Wir haben darüber hinaus vorgeschlagen, die Disziplinarbefugnis für die jeweiligen Behörden deutlich zu erweitern, die Entscheidungen bis in den mittelschweren Bereich in den einzelnen Behörden anzusiedeln – natürlich mit Widerspruchsmöglichkeiten, aber so, dass wir nicht den ganzen Behördenapparat rauf und runter brauchen. Auch das ist vernünftig.
Soweit es möglich ist, haben wir das Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht an die Stelle des Strafprozessrechts gesetzt.
Das sind die vier großen Überlegungen. Daneben steht eine Fülle von Spezialmaterien, die ich Ihnen im Interesse der Zeit hier nicht vortrage. Aber ich bin der Überzeugung, nach 50 Jahren ist das hessische Disziplinarrecht grundlegend zu reformieren. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist dafür nach meiner Überzeugung ein sehr guter Ansatz.Ich bitte Sie deshalb,dem zuzustimmen.Ich bin sicher, wir werden in den Ausschussberatungen genügend Gelegenheit haben, uns mit Einzelfragen zu beschäftigen. – Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Staatsminister Bouffier. – Herr Rudolph, Sie haben als Erster das Wort in der Aussprache. Fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, dadurch, dass ein Gesetz 50 Jahre alt ist, muss es noch nicht schlecht sein. Das allein wäre keine Begründung.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das gilt auch für Menschen! – Gegenruf des Ministers Volker Bouffier: Keine Schärfe!)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem gibt es sachliche Gründe, die nahe legen, das hessische Disziplinarrecht zu verändern. Herr Innenminister, was Sie hier vorlegen, orientiert sich relativ weitgehend am Bundesrecht. Deswegen werden wir im Rahmen der Anhörung zu prüfen haben, ob jetzt Rechte von Mitarbeitern beschnitten werden.
Ich weiß aus eigener Anschauung, die Verfahrensdauer bei Disziplinarverfahren war in der Vergangenheit sehr lange. Das war sowohl für die Dienststelle als auch für die Mitarbeiter bisweilen unbefriedigend. Es hat auch dazu geführt, wenn man sich in einer Dienststelle vor Entschei
dungen drücken wollte, dass man das Disziplinarverfahren relativ lange ausgeweitet hat. Insofern können kürzere Verfahrensdauern an der Stelle hilfreich sein. Auch macht es nach unserer Auffassung Sinn, das nicht förmliche Ermittlungsverfahren nicht mehr durchzuführen.Von daher sprechen durchaus sachliche Gründe dafür. Wir werden das im Rahmen der Anhörung noch einmal genau bewerten.
Das neue Disziplinarrecht darf aber auf keinen Fall dazu führen – ich komme darauf zurück, weil das relativ nahe liegt –, dass Dienststellen- oder Behördenleiter möglicherweise missbräuchlich oder mit falschem Verständnis das Disziplinarrecht anwenden wollen. Der Polizeipräsident von Kassel hat schon Missbilligungen gegen Beamte ausgesprochen,die sich in der Vergangenheit kritisch über die Landesregierung geäußert haben.
Deswegen kann ein neues Disziplinarrecht nicht dazu führen, dass die Landesregierung meint, sie sei unangreifbar.Wer eine anständige, gute Politik macht, der muss sich vielleicht auch keine Kritik gefallen lassen.
§ 20 des neuen Gesetzes – Einleitung von Amts wegen – zeigt die Kriterien auf. Herr Innenminister, das Gesetz, von dem wir in weiten Teilen sagen können, es ist in Ordnung, darf nicht dazu führen, dass es falsch angewandt wird. Das wird die Nagelprobe in der Praxis sein. Denn es macht einen schon ärgerlich, Beamte mundtot zu machen, mit Maulkorb zu arbeiten.
Das Disziplinarrecht ist dafür da, in Fällen des Missbrauchs oder Fehlverhaltens diese zu ahnden. Das ist in Ordnung,das ist Aufgabe des Staates – aber nicht,kritisch mit Mitarbeitern umzugehen. Die Mahnung will ich an der Stelle sehr deutlich sagen.
Deswegen werden wir eine Anhörung durchführen, wo es darum geht: Werden Rechte von Mitarbeitern tangiert? Was dient der Verfahrensbeschleunigung, was ist sinnvoll und gut? Dem werden wir uns als SPD-Fraktion kritischkonstruktiv zuwenden. Wie gesagt, Sie haben viele Teile aus dem Bundesrecht übernommen. Von daher können wir in aller Gelassenheit in die Anhörung und Gesetzesberatung gehen. – Vielen Dank.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aus wirtschaftspolitischer Sicht! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Schlips anziehen! So geht es aber nicht!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, ich weiß gar nicht, worüber Sie sich hier so empören. In Wirklichkeit gehört es sich auch nicht, an dieser Landesregierung Kritik zu üben. Deswegen verstehe ich die ganze Empörung bei der Veranstaltung nicht.
