Als erste Wortmeldung habe ich die des Abg. Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorletztes Jahr bei den Debatten über die Berichte des Rechnungshofs und die Entlastung der Landesregierung für die Jahre 2000 und 2001 musste noch in erheblichem Umfang Selbstkritik geübt werden. Denn wir, die Abgeordneten, waren mit den Beratungen in zeitlichen Verzug geraten.Das war nicht alleine unsere Schuld.Aber immerhin, das müssen wir bekennen.
Dieses Mal hätten wir es beinahe noch vor Ende des vergangenen Jahres rechtzeitig geschafft, die Entlastungsentscheidung zu treffen. Es war alles dafür präpariert. Die Beschlussempfehlung lag vor. Aber leider hat uns die Landesregierung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn sie hat uns Ende vergangenen Jahres massenhaft mit Gesetzentwürfen beschäftigt. Teilweise geschah dies auch im Hauruckverfahren. Am Ende konnte
Wir haben uns aber für die Zukunft vorgenommen, sogar noch etwas zügiger zum Ergebnis zu kommen. Ich denke, wir alle sollten uns beim nächsten Mal daran nicht hindern lassen.
Die Frau Vorsitzende des Unterausschusses hat es schon getan. Zuallererst gilt es, allen Beteiligten zu danken. In allererster Linie gilt der Dank natürlich dem Hessischen Rechnungshof, an dessen Spitze Präsident Prof. Eibelshäuser steht.Ich denke,ich kann da für alle Abgeordneten sprechen, die sich mit dem Thema intensiv befasst haben: Wir haben vom Rechnungshof große Unterstützung erfahren. Das Beratungsverfahren wird sehr gut vorbereitet. Der Rechnungshof unterstützt uns dabei sehr gut.
Der Dank gilt gleichermaßen auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs. Unser Dank soll sich aber nicht nur auf die Vorbereitung der Beratung,insbesondere dabei die Verbesserung der Beratungen, und die Berichterstattung beschränken. Vor allem gilt dieser Dank natürlich auch für die Prüfarbeit.
Wir haben heute quasi schon traditionell die Gelegenheit, diesen Dank abzustatten. Ich denke, die öffentliche Sitzung des Hessischen Landtags ist hierfür auch genau der richtige Ort.
Wir stehen am Beginn des neuen Jahres. Der Weihnachtsfrieden ist vorbei. Es geht nicht nur harmonisch zu.Angesichts der Haushaltsdebatten, die in der letzten Plenarsitzungsrunde im Dezember 2004 geführt wurden und die sicherlich noch allen in Erinnerung sind, kann man sich heute vieles von der notwendigen Kritik an der Finanzpolitik dieser Regierung ersparen. Herr Finanzminister, wir werden das aber leider bald erneut vortragen und immer wieder wiederholen müssen. Das ist meine Befürchtung und Erwartung gleichermaßen. Wir werden dies so lange tun müssen, bis die Finanzpolitik endlich besser wird.
Ich denke, darüber hinaus sind einige weitere Bemerkungen notwendig. Denn die Bemerkungen des Rechnungshofs zum Haushalt markieren zwangsläufig natürlich erst im Nachhinein etwas, was die Opposition dieses Hauses schon während des Haushaltsvollzugs immer wieder angemahnt hat. Es ist angesichts der zurückgehenden Steuereinnahmen das Fehlen jeglicher erkennbarer Bemühungen der Landesregierung, bei den Ausgaben deutlich auf die Bremse zu treten. Das Ergebnis davon können wir jetzt im Bericht des Rechnungshofs nachlesen. Ich zitiere:
Die Nettokreditaufnahme stieg im Haushaltsjahr 2002 auf 1.986,1 Millionen c an. Damit hat sie sich im Vorjahresvergleich um 818,2 Millionen c (70,1 v. H.) erhöht und gegenüber dem Jahr 2000 verdreifacht.
Das ist ein Zitat aus den Bemerkungen des Rechnungshofs. Das kann man auf Satz 73 der Ihnen vorliegenden Drucksache nachlesen.
Durch die Nettokreditaufnahme stieg der Gesamtschuldenstand des Landes auf einen neuen Höchststand von 28.949,6 Millionen c.
Das war Ende des Jahres 2002. In der Zwischenzeit ist der Schuldenstand auf den neuen Rekordwert von über 30 Milliarden c angewachsen.
Im Jahr 2002 wurde die verfassungsmäßige Kredithöchstgrenze in der Planung um 1.210,2 Millionen c überschritten.
Die Zahlen der Nettokreditaufnahme, die insbesondere die Mitglieder der jetzigen Regierungsfraktion so ungern hören, müssen in Erinnerung gebracht werden. Im Jahre 2002 waren es die schon genannten 1,99 Milliarden c. Im Jahr 2003 waren es 1,75 Milliarden c, und im Jahr 2004 waren es 1,79 Milliarden c. Das sind in drei Jahren mehr als 5,5 Milliarden c Nettoneuverschuldung.
