Jetzt haben wir Mitte 2003. Dieses Gesetz – ich habe das schon gesagt – ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Seither ist nichts geschehen. Es gibt immer noch keine notwendige Landesverordnung. Seit Sommer 2002 liegt ein Entwurf vor. Hierbei können Sie sich nicht mit den 100 Tagen Schonfrist herausreden, denn Frau Ministerin Lautenschläger musste ja im April nicht erst einmal für einen Monat in ein Übungslager geschickt werden, damit sie überhaupt regieren kann.
Der Entwurf liegt seit 2002 vor. Die Kommentierung durch die Kommunalen Spitzenverbände liegt ebenfalls vor. Aber die Landesverordnung tritt einfach nicht in Kraft, weil seitens der Landesregierung keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Skandal.
Frau Abgeordnete, Sie haben noch eine Minute Redezeit. Ich will es Ihnen frühzeitig sagen, weil das eine sehr kurze Redezeit ist.
Danke schön. – Die Pflegekassen zahlen bereits die vorgesehenen 460 c an die einzelnen Pflegebedürftigen und erkennen auch die Rechnungen verschiedener Träger im Bereich niedrigschwelliger Angebote an,in der Annahme, dass diese, da sie den Vorgaben der Bundesregierung entsprechen, auch im Rahmen der Landesverordnung anerkannt würden. Das heißt, alle sind bereit, und die Kassen sind sogar großzügig, aber die Landesregierung tut nichts.
Damit geht nicht nur die Möglichkeit verloren, innovative Modelle zu fördern, sondern es werden den Pflegebedürftigen tatsächlich auch Leistungen vorenthalten. Die Zuschüsse für die Personal- und Sachkosten der Träger förderungswürdiger Angebote müssen – hören Sie genau zu, Sie werden vielleicht auch einmal pflegebedürftig und sind auf solche Angebote angewiesen – von den pflegebedürftigen Menschen zurzeit aus eigener Tasche gezahlt werden, obwohl ihnen die Bundesunterstützung zusteht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist tatsächlich ein Skandal, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht nachkommt und den betroffenen Menschen nicht zu ihrem Recht verhilft.
Es ist für eine Sozialpolitikerin kaum zu glauben, dass die Landesregierung nicht in der Lage sein soll, den Kommunalen Spitzenverbänden eine konkrete Zusage zu machen, die Verordnung in Kraft zu setzen und die vorgesehenen Gremien einzuberufen. Bereits heute liegen über 20 Anträge vor, über die längst hätte entschieden werden können. In § 3 des Verordnungsentwurfs ist ein Koordinationsgremium mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorgesehen. Wann kann dieses Gremium endlich tagen und Entscheidungen fällen?
Das werde ich auch tun. – Meine Damen und Herren, Sie sind im Obligo, nicht nur das Bundesgesetz endlich umzusetzen, sondern auch Ihrer Verantwortung gegenüber den demenzkranken Menschen in Hessen gerecht zu werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Soll ich es mischen? – Damit ist Frau Abg. Dörr für die CDU-Fraktion die nächste Rednerin. Ich glaube, das ist die richtige Mischung.
Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Als mir der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgelegt wurde, war mein erster Gedanke, dass wir im Landtag noch so viele dringend zu lösende Probleme zu bereden hätten. Wir werden auch heute wieder viele Tagesordnungspunkte, die viel dringender hätten behandelt werden müssen, in das nächste Plenum schieben. Stattdessen bekommen wir diesen Antrag vorgelegt.
Frau Kollegin Schulz-Asche, wenn ich nicht wüsste, dass zumindest Ihre Fraktion besser weiß – ob Sie das wissen, ist mir nicht klar –, was hinter der noch nicht erfolgten Umsetzung des Gesetzes in Hessen steht, hätte ich gesagt: Die Beanstandungen sind berechtigt.– Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben: „Dieser sozialpolitische Skandal muss unverzüglich beendet werden.“ Ich kann Ihnen das sogar bestätigen; Sie haben Recht. Hätten unserer Wählerinnen und Wähler am 22. September letzten Jahres gewusst, auf welche Irrfahrt sie sich begeben, hätten sie ihre Stimmen bestimmt anders vergeben. Sie wissen, die rotgrüne Mehrheit im Bundestag ist nur hauchdünn.
Wir erleben seit der Bundestagswahl immer wieder, auf welch unausgegorene, unzuverlässige und wirre Weise politische Entscheidungen auf der Bundesebene getroffen werden, die unser Land und auch andere Bundesländer in ein wahres Chaos führen.
Ich glaube, es ist sozialpolitisch kein Skandal, wenn durch unser Sozialministerium, unter der Leitung von Sozialministerin Lautenschläger, aus einem verkorksten Regelwerk, wie Sie es vorgelegt und verabschiedet haben, eine umsetzbare Verordnung geschaffen wird.
