Auch die Personaleinstellungsmöglichkeiten sind positiv zu bewerten.Dadurch kann nämlich das,was an den Schulen vor Ort läuft, passgenau durch Personal ergänzt werden, abgestimmt auf das Schulprogramm, abgestimmt auf das Schulprofil. Das soll ebenfalls peu à peu konsequent ausgebaut werden. Die Möglichkeiten der passgenauen Ausschreibung hat es zu Ihrer Regierungszeit ebenfalls nicht gegeben. Wir haben sie mit großem Erfolg eingeführt, sodass sie per se weiter ausgebaut worden sind. Die Schulen – und auch die Staatlichen Schulämter – haben nämlich sehr schnell erkannt, welch großartige Chance besteht, flexibel auf verschiedene Bedarfe zu reagieren.
Die Frau Ministerin hat zur Stärkung der Schulleitungen entsprechende Ausführungen gemacht.Wir verlangen von unseren Schulleitern viel. Das ist richtig. Sie haben allerdings mittlerweile ein Höchstmaß an Entscheidungskompetenz, und sie haben ein Höchstmaß an Entlastungsstunden: 200 Lehrerstellen für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen an hessischen Schulen. Das ist nicht die einzige Entlastungsmaßnahme, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Das heißt im Klartext:Wenn ich die berechtigten Entlastungen der Schulleiter mit dem vergleiche, wie es früher war, liegen wir auch hier meilenweit vor dem, was wir vorgefunden haben.
Ich komme zu den regionalen Schulhaushalten und zu dem Programm „Selbstverantwortung plus“. Meine Damen und Herren, ich sage sehr deutlich, dass dies Schritte in die richtige Richtung waren. Ich sage das ohne Wenn und Aber. Bevor ich aber irgendetwas flächendeckend und landesweit überstülpe, muss ich doch seriöserweise erst einmal Erfahrungen sammeln. Ich muss prüfen, welche Chancen in einem solchen Modell liegen, wo die Risiken sind, welche Fragen sich möglicherweise ergeben und was ich tun kann,um das in letzter Konsequenz optimal zu gestalten. Das hat etwas mit Seriosität und Solidität zu tun.Deshalb war es richtig,zunächst einmal mit Projekten zu starten und dann zu sagen: Jawohl, wir haben sie ausgewertet. Es gibt hervorragende Möglichkeiten. Das ist der Weg der Zukunft, von dem wir sehr überzeugt sind. Deshalb ist es richtig, dass wir das perspektivisch in absehbarer Zeit in die Tat umsetzen.
Herr Kollege Wagner, ich möchte nicht alles wiederholen, was die Kultusministerin völlig zu Recht gesagt hat, denn es findet unsere uneingeschränkte Zustimmung.
Die Sozialdemokraten sprechen bei anderer Gelegenheit immer wieder von „Bildungsabbau“.Wenn wir versuchen, auch nur einigermaßen seriös miteinander umzugehen, dann können Sie von mir aus bei der einen oder anderen Sache sagen: Es ist zu wenig, was die Schulen zur Verfügung gestellt bekommen. – Ich bitte aber wirklich darum – so viel Ehrlichkeit im Umgang miteinander sollte sein –, zu akzeptieren, dass diese Landesregierung und die sie tragende Fraktion den Bildungsetat um über 600 Millionen c im Vergleich zu 1999 aufgestockt hat.Wer hier von einem „Bildungsabbau“ spricht, der sagt bewusst die Unwahrheit, oder er kennt die Zahlen nicht. Letzteres unterstelle ich Ihnen nicht. Deshalb sage ich Ihnen in aller
Deutlichkeit:Wir haben mit bewusster Prioritätensetzung im Bereich Bildung deutlich gemacht, dass uns die Zukunft unserer Kinder am Herzen liegt.
Unter Rot-Grün war die Bildungspolitik eine Lachnummer. Ich will das nicht vertiefen und nicht wiederholen. Dies hatte Hessen nicht verdient, dies hatten die hessischen Lehrer nicht verdient, dies hatten die hessischen Schüler nicht verdient. Wenn wir heute auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern über die hessische Bildungspolitik diskutieren – ich komme, wie Sie, viel herum –, dann sind wir nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben. Es wird vielmehr mit großer Hochachtung davon gesprochen, was wir in diesem Bundesland im Bereich Bildung in den letzten Jahren geleistet haben.
Ich darf feststellen, dass die Regierungserklärung der Hessischen Kultusministerin betreffend „Mehr Eigenverantwortung für Hessens Schulen – Schlüssel zur Qualität“ gegeben wurde und eine Aussprache dazu stattgefunden hat.
Im Zusammenhang damit liegen zwei Entschließungsanträge vor, die mit der Regierungserklärung aufgerufen worden sind. Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend mehr Eigenverantwortung für Hessens Schulen – für mehr Unterrichtsqualität, Drucks. 16/5141, abstimmen.Wer dem Entschließungsantrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CDU.Wer ist dagegen? – Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU angenommen.
Ich lasse über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD – betreffend selbstständige Schule auf den Weg bringen – abstimmen. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.
