Protocol of the Session on December 16, 2004

Nicht für richtig halte ich es, dass so getan wird, als ob sich auf der einen Seite die guten Menschen befänden, die ihr Herz sprechen lassen, und auf der anderen Seite diejenigen, die die Frage beantworten müssen: Wie finanzieren wir diesen Aufenthalt? Beides gehört zusammen, wenn wir etwas Kluges machen wollen. Deshalb wird es dabei bleiben. Zu dieser Verordnung läuft zurzeit eine Anhörung. Ich beabsichtige, den Entwurf für diese Verordnung im Januar dem Kabinett vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass wir im Februar arbeitsfähig sind.

Außerdem bedanke ich mich ausdrücklich für den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, in dem der Petitionsdienst gebeten wird, die Geschäftsführung für diese Kommission zu übernehmen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was ist mit dem Beschluss vom letzten Mal? – Gegenruf des Abg. Michael Denzin (FDP): Wird aufgehoben!)

Herr Kollege Frömmrich, das ist kreuzvernünftig, dient den Menschen,die davon betroffen sind,und es dient dem von uns allen immer wieder geforderten Ziel, wenigstens nicht noch mehr Bürokratie zu schaffen.Welchen Sinn hat es, in Fällen, die unmittelbar miteinander zu tun haben, in denen es um die gleiche Thematik geht, zwei Bürokratien nebeneinander arbeiten zu lassen? Der Steuerzahler wird es uns danken, wenn wir das so machen. Ich bin sicher, auch die GRÜNEN werden sehr bald anerkennen, wie klug diese Entscheidung ist.

Ich füge hinzu: Ich beabsichtige, dem Wunsch des Landtags zu folgen und in diese Kommission Abgeordnete des Petitionsausschusses als Privatpersonen, nicht in ihrer verfassungsrechtlichen Funktion, zu berufen. Damit sind diese Fragen ausgeräumt.

Ich bitte Sie aber auch um Folgendes.Wir alle haben eine sehr schwierige Aufgabe vor uns. Wir haben nämlich den schwierigeren Weg beschritten. Es wäre leichter gewesen, zu sagen:Wir machen das alles nicht. – Wir haben ein Gesetz und hätten uns darauf berufen können, dass das Gesetz uns nicht die Möglichkeit dazu gibt. Jetzt haben wir uns auf den Weg der Öffnung begeben und sagen: Es mag Fälle geben, in denen diese Möglichkeit besteht.

Es wird sehr schwer werden, denn wir werden den meisten Wünschen nicht entsprechen können.Wir werden uns gemeinsam – ich sage bewusst „gemeinsam“, auch wenn ich zum Schluss entscheiden muss – überlegen müssen, in welchen Fällen wir eine Ausnahmeregelung für gerecht

fertigt halten,nicht zuletzt im Interesse der Akzeptanz derer, um die es geht, aber auch im Interesse der Menschen, die hier leben.

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie diese Aufgabe mit großem Ernst und großem Engagement wahr. Das wird sicherlich geschehen; davon bin ich überzeugt. Aber wecken Sie auch keine falschen Hoffnungen, die niemand erfüllen kann. Für Menschen, die einen ungesicherten Aufenthalt hier haben, ist es schlecht, wenn man ihnen lange Zeit die Hoffnung macht, sie könnten hier bleiben, ihnen am Ende aber doch mitteilen muss, dass es nicht geht. Deshalb bleibe ich dabei, dass wir hier ein RegelAusnahme-Verhältnis haben.

Für die Menschen, die hierher kommen, ist es am Wichtigsten, dass sie möglichst rasch erfahren, ob sie bleiben können oder ob sie gehen müssen.Wir müssen uns bemühen, genau an dieser Stelle kluge und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Ich halte das, was CDU und FDP hier vorgeschlagen haben, für wegweisend und bedanke mich.

(Beifall bei der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das „wegweisend“ musste nicht sein!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat Herr Bökel für die SPD-Fraktion das Wort. Herr Bökel, Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob das wirklich „wegweisend“ ist, wie Herr Bouffier gesagt hat, wird die Geschichte weisen. Fest steht, dass die Regierungsfraktion mit dem ersten Entwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission schlicht daneben gelegen hat und dass sie jetzt dabei ist,das zu korrigieren.Ich frohlocke nicht, ich stelle das nur fest.