Sie mahnen an, endlich mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu beginnen. Sie vergessen aber, hinzuzufügen, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch die Bundesregierung ein weiterer bürokratischer Popanz aufgebaut wurde, der erst einmal abgearbeitet werden musste. Es war nämlich der Wille der Bundesregierung, die Spitzenverbände zunächst nach ihren Empfehlungen zu fragen und diese zur Grundlage landesrechtlicher Regelungen zu machen.
Nein, bei fünf Minuten Redezeit nicht. – Zunächst ist eine inhaltliche Auseinandersetzung unter den Beteiligten erfolgt, die immerhin über acht Monate gedauert hat. Es mussten alle 16 Bundesländer, acht Spitzenverbände sowie die Verbände der Behinderten und Pflegebedürftigen angehört werden, und anschließend mussten alle Befragten wieder auf eine Meinung, auf ein umsetzbares Konzept eingeschworen werden.
Nach acht Monaten ist es endlich gelungen, dem Sozialministerium eine gemeinsame Empfehlung vorzulegen. Sehr schnell stellte sich aber heraus, dass eine Förderung dieses speziellen Angebots durch die Länder und die Kommunen aufgrund der aufwendigen Verfahren im vergangenen Jahr nicht mehr organisiert werden konnte.
Das Bundesgesundheitsministerium hat dann ganz schön fix gehandelt. Es hat nämlich angeordnet, die Mittel aus der Pflegekasse, die im Jahr 2002 nicht mehr in Anspruch genommen wurden, auf die Leistungen des Jahres 2003 anzurechnen. Daran können wir wieder sehen, dass unsere Bundesregierung dort, wo über anderer Leute Geld bestimmt wird, hellwach ist und sich sofort den Zugriff sichert, denn eines muss man auch wissen: Der Bund gibt zur Erfüllung dieses Gesetzes keinen müden Euro dazu. Er bestimmt nur, was die anderen zu tun haben und wie sie es zu machen haben.
Damit überhaupt einmal klar wird, worüber wir hier sprechen: Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz sollte zum Ziel haben, die Versorgungssituation der demenzkranken Mitbürger zu verbessern.
Das sollte dadurch erreicht werden, dass pflegende Angehörige über zusätzliche finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung Betreuungsangebote – Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, niedrigschwelligere Betreuungsangebote – in Anspruch nehmen können. Die unionsgeführten Bundesländer – auch die Hessische Landesregierung – haben im Bundesrat vorgeschlagen, den besonderen Hilfs- und Betreuungsaufwand für Demenzkranke mit bis zu 30 Minuten täglich bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, denn eine Untersuchung zur Pflegebedürftigkeit muss sowieso durchgeführt werden.
Sie dagegen haben einen jährlichen Pauschalbetrag – mit der Betonung auf „jährlich“ – in Höhe von 460 c aus der Pflegeversicherung beschlossen. Umgerechnet bedeutet das einen Zuschlag von gerade einmal 1,28 c pro Tag. Ich frage Sie: Wo bekommen Sie zusätzliche Leistungen für 1,28 c?
Die Pflegeeinrichtungen sind von dieser Regelung ganz ausgenommen. Wir wissen von den Einrichtungen, wie sehr dieses Problem gerade die Pflegestationen bedrückt.
Wen wundert es, dass bundesweit lediglich 1 % der leistungsberechtigten Personen diese Leistung auch in Anspruch nimmt? Der Hessische Landtag hat im Haushalt 2003 haushaltsrechtlich die Voraussetzung zur Finanzierung der Komplementärförderung geschaffen.
Frau Fuhrmann, Sie wissen ganz genau – es war Ihre Frage bei der Beratung im sozialpolitischen Teil –,dass die Mittel bereitstehen und dass die Anträge, die auf dem Tisch liegen,
bedient werden können. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre besser, andere Probleme, die dringender zu beraten sind, im Landtag zu behandeln, anstatt nachzukarten und zu versuchen, der Regierung an das Bein zu treten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dörr, Sie haben eben wieder diese Monsterdebatte aufgemacht und gesagt, es sei ein bürokratisches Ungetüm geschaffen worden.
Dazu kann ich Ihnen nur Folgendes sagen. Wenn ich daran denke, wie in Hessen Gesetze gemacht werden – wie kurz Sie die Anhörungsfristen strecken, damit das alles funktioniert, mit einer Sondersitzung und noch einer Sondersitzung –, dann muss ich Ihnen sagen: Dieses Argument hat mich nicht besonders überzeugt.
Zweiter Punkt. Meine Damen und Herren, es scheint sich in diesem Hause einzubürgern, dass die zuständigen Ministerinnen und Minister bei den jeweiligen Fachdebatten im Plenum nicht anwesend sind. Das war soeben in der Europadebatte so und ist jetzt so. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde, das ist kein guter Umgangsstil im Hessischen Landtag. Ich bin das auch aus den letzten Jahren nicht gewöhnt gewesen.