Ich hatte das Vergnügen, mit dem Kollegen Hahn, mit Frau Kollegin Kühne-Hörmann und mit dem Kollegen Rudolph am Wochenende in Kassel mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über das zu diskutieren, was Sie sich sozusagen als Beamtenpartei hier anmaßen, nämlich die „Operation düstere Zukunft“. Was Sie gemacht haben, Herr Kollege Rhein, ist, den Beamtinnen und Beamten das Portemonnaie zu erleichtern,damit sie daran demnächst nicht mehr so schwer zu tragen haben. Das ist das Einzige, was Sie getan haben.
Herr Kollege Rhein, wenn Sie sich einmal das anhören, was den Kolleginnen und Kollegen gesagt wird, wenn sie mit denen über die 42-Stunden-Woche diskutieren, über die Kürzung des Weihnachtsgeldes auf 60 %, die Abschaffung des Urlaubsgeldes und über das, was Sie denen antun, dann können Sie sich nicht allen Ernstes hierhin stellen und behaupten, dass die CDU die Beamtenpartei in Hessen sei. Das wäre wirklich nur als Humoreske oder als Beitrag zum hessischen Karneval möglich.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Boris Rhein (CDU): Haben Sie schon einmal gehört, was die über Sie sagen?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um vielleicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzukommen – –
Herr Kollege Rhein, es würde mich ja reizen, noch auf das eine oder andere, was Sie gesagt haben, einzugehen. Aber darüber streiten wir uns dann im Ausschuss. Ich glaube, das wird dem nicht gerecht, was hier vorliegt. Im Großen und Ganzen ist das, was hier vom Innenminister als Disziplinarrecht vorgelegt worden ist, zustimmungsfähig.
Wir werden uns das natürlich noch genauer anschauen. Das dient auch, finde ich, der Sache. Wir werden uns anschauen, was sowohl die Gewerkschaften als auch der Beamtenbund zu dieser Vorlage sagen werden. Wir werden die Anhörung im Innenausschuss machen. Ich hoffe auch in dem Bereich, dass die Landesregierung von der Praxis abgeht, wie sie zurzeit mit den Beamtinnen und Beamten und auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgeht, und da auch wieder zur Vernunft kommt, dass sie für Vorschläge derer, die von diesem Disziplinarrecht demnächst betroffen sein werden,offen ist und auf solche Vorschläge eingeht und dass man auch in einem vernünftigen Diskussionsprozess dazu kommen wird, den einen oder anderen Vorschlag der Gewerkschaften und auch des Beamtenbundes aufzunehmen. Was Sie bisher gemacht haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in der Tat Personalpolitik, die sehr autistisch war und vor die Wand gefahren ist. Was wir wollen, ist, mit den Beamtinnen und Beamten über das zu reden, was Sie hier vorgeschlagen haben.
Da ist im Grundsatz richtig, dass Sie das Disziplinarrecht besser strukturieren.Da ist richtig,dass die fehlende Trennung zwischen den behördlichen und den gerichtlichen Verfahren eingeführt wird. Da ist im Prinzip richtig, dass das Disziplinarrecht demnächst an das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht angeglichen wird und dass es von der Strafprozessordnung wegkommt. Die Zielsetzung der Effizienzsteigerung ist auch richtig. Wir haben bisher in dem Bereich viel zu lange Verfahren. Deswegen ist dieser Ansatz auch richtig. Auf die Unterscheidung zwischen nicht förmlichen und förmlichen Verfahren soll nach dem Entwurf auch verzichtet werden.
Das ist durchaus ein nachvollziehbarer Ansatz. Dem werden wir auch zustimmen. Auch der Vorschlag, die Befugnisse der Dienstvorgesetzten zu erweitern, ist im Grundsatz richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von daher freuen wir uns auf die Anhörung im Ausschuss. Ich hoffe und appelliere insoweit an die Landesregierung, dass sie
hier den Versuch unternimmt, auch diejenigen einzubinden, die von diesem Disziplinarrecht demnächst betroffen sein werden.Wenn Sie das tun und dem auch offen gegenüberstehen, glaube ich, dass wir letztendlich ein gutes Disziplinarrecht in Hessen hinbekommen werden.Im Grundsatz ist das vernünftig, was Sie hier vorgelegt haben. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Das war ja ein dickes Lob!)
