Deshalb darf ich für die CDU-Fraktion abschließend feststellen, dass wir nicht nur das modernste, sondern auch das beste Polizeigesetz in Deutschland beraten. Ich bedaure, dass die Polizei auf dieses Gesetz weiter warten muss und wir eine dritte Lesung machen müssen. Aber das ist Ihr gutes Recht. Deswegen werden wir natürlich mit Ihnen ein dritte Lesung veranstalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzesantrag der Sozialdemokraten hinsichtlich der Festschreibung des finalen Rettungsschusses zustimmen.Die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu den anderen Normen in dem hessischen Polizeigesetz der Stimme enthalten. Frau Kollegin ZeimetzLorz, wir halten es für ein bisschen frech – um es sehr höflich auszudrücken,
die Wertschätzung ist ja wechselseitig –, dass Sie nicht nur in einer Presseerklärung vom 15.November 2004,sondern
auch jetzt hier noch einmal mündlich das Bild stellen, als wehre sich die FDP in diesem Hause dagegen, z. B. eine erweiterte DNA-Anlayse vorzunehmen, z. B. die Kennzeichenlesegeräte einzusetzen, z. B. im Rahmen des IMSICatchers tätig zu sein.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, es ist deshalb zumindest frech, weil Sie wissen, dass das nicht stimmt. Man könnte es auch anders bezeichnen. Ich will es nicht tun. Aber ich bitte Sie, es künftig zu unterlassen, den Menschen durch Presseerklärungen oder den Zuhörern hier den Eindruck zu suggerieren, als habe die FDP grundsätzlich etwas dagegen. Das ist schlicht falsch. Jetzt wissen Sie es, noch einmal laut und deutlich gesagt.Das nächste Mal,wenn Sie es noch einmal sagen, werde ich ein anderes Wort nehmen müssen, und dann müsste mich der Präsident rügen.
Herr Abgeordneter, wir sind am letzten Tag dieser Woche. Dann wollen wir uns doch nicht gegenseitig ärgern. Darin sind wir uns einig. Bitte vernünftig weitermachen.
Wir Liberale haben uns in der letzten Legislaturperiode, als wir gemeinsam – Volker Bouffier, Armin Klein und Jörg-Uwe Hahn – die Gesetzesänderungen im Polizeirecht vorbereitet haben, eine Devise gegeben. Wir haben gesagt: Wir müssen auf der einen Seite das beachten, was die Polizei will, was sie meint, an gesetzlichen Vorgaben noch bekommen zu müssen. Auf der anderen Seite müssen wir dieses mit datenschutzrechtlichen Vorgaben abgleichen, z. B. mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,mit Aussagen von Datenschützern.Da müssen wir eine Verbindung herstellen und einen Kompromiss treffen.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode in einigen wichtigen – ich nenne einmal das böse Wort „Schleier
fahndung“, man könnte es auch nett als „verdachtsunabhängige Kontrollen“ formulieren – Bereichen eine solche Lösung gefunden, die für die Polizei viel wichtiger ist als das viele, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf abarbeiten. Aber wir haben einen Kompromiss gefunden zwischen den Interessen der Polizei auf der einen Seite und der Bürger auf der anderen Seite, vertreten durch die Datenschutzbeauftragten, vertreten durch das Bundesverfassungsgericht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, auch das ist jetzt mit dem Gesetz möglich. Warum geben Sie eigentlich der Polizei die Möglichkeit, Kennzeichenlesegeräte einfach so, immer, wenn sie es will, ohne irgendwelche Konsequenzen einzusetzen? Warum?
Wenn Sie hier selbst sagen, dass es das Ziel der Veranstaltung ausschließlich sei, Autos aus dem Verkehr herauszufischen, die geklaut sind, dann müssen Sie danach doch gleich eine Kontrolle machen. Es geht doch gar nicht anders.
Wenn es das Ziel ist, das Auto aus dem Verkehr zu ziehen, was ein richtiges Ziel ist, hinter dem die FDP steht,
nein –, dann muss die Polizei danach die Möglichkeit haben, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb haben wir Liberale beantragt: Jawohl, Kennzeichenlesegeräte kann man einsetzen, aber es muss immer im Zusammenhang mit einer Kontrolle sein.– Schon ist das Problem gelöst. Frau Zeimetz-Lorz, der Abwägungsprozess auf der einen und auf der anderen Seite ist gegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte das jetzt zu den anderen Beispielen genauso deutlich machen. Was ist z.B.bei der Frage Datenerhebung aus Wohnungen durch den Einsatz technischer Mittel? – Auch dazu haben Sie nur ein Verwertungsverbot in den Gesetzentwurf hineingeschrieben, obwohl wir seit der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes – das war im März/April dieses Jahres zum großen Lauschangriff auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Repression – alle wissen, dass die abhörenden Institutionen gewisse Dinge beachten müssen.
