Protocol of the Session on January 27, 2005

Wir machen dies nicht nur, um die jeweilige Landesregierung zu entlasten. Denn das ist uns rechtlich vorgegeben und deshalb notwendig. Wir machen dies aber auch, weil der Landesrechnungshof uns Parlamentariern mit seinen Bemerkungen zu den jeweiligen Haushalten wichtige Hinweise gibt, mit denen wir unserem Kontrollauftrag nachkommen können.

(Beifall des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Deswegen gelten der Dank der Mitglieder der CDULandtagsfraktion und auch mein ganz persönlicher Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs mit Herrn Prof. Eibelshäuser an der Spitze.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Mein Dank gilt zweifach.

Erstens – Herr Kollege Kaufmann hat schon darauf hingewiesen – gilt der Dank wegen der hilfreichen Bemerkungen, die zu dem Haushalt jedes Jahr gemacht werden. Es gibt gezielte Hinweise und Verbesserungsvorschläge. Darauf werde ich später noch eingehen.

Zweitens auch wegen des Verfahrens, das wir nun zum zweiten Mal angewendet haben, welches uns nun eine möglichst zeitnahe Behandlung der Haushalte ermöglicht und uns keine großen Zwischenräume mehr aufzwängt, wie sie noch in der vergangenen Legislaturperiode üblich waren. Deswegen noch einmal einen ganz herzlichen Dank an den Landesrechnungshof.

Das ganze Verfahren, welches wir im Unterausschuss für Finanzcontrolling durchführen, hat natürlich nur dann einen Sinn, wenn den Hinweisen auch Taten folgen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stimmt!)

Deswegen müssen die Ministerien nicht nur aktuell Stellungnahmen zu den vorgebrachten Punkten abgeben, sondern sie müssen auch noch nach Zeitablauf berichten, wie sie weiter vorgegangen sind.

Ergänzend dazu enthalten die jährlichen Bemerkungen des Landesrechnungshofs einen dritten Teil, der Dokumentationen darüber beinhaltet, wie mit den Bemerkungen und Hinweisen umgegangen worden ist bzw. welche Erfolge die Umsetzung erzielt hat.Ich nenne nur drei Beispiele, bei denen wir durch unsere Arbeit bestätigt worden sind.

Erstens hat der Landesrechnungshof im Jahr 1999 – wenn wir in der Dezember-Sitzung noch dazugekommen wären, wäre das ein besonderes Bonmot gewesen – darauf hingewiesen, dass die Auflösung von amtsgerichtlichen Zweigstellen dringend geboten ist. So wurde gesagt, dass Bad Soden-Salmünster, Gemünden, Gersfeld, Gladenbach, Hilders, Hirschhorn, Neuhof, Sontra und Wächtersbach eigentlich nicht wirtschaftlich zu betreiben sind. Das Justizministerium hat diese Bemerkung aufgenommen und bis zum Jahr 2004 – genauer: bis zum 30.04.2004 – alle amtsgerichtlichen Zweigstellen aufgelöst. Die jährliche Ersparnis beträgt 715.000 c, die es aufgrund des Hinweises des Landesrechnungshofs jetzt mehr in unserer Kasse gibt.

Die zweite Bemerkung betrifft die Verpflegung in den Justizvollzugsanstalten. In den Justizvollzugsanstalten ist aufgrund der breiter werdenden Herkunft derjenigen, die dort einsitzen, natürlich auch das Essensverhalten verändert. Das bedeutet, dass sehr viele Speisen teilweise aus religiösen Gründen nicht mehr von den jeweiligen Anstaltsmetzgereien und -bäckereien hergestellt werden können, sondern von außen zugekauft werden müssen. Daraufhin hat der Landesrechnungshof darum gebeten, die Anstaltsbäckereien und -metzgereien einmal darauf zu überprüfen, ob man dort nicht über eine Straffung der Organisation eine Einsparung erzielen kann. Das ist vom Justizministerium umgesetzt worden. Die Wirtschaftlichkeit der Anstaltsmetzgereien und -bäckereien ist überprüft worden. Es wurde ein neues Konzept für alle Justizvollzugsanstalten in Frankfurt mit einer zentralen Küche und Zulieferung durch die JVA III umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind auch in anderen Gefängnissen geplant. Die jährlichen Einsparungen betragen 700.000 c. Das Ganze läuft, das sagen auch die Gefangenenbeiräte, ohne Qualitätsverlust.

