Protocol of the Session on April 27, 2005

Ja, ich weiß. – In Frankfurt am Main haben wir dasselbe Problem wie immer. Herr Rudolph würde sich hierhin stellen und fragen: Warum bedienen Sie sich nicht des Sachverstands? Jetzt bedienen wir uns des Sachverstands. Ich habe bis heute noch nicht einmal die Unterlagen gesehen. Vernünftigerweise muss das doch erarbeitet werden. Nun ist es wie im richtigen Leben: Das, was irgendeine Arbeitsgruppe erarbeitet, steht am nächsten Tag in der Zeitung. Jetzt sind alle unterwegs, um ihre Interessen dort zu formulieren. Das ist durchaus in Ordnung.

Aber ich bitte Sie, sich dem Dialog zu öffnen und sich zu fragen: Ist es intelligent, in einem Abstand von 1.000 m zwei voll ausgestattete Polizeistationen vorzuhalten? Wäre es vielleicht nicht intelligenter, die zwei Polizeistationen als Anlaufstellen aufrechtzuerhalten, aber in dem so genannten hinteren Bereich eine Zusammenführung vorzunehmen? – Es muss nicht jeder eine eigene Ermittlungsgruppe haben.

Ich fordere Sie auf – damit haben wir begonnen –: Wenn wir ernsthaft über das diskutieren, worum wir wirklich ringen müssen, lassen Sie uns über das sprechen, was richtig und falsch ist. Ich habe immer gesagt, dass sich diese Problematik in der Fläche im Regelfall gar nicht oder anders stellt.Wenn wir dort gemeinsam weitermachen, werden die Menschen bereit sein, das aufzunehmen. Der Kollege Hahn hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die innere Sicht dann ständig – prioritär – im Fokus unseres Bemühens stehen wird.

Aber viel wichtiger ist: Die Menschen nehmen wahr, dass wir eine engagierte Kriminalitätsbekämpfung machen. Die Bürger wissen das und honorieren es auch. Diesen Dank der Bürger empfinden wir – das kann ich ebenso für Herrn Dr. Wagner sagen – als eine Verpflichtung für die Zukunft.

Unter dem Strich heißt das: Es geht nicht um das Abnudeln einer Jubelarie, sondern um die Frage: Wie können wir eine der wichtigsten Aufgaben, die ein Staat hat, so erfüllen, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen: „Jawohl, die Aufgabe, die innere Sicherheit zu gewährleisten, hat nicht nur Priorität, sondern sie wird in diesem Land erfolgreich wahrgenommen“?

Es mag sein, dass aufseiten der Opposition noch nicht alle zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Aber auch ich komme viel herum. Es ist nicht so, dass wir blind wären. Wir behaupten auch nicht, dass wir alle Probleme gelöst hätten. Aber eines behaupten wir: Noch nie hat sich eine Landesregierung so um die innere Sicherheit bemüht wie die, die derzeit amtiert. – Danke.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der SPD – Günter Rudolph (SPD): Das stimmt nicht! – Gerhard Bökel (SPD): Diese Aussage weise ich für Herrn Milde senior zurück!)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Al-Wazir, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Innenminister, erstens stelle ich fest, dass dann, wenn im Zeugnis steht „Er hat sich stets bemüht“, es meist das Gegenteil von dem ist, dass er etwas gut gemacht hat.

(Zurufe und Unruhe)

Zweitens haben Sie schon einmal einer Landesregierung angehört, nämlich von 1987 bis 1991, und haben also jetzt gleichzeitig zugegeben, dass es offensichtlich damals nicht so gut geklappt hat.Ich finde,die letzten fast zwei Stunden waren kein Glanzstück für den Hessischen Landtag.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Hoff (CDU): Das war schon spannend!)

Wenn Sie, Herr Innenminister, anfangen und sagen, wir sollten nicht so kleingeistig reden, möchte ich entgegnen: Kleingeistig, mit Verlaub, waren die Jubelarien von Wagner, Bouffier, Beuth, Holler und wie sie alle heißen.Wenn Sie mit Internetzugangszahlen von 1999 kommen, muss ich feststellen: Mein Gott, zu Zeiten, als Gottfried Milde Innenminister war, gab es wahrscheinlich überhaupt keinen Internetanschluss, und vor 100 Jahren hatte die hessische Polizei wahrscheinlich weniger als 100 Telefonanschlüsse,und zu Zeiten von Napoleon hatte sie gar keinen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das kann doch nicht Ihr Ernst sein, wie wir hier debattiert haben.