Danke, Herr Frömmrich. – Für die FDP-Fraktion hat sich ihr Vorsitzender zu Wort gemeldet. Herr Hahn, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt namens seiner Fraktion den Gesetzentwurf,den der hessische Innenminister vorgelegt hat.
Ich will mich jetzt nicht darüber auslassen, ob die CDU eine Beamtenpartei ist oder nicht, weil das nach meiner Auffassung in diesem Gesetzentwurf nicht drinsteht,
sondern es ist eine vollkommene Neukonstruktion des Disziplinarrechts in unserem Bundesland. Es wird auch langsam Zeit, dass das geschieht. Das ist überhaupt kein Vorwurf. Wir haben in der letzten Legislaturperiode andere Dinge auf der Agenda gehabt, die noch dringlicher geändert werden mussten. Jetzt ist es drauf. Wir finden es vernünftig, dass eine wesentliche Beschleunigung durch ein einheitliches Ermittlungsverfahren erfolgen kann.Die Aufsplitterung in nicht förmliches und förmliches Disziplinarverfahren entfällt.
Wir finden es vernünftig, dass der Verantwortungsbereich der Dienstvorgesetzten durch Übertragung der Zuständigkeit für die Verhängung der Disziplinarmaßnahmen Kürzung der Dienstbezüge und des Ruhegehalts erweitert wird. Den gerichtlichen Disziplinarverfahren bleiben die Maßnahmen der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder der Aberkennung des Ruhegehaltes vorbehalten. Da gibt es auch eine sehr ver
nünftige Trennung: Die einfacheren Maßregeln kann der Dienstvorgesetzte treffen. Diejenigen, die wirklich besondere Folgen haben wie z. B. die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, trifft die dritte Gewalt, also das Gericht.
Wir halten es zum Dritten für vernünftig, dass die nicht mehr zeitgemäße Bindung an das Strafprozessrecht endlich vom Disziplinarrecht genommen wird. Es ist nun einmal kein Strafprozessrecht, sondern ein Verwaltungsverfahren.Deshalb ist es sinnvoll,dass auch die ansonsten für Verwaltungsverfahren zuständigen Ordnungsnormen in den disziplinarrechtlichen Teil hineingenommen werden.
Deshalb:Vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse aus der Anhörung werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich unterstelle, dass wir eine schriftliche Anhörung durchführen, da wir im Innenausschuss eine Vielzahl von mündlichen Anhörungen tätigen. Ich glaube, dass der Innenausschuss – sein neuer Vorsitzender, Herr Kollege Klee, hat vorhin schon gesprochen – einer derjenigen Ausschüsse ist,die sehr intensiv und sehr zeitaufwendig in dieser Legislaturperiode bereits viele Gesetzentwürfe erarbeiten mussten, sodass wir es uns ersparen können, bei einem derartigen Thema auch noch eine mündliche Anhörung draufzusetzen. Aber das wird der Ausschuss sicherlich selbst entscheiden.
Danke, Herr Hahn. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung federführend dem Innenausschuss unter Mitberatung des Rechtsausschusses überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so entschieden.
Ich gehe davon aus – das deuten mir jedenfalls die Signale seitens der Geschäftsführer an –, dass wir damit am Ende der heutigen Tagesordnung sind. Ich darf Sie dann zu den Handwerkern entlassen und wünsche Ihnen dazu gute Gespräche – oder auch zur musikalischen Darbietung in der Cafeteria –, insbesondere aber allen einen vergnüglichen Abend. Morgen früh um 9 Uhr weitere Beratung hier.