Meine Damen und Herren, Herr Innenminister, erste Bemerkung: Eilausfertigung. Sie brauchen schon ein bisschen lang, um ein eher einfaches Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Deswegen haben wir jetzt diese Eile.
Dritte Bemerkung. Die Kostenfrage hinsichtlich der kommunalen Ebene müssen wir ernst nehmen. Der Hinweis, Konnexität des Bundes greift nicht auf das Land, mag vielleicht formalrechtlich ausreichen, aber im Ergebnis heißt das, die Kommunen müssen möglicherweise draufzahlen. Deswegen müssen wir das sicherlich in der Anhörung noch thematisieren.
Vierte Anmerkung. – Herr Gotthardt, noch sind Sie nicht in Berlin, noch sind Sie in Hessen. Hören Sie also hier zu.
Vierte Bemerkung: interkommunale Zusammenarbeit. Wir müssen sehen, dass wir das ermöglichen. Das wird in Zukunft zunehmen. Deswegen muss es möglich sein, dass Kommunen Daten unter Beachtung datenrechtlicher Rahmenbedingungen austauschen können. Daher sind dies Fragen, die wir gemeinsam in der Anhörung erörtern können. Ich sehe das eher als unproblematisch an. Deswegen ist es umso unverständlicher, dass die Landesregierung wieder unter Zeitdruck einen solchen Gesetzentwurf vorlegt.
Herr Minister, ich denke also, an dieser Stelle können Sie zukünftig daran arbeiten, dass wir ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren haben.Dann fällt manches leichter. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP-Fraktion begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Entwurf des Meldegesetzes. Er schafft die Voraussetzungen für eine effiziente Nutzung der modernen Kommunikations- und Informationstechnologien im Meldewesen – Stichwort: Internet – und bringt entsprechende Vereinfachungen für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Auch wir meinen, dass wahrscheinlich eine schriftliche Anhörung ausreichen sollte.Dabei muss insbesondere die Kostenfrage für die Hard- und Software mit den kommunalen Gebietskörperschaften erörtert werden. Das hat der Kollege Rudolph bereits angesprochen.
Uns als FDP-Fraktion interessiert dann insbesondere auch die Position des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Er hat uns immer wieder sehr hilfreiche Hinweise ge
geben, um unsere Gesetze auch in dieser Hinsicht wasserfest zu machen. – Herr Kollege Frömmrich, um auf Ihre Einlassung zu den handwerklichen Fehlern der Landesregierung bei diesem Gesetzentwurf kurz einzugehen, muss ich ganz ehrlich sagen:Wenn es nur die Verdoppelung von Textbausteinen wäre, was bei dieser Landesregierung falsch läuft, dann wäre mir das recht. Wie wir aber im Laufe dieses Tages und gestern bei dem Gesetzentwurf zu den Universitätsklinika gesehen haben, gibt es da noch sehr viel größere Klöpse.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Gotthardt, ich kann versichern, ich werde mir Mühe geben, mich beliebt zu machen.
Herr Kollege Rudolph, das nehme ich Ihnen wirklich übel, diese ständige Beschimpfung der Juristen in diesem Hause. Ich bin nicht mehr bereit, das auf die Dauer hinzunehmen.
Ich höre mit Vergnügen, dass alle Oppositionsfraktionen diesen Gesetzentwurf gelobt haben. Wenn Herr Frömmrich die Wiederholungen in der Begründung eines Gesetzentwurfs beklagt, so denke ich, mit diesem Vorwurf werden wir leben können; damit werden wir gut leben können.
Herr Rudolph, Sie haben das Thema Konnexität angesprochen. Das ist richtig. Aber wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen haben, werden Sie festgestellt haben, dass die Landesregierung diesen Punkt gesehen und natürlich auch beachtet hat.
Ansonsten freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und auf eine interessante Anhörung. – Herzlichen Dank.
Damit ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes, Drucks. 16/4067, in erster Lesung behandelt und wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss überwiesen.
Frau Präsidentin, wir bitten, die Petition 4532/15 aus den Beschlussempfehlungen herauszunehmen und dem Petitionsausschuss zurückzuüberweisen.
Gibt es weitere Vorschläge? – Dann darf ich feststellen, dass die Fraktionen insgesamt einverstanden sind, dass diese Petition 4532/15 dem Petitionsausschuss zurücküberwiesen wird.
Dann rufe ich die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse über die übrigen Petitionen auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht,den bitte ich um das Handzeichen.– Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Meine Damen und Herren, damit sind diese Beschlussempfehlungen angenommen.
Ich bedanke mich herzlich, wünsche Ihnen einen vergnügten oder arbeitsreichen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.