Protocol of the Session on December 13, 2004

Zusatzfrage, Herr Abg. Pighetti.

In dem Streit zwischen dem Schulamt und der Stadt Wiesbaden, der nun schon älter als ein Jahr ist, gibt es insbesondere eine Schule, die sehr stark leidet, nämlich die Heinrich-von-Kleist-Schule.Meine Frage:Ist absehbar,ob die Heinrich-von-Kleist-Schule den Status einer Versuchsschule erhalten wird, sodass die Schule eine verlässliche Planungsgrundlage hat?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Pighetti, die Zeit, die in der Auseinandersetzung um den Wiesbadener Schulentwicklungsplan vergangen ist, ist in der Tat sehr lang, und die Vorgänge sind unerquicklich. Ich gehe davon aus, dass ich in Gesprächen mit der zuständigen Dezernentin und dem Oberbürgermeister – möglichst an einem Tisch und zur selben Zeit – dafür sorgen kann,dass dieser Streit demnächst zu seinem Ende kommt.

Frage 310, Herr Abg. Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Höhe sind Investitionen für das Grenzmuseum Schifflersgrund in den kommenden Jahren vorgesehen, nachdem für das Grenzmuseum Point Alpha für das kommende Jahr 250.000 c zur Verfügung stehen sollen?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei.

Herr Abgeordneter, die Grenzmuseen Point Alpha und Schifflersgrund sind wichtige Gedenkstätten der Entwicklung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Hier werden die Teilung Deutschlands und die beängstigende Wirkung der Besatzungszonen auf die deutsche Bevölkerung der Erinnerung bewahrt.

Beide Gedenkstätten werden entsprechend ihrer Größe und Bedeutung von der Hessischen Landesregierung unterstützt und gefördert. Staatliche Hilfe alleine reicht aber nicht aus. Deshalb möchte ich auf das hohe Maß ehrenamtlicher Tätigkeiten hinweisen, die sich mit beiden Grenzmuseen verbinden. Für das große Engagement möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Für das Grenzmuseum Schifflersgrund sind im Jahre 2005 Mittel in Höhe von 24.100 c vorgesehen. Das entspricht dem Vorjahresvolumen. Zur Unterstützung weiter gehender Projekte wurden bislang keine Anträge gestellt.

Die von Ihnen erwähnte Projektförderung für Point Alpha in Höhe von 250.000 c ist ein einmaliger investiver Zuschuss, der zur Realisierung eines didaktisch-methodischen Konzepts und entsprechender Baumaßnahmen vorgesehen ist. Dazu wurde ein Projektantrag gestellt. Dieser wurde genehmigt, weil im Jahre 2005 in diesem Grenzmuseum wichtige Beiträge zum 15. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung stattfinden und geleistet werden.

Zuatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Ich teile Ihre Wertschätzung beider Einrichtungen, auch was das ehrenamtliche Engagement angeht.

Trotzdem eine Nachfrage: Es gab eine Absprache zwischen den Landesregierungen von Hessen und Thüringen über die Kostenteilung bei diesen beiden Einrichtungen. Welche Mittel stehen für das Grenzmuseum Schifflersgrund aufseiten Thüringens in den nächsten Jahren in Aussicht?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter,das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich will gerne nachfragen und Ihnen das Ergebnis schriftlich nachliefern.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Teilen Sie meine Einschätzung, dass es dringend geboten ist, auch in das Grenzmuseum Schifflersgrund zu investieren, um überhaupt zu gewährleisten, dass dort die Einrichtung einer Dauerausstellung möglich ist?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abg. Quanz, wie Sie wissen, kenne ich das Grenzmuseum Schifflersgrund auch aufgrund eines persönlichen Besuchs. Ich denke, dass auch an dieser Stelle eine wertvolle Arbeit geleistet wird, um daran zu erinnern, was die Teilung Deutschlands für viele Menschen bedeutet hat.

Wir haben die Fehlbetragsfinanzierung zu bewältigen, die ich Ihnen dargestellt habe. Ich weiß, dass im Grenzmuseum Schifflersgrund an einem Projekt gearbeitet wird, der Einrichtung eines Besucherzentrums mit einer Dauerausstellung. Das Kostenvolumen für dieses Vorhaben liegt aber deutlich über der 500.000-c-Marke. An dieser Stelle muss erst noch eine Bewertung vorgenommen werden – auch unter der Fragestellung, welche Aktionen und Vorhaben in Zukunft gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen dargestellt werden können. Daher müssen an dieser Stelle auch Planungen in die Bewertung einfließen,die über die bisherige Projektförderung hinaus Investitionen erforderlich machen.

Allerdings hängt dies alles auch mit der Frage zusammen, wie die Zukunftsfähigkeit dieser Einrichtung insgesamt gewahrt werden kann. Darüber müssen wir mit Thüringen reden. Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu keine weiteren Ausführungen gemacht werden.

Die Frage 311 ist von der Fragestellerin zurückgezogen worden.

Ich rufe Frage 312 auf. Wer übernimmt die Frage? – Herr Kollege Schmitt.