Zum Ernst der Sache, Herr Kollege Frömmrich. Die überragende Mehrheit unserer hessischen Beamten leistet einen wirklich guten Dienst, einen völlig einwandfreien Dienst. Deswegen brauchen wir für die wenigen schwarzen Schafe, die wir auch haben, die es überall gibt, wo Menschen ans Werk gehen
schwarz-gelbe, rote oder grüne Schafe –, ein effizientes, aber insbesondere ein zeitnah wirkendes Instrumentarium, um vorzusorgen, dass nicht das passiert, was ich in der Tageszeitung gelesen habe: „Wirklich kompliziert werden Beamte erst, wenn sie sich gegenseitig zur Ordnung rufen“.
Unsere Disziplinarordnung ist jetzt 50 Jahre alt, wie der Minister berichtet hat. Herr Kollege Rudolph, Sie haben zwar Recht, dass man nicht alles renovieren muss, was 50 Jahre alt ist. Aber wir brauchen insbesondere eine einheitliche Entwicklung in Bund und Ländern. Deswegen ist eine grundsätzliche Überarbeitung durchaus an der Zeit. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, den der Innenminister vorgelegt hat, eine tragfähige Grundlage ist, um das zu tun.
Er orientiert sich an drei Zielen, die die CDU-Fraktion wichtig findet: Bürokratieabbau, Beschleunigung und Schaffung eines modernen Dienstrechts. So etwas begrüßen wir immer.Wir begrüßen immer, wenn es darum geht, Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten in Hessen zu schaffen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Na, na, na! Das war aber in der Vergangenheit wenig zu sehen!)
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die „Operation düstere Zukunft“ und Verbesserungen für Beamte!)
Abgesehen davon, dass wir der Hort des Ordoliberalismus in Hessen sind, die Christlich Demokratische Union,
(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wo? Deshalb Verstaatlichung der Börse Frankfurt!)
muss man schon sagen, dass die Union nicht nur HessenPartei, sondern auch die Partei der hessischen Beamtinnen und Beamten ist.
Weil die Zeit drängt und nicht nur der Kollege Klee, sondern wir alle Anschlusstermine haben, insbesondere bei den Handwerkern, will ich ein paar wenige Punkte herausheben, die uns sehr wichtig sind. Das ist die Abkehr von der Aufsplittung in förmliches und nicht förmliches
Verfahren. Das ist die Abkehr vom Untersuchungsführer. Das ist die Entlastung der Gerichte durch die Erweiterung der Disziplinarbefugnis in behördlichen Verfahren.
Gesundheit, Herr Minister. – Das ist für uns sehr begrüßenswert. Es ist die Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht, was uns sehr wichtig ist. Es ist insbesondere die Klarstellung beim Doppelahndungsverbot.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Minister ist schon verschnupft über das, was du erzählst!)
Das glaube ich nicht.Wir sind uns in den meisten Punkten sehr einig. – Das ist die Vereinfachung des Selbstreinigungsverfahrens; das hat auch etwas mit Niesen zu tun. Das ist die Verbesserung der Erstattung von Aufwendungen. Das ist die kleine Kronzeugenregelung. Das ist die Beendigung der Einschränkung der Personalhoheit bei kleineren Gemeinden, usw.
Das ist ein guter Gesetzentwurf. Er bringt das begrüßenswerte Ziel der Beschleunigung mit dem mindestens so wichtigen Rechtsschutzinteresse der Beamten in eine maßvolle Balance, was im Übrigen im Vierten Abschnitt die Ermöglichung des Revisionsverfahrens beweist. Das unterscheidet uns von vielen anderen Bundesländern, die das so nicht machen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir es so machen.
Deswegen freue ich mich gemeinsam mit Ihnen auf die Beratungen im Rechtsausschuss und im Innenausschuss oder, muss man sagen, im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, die ja beide für ihre disziplinierten Beratungen bekannt sind. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So spät am Abend noch so eine humoristische Einlage vom Kollegen Rhein, da muss man doch auf das eine oder andere entgegnen.Wenn Sie sich als CDU sozusagen als die Hessen-Partei und auch noch als die Beamtenpartei darstellen, dann waren Sie im Lande Hessen wohl schon lange nicht mehr mit Beamtinnen und Beamten zusammen, Herr Kollege Rhein.