(Volker Hoff (CDU): Das ist allerdings saublödes Geschwätz!)

Der eigentliche Hintergrund dieser zwei Stunden, die wir jetzt hier in der Plenardebatte verbracht haben, ist einzig und allein: Die CDU-Fraktion hat zu Beginn dieser Le

gislaturperiode durchgesetzt,dass sie zwei Setzpunkte pro Plenarwoche hat, und sie hat nichts auf der Pfanne. Deswegen debattieren wir hier über solche Anträge, wie wir es die letzten zwei Stunden gemacht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen – das soll mein allerletzter Punkt sein –,dass ich ein großer Freund der kontroversen Plenardebatte bin. Aber wenn Sie einmal auf die letzten zwei Stunden zurückblicken, stellt sich die Frage:Wäre es nicht besser gewesen, wenn die Mitglieder des Innenausschusses und des Rechtsausschusses die letzten zwei Stunden für Besuche bei Polizei- und Justizdienststellen genutzt hätten und der Rest der Mitglieder des Landtags in der Sonne einen Kaffee trinken gegangen wäre? Das hätte sowohl für die innere Sicherheit als auch für die Stimmung und damit am Ende für die Politik in Hessen wahrscheinlich mehr gebracht als das, was wir in den letzten zwei Stunden hier veranstaltet haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Diese Kritik hat der Kollege Frömmrich nicht verdient!)

Danke schön. – Das Wort hat der Kollege Rudolph von der SPD-Fraktion.

Schönen Dank, Herr Präsident, für die Beleidigung „Kasper“. Das können wir dann im Protokoll nachlesen, Herr Hoff. Ihre Arroganz ist zwar unerträglich, stört mich aber nicht.

Herr Innenminister,ich bin bereit,den Dialog sachlich mit Ihnen aufzunehmen. Zu den Fakten. Sie haben sich eben hierhin gestellt und gesagt – das werden wir durch Anfragen und andere Instrumente überprüfen –, dass es zu Beginn Ihrer Amtszeit im Jahr 1999 zwei Internetanschlüsse bei der Polizei und einen im Innenministerium gegeben habe.

(Gerhard Bökel (SPD): Einen im Ministerium? Ich hatte zwei!)

Zweitens haben Sie sich hierhin gestellt und gesagt, in Frankfurt lägen zwei Polizeireviere 1.000 m auseinander. Das kann man überprüfen. Sie haben hier Fakten vorzutragen und müssen dem Landtag wahrheitsgemäß berichten. Wir werden auch überprüfen, was zu Beginn Ihrer Verantwortung da war. Wer fängt an? Sie behaupten etwas. Dann kommen Zweifel, und dann sind andere kleingeistig. Bleiben Sie einmal bei der Wahrheit. Ich will das an der Stelle einmal sehr deutlich sagen, meine Damen und Herren von der CDU. Sie sind ja nervös, weil die Wahlerfolge nicht mehr stimmen. Das macht nichts. Das nehmen wir erfreut zur Kenntnis.

1998 waren 16.000 Menschen bei der Polizei beschäftigt, Polizeivollzugsbeamte. Heute sind es etwa 14.000. Ihre Rechnung stimmt auch nicht: 1.100 Stellen durch Arbeitszeitverlängerung und Abbau von 1.000 Stellen. Dann kommen Sie auf irgendwelche Rechnungen, dass dann mehr Menschen für die Polizei zur Bekämpfung der Kriminalität zur Verfügung stünden. Das sind Fakten, die wir überprüfen werden.

