Zweiter Punkt. Meine Damen und Herren, es scheint sich in diesem Hause einzubürgern, dass die zuständigen Ministerinnen und Minister bei den jeweiligen Fachdebatten im Plenum nicht anwesend sind. Das war soeben in der Europadebatte so und ist jetzt so. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde, das ist kein guter Umgangsstil im Hessischen Landtag. Ich bin das auch aus den letzten Jahren nicht gewöhnt gewesen.
Doch zur Sache. Meine Damen und Herren, die Kollegin Schulz-Asche hat vollkommen Recht. Es ist ein Skandal. Die Sozialministerin behauptet immer,dass die Erhaltung und Wiedergewinnung größtmöglicher Selbstständigkeit in der Lebensführung für ältere Menschen das Ziel der Seniorenpolitik sei.Trotzdem kann sie nicht einmal diesen winzigen Beitrag zur Erhaltung der selbstständigen Lebensführung in Form der Finanzierung von niederschwelligen Betreuungsangeboten zeitgerecht und schnell erledigen.
Sie haben als Landesregierung z.B.in der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Lebenssituation älterer Menschen in Hessen gesagt, dass die Unterstützung pflegender Angehöriger und sonstiger sozialer Netzwerke von großer Bedeutung sei. Wenn es aber um die Entlastung von Angehörigen durch entsprechende Betreuungsangebote geht, lässt diese Regierung sich Zeit, bzw. sie ist wieder einmal untätig.
Meine Damen und Herren, wie groß muss die Bedeutung sein, wenn die Landesregierung ihren großen Worten nie
Taten folgen lässt? Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz ist mittlerweile seit eineinhalb Jahren in Kraft. Frau Kollegin Dörr, Sie haben es nicht einmal geschafft, die klitzekleine Verordnung zu diesem Thema auf den Weg zu bringen.
Nach dem Gesetz des Bundes obliegt dem Land die Anerkennung für die niederschwelligen Betreuungsangebote. Hessen muss also lediglich eine entsprechende Landesverordnung erlassen. Andere Bundesländer, z. B. Brandenburg oder Rheinland-Pfalz, haben das längst getan. Es kann also nicht daran liegen, dass das Bundesgesetz so langsam ist.
Meine Damen und Herren, es fehlt wieder einmal am konkreten Handeln dieser Landesregierung. Wir hören immer nur die Ankündigungen. Nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel hat Hessen insgesamt 726.000 c pro Jahr zur Verfügung. Es sind bereits eineinhalb Jahre ins Land gegangen.Dadurch sind mittlerweile 1 Million c verfallen, die den Betroffenen und den Gruppierungen zur Verfügung stehen könnten. Das ist ein Skandal.
Meine Damen und Herren, als niederschwellige Angebote zur Betreuung Demenzkranker kommen Betreuungsgruppen und Helfer-/Helferinnenkreise zur Entlastung pflegender Angehöriger in Betracht. Frau Kollegin Dörr, wer die Situation von Angehörigen kennt, die Demenzkranke betreuen, weiß, wie groß die Not in diesem Bereich ist und wie wichtig diese niederschwelligen Angebote wären.
Diese familienentlastenden Dienste sind dringend erforderlich. Es gibt in Hessen inzwischen über 24 Verbände und Gruppierungen, die Anträge gestellt haben und die anerkannt werden wollen. Diese Anträge liegen dem Ministerium seit geraumer Zeit vor. Sie werden und werden nicht beschieden. Die Antragsteller werden mit dem Hinweis auf eine so genannte nötige Ressortabstimmung vertröstet. Das habe ich der „Frankfurter Rundschau“ vom 23.04. entnommen. Ich frage, mit wem das Sozialministerium eine Ressortabstimmung zur Verordnung über die Anerkennung niederschwelliger Betreuungsangebote macht. Das ist eine spannende Frage, die wir bei anderer Gelegenheit stellen müssen.
Ich sage Ihnen aber auch: Es ist unerträglich, dass die Betreuungsgruppen nicht nur weiter auf die Anerkennung, die ich eben dargestellt habe, sondern auch auf das Geld der Pflegekasse warten müssen und inzwischen teilweise aus eigener Tasche zahlen. Das ist ein unglaublicher Skandal.
Meine Damen und Herren, der Bund hat mit dem Gesetz seinen Beitrag geleistet, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten und ihnen unter die Arme zu greifen. Ich sage ausdrücklich: Die 460 c pro Jahr sind sicherlich nicht das meiste, aber es ist mehr als eine rein symbolische und verbale Unterstützung, die Sie bei diesen Themen immer bringen. Da, wo konkrete Taten gefragt sind – bzw. die Komplementärfinanzierung –, versagen Sie.
