Protocol of the Session on June 7, 2005

Neben den rechtlichen Problemen gibt es ein sehr hohes inhaltliches Risiko für die Freiheit von Forschung und Lehre. Ein privater Betreiber will zuallererst Gewinne machen. Das ist logisch und auch nicht verwerflich. Es ist aber hoch problematisch, wenn jemand beispielsweise aus der staatlichen Förderung der Forschung Gewinne erzielt. Es wäre hoch problematisch, wenn er privaten Einfluss auf die Ausrichtung der Forschung hätte und sich die Forschung beispielsweise auf lukrative anwendungsorientierte Forschung konzentrieren würde. All die Risiken zum Thema Freiheit von Forschung und Lehre stehen im Raum. Die Landesregierung schweigt und betet wahrscheinlich, dass Lösungen vom Himmel fallen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Dass sie all dies nicht jetzt geklärt haben, ist dilettantisch und unverantwortlich, auch für die Zukunft der Standorte, denn schon jetzt besteht die Gefahr, dass medizinisch-wissenschaftliche Koryphäen an andere Universitäten abwandern. Diese Ungewissheit schadet dem Wissenschaftsstandort Hessen leider schon jetzt.

Die Frage, wie viel Einfluss ein Privater auf die Wissenschaft und so z.B.auch auf die Berufung hat,ist zudem bei der Frage entscheidend,ob ein privates Klinikum Anrecht auf die Hochschulbauförderung des Bundes hätte. Sollte dies nicht so sein – die meisten in der Anhörung haben das so eingeschätzt –, dann hätte dies nicht nur Auswirkungen auf die zukünftige Förderung, sondern auch auf die bisherigen Investitionen. Sie gelten dann als Zweckentfremdung und müssten vom Land zurückgezahlt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, hier handelt es sich um eine Summe von ca. 300 bis 400 Millionen c. Damit ist es aber nicht genug. Ebenfalls nicht geregelt ist die Sicherung der Altersvorsorge der Landesbediensteten, das so genannte VBL-Problem. Hierzu hat die Landesregierung im Ausschuss immerhin verlauten lassen, dass man gerade dabei sei,dies zu prüfen.Sehr schön,das scheint ein wirklich von vorne bis hinten durchdachtes und professionell gerechnetes Konzept zu sein, wenn ein halbes Jahr nach der Verkündung des Weges und des Zeitplanes angefangen wird, finanzielle Risiken zu prüfen. Meine Damen und Herren, eines aber kann schon einmal gesagt werden: Auch die Ablösung aus der VBL würde das Land einen Betrag zwischen 300 und 400 Millionen c kosten.Hinzu kommt,dass noch nicht geklärt ist, inwieweit umsatzsteuerpflichtige Transaktionen entstehen, wenn ein Privater das Uniklinikum betreibt. Da Unikliniken nicht vorsteuerabzugsfähig sind, drohen auch hier weitere Kosten. Nimmt man die finanziellen Risiken zusammen, summiert sich das finanzielle Risiko auf ca. 1 Milliarde c. Diese Summe steht dem die Diskussion auslösenden Moment des Investitionsrückstandes in Gießen von ungefähr 200 Millionen c gegenüber. Das allein ist doch schon wirklich grotesk.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Dies alles führt dazu,dass man davon ausgehen muss,dass das Land beim Verkauf der Universitätskliniken nichts einnimmt, sondern im Gegenteil noch etwas draufzahlen muss. Wenn diese Summe dann bei über 200 Millionen c läge, also bei dem ursprünglichen Kostenbedarf, dann wären wir in dieser Debatte wirklich in Schilda gelandet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren von der CDU, zum Experimente-Machen ist die Zukunft der Kliniken,aber auch die Zukunft Mittelhessens zu ernst. Ob dieses Vorgehen ein cleveres Managen ist und von wirtschaftlichem Knowhow zeugt, mag insbesondere nach meiner Rede jeder für sich selbst beantworten. Dass ich für sie nur ein Kopfschütteln übrig habe, ist aus meinem Vortrag deutlich geworden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Darüber hinaus gibt es noch andere Probleme. Die Anhörung hat ebenfalls ergeben, dass, wenn man schon von Synergien durch Zusammenlegungen spricht, auch zu überlegen ist, ob man eine einheitliche Fakultät bildet.

Dies hat die Landesregierung aber deutlich abgelehnt. Sie gehen – so sagen Sie zumindest – zudem davon aus, dass sich ein privater Betreiber an die ausbaldowerten Schwerpunktbildungen für die Fusion halten muss. Sie versprechen außerdem die Sicherung beider Klinikstandorte. Dabei hat sich aus der Anhörung zusätzlich ergeben, dass die baulichen Voraussetzungen mit einem Altbau in Marburg,der für ein modernes Klinikum nicht zeitgemäß nutzbar ist, und einer maroden Bausubstanz in Gießen für ein wettbewerbsfähiges, funktionierendes Uniklinikum eigentlich nicht gegeben sind und es am naheliegendsten wäre, ein neues Klinikum auf der grünen Wiese zu bauen.

