Wir sollten auch mit der Mär aufhören, dass wir den fachlichen Rat anderer nicht einholen könnten. Das ist natürlich Unsinn. Selbstverständlich werden wir das tun können. Das tun wir auch heute schon.
Wir sprechen damit niemand anderem Verantwortung ab. Vielmehr sagen wir nur: In dem Gremium Härtefallkommission sitzen diejenigen, die am Ende die Verantwortung tragen müssen. Das sollen Abgeordnete sein. – Beratung kann von außen erfolgen. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Insofern, denke ich, kann man dieses Argument abräumen.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen. Ich glaube, dass Abgeordnete viel stärker dem gesellschaftlichen Grundkonsens verpflichtet sind, als es andere sind, die nicht im Auge haben müssen – das sage ich dazu –, dass wir in unserem Land die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen auch in Zukunft erhalten wollen.Das führt dazu,dass wir häufig sehr schwierige Entscheidungen fällen müssen,die auch zum Nachteil der Betroffenen ausfallen.
Mit der Kommission eröffnen wir die Möglichkeit, echte Härtefälle aufzugreifen und ihnen zu begegnen. Zu der Frage, in welchem Umfang wir am Ende das Vorliegen von Härtefällen feststellen werden, hat meiner Meinung nach Kollege Rentsch eine vernünftige und richtige Einschätzung abgegeben. Ich warne davor, zu glauben, dass mit der Härtefallkommission alle Problemfälle, die es gibt,gelöst werden können.Das werden wir nicht können. In unserem Land gibt es ca. 450.000 ausreisepflichtige Ausländer. Für alle von ihnen werden wir in den Härtefallkommissionen, wie auch immer sie zusammengesetzt sein mögen oder wo auch immer sie angebunden sind, keine Lösung finden.Aber wir werden die Chance haben, besonders gelagerte Einzelfälle herauszupicken. Frau Kollegin Waschke, dabei geht es nicht darum, dass es sozusagen ein Zufallstreffer wäre, wenn uns einmal ein Härtefall in die Hände fällt. Das ist doch nicht wahr. Im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags haben wir diese – –
Danke schön. – Frau Kollegin Waschke, wir haben im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags doch alle miteinander die Härtefälle im Blick.Wenn wir dort keine Lösung finden, können sich die Mitglieder des Petitionsausschusses als Mitglieder der Härtefallkommission erneut mit der Angelegenheit in diesem Gremium befassen. Insofern glaube ich, dass das von Ihnen genannte Argument auch hier nicht stichhaltig ist.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass wir einen Weg gefunden haben, wie wir der Behandlung der Härtefälle im Lande Hessen gerecht werden können. Wir wollen, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses in die Härtefallkommission berufen werden.Außerdem wollen wir eine schlanke Struktur.Wir wollen, dass die Geschäftsstelle dem Petitionsreferat zugeordnet wird.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir eine vernünftige und humanitäre Lösung für die Härtefälle gefunden haben. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich die Freude des Präsidiums und des ganzen Hauses ausdrücken, dass wir unseren ehemaligen Landtagspräsidenten Klaus Peter Möller auf der Tribüne begrüßen dürfen.
Wir freuen uns sehr, dass Sie mit uns gemeinsam von diesem wunderbaren Saal Abschied nehmen wollen. Vielen Dank, Herr Möller.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, ich finde, es ist ein bisschen ignorant, wie Sie hier argumentieren. Sie sagen hier vorne, Sie hätten unseren Gesetzentwurf und das Verfahren abgelehnt, weil auf der Zeitschiene nichts mehr möglich gewesen wäre, weil am 01.01.2005 das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt.
Herr Kollege Beuth, wenn Sie sich die Geschichte der Debatte über Härtefallkommissionen in diesem Hause anschauen, dann werden Sie sehen, dass wir schon in der 15. oder gar 14.Wahlperiode in diesem Landtag Anträge und Initiativen zum Thema Härtefallkommission gehabt haben. Damals war nur das Problem, dass es keinen gesetzlichen Rahmen für eine darüber hinausgehende Regelung gab, die es jetzt gibt. Darin wird jetzt gesagt: Entgegen gesetzlicher Bestimmungen kann die Härtefallkommission in bestimmten Fällen noch nicht einmal entscheiden, sondern sie macht eine Empfehlung. Der Innenminister entscheidet später. Es ist also eine Regelung, die noch unterhalb einer Entscheidung ist.