Nach § 6 seiner Geschäftsordnung wählte der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 5. April 2003 die 15 ordentlichen, die 15 stellvertretenden sowie die 15 weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses. Mit Schreiben vom 11. Januar 2006 teilt die Fraktion der CDU mit, dass durch den Tod des Abg. Haselbach Nachwahlen zum Hauptausschuss erforderlich sind. Des Weiteren verzichtet der Abg. Klee auf sein Amt als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss.
Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 16/5095 schlägt die Fraktion der CDU den Abg. Horst Klee als ordentliches Mitglied und den Abg. Holger Bellino als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor.
Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand dagegen, dass offen abgestimmt wird? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich zur Abstimmung kommen. Wer ist für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Wahlvorschlag der CDUFraktion einstimmig angenommen. Ich darf Herrn Horst Klee zu seiner Wahl als ordentliches Mitglied und Herrn Holger Bellino zu seiner Wahl als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss herzlich gratulieren.
Nach § 113 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2006 teilt die Fraktion der CDU mit, dass durch den Tod des Kollegen Rudi Haselbach Nachwahlen in die Landespersonalkommission erforderlich sind.
Nach § 113 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes tritt der gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit an die Stelle des Mitglieds, sobald ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus der Landespersonalkommission ausscheidet.
Da der Abg. Rüdiger Hermanns ebenfalls mit Schreiben vom 11. Januar 2006 auf sein Amt als Mitglied verzichtet, sind somit ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in der Landespersonalkommission zu wählen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Kein Widerspruch, dass wir offen abstimmen können? – Ebenfalls nicht.
Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich darf Herrn Abg. Horst Klee als Mitglied und Herrn Abg. Rüdiger Hermanns als stellvertretendes Mitglied in der Landespersonalkommission beglückwünschen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt über den Betrieb des Staatstheaters Darmstadt vom 9./24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mit
glieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2006 teilt die Fraktion der CDU mit, dass durch den Tod des Abg. Rudi Haselbach Nachwahlen in dem Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Darmstadt erforderlich sind.
Ich darf offen abstimmen lassen. – Dem wird nicht widersprochen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Nicht der Fall. Enthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen und Herr Abg. Günter Schork als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsausschusses beim Staatstheater Darmstadt gewählt. Herr Schork, ich gratuliere Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen gemäß der Absprache zwischen den Geschäftsführern zu Tagesordnungspunkt 6:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie – Drucks. 16/5105 –
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wahrscheinlich ist Ihnen bekannt, dass der höhere Polizeivollzugsdienst in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durch die Polizeiakademie in Hiltrup aus- und fortgebildet wird. Das gilt sowohl für die Landespolizeien als auch für die Bundespolizei.
Diese Institution hat in den zurückliegenden Jahren hervorragende Arbeit geleistet, aber es ist die Überzeugung aller Innenminister, dass wir uns dort weiterentwickeln müssen. So, wie das bisher organisiert ist, werden wir den Anforderungen der Zukunft nicht mehr entsprechen können. Wie das bereits in anderen Staaten Europas und in den USA Standard ist, brauchen wir eigene polizeiwissenschaftliche Forschung, und wir müssen auch bessere Möglichkeiten haben, qualifizierte Fachkräfte für diese Hochschule zu gewinnen.
Im Ergebnis führt das dazu, dass das Abkommen über die gemeinsame Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes dahin gehend geändert werden soll, dass aus dieser Polizeiführungsakademie eine Hochschule der deutschen Polizei werden soll.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Sitzland und hat deshalb auch bereits die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Damit wir – was ich für notwendig und sinnvoll halte – in der Bundesrepublik Deutschland die Aus- und Fortbildung und die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Ländern einheitlich beibehalten können, ist es erforderlich, dass alle Länder dieser Gesetzesänderung, wie sie sich durch das Abkommen konkretisiert, zustimmen.
Ich bin guter Hoffnung – da nach meiner Kenntnis bisher dieser Sachverhalt in allen Ländern positiv gewürdigt wurde –, dass auch dieses Haus dem zustimmt. – Vielen Dank.
Ich darf die Aussprache dazu eröffnen. Als Erster hat Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort.Als Redezeit sind fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die brauchen wir nicht. In der Sache sind wir uns einig. Die Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup – um das genau zu formulieren – ist eine anerkannt gute Einrichtung für die Ausbildung der Polizeikräfte im höheren Dienst.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor ca. einem Jahr die Voraussetzungen für das geschaffen, was jetzt vollzogen wird.Das muss jetzt nachvollzogen werden.Wir in Hessen haben auch schon als eines der ersten Bundesländer eine Änderung der Ausbildung des gehobenen Dienstes vollzogen. Ich denke, es liegt auch nahe, im höheren Dienst den wissenschaftlichen Ansatz zu verstärken.
Vor drei Jahren hatten wir als Fraktionsarbeitskreis Gelegenheit, uns diese Einrichtung anzuschauen. Dort wird eine ausgezeichnete Arbeit auf einem sehr hohen Niveau geleistet. Die gemeinsame Tätigkeit von Bund und Ländern zeigt:Es ist richtig,die Führungskräfte gemeinsam zu schulen und auszubilden. Deswegen ist es konsequent, diese Ausbildung mit wissenschaftlichem Ansatz fortzuentwickeln.