Die dritte Umsetzung, die noch viel spannender ist, wurde vom Umweltministerium vorgenommen. Es gab einen Hinweis des Landesrechnungshofs, dass man die künftigen Landesprogramme zum Bau von Abwasseranlagen in den Kommunen einer neuen Regelung unterziehen sollte. Das bezieht sich im Besonderen auf die Dokumentation von so genannten Cent-Positionen, die nicht gesondert ausgewiesen werden mussten,sich aber hinterher oft summiert und zu größeren Summen geführt haben. Die Einsparungen, die damit erreicht werden sollen, betragen beim Land Hessen in den nächsten Jahren 3 bis 5 Millionen c. Für die Kommunen, die die Abwasseranlage bauen, betragen die Einsparungen noch einmal 5 bis 7 Millionen c. Das Umweltministerium hat gehandelt und dies umgesetzt. Deswegen sehen wir auch hier, dass wir mit unserer Arbeit und unserer Kontrollfunktion für das Land Hessen wirklich Geld einsparen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einige Anmerkungen zum Haushalt 2002 selbst. Herr Kaufmann ist schon auf seine Art und Weise darauf eingegangen. Es war natürlich klar, wie er das Ganze bewertet. Wir haben nichts anderes erwartet, und das waren für mich keine Neuheiten.Aber ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich sage, dass dieser Haushalt 2002 für all diejenigen,die ihn zu verantworten hatten und ihn mitgetragen haben – das waren damals noch CDU und FDP –, bestimmt nicht vergnügungsteuerpflichtig war.Aber das geht uns seit den genialen Einfällen von Rot-Grün im Bund eigentlich seit 2001 mit allen Haushalten so.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schade! Eine Vergnügungsteuereinnahme wäre nicht schlecht für die Kommunen!)

Wenn ich mir die Einnahmenseite im Jahr 2002 anschaue, stelle ich fest, dass wir als Hessen davon besonders negativ betroffen sind. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus den Bemerkungen des Landesrechnungshofs zur Einnahmenseite.

Der Rückgang der bereinigten Einnahmen lag – insbesondere aufgrund der deutlich gesunkenen hessischen Steuereinnahmen... – erheblich über dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer,...

Wir als Hessen waren von den Berliner Beschlüssen in besonderer Art und Weise getroffen.

(Norbert Schmitt (SPD): Nein! Von der schlechten Wirtschaftspolitik in Hessen! – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Was uns die Politik von Hans Eichel eingebracht hat, möchte ich nur an einer einzigen Zahl deutlich machen, weil sie so plakativ ist wie nichts anderes. Wir haben im Jahr 2000 im Land Hessen insgesamt 2,828 Milliarden c an Körperschaftsteuer eingenommen. Davon verblieben beim Land nach der bereinigten Berechnung 1,151 Milliarden c. Im Jahr 2002 – das Jahr, von dem wir sprechen – haben wir bei der Körperschaftsteuer nicht nur kein Geld eingenommen, sondern wir haben insgesamt 1,561 Milliarden c erstattet und dann im Endeffekt minus 165 Millionen c als Körperschaftsteuereinnahme verbucht.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das bedeutet für die Gesamteinnahmen des Landes Hessen eine Differenz innerhalb der Jahre 2000 und 2002 von 4,38 Milliarden c. Da haben wir 4,38 Milliarden c in zwei Jahren verloren. Das macht netto für das Land Hessen effektiv 1,31 Milliarden c.Wenn wir diese 1,31 Milliarden c in diesem Haushalt gehabt hätten, hätten wir nur noch eine Nettoneuverschuldung von 600 Millionen c gehabt. Damit wären wir im Vergleich mit allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland Spitze gewesen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau „Hätt-ich“ ist gestorben!)

