Protocol of the Session on January 24, 2006

Vor drei Jahren hatten wir als Fraktionsarbeitskreis Gelegenheit, uns diese Einrichtung anzuschauen. Dort wird eine ausgezeichnete Arbeit auf einem sehr hohen Niveau geleistet. Die gemeinsame Tätigkeit von Bund und Ländern zeigt:Es ist richtig,die Führungskräfte gemeinsam zu schulen und auszubilden. Deswegen ist es konsequent, diese Ausbildung mit wissenschaftlichem Ansatz fortzuentwickeln.

Ich denke, wir werden eine Anhörung dazu machen, falls sie nötig ist. Ansonsten ist die Sache unstrittig. Wir brauchen gute Führungskräfte bei der Polizei.Wir haben sie.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Deswegen streiten wir uns an anderer Stelle – aber nicht, wenn es darum geht, den höheren Dienst anders zu gestalten, ihn noch wissenschaftlicher zu machen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Frömmrich, wie dann der höhere Dienst in Hessen seitens des Landespolizeipräsidenten oder einzelner Polizeipräsidenten behandelt wird, das haben wir aktuell erfahren. Das werden wir dann gemeinsam diskutieren.

Herr Innenminister, bei dieser Gelegenheit will ich sagen: Das, was die Akademie in Münster-Hiltrup theoretisch lehrt, muss dann natürlich auch in die Praxis umgesetzt werden können. Deswegen hat es wenig Sinn – und ich finde es einen Skandal –, wenn jetzt der Polizeipräsident in Kassel erneut Vorermittlungen wegen Demonstrationen der GdP einleitet, weil sie kritische Äußerungen gegen die – nach unserer Auffassung falsche – Innenpolitik der Landesregierung tun. Ich dachte, hier sei die Hessische Landesregierung, der Innenminister, etwas souveräner. Wer gut ausgebildetes, kritisches Führungspersonal hat, der muss es auch ertragen, wenn Widerspruch einmal öffentlich vorgetragen wird.

Von daher: Eine gute Ausbildung ist richtig und wichtig. Aber man sollte auch dem Führungspersonal – das natürlich eine besondere Verantwortung hat – den demokratischen Spielraum lassen, um seine Meinung zu äußern. Ich finde, auch das gehört zur Führungsqualität dazu. Herr Innenminister, ich habe durchaus den Eindruck, hier hat insbesondere der Polizeipräsident in Kassel einen Nachholbedarf. Wer mit Maulkörben arbeitet, hat nicht verstanden, was es heißt, demokratisch gut ausgebildete Füh

rungskräfte zu haben – um das an dieser Stelle einmal sehr deutlich zu sagen.

Ansonsten ist diese Gesetzesvorlage eher undramatisch. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Rudolph. – Als nächster Redner hat Herr Frömmrich das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Frömmrich, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, an diesem Punkt werden wir relativ unstrittig diskutieren können. Die Landesregierung legt uns ein Gesetz zur einheitlichen Ausbildung der Anwärterinnen für den höheren Polizeidienst vor. Im Grunde genommen bringt sie dafür zwei zentrale Argumente vor.

Das erste Argument ist, dass die gesellschaftlichen Ansprüche an die Ausbildung der Polizei gestiegen sind. Es sei durch die geänderte Gefahrenlage zu einer Internationalisierung der Anforderungen gekommen, die in diesem Bereich erfüllt werden müssten.