Herr Kollege Beuth, richtig ist, dass ich in meiner Zeit als Innenminister kein glühender Verfechter der Einrichtung einer Härtefallkommission war.Wir haben damals, durchaus in einem Dialog mit den Kirchen und den anderen Organisationen,gesagt:Angesichts der Gesetzeslage ist es vielleicht sinnvoller, wenn der Minister oder auch der Staatssekretär die Kraft haben, bestimmte Entscheidungen zu treffen – im Rahmen des Gesetzes,aber in dem Bewusstsein, dass es sich um Härtefälle handelt.

Nur, die Gesetzeslage hat sich jetzt deutlich verändert. Wir haben, auch von den Oppositionsfraktionen und den Regierungsfraktionen in diesem Hause getragen, in Berlin eine neue Gesetzgebung und haben daher jetzt die Möglichkeit, sehr konkret mit Härtefällen umzugehen. Führen wir uns den Verlauf der Diskussion vor Augen: Eindeutig ist gemeint, dass sich eine Härtefallkommission nicht nur aus Abgeordneten zusammensetzt, sondern dass sie sich auch des Rates anderer Personen bedient.

Sie werden nun eine andere Entscheidung treffen. Aus strategischen Gründen und auch aus den Gründen,die Sie angesprochen haben, Herr Bouffier, halte ich das für einen Fehler.Warum? Von den bestehenden Härtefallkommissionen haben wir gelernt,dass die Einbindung der Kirchen und anderer Organisationen, die sich mit Flüchtlingen befassen, dazu führt, dass die Entscheidungen in der Bevölkerung mehr Akzeptanz finden. Das gilt nicht nur

für den Fall, dass eine positive Entscheidung getroffen wird und die Menschen hier bleiben können, sondern auch dann, wenn Menschen wieder ausreisen müssen. Dann ist es leichter, zu sagen: Für diese Entscheidung waren nicht allein die Politiker verantwortlich. Diese Entscheidung ist vielmehr in einem Abwägungsprozess zwischen politisch Verantwortlichen, Vertretern der Kirchen und anderen, die sich mit diesen Aufgaben befassen, getroffen worden.

Spannend ist es, sich mit den bestehenden Härtefallkommissionen zu befassen. Wir hatten eine sehr interessante Anhörung zu diesem Thema,initiiert von der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Ein Vertreter der schleswig-holsteinischen Landesregierung hat geschildert, dass gerade aufgrund der Mitwirkung von Nichtpolitikern die Chance auf einen fairen Dialog bestand und dass am Ende nur 10 bis 15 % der anhängigen Fälle wirklich als Härtefälle anerkannt worden sind. Das heißt, so zu tun, als repräsentierten die Parlamentarier alle gesellschaftlichen Strömungen, ist falsch. Wir hätten den anderen mehr zutrauen sollen.

(Beifall bei der SPD)

Da Sie so entscheiden werden, wie es hier vorgeschlagen worden ist, will ich noch einen Punkt aufgreifen, auf den Herr Beuth hingewiesen hat. Er hat gesagt: Das Ganze hindert uns nicht daran, von außen Rat einzuholen. – Wir sollten das jetzt nicht vertiefen, aber es stellt sich doch die Frage, wie das geschehen soll. Ich war vor einigen Tagen bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses Amt ist jetzt auch für Integration zuständig. Der Präsident des Bundesamts, Albert Schmid, hat ausdrücklich betont,dass das Bundesamt,da es ja auch für Integration zuständig sei,großen Wert darauf lege,bei den Härtefallkommissionen beratend mitzuwirken.

Diese Überlegungen dürfen nicht nur von außen herangetragen werden, sondern man sollte sich auch innerhalb der Härtefallkommission überlegen,ob man nicht die Kirchen, andere Organisationen oder auch das BAMF ganz konkret in die Arbeit einbindet, statt abzuwarten, welche Vorschläge von außen kommen.

Sie haben sich also auf einer falschen Fährte befunden. Sie wollen das jetzt korrigieren. Das mag man rechtlich unterschiedlich beurteilen. Nach wie vor bin ich der Meinung, es wäre besser gewesen, wenn Sie sich geöffnet und nicht nur den Parlamentariern das Feld überlassen hätten.

Herr Bouffier spricht von Entbürokratisierung. Er unterstellt, dass die Mitglieder der Härtefallkommission identisch mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses seien. Das ist nicht zwingend. Es muss den Fraktionen überlassen bleiben, wen sie in die Härtefallkommission entsenden.

(Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Herr Bouffier, Sie haben mit einem Schmunzeln gesagt, Sie würden die Mitglieder der Kommission einerseits berufen, andererseits auf die Freiwilligkeit der Abgeordneten setzen.Als Sie von „Freiwilligkeit“ gesprochen haben, haben Sie gelächelt, denn Sie wissen, wie es rechtlich aussieht.Was ist denn, wenn die Abgeordneten des Petitionsausschusses sagen: „Nein, Herr Minister, wir sind Mitglieder des Petitionsausschusses, aber in die Härtefallkommission lassen wir uns nicht berufen“? Dann werden Sie natürlich auf die Fraktionen zugehen und fragen, wer bereit ist, in der Härtefallkommission mitzuarbeiten. Das zeigt, in welchem Dilemma Sie stecken.

(Beifall bei der SPD)

Als letzter Redner – so nehme ich es jedenfalls an – hat Herr Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.Vier Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, nicht um zum Thema Härtefallkommission weitere Beiträge zu liefern, dazu ist schon Vieles gesagt worden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, die man nicht wird überbrücken können.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil hier eines in der Diskussion untergegangen ist, das sollte man aber nicht ganz untergehen lassen: Ursprünglich lag ein Antrag von CDU und FDP,Tagesordnungspunkt 65, vor, der dann zugunsten des vorliegenden Antrags zurückgezogen worden ist. Er ist zurückgezogen worden, weil in der Sache das Nämliche begehrt wurde, aber mit einem Mittel, das auf sehr starke Kritik, zumindest meiner Fraktion, aber, ich denke, der gesamten Opposition, getroffen sein müsste. Es geht nämlich um die Integrität unserer Geschäftsordnung. Ursprünglich war beabsichtigt, die Regelung über eine Änderung der Geschäftsordnung durchzudrücken. Jetzt gibt es einen Antrag in der Sache.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Mehrheitsfraktion und auch der FDP, dass sie bereit waren, ihren Änderungsantrag zur Geschäftsordnung zurückzuziehen und durch einen Sachantrag zu ersetzen. Es ist eine sehr gute und sehr bewährte Tradition in diesem Haus, schon über mehrere Jahrzehnte, die Geschäftsordnung, die Arbeitsgrundlage für alle Abgeordneten und alle Fraktionen ist, im Einvernehmen zu verändern – wenn wir sie denn verändern wollen – und nicht anhand einer politisch streitigen Angelegenheit. Das wäre dieses Mal so erfolgt, wenn es dabei geblieben wäre. Ich bin dankbar dafür, dass am Ende doch die Argumente dafür ausgereicht haben, auch der Mehrheitsfraktion klarzumachen:Die Arbeitsbasis einer gemeinsamen Geschäftsordnung, die nicht mit politisch streitigen Fragen belastet wird, ist besser, als zu glauben, man könne auf den schnellen Pfiff eine Sachentscheidung durchdrücken und dafür die Geschäftsordnung gebrauchen.

Meine Fraktion hätte es als Missbrauch empfunden. Wir sind froh, dass das nicht geschehen ist. Insofern haben wir auch kurz vor Weihnachten eine kleine Freude.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach dieser friedvollen Beendigung der Diskussion darf ich zunächst feststellen, dass der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, Drucks. 16/3329, zurückgezogen ist.

Soll der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Einrichtung einer Härtefallkommission, Drucks. 16/3433, an den Innenausschuss überwiesen werden, oder soll er abgestimmt werden?

(Frank Gotthardt (CDU):Abstimmen!)

Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich bitte Sie um Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission in Hessen, Drucks. 16/3318. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden.

Ich komme nun zu zwei geschäftsleitenden Bemerkungen. Ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Landesjugendchor, Drucks. 16/3447, verteilt?

(Frank Gotthardt (CDU) und Jörg-Uwe Hahn (FDP): Er ist noch nicht verteilt!)

Ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf zur Ausführung des Sozialgesetzbuches verteilt?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!)

Dann können wir diese Anträge noch nicht behandeln. Ich bitte die Verwaltung, die Verteilung zu organisieren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004) – Drucks. 16/3429 zu Drucks. 16/3344 und zu Drucks. 16/2829 –

Berichterstatter ist Herr Kollege May. Ich bitte ihn um den Bericht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte Ihnen:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:

In Art.1 § 1 wird die Angabe „21.134.238.800 Euro“ durch die Angabe „21.119.238.800 Euro“ ersetzt.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. – Diese Beschlüsse sind in der Beschlussempfehlung aufgeführt, aufgeführt ist auch die Ermächtigung des Ministers der Finanzen.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltssausschuss in der 55. Plenarsitzung am 14. Dezember 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Dezember 2004 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die vorgenannte Beschlussempfehlung gefasst.