Deswegen werden wir der Regierung Entlastung erteilen.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Dafür hätten wir eine negative Einkommensteuer gehabt!)

Nächste Rednerin ist Frau Hoffmann für die SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst an dieser Stelle dem Präsidenten des Rechnungshofs und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Ich möchte Ihnen persönlich für die gute Begleitung im Unterausschuss danken, aber auch im Namen der SPDFraktion für Ihre Arbeit insgesamt.

Dieser Appell richtet sich an das gesamte Haus. Die Bemerkungen des Rechnungshofs insgesamt vermitteln ein in sich geschlossenes Bild des Haushaltsplans und der gesamten finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Landes Hessen. Ich kann jedem nur empfehlen, sich diese Bemerkungen genau anzusehen. Es war in den letzten Jahren hier im Haus durchaus Praxis, dass alle Fraktionen der Entlastung der Landesregierung zur Haushaltsrechnung zugestimmt haben.Da stand eigentlich nicht die politische Bewertung im Vordergrund.Aber die SPD-Fraktion wird der Entlastung zum Haushaltsplan 2002 nicht zustimmen. Zum Haushaltsplan 2002 ist noch eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Nachtrags anhängig. Ich möchte jetzt nicht die Debatte zum Haushaltsplan im Einzelnen wiederholen. Deswegen werden wir der Entlastung nicht zustimmen.

Herr Kollege Weinmeister, ich will ganz kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Es gab im Jahr 2002 Einnahmerückgänge.Das bestreitet niemand.Was wir Ihnen aber vorhalten, ist die Art und Weise, wie Sie darauf reagiert haben, nämlich überhaupt nicht. Der Rechnungshof stellt Folgendes fest – ich zitiere –:

Die finanzwirtschaftliche Situation des Landes hat sich im Haushaltsplan 2002 verschlechtert.

An anderer Stelle geht es weiter. Außerdem stellt der Rechnungshof fest, dass die gesetzmäßige Kredithöchstgrenze weder im Plan noch im Vollzug eingehalten wurde. Das ist im Nachtrag 2002 dokumentiert.Ich erinnere mich an Haushaltsplanberatungen und Sitzungen des Unterausschusses, wo wir darüber diskutiert haben, dass der Haushaltsplan nicht nur bei seiner Aufstellung, sondern auch und vor allem im Vollzug verfassungsgemäß zu sein habe. Damals – das war Mitte der Neunzigerjahre – ging es um eine Überschreitung von 500 Millionen DM. Für das Jahr 2002 reden wir von 1,17 Milliarden c.

Herr Kollege Weinmeister, wenn man bei der Plenardiskussion über die Rechnungshofbemerkungen auf Einzelheiten eingeht, sucht man sich natürlich immer einige ganz markante Sachen heraus. – Ich rede dann wieder weiter, wenn Sie nicht mehr abgelenkt sind. – Sie haben das Thema Amtsgerichte zitiert. Sie haben bedauert, dass wir nicht schon im Dezember diese Diskussion geführt haben. Entweder haben Sie etwas falsch verstanden, oder ich habe Ihnen falsch zugehört. Denn vom Rechnungshof sind explizit die Auflösungen von Zweigstellen von Amtsgerichten gemeint. Sie haben Amtsgerichte aufgelöst.

(Mark Weinmeister (CDU): Das habe ich gesagt!)

Ich denke, das ist ein kleiner Unterschied. Das müsste Ihnen eigentlich auch klar sein. Die Rechnungshofbemerkungen spiegeln insgesamt auch die breite Tätigkeit des Rechnungshofs wider. An manchen Stellen könnte man liebevoll sagen: „Schilda lässt grüßen“. Insgesamt ist es aber sehr ärgerlich, was dann im Einzelnen zutage gefördert wird. Die Umsetzung der Energieeinsparrichtlinie haben wir heute Morgen schon diskutiert.Aber in diesem Bereich ist noch etwas Interessantes festzustellen.Das betrifft die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen an der TU Darmstadt.