Zum Zweiten bilden wir schon lange für den gehobenen Dienst Polizeibeamtinnen und -beamte an Fachhochschulen aus, und da ist es nur richtig, dass wir demnächst für den höheren Dienst die Polizei in einem international anerkannten Standard ausbilden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorschläge der Landesregierung erscheinen uns erst einmal schlüssig. Die deutsche Polizeiführungsakademie wird zur Hochschule, und die Anwärter dieser Hochschule bekommen als Abschluss einen Magistergrad der jeweiligen Fachrichtung. Wie das hier im Gesetzentwurf geregelt ist, erscheint uns das zunächst einmal sinnvoll. Wahrscheinlich werden wir im Innenausschuss dazu eine Anhörung durchführen.Wir sehen ihr gelassen entgegen. Ich glaube, wir werden diesen Gesetzentwurf mit großer Einhelligkeit verabschieden können. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Frömmrich. – Als Nächster hat sich Herr Hahn zu Wort gemeldet. Herr Hahn, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist schon alles gesagt,aber noch nicht von der FDP-Fraktion. Das Schlimme daran ist, dass der Kollege Kaufmann mir eben den Arbeitsauftrag gegeben hat, zwei Minuten lang zu reden,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein paar Sätze müssen es sein!)

damit wir dokumentieren können, dass es ein wichtiges Gesetz ist.

Spaß beiseite, es ist ein wichtiges Gesetz. Bereits im Jahr 1998 hat die Innenministerkonferenz beschlossen, das zu tun, was wir heute weiter umsetzen. Man könnte sich jetzt

darüber unterhalten, warum es fünfeinhalb Jahre gedauert hat,bis wir uns im Hessischen Landtag heute damit beschäftigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat etwas damit zu tun, dass die Voraussetzungen, die aufgrund hochschulrechtlicher Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen erfüllt werden mussten, erst im vergangenen Jahr, also im Jahr 2005, über die Gesetzesrampe im Landtag von Nordrhein-Westfalen gegangen sind.

Es ist vernünftig, dass wir eine interne Hochschule für die Polizei haben. Es ist vernünftig, dass dazu Münster-Hiltrup genutzt wird, weil bereits seit Jahrzehnten die Ausbildung der Polizeiführung dort durchgeführt wird. Daher kann ich mich nur den Erklärungen des Innenministers, des Kollegen Rudolph, des Kollegen Frömmrich – und vorwegnehmend sicherlich auch der Erklärung des Kollegen Klee, der hier für die Union sprechen wird – anschließen: Es ist ein vernünftiger Gesetzentwurf. Wir müssen ihn umsetzen.Wir müssen dazu eine Anhörung durchführen, das ist vollkommen richtig. Ich glaube, es reicht, wenn diese Anhörung nur schriftlich abläuft. Aber das können wir im Innenausschuss noch einmal erörtern.

Jedenfalls muss die Polizei gut ausgebildet sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist in Hiltrup seit Jahrzehnten gewährleistet – künftig in einer anderen Organisationsstruktur. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Hahn. – Aber jetzt wollen wir den Herrn Kollegen Klee doch noch selbst hören. Herr Klee, Sie haben das Wort.

Herr Präsident,liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist angenehm, dass am Ende des ersten Tages ein sehr harmonischer Punkt steht. Ich glaube, wer diesen Gesetzentwurf der Landesregierung mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt, der kann schon unter Punkt A – der Problembeschreibung – erkennen, dass wir mit dieser Gesetzesinitiative in die richtige Richtung gehen.

Wenn wir die Herausforderungen sehen, die heute an Polizei und Polizeiführung herangetragen werden, und auf der anderen Seite wissen, wie sich Verbrechen organisiert, dann können wir gar nicht genug tun, um unsere Leute in den Stand zu versetzen, der heute notwendig ist. Darum sind wir auf dem richtigen Weg, dass wir dieser Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen beitreten und damit etwas auf den Weg bringen, was uns weiterführt.

Der Kollege Rudolph hat seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das, was dort auf den Weg gebracht wird, dann auch im Land umgesetzt wird.

(Günter Rudolph (SPD): Sehr richtig!)

Dessen bin ich absolut sicher, Herr Kollege.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, das stimmt so nicht!)

Ich will mich in die Niederungen dessen, was Sie ausgeführt haben, wo das auch immer herkommt, gar nicht begeben.

(Günter Rudolph (SPD): Kassel!)

