Jörg-Uwe Hahn
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Hohes Präsidium! Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen bekommen.
Er hat eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 31. Oktober 2007 behandelt und zu Art. 1 bis 3 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie zu Art. 4 bis 13 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die von mir gleich zu verlesende Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7864, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Hohes Präsidium! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 16/8064, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/8078 ersichtlichen Fassung, in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen herzlichen Dank.
Nachdem das Plenum in der letzten Sitzung die dritte Lesung gewünscht hat, hat sich der Innenausschuss am 5. Juli damit beschäftigt. Mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist der Gesetzesinitiative der SPD ein Nein entgegengesetzt worden. Deshalb empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident! Das Plenum hat in seiner 90. Sitzung am 24. Januar 2006, d. h. vor noch nicht einmal einem Monat, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zur Beratung überwiesen. Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Februar mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die von mir nunmehr zu zitierende Beschlussempfehlung gefasst. Die heißt: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter des Innenausschusses darf ich Ihnen die Geschichte des Gesetzentwurfs der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes vortragen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 58. Plenarsitzung am 25. Januar 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Innenausschuss hat am 1. Juni 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und mit den
Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Das ist der Bericht des Berichterstatters.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 3. Juli 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/879, war dem Innenausschuss am 6. November 2003 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innenausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 8.Oktober und am 20.November 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von mir gleich vorzulesenden Beschlussempfehlungstext gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/879, einstimmig bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen geänderten Fassung anzunehmen. – Herr Präsident, das ist der Bericht des Innenausschusses.
Frau Präsidentin! Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag, dem 14. Oktober, dem Innenausschuss nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen. Der Innenausschuss hat unverzüglich am Dienstagabend den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von mir zum Schluss vorzulesende Beschlussempfehlung gefasst.Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit folgender mündlich eingebrachten Änderung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden:
In Art. 1 Nr. 3 werden in § 5 Abs. 2 Nr. 2 die Worte „am 1. Januar 2004 vorhandene“ gestrichen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.