Jürgen May

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2007 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6291 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die in der Drucksache aufgelisteten Beschlüsse zu fassen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 112.Plenarsitzung am 4.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss am 9., 10., 13., 14. und 15. November 2006 vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 9. Oktober bis zum 3. November 2006 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 15. November 2006 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So viel zum Entwurf des Haushaltsgesetzes.
Ich berichte jetzt zum Finanzausgleichsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 112.Plenarsitzung am 4.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 15. November 2006 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst. – So viel zu den Berichten.
Herr Präsident! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgenden weiteren Änderungen – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „21.952.103.100 Euro“ durch die Angabe „22.225.236.500 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende weiteren Beschlüsse zu fassen:Das ist aufgelistet.
Weiter berichte ich: Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 88. Plenarsitzung am 15. Dezember 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 18. Januar 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – Das zum Haushaltsgesetz.
Nun zum Finanzausgleichsänderungsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 88. Plenarsitzung am 15. Dezember 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. Januar 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In Art.1 § 1 wird die Angabe „20.763.932.900 Euro“ durch die Angabe „20.829.932.900 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende weitere Beschlüsse zu fassen. Die Einzelheiten, die ausschließlich den Einzelplan 17 betreffen, sind der Drucksache zu entnehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 86. Plenarsitzung am 13. Dezember 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte zunächst zum Haushaltsplanentwurf: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum des Weiteren, zu den Einzelplänen die Beschlüsse zu fassen, die Ihnen aufgelistet sind. Am Ende dieser Auflistung finden Sie eine wichtige Feststellung: Wir haben uns einvernehmlich darauf verständigt, alle Änderungsanträge erst zur Vorbereitung der dritten Lesung im Haushaltsausschuss aufzurufen, zu beraten und zu beschließen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 82. Plenarsitzung am 3. November 2005 nach der ersten Lesung – –
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 82. Plenarsitzung am 3. November 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss am 5. und 6. Dezember 2005 vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 3.bis 18.November 2005 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 17. November 2005 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf und die Einzelpläne in seiner Sitzung am 7. Dezember 2005 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So weit zum Haushaltsplanentwurf.
Nun zum Finanzausgleichsänderungsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/4920 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 82. Plenarsitzung am 3. November 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag wurde dem Haushaltsausschuss vom Präsidenten am 6. Dezember 2005 überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2005 eine Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2005 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜND
NISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4920, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und der FPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte Ihnen:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In Art.1 § 1 wird die Angabe „21.134.238.800 Euro“ durch die Angabe „21.119.238.800 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. – Diese Beschlüsse sind in der Beschlussempfehlung aufgeführt, aufgeführt ist auch die Ermächtigung des Ministers der Finanzen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltssausschuss in der 55. Plenarsitzung am 14. Dezember 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Dezember 2004 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die vorgenannte Beschlussempfehlung gefasst.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen zum Haushaltsgesetz 2005 berichten:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender weiterer Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „21.394.954.300 Euro“ durch die Angabe „21.082.479.300 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende weitere Beschlüsse zu fassen. Diese sind dann aufgelistet. Es ist das Ergebnis von 21 Stunden Ausschussarbeit, das hier im Einzelnen dargestellt ist.
Ich berichte zum Finanzausgleichsänderungsgesetz:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/3221 in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge waren dem Haushaltssausschuss in der 52. Plenarsitzung am 25. November 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor wurden der Änderungsantrag Drucks. 16/3221 einstimmig angenommen, der Änderungsantrag Drucks. 16/3222 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Zu Tagesordnungspunkt 14 c verzichte ich auf den Bericht, es ist kein Gesetz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. Die Abstimmungsergebnisse zu den in Rede stehenden Einzelplänen sind Ihnen aufgelistet. Alle Einzelpläne wurden im Haushaltsausschuss mit Mehrheit angenommen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 50. Plenarsitzung am 23. November 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die Beschlussempfehlung an das Plenum abgegeben. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen aus der jedes Jahr wieder vergnüglichen Sitzung des Haushaltsausschusses berichten. Zwischen der ersten und zweiten Lesung nehmen wir uns immer ausführlich Zeit. Allerdings konnte durch eine kompromisslose Sitzungsleitung die Dauer der Sitzung auf elf Stunden beschränkt werden. Das hat uns letztendlich auch zum Erfolg geführt. Ich berichte Ihnen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsge- setz 2005) und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung mit den vorgelegten Änderungsanträgen der Fraktionen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/2905 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. – Diese sind nun im Einzelnen aufgelistet, das verlese ich Ihnen nicht. Ich verlasse mich auf Ihre Lesekompetenz und berichte weiter.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 47. Plenarsitzung am 5. Oktober 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 6. bis 18. Oktober 2004 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 17. November 2004 angehört.
In seiner Sitzung am 17. November 2004 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Dies war der erste Teil, nun kommt der zweite Teil: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2005.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks.16/2906 und folgender weiterer Änderung in zweiter Lesung anzunehmen:
Das Wort „Modellprojekte“ wird jeweils durch das Wort „Projekte“ ersetzt.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltssausschuss in der 47. Plenarsitzung am 5. Oktober 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Haushaltsausschuss am 11. November 2004 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2004 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. November 2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der FDP bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor wurden der Änderungsantrag sowie die mündlich eingebrachte Änderung einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/869 und folgenden weiteren Änderungen
die sich daraus ergebende Fassung ist der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen: Art. 7 (alt) wird gestrichen. Die bisherigen Art. 8 bis 17 werden Art. 7 bis 16.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Haushaltsausschuss – sowie zu Art. 12 und 13 beteiligt dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst – in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat in seiner Sitzung am 13. November 2003 eine öffentliche Anhörung zu Art. 12 und 13 durchgeführt und mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP dem federführenden Haushaltsausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme beider Artikel zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2003 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag durchgeführt.Der mündlich eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Art.7 zu streichen, wurde mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion der SPD angenommen. Der Änderungsantrag Drucks. 16/869 wurde mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. Sodann hat der Haushaltsausschuss mit dem letztgenannten Stimmenverhältnis die mitgeteilte Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2003 von 9.00 bis 22.25 Uhr
bei einer 20-minütigen Pause
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsge- setz 2004), Drucks. 16/834, hierzu: Änderungsanträge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/925 bis 16/993 und 16/995, Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/1007 bis 16/1035, 16/1038 bis
16/1109, 16/1112 bis 16/1154 und 16/1157, Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP, Drucks. 16/1155.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen – so wie es Ihnen ausgedruckt vorliegt, das waren insgesamt rund 220 Änderungsanträge mit verschiedenen Voten zu den einzelnen Anträgen.
Am Schluss stellte der Haushaltsausschuss fest: Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 4.bis 11.November 2003 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 19. November 2003 angehört.
In seiner Sitzung am 19. November 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge behandelt. Daraufhin hat der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die anfangs meiner Ausführungen wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.– Wiesbaden,19.November 2003.
Zu Tagesordnungspunkt 7 b darf ich Ihnen berichten:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz, Drucks. 16/784.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 19. November 2003 beraten und mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die anfangs genannte Beschlussempfehlung gefasst. – Wiesbaden, 19. November 2003.