Ihr Ansatz von Politik, Ehrenamtliche als Ausfallbürgen des Staates einzusetzen, ist auch inhaltlich falsch. Deswegen sagen wir an der Stelle: falsche Politik.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen Herr Innenminister: Zu jeder Zeit, Tag und Nacht, reden und streiten wir über den rechten Weg der inneren Sicherheit in Hessen.Aber Ihre Politik ist der falsche Ansatz. Sie wollen den Leuten etwas suggerieren. Die Frage, wer etwas im Land richtig aufnimmt, ist relativ spannend. Das können wir machen. Ich besuche auch Polizeistationen und spreche mit Polizeibeamten und mit Bürgern. Mein Eindruck ist eher ein anderer. Aber wenn Sie die Realität nicht zur Kenntnis nehmen und sich in Ihrem Schneckenhaus verkriechen, ist das eher Ihr als unser Problem. Die Menschen erkennen, dass Sie die Menschen belogen haben. Sie haben gesagt: mehr innere Sicherheit. Sie bauen aber bei der Polizei Stellen ab und haben das vorher nicht angekündigt. Das ist ein Bruch von Wahlversprechen. Man sieht sich zweimal im Leben. Beim nächsten Mal werden die Menschen das zu würdigen wissen. Deswegen werden wir die Fakten,die Sie hier vorgetragen haben, überprüfen. Dann werden wir sehen, ob Sie sich korrigieren. Ich bin sehr sicher, dass das, was Sie gesagt haben, nicht den Tatsachen entspricht.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der CDU-Fraktion dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss, federführend dem Innenausschuss, zu überweisen. Gibt es irgendwelchen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) – Drucks. 16/3880 –

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs durch marktorientierte Direktvergabe – Drucks. 16/3753 –

Der Minister wird das Gesetz einbringen. – Bitte sehr, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines hessischen ÖPNV-Gesetzes macht die hohe Bedeutung, die dieser Bereich der Verkehrspolitik bei der Landesregierung genießt, erneut sichtbar.Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet zum einen die konsequente Fortführung des ÖPNV-Gesetzes aus dem Jahr 1993 bzw. 1996.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer hat es gemacht?)

Er ist zugleich ein Paradigmenwechsel hin zum Bestellerund Erstellerprinzip. Er senkt die Kosten, verbessert die Qualität und fördert den weiteren Ausbau des ÖPNV.

Der Gesetzentwurf ist auch die konsequente Fortführung der Politik der Landesregierung, Märkte zu öffnen, den Wettbewerb zu stärken und den Unternehmen mehr Eigenverantwortung einzuräumen, weg von den Monopolen, hin zur Marktöffnung und damit zu einer verbraucherfreundlichen Politik. Die Veränderungen im ÖPNV geschehen unter dem Gesichtspunkt, dass das Erbringen des ÖPNV-Angebots eine Dienstleistung ist,die sich prinzipiell nicht von Dienstleistungen anderer Wirtschaftsbranchen unterscheidet, weil sie nach unternehmerischen und damit marktwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden kann. Man muss nur sauber unterscheiden zwischen der öffentlichen Aufgabe des Personentransports, also der Daseinsvorsorge als staatlicher oder auch kommunaler Aufgabe, und der Erstellung der Leistung als unternehmerische Aufgabe.

Verkehrsunternehmen sind im Mobilitätsmarkt tätig, in einem Markt, der ständig wächst und immer höhere Anforderungen stellt. Die Besonderheit des ÖPNV-Anteils am Mobilitätsmarkt ist, dass er mit Steuergeldern subventioniert wird und dennoch bundesweit gesehen, von regionalen und positiven Entwicklungen einmal abgesehen, Marktanteile verliert. Das ist eine besondere Herausforderung. Mobilitätsbewältigung der Zukunft erfordert ein integriertes Gesamtverkehrssystem. Der ÖPNV ist darin eine feste Größe. Deswegen muss seine Akzeptanz wachsen. Darin sind wir uns sicher alle einig.

Wesentliches Element der Akzeptanzsteigerung ist das Besteller-Ersteller-Prinzip. Der Bund hat gesetzlich vorgeschrieben, dass die Sicherheit einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, die von den Stellen wahrgenommen wird,die durch Landesrecht bestimmt sind.Das ist in Hessen der kommunale Bereich, entweder lokal unmittelbar oder im Rahmen des Verkehrsverbunds oder der Verbünde.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung bedeutet nicht zugleich die Durchführung. Beides kann nicht nur auseinander fallen, sondern es soll auseinander fallen. Das Besteller-Ersteller-Prinzip als ein wesentliches Element dieses Gesetzentwurfs ist für mich deshalb unabdingbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die öffentliche Aufgabe im ÖPNV ist mit der Rolle des Bestellers hervorragend und auch umfassend wahrzunehmen, da die Interessen der Daseinsvorsorge und die Interessen der Wirtschaftlichkeit nicht vermengt, sondern offen verhandelt werden können. Sowohl der RMV als auch der NVV haben Wettbewerbskonzepte nicht nur entwickelt, so wie dies in den Finanzierungsvereinbarungen des Landes mit den Verbünden formuliert ist, sondern auch in Verkehrsverträgen abgesichert. Die Verkehrsverträge der Verbünde mit der Deutschen Bahn Regio AG und den Bahnund Busgesellschaften sehen einen stufenweisen Übergang in diesen Wettbewerb vor. Es wurden Teilnetze für Schienen und Linienbündel für die Busse definiert, von denen ab 2004 Jahr für Jahr Anteile in öffentlicher Ausschreibung vergeben wurden, bis alle Leistungen im Wettbewerb vergeben sind. Dies soll im Busverkehr zum Fahrplanwechsel Dezember 2009, im Schienennahverkehr bis Dezember 2012 und bei der S-Bahn Rhein-Main bis zum Jahr 2014 erreicht sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschreibungswettbewerb sorgt für Effizienz und Innovation.Dies ist auch zwingend erforderlich, denn die Regionalisie

