sportler in Turin sind viel erfolgreicher als Sie als Innenminister in Hessen. – Vielen Dank.
(Allgemeine Heiterkeit – Volker Hoff (CDU): Es wäre leichter gewesen,er hätte die weiße Flagge gehisst!)
Ich darf feststellen, dass wir am Ende der verbundenen Debatte von drei Tagesordnungspunkten angekommen sind.Ich stelle fest,dass die Regierungserklärung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport betreffend „Raus aus der Wache, ran an den Täter – Sicherheit für Hessens Bürger“ abgegeben wurde und die Aussprache dazu stattfand.
Dazu waren zwei Entschließungsanträge aufgerufen, zunächst Tagesordnungspunkt 25: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Schutzmann vor Ort – immense Steigerung des polizeilichen Services. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU einstimmig angenommen.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 28: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Einsatz der Bundeswehr als Polizeikräfte in Hessen, Drucks. 16/5150. Wer möchte diesem Entschließungsantrag der SPD zustimmen?
Die Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich bekomme den Hinweis seitens der Geschäftsführerin und der Geschäftsführer, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 67 aufrufen wollen:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie – Drucks. 16/5308 zu Drucks. 16/5105 –
Herr Präsident! Das Plenum hat in seiner 90. Sitzung am 24. Januar 2006, d. h. vor noch nicht einmal einem Monat, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zur Beratung überwiesen. Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Februar mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die von mir nunmehr zu zitierende Beschlussempfehlung gefasst. Die heißt: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Keine. Damit einstimmig so angenommen und zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich weiß, dass mindestens eine Einladung durch die Feuerwehren bevorsteht. Ich wünsche Ihnen einen informativen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.