Meine Damen und Herren, wir haben hier sehr stark den Eindruck, dass Sie eine Privatisierung nur deshalb so vehement wollen, weil Sie sich unbequeme Entscheidungen nicht selbst zu treffen trauen und sie auf den Privaten abschieben wollen. Das finde ich wirklich feige und verantwortungslos.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Auch zur Fusion hat die Anhörung deutlich gemacht, dass für eine Fusion ein Mindestzeitraum von etwa zwei Jahren anzusetzen wäre und dass eine Fusion erst einmal Geld kostet und es dauert, bis sich neue Strukturen auch finanziell lohnen.Auch dieser Umstand findet in der Gesetzesänderung der CDU keine Berücksichtigung. Sie hat sich für die Fusion ganze sechs Monate Zeit gelassen.Das lässt auch bei uns weitere Zweifel an einem seriösen Vorgehen in dieser Frage aufkommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Uns wäre es wichtig, wenn uns die Landesregierung mitteilen könnte, wie sie den genannten Risiken begegnen wird.Ansonsten lässt sie uns keine andere Wahl, als gegen das Vorhaben zu kämpfen, weil auch die Opposition eine Verantwortung trägt. Sie muss darüber wachen, dass die Landesregierung verantwortungsvoll handelt, und im gegenteiligen Fall das Verhalten der Regierung öffentlich anprangern. Mit Ihrem Verhalten, meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie uns keine andere Wahl.

(Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Auch wenn die Umstellung auf Fallpauschalen immer als Argument für eine unumgängliche Umstrukturierung hin zu einer Privatisierung benutzt wird: Die Beweglichkeit einer Klinik hängt nicht von deren Rechtsform, sondern von der internen Organisation der Strukturen und vom Zugang zum Kapitalmarkt ab,denn ein Privater finanziert auch nur über Kredite.

Ich hoffe, meine Darstellung der verschiedenen Risiken hat deutlich gemacht, dass es hier einer sehr sorgfältigen Abwägung bedarf und nicht eines Hauruck-Verfahrens. Ein solches Verfahren, das immer vordergründig von Tatkraft zeugen soll, klappt vielleicht in Eschborn, aber nicht bei einem Projekt dieser Größe.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, es scheint so, als hätte sich der Ministerpräsident hier verhoben. Deshalb appelliere ich noch einmal inständig an die Landesregierung: Nehmen Sie den künstlich aufgebauten Zeitdruck heraus, und nehmen Sie sich Zeit für besonnene Entscheidungen. Ich betone noch einmal:Wir sind voll großer Besorgnis und for

dern Sie deshalb auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Nicola Beer das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister! Die FDP will die Absicherung des hochschulmedizinischen Standortes in Mittelhessen. Dazu braucht es, das ist kein Geheimnis, Kapital – Kapital, das bei der Finanzlage des Landes Hessen im Hinblick auf die notwendigen Investitionsmittel in Höhe von 300 bis 350 Millionen c für beide Standorte Gießen und Marburg zusammen so im Landeshaushalt nicht übrig ist. Das heißt, wir brauchen privates Kapital. Wir müssen zusehen, dass wir privates Kapital zur Absicherung dieses hochschulmedizinischen Standortes Mittelhessen akquirieren. Die FDP-Fraktion sieht entgegen den Ausführungen, die eben seitens SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemacht wurden, im Rahmen der Privatisierung der Universitätskliniken in Mittelhessen eine große Chance, das Projekt mit grundlegender Aufgabenkritik unter Einbindung privater Konzepte zum Erfolg zu führen.

Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, wenn wir das Gesetz so, wie von Ihnen geplant, in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung einfach so durchwinken, dann sind die Probleme für eine erfolgreiche Gewinnung von privatem Kapital schon jetzt vorprogrammiert. Ich sehe die Gefahr, dass die Gewinnung von privatem Kapital nicht nur erschwert wird, sondern bei der von Ihnen in dem Gesetzentwurf angelegten Fülle von Problemen, die Sie zurzeit nicht beantworten, geschweige denn beheben können, sehe ich die Gefahr, dass die Akquirierung privaten Kapitals unter für das Land annehmbaren Bedingungen – Stichwort: Absicherung von Forschung und Lehre – sogar unmöglich gemacht wird. Genau das möchten wir als FDP-Fraktion verhindern.

(Beifall der Abg. Dorothea Henzler (FDP))

Denn, liebe Kollegin Oppermann, es geht nicht darum, dass irgendjemand in diesem Hause nichts tun möchte. Auch die FDP-Fraktion möchte nicht – wie von Ihnen vorgeworfen – nichts tun, sondern es geht darum, dass die CDU-Landesregierung bislang zu wenig getan hat, um den von uns angestrebten Erfolg herbeiführen zu können.