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, das kritisiert und Einsparbemühungen eingefordert.Aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs für das Jahr 2002 und aufgrund der weiteren Entwicklung können wir ganz deutlich erkennen: Offensichtlich waren diese Mahnungen und Hinweise nutzlos. – „Same procedure as every year“, Herr Finanzminister, genau dieses Verhalten muss immer wieder kritisiert werden. Das müsste Ihnen doch zu denken geben: Die Opposition dieses Hauses vertritt da die völlig gleiche Linie wie der Rechnungshof.
Die weiteren Trostlosigkeiten der hessischen Finanzpolitik, die sich sehr reichlich in den Bemerkungen des Rechnungshofs finden, will ich mir hier ersparen. Ich will stattdessen auf einen Punkt der Bemerkungen des Rechnungshofs eingehen, der laut Beschlussvorlage nicht nur zustimmend zur Kenntnis genommen werden soll. Vielmehr ist dafür vorgeschlagen worden, den Sachverhalt ausdrücklich zu missbilligen. Ich spreche von der Ausübung von Nebentätigkeiten im Hochschulbereich und den dazu gehörenden Nutzungsentgelten. Das ist schon seit Jahren immer wieder ein Ärgernis gewesen.Dabei ist festzustellen, dass es gerade auch die Landesregierung war, die gesetzliche Vorschriften ignorierte. Doch hören wir dazu den Rechnungshof selbst. Ich zitiere:
Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn wurden nicht oder nicht in der richtigen Höhe erhoben.
Bei der Genehmigung und Überwachung von Nebentätigkeiten verfahren das Ministerium und die Hochschulen nicht entsprechend den selbst gesetzten Vorgaben.
Ich denke, der Hessische Landtag als das die Regierung kontrollierende Parlament kann insgesamt eine solche Feststellung nicht unkommentiert lassen. Das Parlament muss da dringend um Abhilfe besorgt sein.
Ich darf noch auf eines hinweisen. Die Vorschrift des Hochschulgesetzes aus dem Jahr 1998 galt nicht lange. Das ist richtig. Aber die Landesregierung antwortet auf die Kritik des Rechnungshofs obendrein noch:
Vonseiten des Ministeriums wird bedauert, dass der Gesetzesvorschrift... nicht ordnungsgemäß gefolgt wurde.
Da könnte man die klassische Frage stellen: Wo sind wir eigentlich? – Die Regierung scheint nichts anderes nötig zu haben, als zu erklären: Wir bedauern, dass wir der gesetzlichen Vorschrift nicht gefolgt sind. – Das richtet sich jetzt insbesondere an die Mitglieder der Regierung: Noch gehe ich davon aus,dass es eine Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz gibt.Aber bei dieser Regierung scheint das nicht so recht zu gelten.
Diejenigen, die jetzt dazwischenrufen, sollten nachlesen, was der Rechnungshof dazu geschrieben hat. Bis zum heutigen Tag wird das nicht ordnungsgemäß administriert. Das muss dringend geändert werden. Deswegen haben wir in den Beschlussvorschlag hineingeschrieben, dass wir einen mit dem Rechnungshof abgestimmten Bericht bis zum 30. Juni 2005, also bis zur Mitte dieses Jahres, erwarten, damit die Missstände endlich beseitigt werden.
Dieses Beispiel soll genügen. Damit wird zum wiederholten Mal belegt, dass die Bewirtschaftung des Haushalts in diesem Land nicht anständig erfolgt und die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu sehr auf die leichte Schulter genommen wird. Das war von mir eine freundliche Bemerkung. Damit ist auch dieser Bericht des Rechnungshofs ein neuerlicher Beleg des schon sattsam bekannten Urteils über die Finanzpolitik dieser Regierung. Das betrifft insbesondere den Finanzminister. Sie kennen das Zitat. Sie werden es wieder zu hören bekommen:
Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.
Damit ist leider alles für die Vergangenheit und die Gegenwart gesagt. Bisher ist noch kein Hoffnungsschimmer zu erkennen, dass es in Zukunft besser werden wird. Es wird Sie deshalb nicht wundern, dass wir der Entlastung der Landesregierung nicht zustimmen werden.
Wir werden uns bei der Abstimmung im Plenum der Stimme enthalten. Herr Kollege Lortz, verstehen Sie dies als Zeichen, dass die Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es nicht zulassen wird, dass die Finanzwirtschaft der Regierung Koch und ihres nonchalanten Finanzministers so weitergeht. Wir werden Ihre Arbeit stets konstruktiv, aber notwendigerweise zugleich äußerst kritisch begleiten.
Wir werden nicht darin nachlassen, den Finger in die Wunde zu legen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über zwei Jahre nach Haushaltsschluss befassen wir uns heute noch einmal mit dem Haushalt des Jahres 2002. Diese Rückschau machen wir nicht nur, damit sich Herr Kaufmann noch einmal an der Regierung abarbeiten kann.
Wir machen dies nicht nur, um die jeweilige Landesregierung zu entlasten. Denn das ist uns rechtlich vorgegeben und deshalb notwendig. Wir machen dies aber auch, weil der Landesrechnungshof uns Parlamentariern mit seinen Bemerkungen zu den jeweiligen Haushalten wichtige Hinweise gibt, mit denen wir unserem Kontrollauftrag nachkommen können.