Protocol of the Session on June 5, 2003

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Als nächster Redner spricht der Chef der Staatskanzlei, Herr Minister Stefan Grüttner.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo ist Riebel? – Petra Fuhrmann (SPD): Der Nicht-Europaminister! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Machen Sie es nicht wie im Europaausschuss und sagen, Sie wüssten von nichts!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die europapolitischen Leitlinien dieser Landesregierung sind klar und deutlich.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrn Minister Grüttner völlig unbekannt!)

Ich kann für die Hessische Landesregierung an dieser Stelle ausführen, hier gibt es keine unterschiedlichen Auffassungen, sondern wir arbeiten zielgerichtet an den Punkten, die auch Gegenstand dieser Anträge sind. Wir versuchen auch, gemeinsam zu erarbeiten, wie wir ein gemeinsames Europa – Herr Kollege von Hunnius hat es richtig gesagt – von 450 Millionen Menschen zukünftig gemeinsam und gut gestalten können. Dabei müssen wir trotzdem berücksichtigen können, welche föderalen Strukturen wir haben und wie wir sie einbringen können, wie wir Besonderheiten – wir wollen auch keine Nivellierung – in ein gemeinsames Europa einbringen können.Da gibt es eine ganze Reihe von Arbeiten, die zu erledigen sind.

Sie haben eine Reihe der Punkte angesprochen,die bisher erledigt worden sind. Diese sind in Ihren Anträgen genannt worden. Dabei ist ein großes Maß an Übereinstimmung festzustellen. So wie ich es der Debatte entnommen habe, verständigt sich man ja wohl darauf, diese Anträge an den Ausschuss zu überweisen,um eine gemeinsame Position entwickeln zu können. Deswegen will ich mich hier auf einige Aspekte beschränken.

Gerade im gegenwärtigen Reformprozess hat sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen deutschen Ländern gegen eine weitere Aushöhlung unserer regionalen Gestaltungsmöglichkeiten gestemmt.

Unlängst hat die Konferenz der Ministerpräsidenten auf einer Sondersitzung die Position der Länder für die Schlussphase der Konventsarbeit auch in dieser Hinsicht eindrücklich fortgeschrieben. Da Sie wissen, dass die Chefs der Staatskanzleien diese Ministerpräsidentenkonferenzen vorbereiten, nehmen Sie es mir bitte auch ab, dass in dieser Thematik auch der Chef der Hessischen Staatskanzlei entsprechenden Einfluss genommen hat.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dann macht ihr ja Doppelarbeit!)

Die Hessische Landesregierung hat sich dabei – und das ist ganz deutlich gewesen – besonders für eine klare Kompetenzordnung und für eine effiziente Subsidiaritätsüberwachung sowie insgesamt für eine auch für die Bürger nachvollziehbare Verantwortungsaufteilung eingesetzt. Unsere Bemühungen tragen auch erste Früchte.

Vieles, was in den Anträgen gefordert wird, wird der Verfassungsvertrag festschreiben. Ich erwähne hier nur die klare Definition der maßgeblichen Grundsätze der zukünftigen EU-Kompetenzausübung zu Subsidiarität,Verhältnismäßigkeit und begrenzten Einzelermächtigungen.

Die EU wird sich weiter verpflichten, die nationale Autonomie zu achten. Die nationalen Regelungen zur Stellung der Kirchen sowie Religionsgemeinschaften – im Übrigen ist das Wort Moral bei uns nie gefallen, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller – und der lokalen und regionalen

Gebietskörperschaften werden ferner ausdrücklich durch die Union anerkannt. Das nationale Primat ist also gesichert.

Ebenso wichtig war die Festschreibung, dass allgemeine Ziele nicht schon als Handlungsermächtigungen ausgelegt werden können. Hierfür wird es nach wie vor spezieller und im Einzelfall zu vergebender Ermächtigungen bedürfen. Dieser Punkt war uns besonders wichtig, um schleichenden Kompetenzübertragungen auf die EU Einhalt gebieten zu können.

Diese Einzelermächtigungen – das ist wichtig – dürfen nicht einfach vom Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgesprochen werden, sondern hierfür bedarf es auch der verfassungsändernden Verfahren.Alle Teile des Verfassungsvertrags müssen daher die gleiche Rechtsqualität haben. Nur so können wir auch wirksam unsere eigenen Kompetenzen sichern und die Entwicklung der EU kontrollieren.

Der Ausschuss der Regionen wird gestärkt werden. Er wird voraussichtlich ein eigenes Klagerecht für die Bereiche erhalten, in denen er auch konsultiert werden muss. Dies ist eine Forderung, die der Hessische Landtag in der Vergangenheit mit großer Unterstützung immer wieder erhoben hat.

Selbstverständlich wird der Ausschuss der Regionen in das Frühwarnsystem zur Wahrung der Subsidiarität – wie im Übrigen auch der Bundesrat – eingebunden. Über die Landesregierung im Bundesrat wird natürlich auch der Hessische Landtag in das Frühwarnsystem entsprechend einbezogen werden.