Darüber kann man sich streiten. Ich bin z. B. in einer Pressekonferenz der Liberalen gefragt worden: Herr Hahn, wie soll das funktionieren? – Da musste ich antworten: „Fragen Sie bitte das Bundesverfassungsgericht.“ – Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun einmal ins Stammbuch geschrieben, dass die Geräte, wenn es um den Intimbereich geht, auszuschalten sind und die akustische Raumüberwachung nicht mehr durchgeführt werden darf. Wenn das für den repressiven Bereich – also dann, wenn eine Straftat bereits geschehen ist – gilt, dann gilt das umso mehr im präventiven Bereich, wo wir die Gesetze noch weitaus weniger auslegen können und dürfen,als wir das bei der Strafverfolgung machen müssen.
Also auch hier wieder: Ja, es ist wichtig, es muss der Polizei in Hessen auch im Bereich der Prävention möglich sein, eine akustische Raumüberwachung durchzuführen. Aber es muss Grenzen der Überwachung geben. – Das Bundesverfassungsgericht hat festgeschrieben, welche Grenzen das sind. Schreiben Sie das doch bitte in das Gesetz hinein. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, wie man das formuliert.
Aber tun Sie bitte nicht so, als wenn wir dagegen seien, dass das gemacht wird. Nehmen Sie das, was die Politik der bürgerlichen Regierungskoalition von 1999 bis 2003 ausgezeichnet hat, bitte auch weiterhin ernst. Es muss von der Politik ein Interessenausgleich hergestellt werden. Dem werden Sie leider in diesem Punkte, wie auch im Bereich des so genannten IMSI-Catchers, nicht gerecht.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, auch hier verteidigen Sie eine Regelung mit einer Begründung,die das Gesetz nicht deckt. Wenn es denn richtig ist – wir Liberale sind dafür, dass die Polizei die Möglichkeit hat, suizidgefährdete Personen zu finden, wenn sie z. B. den letzten Hilfeanruf mit einem Handy machen –, dann schreiben Sie doch bitte ins Gesetz hinein, dass das damit gemeint ist. Sie schreiben aber hinein, dass es nicht nur zur Rettung von Leib und Leben, sondern auch zur Rettung von Eigentum notiert werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht richtig sein. Nehmen wir es genau auf diesen Punkt, auf den Sie es formuliert und begründet haben. Formulieren Sie es so, und dann könnte der Gesetzentwurf in allen Punkten von der FDP-Fraktion unterstützt werden. So wird er es nicht.
Zu den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition darf ich sagen:Sie machen sich das alles sehr einfach.Herr Kollege Rudolph, Sie haben sich hierher gestellt und gesagt, es gebe da ein paar Probleme. Ich finde, das ist ein bisschen wenig.
Doch, das ist ein bisschen wenig. Schauen Sie einmal: Wir sind nur neun. Ihr seid noch etwas mehr als 30 Abgeordnete. Bei euch werden es von Wahl zu Wahl weniger. Bei uns werden es von Wahl zu Wahl mehr.Aber das wollen wir einmal beiseite lassen.
Ihr mit eueren zwölf Abgeordneten seid auch faul. Wir haben mit unseren neun Abgeordneten einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Wir haben uns nicht nur die Mühe gemacht, uns inhaltlich damit zu beschäftigen.Wir haben uns nicht nur die Mühe gemacht, die Anhörung auszuwerten. Herr Kollege Rudolph, hören Sie doch einmal zu.Wir haben uns sogar die Mühe gemacht, das in die Form eines Änderungsantrags zu dem Gesetzentwurf zu gießen. Warum haben Sie das denn nicht auch gemacht? Warum entscheiden Sie sich denn nicht? Sie haben doch eben bewusst in dieser Debatte zu keinem der Punkte eine Meinung geäußert.
Abgesehen von dem finalen Rettungsschuss haben Sie zu allen Punkten gesagt: Da gibt es Probleme, da müssen wir einmal schauen. – Zu der DNA-Analyse haben Sie die Frage gestellt:Wie verhält sich das mit den Strafunmündigen? – Sie meinten dann: Das ist irgendwie schwierig. – Dabei haben Sie auf die Strafprozessordnung verwiesen. Das ist ja alles in Ordnung. Wir als FDP haben aber eine Meinung dazu.
Ich fasse zusammen, damit mich der Präsident nicht wegen Überschreitung meiner Redezeit rügen muss: Es ist eine vernünftige Sache,dass das hessische Polizeigesetz demnächst vorsehen wird, dass die Polizei Kennzeichenlesegeräte einsetzen darf. Das soll aber bitte nur im Zusammenhang mit Kontrollen möglich sein. Es ist vernünftig, dass das Polizeigesetz demnächst eine Datenerfassung in Form der akustischen Raumüberwachung als präventive Maßnahme vorsieht. Das soll aber bitte nur unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich sein.