Das ist Sache des Innenministers.Ich bin der Meinung,wir sind auf dem richtigen Weg.

Da ich Zeit sparen will, weil ich noch weitere Verpflichtungen heute Abend habe, hoffe ich, dass wir im Innenausschuss gemeinsam die Anhörung durchführen, den Gesetzentwurf beraten und dann auch zum Abschluss kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Klee. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist vorgeschlagen, dass der Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung im Innenausschuss weiter beraten werden soll. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.

Die Geschäftsführer teilten mit, dass ich Punkt 7 aufrufen soll:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts – Drucks. 16/5106 –

Sie haben sich ebenfalls auf fünf Minuten Redezeit verständigt. Herr Innenminister, dann darf ich Sie bitten, den Gesetzentwurf einzubringen.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Das Disziplinarrecht ist zunächst einmal eine Materie, die sich nicht automatisch jedermann erschließt. Sie ist trotzdem von größter Bedeutung. Ein funktionierendes Berufsbeamtentum ist auf ein modernes Dienstrecht angewiesen. Ein modernes Dienstrecht ist ohne ein modernes Disziplinarrecht auf Dauer nicht machbar.

Das hessische Disziplinarrecht ist über 50 Jahre alt. Es ist nie novelliert worden, und es hat erhebliche Schwächen. Allein die Kompliziertheit des geltenden Disziplinarrechts, die im Zweifel dazu führt, dass wir für disziplinarische Vorermittlungen, das eigentliche Disziplinarverfahren und gegebenenfalls das daran angeschlossene Verwaltungsstreitverfahren Monate, gelegentlich sogar Jahre brauchen, ist nicht vernünftig, ist nicht klug. Deshalb hat diese Novelle im Wesentlichen das Ziel, das Disziplinarrecht zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die bisher von allen Seiten für zu kompliziert und für zu schwerfällig gehaltene Materie ist nicht nur etwas für Spezialisten – aber auch. Deshalb will ich die Mahnung beherzigen, dass wir das heute nicht in aller Ausführlichkeit vorstellen, aber Sie auf drei, vier Punkte hinweisen.

Wir haben bisher im Disziplinarrecht eine sehr enge Bindung an das Strafprozessrecht. Mit der vorgelegten Novelle wird diese enge Bindung aufgegeben. Wir sind der Auffassung, es geht beim Disziplinarrecht nicht um die Kriminalisierung, sondern es geht um die Pflichtenmahnung. Es ist doch sinnvoller, die Pflichtenmahnung in den Vordergrund zu rücken, weil sie für die Wahrung des Ansehens und der Integrität des Berufsbeamtentums entscheidend ist.Wenn es ums Strafrecht geht,spielen andere Fragen eine Rolle.Wenn wir diesen Gesichtspunkt in Zukunft anders behandeln – übrigens nicht wir allein, sondern das ist in der Bundesrepublik Deutschland heute Allgemeingut –, müssen wir ein paar Dinge verändern.

Wir verzichten in Zukunft auf die Aufsplittung in nicht förmliches und förmliches Disziplinarverfahren. Das wird uns Monate pro Fall sparen.Wir werden in Zukunft nicht mehr den doppelten Ermittlungsaufwand haben.

In gleicher Weise habe ich entschieden, Ihnen vorzuschlagen, dass wir in Zukunft auf die Stellung eines unabhängigen Untersuchungsführers verzichten. Der Personalchef oder Behördenleiter kann in Zukunft selbst entscheiden, wen er dazu bestimmt. Auch das dürfte erheblich vereinfachen.

Wir haben darüber hinaus vorgeschlagen, die Disziplinarbefugnis für die jeweiligen Behörden deutlich zu erweitern, die Entscheidungen bis in den mittelschweren Bereich in den einzelnen Behörden anzusiedeln – natürlich mit Widerspruchsmöglichkeiten, aber so, dass wir nicht den ganzen Behördenapparat rauf und runter brauchen. Auch das ist vernünftig.