Wie wir diese Verfahren gestalten, darüber werden wir uns noch auseinander setzen und im Einzelnen zu reden haben. Wichtig ist hier allerdings, dass handhabbare und effiziente Verfahren zustande kommen, die unsere Möglichkeiten nicht übersteigen und auch nicht zu unnötigen Duplizierungen führen.

Ohne jetzt auf alle Aspekte der Anträge im Einzelnen eingehen zu können: Für die überwiegende Zahl der Forderungen hat sich die Landesregierung nachdrücklich und im Ergebnis bisher schon erfolgreich eingesetzt. Wir haben nicht nur mit den anderen deutschen Ländern im Bundesrat und im Rahmen der Europaministerkonferenz um gemeinsame Standpunkte gerungen, sondern wir haben uns auch mit der Bundesregierung koordiniert.

Ich denke, an dieser Stelle gilt auch eine besondere Anerkennung Herrn Ministerpräsidenten Teufel, der als Bundesratsvertreter im Verfassungskonvent die Anliegen der Länder in Brüssel kompromissbereit, aber hart in der Sache vertreten hat. Insbesondere jetzt, da es gerade in der Schlussphase der Arbeiten an dem Verfassungsvertrag im Konvent eine unglaubliche Anzahl von Sitzungen und Zeiteinheiten gibt, gelten unser besonderer Dank und unser Kompliment Herrn Ministerpräsidenten Teufel für die Vertretung der Länderinteressen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zudem haben wir den Kontakt mit den Partnerregionen gesucht, um auch über diese wichtigen Kanäle Überzeugungsarbeit im Hinblick auf unsere Anliegen zu leisten und gemeinsam tätig zu werden. Ein Dokument, das Sie alle kennen, war die Erklärung mit der Emilia-Romagna anlässlich der zehnjährigen Partnerschaft. In der Endphase des Konvents kommt es nun darauf an, diese Verhandlungen weiter mit Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Insgesamt muss man sagen, der Konvent befindet sich in einer schwierigen Phase – und zwar wegen der offenen Frage der exakten Machtverteilung zwischen den europäischen Institutionen. Hier gibt es noch eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten. Die Regierungskonferenz, die die Konventsergebnisse überarbeiten soll, wird daher erst im Oktober einberufen. Dies räumt dem Konvent noch etwas mehr Zeit ein. Wie diese Zeit im Einzelnen ausgefüllt werden soll, ist allerdings noch unklar.

Der zentrale erste Teil soll – wie bereits angekündigt – dem Europäischen Rat in Thessaloniki am 20. Juni vorgelegt werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aber auch nicht verschweigen, dass es mitunter sehr schwierig war, regionalen Anliegen im Verfassungskonvent die verdiente Aufmerksamkeit zu sichern. Sie wissen, dass die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland nicht gängig ist. Viele Länder haben diese föderalen Strukturen nicht oder bekämpfen sie gar bewusst. Denn Autonomiebestrebungen in diesen Ländern, gekoppelt mit föderalen Systemen, würden zu einer Veränderung der dortigen Strukturen führen. Deswegen musste man immer sehen, dass die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Anerkennung findet. Herr Kollege von Hunnius, deswegen finde ich es auch wichtig, dass wir als Länder auch die Möglichkeit eines eigenen Klagerechtes haben. Das wird nicht zum Stillstand führen, sondern das wird in der Tat zur Wahrung unserer Interessen führen,

(Beifall des Abg. Dr. Peter Lennert (CDU))

nämlich dann, wenn wir, beispielsweise über die Bundesregierung, als Land Hessen möglicherweise nicht korrekt vertreten sind. Jegliche Einflussnahme auf Entscheidungen der Europäischen Union über das Land Hessen würde uns sonst verwehrt. Dem müssen wir entgegenarbeiten, und ich glaube, das muss auch Ihr Einverständnis haben. Wir müssen hier versuchen, als Länder die Möglichkeit eines eigenen Klagerechts beim Europäischen Gerichtshof zu haben. Ich glaube, wir werden ein Verfahren finden, bei dem dies gewährleistet wird.

Insofern haben unsere Diskussionen schon ein Stück regionalpolitisches Bewusstsein in Brüssel geschaffen. Natürlich hätten wir auch den Wunsch gehabt, dass dies noch etwas stärker in den Vordergrund kommt.

Meine Damen und Herren, der Verfassungsvertrag selbst wird uns insgesamt neue Mitwirkungsmöglichkeiten bieten, die wir ausfüllen können. Wir werden künftig aufgerufen sein, das legislative Jahresprogramm der Kommission zu diskutieren. Alle Legislativakte müssen zeitgleich nicht nur dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, sondern auch den nationalen Parlamenten – und damit dem Bundesrat. Ich denke, es gibt noch eine ganze Reihe von weiteren Punkten, zu denen es sich lohnt, intensiv im Europaausschuss zu diskutieren. Die Landesregierung wird dort kompetent mit Ihnen diskutieren.

(Zurufe der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und Christel Hoffmann (SPD) – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Minister ist nicht da!)