Ich frage die Landesregierung:

Ist der Barwertvorteil aus einem Sale-and-lease-back-Geschäft auch heute schon aufgrund der bestehenden Gesetze für Kommunen sofort zu versteuern?

Herr Finanzminister Weimar.

Herr Abgeordneter, unter einem Barwertvorteil versteht man die Differenz zwischen dem erhaltenen Kaufpreis und der auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgezinsten Summe der Leasingraten.

Die steuerliche Einordnung eines Barwertvorteils richtet sich nach den steuerlichen Zuordnungen der betroffenen

Grundstücke und Gebäude. Sind die Grundstücke und Gebäude einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblich Art zugeordnet, so ist der Barwertvorteil zu versteuern. Wird das Sale-and-lease-back-Geschäft dagegen mit Grundstücken und Gebäuden durchgeführt, die dem hoheitlichen Bereich einer Kommune zuzuordnen sind, z. B. Schulen und Rathäuser, erfolgt keine Besteuerung des Barwertvorteils. Das Sale-and-lease-back-Geschäft selbst führt nicht zu der Begründung eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art der Kommunen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Schmitt.

Zurzeit wird in einigen Kreisen folgendes Modell angedacht oder praktiziert, um ein solches Geschäft einleiten zu können: Gesellschaften werden gegründet, an denen sich auch Private beteiligen können, und der Übertrag fließt an diese Gesellschaften.Wie stellt sich der Sachverhalt dann dar?

Herr Finanzminister.

Herr Abgeordneter, ich habe die Frage, die sich aus der Fragestellung ergibt, grundsätzlich beantwortet und gesagt, wie der normale Ablauf ist.

Die Frage, welche sonstigen Konstruktionen seitens der Gebietskörperschaften bzw. der Beteiligten gewählt werden, ist eine Angelegenheit der späteren steuerlichen Nachprüfung. Eine verbindliche Auskunft wird es nicht geben, solange die Voraussetzungen für solche so genannten Steuersparmodelle nicht vorliegen.

Das heißt, es liegt dann in der Sphäre der Betroffenen, welche „Risiken der steuerlichen Bewertung“ sie vornehmen. Diese Frage ist hier auch nicht pauschal zu beantworten, sondern es geht jeweils um den Aspekt der Einzelbetrachtung des Modells und liegt, wie gesagt, in der Sphäre der Betreffenden, die die Verträge abschließen. Die Finanzverwaltung wird im Nachhinein eine Überprüfung der Verträge vornehmen und gegebenenfalls daraus steuerliche Rückschlüsse zu ziehen haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht der Beurteilung der Einzelfälle, die am Markt sind, vorgreifen möchte.

Zusatzfrage, Herr Kollege Kahl.

Herr Minister, ich frage Sie:Wie ordnen Sie in diesem Zusammenhang kommunale Eigenbetriebe ein?

Herr Finanzminister Weimar.

Herr Abgeordneter, ich bin gern bereit, Ihnen das nachzureichen,bitte aber um Verständnis dafür,dass ich solche Detailfragen jetzt hier nicht verbindlich beantworten möchte.Wir nehmen das auf und werden Ihnen dazu eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Schmitt.

Herr Minister, plant die Landesregierung angesichts der doch erheblichen Steuerausfälle, die mit Sale-and-leaseback-Geschäften verbunden sind, eine neuerliche Erlassregelung zur Genehmigungsfähigkeit solcher Geschäfte durch die Kommunalaufsicht?

Herr Staatsminister Weimar.

Nein,das sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.Die kommunalaufsichtliche Seite hat etwas damit zu tun, welche Risiken die Kommunen eingehen und welche finanziellen Folgen sich gegebenenfalls daraus ergeben. Bei der steuerlichen Seite ist die Sache klar.Wir haben mehrfach eine Regelung vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erbschaftsteuer angemahnt – die Frage der Erbschaftsteuer ist hier das auslösende Moment, also die unterschiedlichen Beurteilungen von Geldkapital und Immobilien. Es war nicht möglich, dort eine interimistische Lösung zu finden. Die Finanzministerkonferenz befand sich darüber mit dem Bundesfinanzminister in der Diskussion. Derzeit erwarten wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2005.

Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit dann erledigt hat. Sollte sich jedoch eine Situation ergeben, dass dort nach wie vor eine Lücke entstehen könnte, dann müssen wir meines Erachtens im Zusammenhang mit dem Problem der Erbschaftsteuer darüber diskutieren. Meine Haltung dazu ist nach wie vor klar. Ich finde das nicht gut, obwohl ich verstehe, dass die Beteiligten ein Verfahren wählen, das aus ihrer Sicht steuerrechtlich möglich ist – und dadurch erhebliche Steuerausfälle für den Fiskus generiert werden. Daran hat sich nichts geändert.

Auf der anderen Seite muss ich allerdings akzeptieren, dass das ein legales Modell ist – wenn es bei der späteren Überprüfung hält –, und ich kann das nicht verhindern.

Frage 313, Herr Abg. Rudolph.

(Manfred Schaub (SPD): Ich übernehme!)

Herr Schaub, bitte.

Ich frage die Landesregierung: