Herr Ministerpräsident, hat sich aus Ihrer Sicht die vor zweieinhalb Jahren getroffene Entscheidung bewährt, die Staatssekretärsstelle bei der Landesvertretung in Brüssel zu streichen und stattdessen einen Staatsminister zu entsenden?
Herr Abgeordneter, ganz uneingeschränkt: Ja. Ich hielte es für unvertretbar, diese Regelung wieder zurückzunehmen, weil wir im Wettbewerb um die Interessenwahrnehmung mit anderen Bundesländern stehen, die sich ebenfalls für eine solche Regelung entschieden haben,und weil Minister aufgrund der Tatsache, dass es eine Rangordnung gibt, Zutritt zu anderen Institutionen haben, weil sie im Interesse des Landes einen schnelleren Zugang haben und auf anderer Ebene als Staatssekretäre Ansprechpartner finden.
Ich habe gelesen, dass sich der Hessische Landtag mit der Frage beschäftigt, wie viele Minister wir zu Staatssekretären herunterstufen müssten, um Geld einzusparen. Meiner Ansicht nach trägt diese Debatte dazu bei, Politiker in
Misskredit zu bringen und ihre Arbeit lächerlich zu machen, ohne dass dies viel mit der Sache zu tun hat.
Ist es richtig, dass vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage des Hessischen Schulgesetzes (Rauchverbot) der Heinerfest-Schachpokal 2006 nicht mehr an einer Darmstädter Schule – konkret am Abendgymnasium – stattfinden kann?
Herr Kollege Siebel, die Durchsetzung des Rauchverbots obliegt dem Hausherrn, im vorliegenden Fall dem betroffenen Schulträger. Die erwähnte Auskunft ist sicherlich nicht zu beanstanden, da nach § 3 Abs. 9 Satz 3 des Hessischen Schulgesetzes Rauchen in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich um schulische oder nicht schulische Veranstaltungen handelt. Derzeit wird ein Erlass erarbeitet, der sich kurz vor der Schlussabstimmung befindet und der das Gesetz durch vereinsgünstige Lösungen für außerschulische Veranstaltungen ergänzen wird.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass es in Zukunft aufgrund des Erlasses,den Sie in Bearbeitung haben und der in der Tat sehr interessant wäre, an den Schulen diesbezügliche Ausnahmeregelungen geben wird? Wird das bald bekannt gegeben?
Herr Kollege Siebel, solche Ausnahmen wird es ausschließlich für außerschulische Veranstaltungen geben. Darüber hat dann der Schulträger zu befinden.
Frau Staatsministerin, können Sie eine Aussage darüber machen, welche Auslegung des Erlasses es im Hinblick auf die Durchführung von Faschingsveranstaltungen an Schulen geben wird? Das könnte beispielsweise den Faschingsklub in Arheilgen betreffen.
Herr Kollege Siebel, ich würde gerne im Hinblick darauf, dass dann nach weiteren Faschingsveranstaltungen gefragt werden könnte, auf eine Einzelfallbewertung verzichten. Ich möchte auch insbesondere so lange darauf verzichten, solange der Erlass noch nicht Wort für Wort festgelegt und veröffentlicht worden ist.
Hält sie es für richtig, dass die Termine zur Übergabe von Förderbescheiden – selbst wenn es sich um Bundes- oder EU-Mittel handelt – nur denjenigen örtlichen Landtagsabgeordneten bekannt gemacht werden, die der Regierungspartei angehören?
Frau Abgeordnete, einen Augenblick bitte. Ich will, dass Sie es ruhig haben. Die anderen sollen also ruhig sein. – Frau Hofmeyer, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich dann, dass es allein in den letzten vier Wochen vier Termine gab, zu denen so eingeladen wurde, wie ich es gerade eben dargestellt habe, also ohne dass örtliche Vertreter anderer Parteien oder andere Landtagsabgeordnete zumindest davon informiert wurden?
Frau Abgeordnete,ohne konkrete Nennung der einzelnen Fälle kann ich den Sachverhalt nicht aufklären.
Herr Staatsminister, wenn es denn tatsächlich so gewesen ist, würden Sie dann sicherstellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert?
Wann ist mit dem Bewilligungsbescheid des Landes Hessens für den Neubau der Schwalm-Brücke in der Gemeinde Bad Zwesten zu rechnen?
Herr Abgeordneter, nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen steht die baureife Planung der Brücke über die Schwalm vor der Fertigstellung. Der Zuwendungsantrag der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird demnach noch in diesem Jahr vorliegen. Das ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Bewilligungsbescheids. Dieser Antrag kann dann abschließend geprüft werden.