Ich gehe davon aus, dass es dann eine insgesamt vernünftige Beschlussempfehlung im Interesse Hessens geben kann. Frau Kollegin Hoffmann, dieses Interesse sollte im

Vordergrund stehen, das Interesse Hessens in einem gemeinsamen Europa. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wir haben also drei Anträge verbunden diskutiert. Ich frage die Geschäftsführer: Sollen alle Anträge dem Ausschuss überwiesen werden?

(Reinhard Kahl (SPD): Ja!)

Dann überweisen wir den Antrag der SPD, Drucks. 16/50, den Dringlichen Antrag der FDP, Drucks. 16/92, und den Antrag der CDU, Drucks. 16/134, an den Europaausschuss.

Meine Damen und Herren, damit rufe ich Tagesordnungspunkt 19 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Umsetzung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes – Drucks. 16/52 –

Zur Begründung des Antrags hat Frau Schulz-Asche das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag versuchen wir – inzwischen zum dritten Mal –, einer bestimmten Personengruppe unserer Gesellschaft zu ihrem Recht zu verhelfen. Es geht um eine Verbesserung der Pflege und der Lebenssituation von demenzkranken pflegebedürftigen Menschen.

Meine Damen und Herren, es ist unglaublich, dass eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes in Berlin, also auf Bundesebene, die Landesregierung immer noch nicht in der Lage ist, dieses Gesetz in Hessen umzusetzen – wir haben mehrfach darüber gesprochen.

Die Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 als fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems beruht auf dem gesellschaftlichen Konsens, dass das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, nicht dem Einzelnen allein aufgedrückt werden kann, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat, sieht unter anderem vor, dass Menschen im häuslichen Bereich, bei denen ein allgemeiner erheblicher Betreuungsbedarf festgestellt wurde, eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Dafür stehen aus den Pflegekassen jährlich 280 Millionen c zur Verfügung. Damit – und deswegen ist das auch ein qualitativer Schritt – ist zum ersten Mal seit Einführung der Pflegeversicherung anerkannt worden, dass auch alte Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch auf Hilfe haben. Das begrüßen wir hier ausdrücklich.

In der letzten Legislaturperiode jedoch hat die CDU/FDP-Landesregierung dem Gesetz im Bundesrat wie so vielen anderen,die Sie zu blockieren versuchen,die Zustimmung verweigert. Nicht einmal diese qualitative Veränderung, die Sie im Prinzip eigentlich auch unterstützen – nämlich dass diese Menschen einen Anspruch auf Hilfe haben –, konnten Sie begrüßen. Sie meinten, wegen der geringen Höhe des Betrages handele es sich um Eti

kettenschwindel – nur, um sich wieder als Blockierer hervortun zu können.

Meine Damen und Herren, das ist doch eine unglaublich unseriöse Argumentation.Denn erstens war die Anerkennung des Hilfebedarfs für diese alten Menschen und die sie betreuenden Familien überfällig. Zweitens kann man sich über die Höhe der Leistung tatsächlich streiten.Aber wenn Sie Familien kennen, die sich um alte, demenzkranke Menschen kümmern, dann wissen Sie, dass auch kleine niedrigschwellige, unbürokratische Hilfen für diese Familien durchaus eine Erleichterung sind. Dabei reden wir nicht über die Höhe, sondern es geht darum, dass diesen Menschen überhaupt in irgendeiner Form eine Unterstützung zukommt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Frag doch, wo die Sozialministerin eigentlich ist! – Zurufe von der CDU)

Rufen Sie bitte an dieser Stelle nicht dazwischen. Meine Mutter ist an Alzheimer gestorben. Mein Vater wird in Berlin von der Familie meines Bruders betreut. Ich weiß genau, wie anstrengend es ist, mit Menschen, die demenzkrank sind, umzugehen und sich in der Pflege zu engagieren. Ich weiß, wovon ich rede. Auch kleinste Hilfen können diese Familien entlasten und dazu führen, dass man sich unter Umständen mit den anderen Familienmitgliedern einmal freie Tage organisieren kann.

Hier geht es darum, dass der Anspruch überhaupt erst einmal anerkannt wird und dass man einen Einstieg in diese Hilfe findet. – So viel dazu.

Bereits bei den Beratungen des Haushalts 2002 des Landes Hessen hat meine Fraktion die damalige Landesregierung aufgefordert, ausreichend Landesmittel zur Verfügung zu stellen, damit die Mittel aus den Pflegekassen überhaupt abgerufen werden können.Auch bei den Beratungen des Haushalts 2003 haben wir das getan. Natürlich wurden beide Anträge abgelehnt und stattdessen Mittelkürzungen in anderen Bereichen angedroht.

Jetzt haben wir Mitte 2003. Dieses Gesetz – ich habe das schon gesagt – ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Seither ist nichts geschehen. Es gibt immer noch keine notwendige Landesverordnung. Seit Sommer 2002 liegt ein Entwurf vor. Hierbei können Sie sich nicht mit den 100 Tagen Schonfrist herausreden, denn Frau Ministerin Lautenschläger musste ja im April nicht erst einmal für einen Monat in ein Übungslager geschickt werden, damit sie überhaupt regieren kann.