Aber Sie stellen sich hierhin und sagen: Wir haben das in der Debatte darüber abgelehnt, weil die Zeitschiene so gewesen ist. – Herr Kollege Beuth, so können Sie es nicht machen. Das ist verlogen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den anderen Oppositionsfraktionen und uns die Möglichkeit geben, eine breite Debatte auch mit denen, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, darüber zu führen, wie man es am besten regelt.
(Beifall des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf der Abg. Sabine Waschke (SPD))
Der Innenminister hat es jetzt für Sie geregelt, und zwar auf eine Art und Weise,wie man es regeln kann.Ich würde es nicht so regeln, aber so, wie er es regelt, kann man es regeln. Also, stellen Sie sich nicht hierhin und schieben Sie es nicht auf die Zeitschiene.Sagen Sie lieber,dass Sie es so nicht wollen, dass Sie diese Form der Härtefallkommission ablehnen. Dann wären Sie wenigstens ehrlich. Ich finde, auf dem Rücken von betroffenen Menschen politische Spielchen zu machen, das geht nicht.
Entschuldigung. – Augenblick, Herr Beuth. Ich muss vorher etwas klären. Wir haben in der Geschäftsordnung geklärt, dass pro Fraktion eine Kurzintervention zugelassen werden kann.
Ich wollte Ihnen nur mitteilen, damit Sie sich nicht wundern:Wir haben im Präsidium überlegt, dass wir die Kurzinterventionen nicht alle zulassen, wenn es anders möglich ist, die Argumente noch aufzunehmen. Deshalb habe ich eben Frau Waschke gebeten, auf ihre Intervention zu verzichten, weil Herr Kollege Bökel das nachher noch mit bearbeiten kann.Frau Waschke,das wollte ich jetzt nur sagen. – Herr Beuth antwortet jetzt.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte auf den Kollegen Frömmrich eingehen. Der Zungenschlag am Ende war etwas daneben. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Wir als CDU-Fraktion werden die Einteilung, die Sie hier gelegentlich vornehmen, in die Gutmenschen von SPD und GRÜNEN und die anderen, nicht mitmachen. Sie ist auch nicht gerechtfertigt.
Denn unsere Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss werden genauso unter humanitären Gesichtspunkten ihre Entscheidungen treffen, wie Sie das auch tun. Ich finde es absolut unfair von Ihnen,dass Sie mit Ihren Wortbeiträgen versuchen,die Kolleginnen und Kollegen in dieser Art und Weise zu diskreditieren.
Lassen Sie mich das Thema Härtefallkommissionen und die Debatten von früher kurz aufrufen. Herr Kollege Bökel kann gleich – ich habe gehört, er hat sich zu Wort gemeldet – umfangreich darlegen, wie er das damals als Innenminister mit der Härtefallkommission gesehen hat.
Es hat im Lande Hessen keine Härtefallkommission gegeben, weil es keine vernünftige gesetzliche Grundlage dafür gab, die einer Härtefallkommission die Möglichkeit gegeben hätte, über das hinauszugehen, was der Petitionsausschuss bereits immer entscheiden konnte.
Insofern gab es hierfür keinen Anlass. Die Situation hat sich geändert. Herr Kollege Frömmrich, ich habe vorhin gesagt: Wenn wir im November Ihren Gesetzentwurf ins Verfahren gegeben hätten, dann hätten wir keine Entscheidung, noch nicht einmal eine Anhörung im Frühjahr nächsten Jahres. Der Weg, den wir vorgeschlagen haben, eröffnet uns die Entscheidungs- und Arbeitsfähigkeit der Härtefallkommission bereits im Frühjahr nächsten Jahres. Deswegen ist unser Weg der bessere. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich möchte anknüpfen an eine Bemerkung des Kollegen Frömmrich, denn das nimmt schon etwas heraus. So, wie ich für die Landesregierung erklärt habe, wie wir diese Verordnung gestalten wollen, ist es rechtlich zulässig. Ich glaube, das ist unstreitig. Dann können wir das aus der Debatte herausnehmen.