Wer die 17 Stunden Anhörung aufmerksam verfolgt hat, hat gesehen, dass die Anhörung mehr offene Fragen aufgeworfen denn beantwortet hat, und zwar vor allem solche Fragen, die seitens der Landesregierung und seitens der sie tragenden Fraktion im Hinblick auf das Konzept beantwortet werden müssen, das sie mit diesem Gesetzentwurf und der dann anschließenden Privatisierung verfolgen. Das sind also Hausaufgaben, die die Landesregierung erledigen muss, bevor das UK-Gesetz, wie es abgekürzt wird, in Kraft treten kann. Deswegen bleibt die FDP-Fraktion bei ihrer von Anfang an in diesem Hause geäußerten Forderung, an dieser Stelle nicht überhastet zu agieren, sondern den Zeitplan für die Fusion – ich betone noch einmal: den Zeitplan für die Fusion; denn dieses UK-Gesetz ist das so genannte Fusionierungsgesetz –

der mittelhessischen Universitätskliniken so zu verlängern, dass, bevor dieses Gesetz hier beschlossen wird und in Kraft tritt,die ungeklärten,aber drängenden Fragen gelöst werden.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Oppermann, lassen Sie mich mit einer Mär aufräumen, die die CDU von dieser Stelle aus immer wieder so gern betont, nämlich mit der Mär des Zeitdrucks. Sie sprechen immer davon, es müsse jetzt zügig gehandelt werden, und deswegen sei es unabdingbar, dass in dieser Plenarsitzung die zweite und die dritte Lesung durchgeführt würden.

(Frank Gotthardt (CDU): Wir halten das für vernünftig!)

Aber ich bin der festen Überzeugung, dass zwischen „zügig“ und „überhastet“ der kleine, aber feine Unterschied der großen Gefahr des Scheiterns liegt.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sowohl in der Anhörung als auch gerade in der Sondersitzung des Ausschusses ist deutlich geworden, dass es überhaupt keinen zwingenden Grund dafür gibt, ob dieses Gesetz zum 01.07., zum 01.08., zum 01.09. oder zum 01.10. in Kraft tritt.

(Beifall des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Wir reden von dem Gesetz, das auf die Fusion der Unikliniken abzielt.Wir reden von einem Gesetz, das, formal gesprochen, in einer juristischen Sekunde vor der angestrebten Privatisierung in Kraft treten könnte und immer noch all die Wirkungen auslösen würde,die Sie mit diesem Gesetz auslösen möchten.Aber es hätte eben den Vorteil, dass Sie zunächst die Fragestellungen sorgfältig und sachgerecht abarbeiten könnten, die für das Land mit großen Risiken verbunden sind,vor allem mit großen finanziellen Risiken, mit dem Risiko des Scheiterns der Akquirierung privaten Kapitals.

Es sind vor allem vier bedeutende Fragenkomplexe – meine Fraktion hat schon mehrfach darauf hingewiesen, sie aber jetzt noch einmal durch unseren Dringlichen Antrag zusammengestellt –, die seitens der Landesregierung vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgearbeitet werden müssen.

(Beifall bei der FDP)

Die von uns beantragte Sondersitzung hat gezeigt, dass all diese Fragenkomplexe unbeantwortet geblieben sind, obwohl sie dringend vor der Fusion geklärt werden müssten. Das ist zum Ersten – das nenne ich mit großer Bewusstheit an dieser ersten Stelle – die Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre, also der grundrechtssensible Bereich,Art. 5 Grundgesetz. Für uns als FDP-Fraktion ist klar, dass Forschung und Lehre in einem Universitätsklinikum das Primat haben müssen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Dieses Klinikum existiert nur um der Ermöglichung von Forschung und Lehre.Wir privatisieren hier nicht irgendein Kreiskrankenhaus, sondern es geht um ein Universitätsklinikum. Herr Minister, ich bin mir manchmal nicht sicher, ob Ihnen das bewusst geworden ist.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist eindeutig klar,dass ein Gesetz notwendig ist,um die Rahmenbedingungen dieser Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre aufzustellen – ein Gesetz und nicht irgendeine Rechtsverordnung oder eine privatrechtliche Vereinbarung. Ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, schon gar nicht für die direkt gewählten Abgeordneten wie Frau Oppermann oder Herrn Möller, wie man sich als gewählter Abgeordneten selbst derart verleugnen kann, dass man sagt: Mach du das, Exekutive.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir als FDP-Abgeordnete halten uns immer noch für die erste Gewalt in diesem Land. Die Exekutive ist die zweite Gewalt, die eine dienende Funktion für dieses Parlament hat. Das heißt, die wesentlichen Entscheidungen treffen wir und nicht irgendein Minister in einem Hinterzimmer.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Oppermann, Herr Möller, ich kann es auch gar nicht nachvollziehen, wie man als direkt gewählte Abgeordnete der Region – das trifft auch Herrn Bouffier und andere – in Mittelhessen verkaufen kann, dass man solch eine wesentliche Frage, die eine gesamte Region umtreibt, an der Tausende von Arbeitsplätzen hängen, in ein Hinterzimmer, in ein intransparentes Verfahren verschiebt.