Meine Damen und Herren, die Mittel können nur abgerufen werden, wenn das Land und die Kommunen in gleicher Höhe kofinanzieren. Hier kommen Sie schlicht
nicht zu Potte.Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass nach wie vor nur die Mittel der Pflegekassen etatisiert sind, das Land sich in Form von Deckungsvorschlägen beteiligen will, aber von den Kommunen die 50-prozentige Ergänzungsfinanzierung erwartet wird. Damit es endlich vorangeht, fordere ich Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass sich das Land endlich an der Finanzierung beteiligt und damit die Betreuung auf ordentliche Füße gestellt wird.
Dort, wo solche Angebote für pflegende Angehörige und Demenzkranke vorhanden sind, teilen sich die Kommunen, die Verbände und die Betroffenen die Kosten. Das geht hoch bis zu einem Betrag von 15 c pro Tag für einen Menschen. Das ist viel, viel Geld für die Betroffenen. Sie bräuchten dringend Unterstützung.
Deswegen möchte ich Ihnen zum Schluss mit Erlaubnis der Frau Vizepräsidentin ein Zitat von Frau Lautenschläger zur so genannten hessischen Pflegeoffensive verlesen. Frau Lautenschläger hat gesagt:
An erster Stelle steht dabei eine Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der Betreuung und Pflege demenzkranker Menschen.
Das habe ich einer Pressemeldung vom 25.11.2002 entnommen. Das ist immer alles schon sehr lange her.
Wir haben es schlicht satt,von dieser Ankündigungsministerin immer die Ankündigungen, die Pressemeldungen zu hören. Lassen Sie den Taten der Bundesregierung und den Worten Ihrer Ministerin endlich Taten folgen. Dazu fordere ich Sie ausdrücklich im Interesse der Menschen auf. Es ist in diesem Bereich nämlich bereits zehn nach zwölf. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch an den ersten Parlamentstag und die erste Rede des neuen und alten Ministerpräsidenten, als er uns alle ermahnt hatte, man sollte die großen Trommeln einpacken und die kleinen auspacken.
Ich denke, das gilt auch für die Begründung dieses Antrags. Wegen eines solchen Antrags von einem sozialpolitischen Skandal für Hessen zu sprechen, halte ich für absolut überzogen und dem Thema auch nicht angemessen.
Auch wir kritisieren, dass die Umsetzung dieser Verordnung so lange dauert.Wir werden aber sicherlich aus dem Ministerium die Begründung dafür hören, warum das so ist.Wahrscheinlich ist es auf die Anhörungsfristen und auf Beteiligte zurückzuführen, die diese Fristen nicht einhalten, dass es manchmal so lange dauert, bevor man bestimmte Regelungen auf die Reihe bekommt.
Auch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz ist nicht die zukunftsweisende Lösung. Es schließt nur ansatzweise die Lücke in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.
Diese Lücke betrifft die Betreuung von Menschen mit Demenz, also mit der Altersverwirrtheit. Erstmals – das ist auch gut – werden für altersverwirrte,aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen und verbesserte Versorgungsangebote vorgesehen. Dabei hat die häusliche Pflege Vorrang – wie wir das bei der gesamten Pflege sehr positiv empfinden. Das entspricht im Übrigen auch den Bedürfnissen der meisten Betroffenen, die eine Pflege im häuslichen Bereich einer stationären Versorgung vorziehen.
Entlastet werden hier die Angehörigen, die in der Regel rund um die Uhr für die Betreuung da sein müssen und beansprucht werden, weil man demente Pflegebedürftige nicht allein lassen kann.Allerdings ist der zusätzliche Betreuungsaufwand im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes mit 460 c je Kalenderjahr, nur am Bedarf gemessen, wirklich sehr wenig und ein Tropfen auf den heißen Stein. Zusätzlich sind die Mittel zweckgebunden für Dienstleistungen der Tages- und Nachpflege, der Kurzzeitpflege und für niedrigschwellige Betreuungsangebote, die in erster Linie der Aktivierung der Betroffenen dienen sollen.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass für altersverwirrte Menschen neue Versorgungskonzepte entwickelt und weitere Versorgungsstrukturen geschaffen werden müssen. Dazu sollen jetzt im Rahmen von Modellprojekten Möglichkeiten einer integrativ ausgerichteten Versorgung und Vernetzung der für die Pflegebedürftigen erforderlichen Hilfen erprobt werden. Dabei sollen die Weichen zur Schaffung des Netzes von abgestuften, bedürfnisorientierten und gemeindenahen Hilfen und Versorgungsangeboten neu gestellt werden.
Ich muss noch einmal feststellen – das ist wirklich gravierend –: Der zusätzliche Bedarf bei der Versorgung von Dementen wird mit diesem Gesetz weder qualitativ noch quantitativ ausreichend berücksichtigt. Zum einen bleiben die Kriterien für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bestehen. Das heißt, solche alten Menschen, die körperlich noch fit sind, aber unter Demenz leiden, kommen gar nicht in den Genuss solcher Leistungen.