Ich habe Gelegenheit gehabt, im Petitionsausschuss vorzutragen, und will hier nicht alles wiederholen. Ich halte die Konstruktion, die wir gewählt haben, für sinnvoll und zielführend. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das Gesetz nicht vorschreibt, dass man eine solche Kommission einrichten muss.Wir haben sie eingerichtet, weil wir glauben, dass sie ein Instrument ist, um im Einzelfall dort, wo das Ausländergesetz bzw. das Zuwanderungs- oder Aufenthaltsgesetz keine Möglichkeit bietet, im Sinne fast schon einer Gnadenentscheidung handeln zu können.
Mir liegt es außerordentlich am Herzen, darauf hinzuweisen – das geht insbesondere an Frau Kollegin Waschke –: Mit dieser Härtefallregelung ist ausdrücklich keine Korrektur des Zuwanderungsgesetzes verbunden.Die Erwartungen, die Sie in jeder Rede wecken, dass nun eine Fülle von Menschen in den Genuss der Härtefallregelung kommt, sind schlicht falsch. Wenn die Synode der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau fordert, dass die Menschen, die hier einen langjährigen Aufenthalt haben, in den Genuss der Härtefallregelung kommen sollen, dann ist das vom Gesetz nicht gedeckt und nach meiner Überzeugung auch falsch.Langjähriger Aufenthalt alleine kann es nicht sein.
Deshalb bitte ich Sie, in der Debatte wenigstens zur Kenntnis zu nehmen – Sie können persönlich ruhig eine andere Position vertreten –, dass das Gesetz ausdrücklich nur Einzelausnahmen erlaubt, nicht mehr, in gewisser Weise auch nicht weniger.
Wenn Sie darüber hinaus ausgeführt haben, die hessische Lösung sei eine Solitärlösung, nirgends sonst gebe es das so, dann ist das schlicht falsch. Hamburg hat genau die gleiche Regelung: Abgeordnete, alle Fraktionen vertreten, Einstimmigkeitsprinzip. Das kann man für gut oder für schlecht halten. Ich will nur darauf hinweisen, damit das Haus nicht mit falschen Informationen gespickt wird.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Aber das, was beim letzten Mal beschlossen wurde, kann nicht umgesetzt werden!)
Eine zweite Bemerkung in diesem Zusammenhang. Es ist wichtig, dass auch das hier nicht untergeht. Frau Kollegin Waschke, Sie haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie es für verfehlt halten, dass für eine Entscheidung, ob eine Härtefallregelung in Betracht kommen kann oder nicht,auch auf die Frage abgestellt wird,ob derjenige Ausländer oder diejenige Ausländerin in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das haben Sie nicht nur kritisiert, sondern Sie haben gesagt, Sie halten es für falsch, dass es in diese Verordnung, die zurzeit in der Anhörung ist, von mir aufgenommen wurde.
Ich will mich ausdrücklich dazu bekennen: Ich halte es für richtig. Zum einen müssen Sie § 23a des Aufenthaltsgesetzes lesen. Das ist bereits im Gesetz angelegt. In dem Gesetz über die Härtefallmöglichkeiten ist bereits formuliert, dass eine Verordnung genau diesen Punkt berücksichtigen kann – nicht muss, aber kann.
Wenn wir eine Entscheidung darüber treffen, ob jemand, der seinen Unterhalt und den seiner Familie nicht bestreiten kann, in diesem Land bleiben kann, halte ich es für richtig, dass wir uns die Frage stellen: Kippen wir den Kommunen, die das bezahlen müssen, die Entscheidung einfach vor die Tür, oder verlangen wir eine anderweitige Lösung? In dem Entwurf für diese Verordnung steht, dass für diejenigen, die ihren Unterhalt nicht bestreiten können, Verpflichtungserklärungen von Dritten abgegeben werden können. Das ist ein Instrument, das wir im Ausländerrecht – gerade im Aufenthaltsrecht – schon wiederholt benutzt haben. Ich halte das für richtig.
Nicht für richtig halte ich es, dass so getan wird, als ob sich auf der einen Seite die guten Menschen befänden, die ihr Herz sprechen lassen, und auf der anderen Seite diejenigen, die die Frage beantworten müssen: Wie finanzieren wir diesen Aufenthalt? Beides gehört zusammen, wenn wir etwas Kluges machen wollen. Deshalb wird es dabei bleiben. Zu dieser Verordnung läuft zurzeit eine Anhörung. Ich beabsichtige, den Entwurf für diese Verordnung im Januar dem Kabinett vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass wir im Februar arbeitsfähig sind.