Dazu gibt es auch ein interessantes Kapitel. Da wird dann festgestellt – man höre und staune, denn das ist schon etwas völlig anderes als heute Morgen –, dass die Energieeinsparmaßnahmen baulich umgesetzt wurden.Es konnte aber deswegen keine Energieeinsparung verzeichnet werden, weil das Personal nicht geschult war, um sachgerecht mit der neuen Technik umzugehen.

(Silke Tesch (SPD):Aha!)

Es ist schade, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst nicht da ist. Ich kann da nur sagen, die Autonomie der Hochschulen hatten wir uns etwas anders vorgestellt.

Der nächste Aspekt bringt auch eine interessante Geschichte zutage. Da wird es schon fast anekdotisch. Es geht um die Landestheater Marburg und Gießen.

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt wird es interessant!)

Es gab in den Achtzigerjahren eine Regelung, dass die Landestheater zusammenarbeiten sollten. Das Landestheater Marburg sollte schwerpunktmäßig ein Gastiertheater sein. Der Rechnungshof stellt fest, dass diese Vorgaben nicht erfüllt wurden. Das Ministerium äußert sich dazu, und diese Antwort ist von ganz besonderer Originalität. Ich möchte sie deshalb zitieren:

Zwischen Gießen und Marburg verläuft die historische Grenze zwischen Kurhessen und dem Herzogtum Hessen-Darmstadt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Donnerwetter! Das haben die auch schon gemerkt!)

Da Kultur im Allgemeinen und das Theater im Besonderen die Identität einer Region aufnimmt, spiegelt und natürlich auch prägt, ist eine solche Grenze nicht ohne weiteres zu überwinden, schon gar nicht durch praxisferne Planungen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen.

(Heiterkeit bei der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Das ist für die Klinikdiskussion noch interessant!)

Meine Damen und Herren,eine Landesregierung kann zu dem Ergebnis kommen, dass man heute anders über Regelungen aus den Achtzigerjahren denkt. Das will ich alles hinnehmen. Aber dann muss die Diskussion eine andere sein. Dann muss die Konzeption verändert werden, damit man sie annehmen kann, damit sie hinnehmbar ist. Es kann aber nicht sein, dass man beim Theater auf historische Grenzen von vor 200 Jahren hinweist. – Ich greife hier den Zwischenruf von Herrn Kollegen Schmitt auf: Man muss andererseits nachfragen, wie dies bei zwei Uniklinika laufen soll.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist unglaublich!)

Der nächste Schwachpunkt im Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist das Thema Nebentätigkeiten. Wir können uns alle an die Diskussion erinnern, die wir hier 1997 geführt haben. 1998 wurden das Hessische Beamtengesetz und die Nebentätigkeitsverordnung geändert. Es gab im Jahre 2001 eine Kontrollprüfung. Statt das Problem anzugehen – das haben auch die Einlassungen des Ministeriumsvertreters im Unterausschuss zutage gebracht –, hat die Landesregierung Abwehrkämpfe geführt. Sie ist das Problem nicht angegangen. Der Unterausschuss hat diesen Zustand missbilligt, und wir warten bis zum 30.05. auf einen mit dem Rechnungshof abgestimmten Bericht dazu.

Meist ist es auch sehr interessant, wenn das Thema Forsten angesprochen wird. Im besonderen Maße ist das Thema Forsten in Verbindung mit der Jagd interessant. Hier haben wir es aber mit einer Forstbetriebsgemeinschaft zu tun.Der Rechnungshof hat die Frage gestellt,wo bei einer Forstbetriebsgemeinschaft durch Landesbedienstete eine Betreuungsleistung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Hessischen Forstgesetzes gewährlei