Zum anderen wird der stationäre Bereich ausgeschlossen. Auch das ist problematisch, weil demente Pflegebedürftige auch in den Heimen ganz erheblich höheren Betreuungsbedarf haben.Wer es allerdings schafft, die Kriterien zu erfüllen und im Jahr 460 c zusätzlich zu ergattern, der wird sich wohl kaum regelmäßige zusätzliche ambulante Betreuungsangebote kaufen können. Das Geld ist dafür entschieden zu wenig.Mit 1,28 c pro Tag können Sie noch nicht einmal eine stundenweise Betreuung finanzieren.
Deshalb halten wir es für dringend geboten – das ist eine grundsätzliche Entscheidung –, dass der zusätzliche und naturgemäß erhebliche Betreuungsbedarf von demenzkranken Pflegebedürftigen endlich in die Definition der Pflegebedürftigkeit insgesamt aufgenommen wird. Nur so wäre ein angemessener Leistungsbezug überhaupt möglich. Langfristig werden wir darum nicht herumkommen, denn die Anzahl der Demenzkranken steigt ständig.
Außerdem plädieren wir für eine größere Flexibilität bei der Verwendung der Mittel. Statt den pflegenden Angehörigen finanzielle Hilfen mit der Auflage zur Verfügung zu stellen, dass sie qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, wäre es unserer Meinung nach sinnvoller, den Angehörigen die Entscheidung freizustellen, welche Form der Unterstützung in ihrer Situation am besten wäre und am besten hilft. Ansonsten müssen wir bei der Pflegeversicherung insgesamt sehr überprüfen und hinterfragen, wie die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Kostenträgern im Rahmen der Pflege verbessert werden kann, welchen Umfang die gesetzliche Pflegeversicherung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung künftig überhaupt noch haben kann und welche Maßnahmen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Säule der privaten Vorsorge für das Pflegerisiko denkbar sind. Diese grundsätzlichen Fragen werden uns in nächster Zeit und zukünftig noch sehr intensiv beschäftigen.
Ich komme zu dem Antrag der GRÜNEN zurück, der die Rechtsverordnung dringend einfordert. Ich denke, diese Verordnung liegt vor, sie ist in der Anhörung und im Prozess der Klärung. Ich denke, sie wird möglichst schnell umgesetzt werden. Ein sozialpolitischer Skandal, den Sie hier an die Wand malen, ist es jedenfalls nicht.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Sie haben Ihre Zeit unterschritten. Das schafft Raum. – Ich gebe für die Landesregierung das Wort an Herrn Staatssekretär Krämer.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zusätzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Höhe von 1,28 c täglich zu Betreuungsleistungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote soll man nutzen. Um sie nutzen zu können, hat zunächst die Bundesregierung eine aus unserer Sicht doch sehr bürokratische Komplementärfinanzierung eingeführt, allerdings ohne sich selbst daran zu beteiligen.
Nun ist der Kernvorwurf des Antrags der GRÜNEN, die Landesregierung habe nichts oder zu wenig getan oder zu spät gehandelt.Wenn das so wäre, dann wäre Ihre Bewertung, die Sie diesem Antrag im Text mitgegeben haben, sicher zutreffend.Ich will versuchen,Ihre Befürchtungen zu zerstreuen. Ich weiß nicht, ob es mir gelingen wird.
Nach dem Willen der Bundesregierung hatten die Spitzenverbände der Pflegekassen zunächst einmal Empfehlungen auf Bundesebene zu verabschieden, die erst Grundlage für eine landesrechtliche Regelung sein konnten.Abgesehen von dem rechtlich sicherlich fragwürdigen Weg, dass Selbstverwaltungsregelungen Voraussetzungen für Landesrecht sein sollen, bedurfte es zunächst einer inhaltlichen Auseinandersetzung aller Beteiligten. Hierzu mussten sich 16 Bundesländer, 8 Spitzenverbände der Pflegekassen und eine Vielzahl von Verbänden und Vereinen der Behinderten und Pflegebedürftigen auf das Nähere dieser Förderung vereinbaren.
Diese unter der Federführung des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommene Abstimmung benötigte mehr
als acht Monate. Ich gehe davon aus, dass auch das Bundesgesundheitsministerium versucht hat, so schnell wie möglich zu handeln.Aber wenn man so viele unter einen Hut bringen muss, dauert es seine Zeit.
Erst im August letzten Jahres legten die Spitzenverbände ihre Empfehlungen für die Voraussetzungen und Inhalte der Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten vor. Bereits in diesem Abstimmungsprozess wurde allen klar – was die Bundesregierung auch bestätigt hat –, dass im Jahre 2002 nichts mehr passieren konnte. Unser Haus hat bereits im März 2002, nachdem wenigstens die ersten Eckpunkte der Empfehlungen absehbar waren, versucht, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der Pflegekassen Gespräche aufzunehmen, um die Landesumsetzung vorzubereiten.