rungsmittel wurden bereits im Jahr 2004, allerdings einmalig, durch den Bundestag um rund 10,2 Millionen c gekürzt. In der Presse kursieren – darüber haben wir diskutiert – inzwischen Meldungen, wonach die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel erheblich kürzen will, und zwar mit der finanziellen Konsequenz für das Land, dass ab 2008 pro Jahr dauerhaft Mittel von 60 bis 70 Millionen c für den ÖPNV in Hessen fehlen würden.

Um den Verbünden Planungssicherheit zu geben, hat das Land Förderbudgets für die Jahre 2005 bis 2009 in Höhe von 2,6 Milliarden c festgeschrieben. Dies ist vertraglich vereinbart. Einsparungen von Landesmitteln durch Effizienzgewinne verbleiben allerdings – das steht auch in den Verträgen – beim ÖPNV.Wir brauchen Effizienzgewinne, sonst käme es zu Streichungen im Fahrplan und auch zum Verlust von Arbeitsplätzen. So können wir Finanzreserven erschließen, die wir dringend zur Qualitätssicherung des Angebots brauchen.

Zur Finanzierung wird es künftig nur noch zwei Fördertöpfe seitens des Landes gegenüber den Verkehrsverbünden geben.Aus dem ersten Topf werden die Verkehrsverbünde und lokalen Nahverkehrsorganisationen bedient. Mit den Verbünden, das habe ich eben gesagt, schließen wir mehrjährige Vereinbarungen ab und weisen ihnen dann ein Finanzbudget zu. Die ersten Erfahrungen mit solchen Budgets waren sehr positiv. Wir wollen den Budgetgedanken daher in diesem Gesetz als einen weiteren wichtigen Punkt verankern. Zudem tritt an die Stelle der maßnahmenbezogenen Förderung die zielorientierte Förderung. In den Finanzierungsvereinbarungen verständigen wir uns auf diese Leistungsziele.Es wird also nicht der Input, sondern der Output gefördert. Diese Ziele bleiben aber nicht abstrakt, sondern werden mit messbaren Zahlen hinterlegt, z. B. eine Steigerung der Fahrgeldeinnahme im Jahr X um einen Wert Y. Wird dieser Wert erreicht, bleiben diese Budgetmittel unangetastet.Wird er nicht erreicht, ist ein Malus fällig. So führen wir moderne Steuerungsinstrumente in der ÖPNV-Förderung ein, die streng leistungsorientiert sind. Übrigens bleibt ein Malusbetrag nicht übrig zur Sanierung oder zur Rückführung des Haushalts, sondern er verbleibt weiterhin im ÖPNV, mit dem Unterschied, dass wir dann die entsprechenden Ziele formulieren und entsprechende Maßnahmen fördern.

Der zweite Fördertopf kommt nur noch Infrastrukturunternehmen zugute, und zwar solchen, die sich verpflichten, ihre Infrastruktureinheiten diskriminierungsfrei bei gleichmäßiger Anwendung von Benutzungsentgelten zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung ist eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb um die Verkehrsleistungen zwischen den Betreibern, die die Angebote abgeben. Mit der Regelung übertragen wir das, was bei der Eisenbahn bereits 1994 im Allgemeinen Eisenbahngesetz festgeschrieben ist, auf die Infrastrukturen bei den Stadtbahnen, auf die Haltestelleninfrastruktur und auf zentrale Infrastrukturen zur Steuerung des ÖPNVBetriebs, z. B. bei Betriebsleitstellen.